241262-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderungsantrag CDU: Änderung der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt - Antrag zur Vorlage 241262 Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 241262-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241262-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Änderungsantrag CDU: Änderung der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt - Antrag zur Vorlage 241262 Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Kenntnisnahme Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit Beschluss des Rates vom 08.12.2022 im Sommer vergleichbare, der am Bertha-von-Suttner-Platz vorhandenen, Einhausungen unabhängig von der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt aus gestalterischen Gründen unzulässig sind (DS-Nr. 222056-01 AA). Der genannte Beschluss findet auf Grund der Gleichbehandlung aller, generell für Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum Anwendung. Den vier dortigen Gastronomen brächte es daher keinen Vorteil, falls die Satzung entsprechend aufgehoben würde. Die Verwaltung rät weiter dringend davon ab, die Gestaltungs- und Werbesatzung Bonn Innenstadt vorübergehend teilräumlich vollständig außer Kraft zu setzen. In dieser Zeit können sich Fehlentwicklungen ergeben, die negative Vorbildwirkung entfalten, selbst wenn die Satzung dort wieder in Kraft gesetzt würde. Diese Fehlentwicklungen können sich nicht nur auf die Außengastronomie und damit verbundene Sondernutzungserlaubnisse beziehen, sondern auch auf die anderen Regelungsinhalte der Satzung, insbesondere die bauliche Gestaltung der Gebäudefassaden sowie Werbeanlagen, die dann mit erteilter Baugenehmigung Anspruch auf Bestandsschutz haben. Diese Fehlentwicklungen können den Ort dann für lange Zeit negativ prägen. Die Verwaltung wird das Thema im Oktober 2024 mit dem Konsultationskreis für die Gestaltungs- und Werbesatzung Bonn Innenstadt erläutern. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de