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241261-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Festlegung auf ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und Qualifizierung der Freiraumplanung) Antrag zur Vorlage 241261

Nummer
241261-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 241261 Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Festlegung auf ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und Qualifizierung der Freiraumplanung)

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Änderungsantrag
öffentlich
241261-01 AA
Antragsteller/in:
MdL Guido Déus
Bert Moll
Georg Schäfer
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
26.09.2024
CDU-Änderungsantrag: Projekt Neues Quartier
Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem.
Landesbehördenhaus), Festlegung auf ein
städtebauliches Konzept als Grundlage zur
weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren
und Qualifizierung der Freiraumplanung)
Antrag zur Vorlage 241261
Beratungsfolge
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Änderungsantrag ergänzt die Vorlage und fordert die Verwaltung auf,
spätestens bis zu den Herbstferien zu folgenden Aspekten Stellung zu nehmen
sowie Fragen zu beantworten:
1. Zeitplan des Bebauungsplanverfahren und Abstimmung mit anderen
Beteiligten und Nachbarn im Rahmen der weiteren Planung
2. Verfahren und Entscheidungen bis zur möglichen Ausübung des Rücktritts
vom Vertrag (vgl. Beschluss des Rates zur Vorlage DS-Nr. 231373-03 AA,
Ziffer 2)
3. Interessenbekundung im Vorfeld möglicher Bauvergaben, ggf. im nicht-
öffentlichen Teil der Sitzung
4. Liegen auf dem Grundstück des Landesbehördenhauses Restriktion wie z.
B. eine Neubauverbotszone bzgl. der Autobahn/Bundesstraße?
- Wenn ja, wird die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Skizze zu
erstellen, um die Auswirkungen auf der Fläche des Landesbehördenhauses
visuell darzustellen.
- Wurde aufgrund dieses Umstandes der Wohnturm bei den Planungen
verlegt?
- Seit wann hat die Verwaltung Kenntnis von diesem Umstand?Seite 1 von 3
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5. Im General-Anzeiger war zu lesen, dass der Stadtbaurat ein informelles
Gespräch mit dem Eigentümer des Nachbargrundstückes geführt hat und im
Ergebnis davon ausgeht, dass (Zitat) „sein Eindruck sei gewesen, dass Art-
Invest mit dem städtebaulichen Ergebnis wird leben können.“
- Liegt diese Aussage schriftlich vor?
- Wenn nicht, welche Einschränkungen wird der 120-Turm auf
das Nachbargrundstück haben?
- Kennt der Nachbar diese Einschränkungen schon?
- Was passiert, wenn dieses Vorhaben vom Nachbar nicht genehmigt wird?
- Wurde mit dem Mieter des Nachbargrundstücks auch schon ein Gespräch
geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
6. Bevor der Stadtrat die für Ende des Jahres avisierte Verwaltungsvorlage zum
weiteren Vorgehen in Sachen Stadthaus- und Landesbehördenhaus-Areal zur
Entscheidung vorgelegt bekommt, stellt die Oberbürgermeisterin eine
vertrauliche Gesprächsmöglichkeit der Fraktionsvorsitzenden mit Verwaltung
und Eigentümer/Nutzer des Nachbargrundstücks sicher.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte des in der Sitzung des Rates am
18.04.2024 mit großer Mehrheit beschlossenen Änderungsantrages zur
Vorlage DS-Nr. 240458-01 AA, die aktuell noch nicht beantwortet worden sind,
ergänzend umzusetzen bzw. einen Sachstand mitzuteilen; vor allem betrifft das
die folgenden Punkte:
- Die Empfehlung der Kommission zum Erhalt der tragenden Bausubstanz der
Gebäude „Liegende 8“ und „L-Gebäude“ ist aus Gründen der Nachhaltigkeit
prioritär zu bewerten. Allerdings ist eine Wirtschaftlichkeit nur gegeben, wenn
das statische System des Bestands in seiner Kernstruktur erhalten bleibt. Die
Umbauplanung und Nutzung dieser Gebäudeteile hat diesen Sachverhalt zu
berücksichtigen und sich dieser Prämisse unterzuordnen.
Für größtmögliche Kostenklarheit im Hinblick auf die Sanierung der 2
Bestandsgebäude legt die Verwaltungen vertiefende Untersuchungen (u. A. die
generelle Bausubstanz des Gebäudes sowie die Substanz der Stützen in der
Tiefgarage) zu den beiden Gebäuden „Liegende 8“ und „L-Gebäude“ vor.
- Wegen der Empfehlung der Kommission, dass das 120m-Hochhaus zu sehr
großen Teilen für freifinanzierten Wohnraum errichtet werden soll und im
Erdgeschossbereich und 1. OG auch Räume für andere Nutzungen (NGOs,
Wissenschaft u.a.) vorhalten soll, ist es erforderlich, vorab eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Hinblick auf die Finanzierbarkeit des
Gesamtprojekts durchzuführen.
- Zur Energieversorgung des Areals NQB sind sofort Gespräche mit den
Stadtwerken Bonn aufzunehmen, um zu prüfen, ob eine Energieversorgung in
Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn sinnvoll ist. Hierbei ist
insbesondere zu prüfen, ob u. a. ein Anschluss an die Fernwärme möglich oder
ob für diesen Bereich ein Nahwärmenetz sinnvoll ist und für dieSeite 2 von 3
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Energieversorgung des NQB genutzt werden kann.
- Das L-Gebäude ist in einem zufriedenstellenden Zustand, der es erlaubt, die
Räumlichkeiten unmittelbar für Büronutzung zu verwenden. Daher ist dieser
Gebäudebereich zunächst für eine Zwischennutzung, wie bspw. Büro und
Verwaltung, zu nutzen, bis die Baumaßnahmen an der liegenden 8
abgeschlossen sind. Eine Zwischennutzung sollte die Umbauarbeiten am
Gesamtkomplex jedoch nicht behindern.
Interne und/oder externe Projektleitung, Bauleitung sowie weitere Verwaltungen
werden für eine Unterbringung geprüft. Auch sollte überprüft werden, ob die
Räumlichkeiten bereits heute für städtische Verwaltungseinheiten temporär
genutzt werden könnten.
Begründung
Angesichts des kurzen Zeitraums der Beschlussfassung über den
städtebaulichen Entwurf bis zur Entscheidung über die mögliche Ausübung des
Rücktrittsrechts vom Vertrag müssen die weiteren Verfahrensschritte und
vorbereitenden Überlegung für die Durchführung des Bauplanungs- und
Vergabeverfahrens inhaltlich und zeitlich gut abgestimmt und transparent sein,
damit das Projekt von einer möglichst großen Mehrheit im Stadtrat weiter
mitgetragen wird und im Hinblick auf seine Fortsetzung qualifiziert bewertet
werden kann.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de