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241261 · Beschlussvorlage

Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Festlegung auf ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und Qualifizierung der Freiraumplanung)

Nummer
241261
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Projektbeirates Neues Quartier Bundesviertel 05.09.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 241261-02 Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Festlegung auf ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und Qualifizierung der Freiraumplanung)
  2. 241261-01 AA CDU-Änderungsantrag: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Festlegung auf ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und Qualifizierung der Freiraumplanung) Antrag zur Vorlage 241261

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Beschlussvorlage
öffentlich
241261
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-
Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Festlegung
auf ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur
weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren
und Qualifizierung der Freiraumplanung)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung
Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel 05.09.2024 Empfehlung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt dem finalen städtebaulichen Entwurf von Cityförster
als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und
Qualifizierung der Freiraumplanung) zu.
Begründung
Die Stadt Bonn beabsichtigt, den Standort des ehemaligen
Landesbehördenhauses an der Friedrich-Ebert-Allee 144 im Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Gronau, städtebaulich neu zu entwickeln und in einem europaweiten,
mehrstufigen Vergabeverfahren zu vergeben. Ob Teile der Flächen,
insbesondere die für die Stadtverwaltung vorgesehenen Gebäude, durch die
Stadt selbst errichtet werden, ist noch nicht abschließend entschieden (aus DS
231371).
Das Büro Cityförster wurde beauftragt, auf der Basis ihres Nutzungskonzeptes
aus dem März 2022 mehrere Entwurfsalternativen zu entwickeln (geänderter
Beschluss des Rates zur DS 231371), welche durch eine
Empfehlungskommission diskutiert und bewertet wurden.
Diese Kommission setzte sich aus vier politischen Vertreter*innen, zwei
Vertreter*innen des MHKBD, drei externen Fachexpert*innen aus den
Bereichen Stadtplanung, Architektur und Landschaftsplanung, u.a. Mitglieder
des Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn, dem Stadtbaurat der
Stadt Bonn, der Leiterin des Amtes für Wirtschaftsförderung und der
Abteilungsleiterin der Abteilung für Bezirks- und Ortsteilplanung desSeite 1 von 37
Seite 2
Stadtplanungsamtes zusammen.
Nach einem Auftaktgespräch und einer Zwischenpräsentation hat die
Empfehlungskommission in einer nicht-öffentlichen Sitzung am 08.03.2024
einstimmig vorgeschlagen, die Entwurfsalternative 1 („Urbane Bausteine“) als
Vorzugsvariante und damit als Grundlage für das weitere Verfahren
auszuwählen und entsprechend den Empfehlungen zu überarbeiten.
Die Überarbeitungsempfehlungen wurden dem Rat mit der Vorlage DS 240458
zur Beschlussfassung vorgelegt, denen er, ergänzt um weitere
Beschlusspunkte, in seiner Sitzung am 18.04.2024 entsprochen hat.
Die darauf aufbauende Überarbeitung durch das Büro Cityförster ist erfolgt. Am
29.04.2024 fand eine Zwischenpräsentation statt, an der Mitarbeitende der
Stadtverwaltung der Stadt Bonn sowie einige Fachexpert*innen der o.g.
Empfehlungskommission teilnahmen und bei der Anregungen zur finalen
Ausarbeitung ausgesprochen wurden.
Die finale Ausarbeitung wurde im Rahmen einer Abschlusspräsentation am
10.06.2024 den politischen Vertreter*innen, den Vertreter*innen des MHKBD,
einigen Fachexpert*innen und Mitarbeitenden der Stadtverwaltung der Stadt
Bonn vorgestellt (Anlage 1). Dabei wurden drei Varianten zur
Nutzungsverortung besprochen, wobei die Empfehlung auf die
Nutzungsvariante 2 „Wohnhochhaus“ gefallen ist. Bei dem Termin wurden
weitergehende Themen identifiziert, die im Rahmen der weiteren Planung, des
Bebauungsplanverfahrens sowie des vorgesehenen Qualifizierungsverfahrens
zum Hochbau und den Freianlagen bearbeitet werden, jedoch nicht mehr die
eigentliche städtebauliche Figur betreffen. Das städtebauliche
Qualifizierungsverfahren ist damit abgeschlossen.
Überarbeitung der Entwurfsalternative 1 „Urbane Bausteine“
Das Büro Cityförster hat die Empfehlungen zur Überarbeitung durch die
Empfehlungskommission vom 08.03.2024, die Ergänzungen durch den
Ratsbeschluss vom 18.04.24 sowie im Rahmen der Zwischenpräsentation am
29.04.2024 ausgesprochenen Anregungen aufgenommen.
Aus dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf ergeben sich noch 3
verschiedene Nutzungsszenarien für die „Liegende 8“ sowie den Hochpunkt im
Nordosten:
1. Mix: Gemischte Nutzung in der „Liegenden 8“ (Wohnen, Verwaltung,
Nahversorger und Schule); im Hochpunkt ebenfalls gemischte
Nutzungen (Handel/Gewerbe, Verwaltung, Wohnen)
2. Wohnhochhaus: Nur gewerbliche Nutzung in der „Liegenden 8“
(Verwaltung und Nahversorger); dafür im Hochpunkt größtenteils
freifinanziertes Wohnen mit Handel/ Gewerbe und Büro im Sockel
3. Bürohochhaus: Nur Wohnnutzung und Nahversorger in der „Liegenden
8“; dafür im Hochpunkt größtenteils gewerbliche Nutzung
(Handel/Gewerbe, Verwaltung und Büro).Seite 2 von 37
Seite 3
Im Rahmen der Zwischenpräsentation am 29.04.2024 wurde sich von den
anwesenden Teilnehmer*innen mit folgender Begründung für das Szenario 2
„Wohnhochhaus“ ausgesprochen:
• Die Schulnutzung im südlichen Bereich der „Liegenden 8“ erscheint
zwar realisierbar, auch die Turnhalle kann dort untergebracht werden,
würde im Innenhof jedoch zu Konflikten mit anderen Nutzungen führen.
• Eine Kombination des Schulstandortes mit einer Kita sowie
Studierenden- bzw. Azubi-Wohnen (wie dies im Beschluss des Rates
am 18.04.24 festgehalten wurde) im Südwesten des Plangebiets wird
bevorzugt.
• Eine reine Wohnnutzung der „Liegenden 8“ wird kritisch gesehen, da
aufgrund der Tiefe und der Grundrisse des Bestandes die Belichtung
der Wohnungen sich als schwierig darstellen wird. Es gibt viele
Wohnungen, die nach Norden ausgerichtet sind. Darüber hinaus gibt es
Wohneinheiten, die zu den Lärmquellen im Osten und Süden orientiert
sind, was ebenfalls zur Qualitätsminderung beiträgt. Die Umnutzung des
Bestandsgebäudes für Wohnzwecke ist mit einem größeren baulichen
Eingriff verbunden. Das Gebäude eignet sich dagegen sehr gut für eine
gewerbliche Nutzung.
Diesen Erwägungen wurde auch im Rahmen der Abschlusspräsentation am
10.06.24 zugestimmt.
Im Nutzungsszenario 2 „Wohnhochhaus“ kann demnach eine BGF von 132.500
m² untergebracht werden. Davon entfallen 27 % auf kommunale Nutzungen, 13
% auf Handel und Gewerbe sowie 60 % auf Wohnnutzung. Der freifinanzierte
Wohnungsbau ist mit 51 % im Hochhaus sowie mit jeweils einem
Gebäuderiegel in den Höfen geplant. Der förderfähige Wohnungsbau ist in den
Höfen dargestellt sowie im Studierenden- und Auszubildendenwohnen
enthalten. Es wurde des Weiteren ein Vorschlag zur Verteilung nach
Förderwegen aufbereitet (75 % A-Förderung und 25 % B-Förderung). Für alle
Gebäude wurden Beispielgrundrisse vorgestellt. Inzwischen konnte mit dem
MHKBD geklärt werden, wie der Anteil des geförderten und freifinanzierten
Wohnungsbaus im Quartier, sowohl mit den Vertrags- als auch den
Förderkonditionen des Landes Nordrhein-Westfalen in Übereinstimmung
gebracht werden kann. Demnach entfallen 49% auf den freifinanzierten und 51
% auf den geförderten Wohnungsbau (38% Förderweg A und 13% Förderweg
B).
Der Wohnblock im Nordwesten hat durch den Verzicht auf die oberirdische
Quartiersgarage und Unterbringung der Stellplätze im UG deutlich an Qualität
gewonnen.
Die Platzierung des Nahversorgers im nördlichen Bereich der „Liegenden 8“
sowie der Durchgang zur Bahnhaltestelle im südlichen Bereich der „Liegenden
8“ wurden ebenfalls berücksichtigt.
Im „L-Gebäude“ wird zur besseren Belichtung der Wohnungen eine Fuge
geplant. Diese ist jedoch nur in den Obergeschossen vorgesehen. Ein
Durchgang im EG ist an der Stelle nicht geplant.Seite 3 von 37
Seite 4
Zur Durchgangsverbreiterung zwischen der Liegenden 8 und dem Hochpunkt
wurde von cityförster eine Arkade im EG in der Liegenden 8 eingeplant. Die
Gebäudestützen bleiben erhalten und die neue Fassade wird nach innen
versetzt.
Folgende Themen müssen nach der Diskussion im Rahmen der
Abschlusspräsentation am 10.06.2024 im weiteren Planungsverfahren noch
vertieft werden:
• Anlieferung/Zufahrt zum Nahversorger
• Nutzung der Innenhöfe mit reduzierter Öffentlichkeit
• Mögliche Verwaltungsnutzung in einem oder zwei Geschossen des 120
m – Hochpunktes
• Urbane, belebende Nutzungen vor allem im Bereich der „Grünen Mitte“
In den weiteren Bearbeitungsschritten werden Qualifizierungsverfahren für den
Freiraum sowie den Hochbau durchgeführt. Das städtebauliche Konzept wird
parallel zum Vergabeverfahren der Baufelder in einen Bebauungsplan
übersetzt. Aufgrund der Parallelität zum Vergabeverfahren kann im Rahmen
der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs eine gewisse Flexibilität und
Offenheit gewahrt bleiben. Nach der abschließenden Erarbeitung des
Bebauungsplanentwurfs zur Veröffentlichung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
und den zugrundeliegenden Fachplanungen und -gutachten, sind die dann
getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Bieter im
Vergabeverfahren einzuhalten.
Weiteres Vorgehen
Freiraumqualifizierung:
Auf Basis des städtebaulichen Entwurfes soll ein nicht-offener, einphasiger
Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 und nachgeschaltetem
Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (5) VgV ausgelobt werden. Der
Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen und Fachplaner*innen
aus dem Bereich der Siedlungswasserwirtschaft. Ziel ist die Qualifizierung des
öffentlichen Raumes im Neuen Quartier Bundesviertel unter Berücksichtigung
des Schwammstadtprinzips bzw. der Klimaanpassung. Die Auslobungsinhalte
werden den politischen Gremien in einer nächsten Sitzung vorgelegt.
Bebauungsplanverfahren:
Stimmt der Rat dem städtebaulichen Entwurf zu, wird die Verwaltung eine
Beschlussvorlage über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB in die nächsten Sitzungen der politischen
Gremien einbringen.
GrundstücksvergabeverfahrenSeite 4 von 37
Seite 5
Voraussichtlich im ersten Quartal 2025 wird die Verwaltung eine Vorlage zur
Einleitung des Grundstücksvergabeverfahrens vorlegen. Der Ausschreibung
wird der städtebauliche Entwurf von Cityförster zu Grunde liegen. Die
Ausschreibung soll im Jahr 2025 gestartet werden.
Sachstand zu den Änderungsanträgen des Beschlusses DS.: 240458
3a. Die Verwaltung legt dar, wie sich die Nutzungsverteilung auf die
Möglichkeit, die Wohnraumquote aus dem Rahmenplan Bundesviertel
insgesamt zu erreichen, auswirkt.
Sachstand:
In der Gesamtbilanzierung sind 65,4 % der Zuwachsflächen, die der
Rahmenplan ausweist, dem Wohnen gewidmet. Dabei ist für die Fläche des
Neuen Quartiers Bundesviertel (im Rahmenplan als „Labor“ bezeichnet) ein
Wohnanteil von 60 % angerechnet. Damit entspricht der vorgesehene
Wohnanteil im Neuen Quartier Bundesviertel den Zielen der Rahmenplanung.
5. Für die dauerhafte Nutzung der Bereiche „Verwaltung“ ist sofort eine
Kommission aus Verwaltung und Politik einzurichten, die ein Zukunftskonzept
für die Unterbringung aller städtischen Einrichtungen in den Liegenschaften
„Stadthaus“ und „NQB“ sowie aller anderen städtischen Gebäude prüft. Bei
dieser Prüfung ist auch die Unterbringung städtischer Tochterunternehmen mit
zu prüfen. Ziel ist ein Nutzungskonzept, dass nach Sanierung/Abriss/Teilabriss
des Stadthauses und Fertigstellung NQB zukunftsorientierte und moderne
Arbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bonn am jeweils
sinnvollsten Standort definiert.
Sachstand:
Hierzu wird die Verwaltung in Kürze eine Beschlussvorlage einbringen.
6. Die Empfehlung der Kommission zum Erhalt der tragenden Bausubstanz der
Gebäude „Liegende 8“ und „L-Gebäude“ ist aus Gründen der Nachhaltigkeit
prioritär zu bewerten. Allerdings ist eine Wirtschaftlichkeit nur gegeben, wenn
das statische System des Bestands in seiner Kernstruktur erhalten bleibt. Die
Umbauplanung und Nutzung dieser Gebäudeteile hat diesen Sachverhalt zu
berücksichtigen und sich dieser Prämisse unterzuordnen.
Sachstand:
Der Hinweis ist seitens der Verwaltung aufgenommen worden und wird bei den
weiteren Maßnahmen zur Sanierung der "Liegenden 8" Berücksichtigung
finden. Aktuell wird die Ausschreibung einer Gebäudekonzeptionsstudie
vorbereitet, die die Nutzung der "Liegenden 8" als zukünftiges
Verwaltungsgebäude prüfen wird.
7. Wegen der Empfehlung der Kommission, dass das 120m-Hochhaus zu sehr
großen Teilen für freifinanzierten Wohnraum errichtet werden soll und im
Erdgeschossbereich und 1. OG auch Räume für andere Nutzungen (NGOs,
Wissenschaft u.a.) vorhalten soll, ist es erforderlich, vorab eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Hinblick auf die Finanzierbarkeit desSeite 5 von 37
Seite 6
Gesamtprojekts durchzuführen.
Sachstand:
Nach Entscheidung über die städtebauliche Konzeption wird die
Kostenprognose unter Berücksichtigung dieses Hinweises aktualisiert.
8. Zur Energieversorgung des Areals NQB sind sofort Gespräche mit den
Stadtwerken Bonn aufzunehmen, um zu prüfen, ob eine Energieversorgung in
Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn sinnvoll ist. Hierbei ist
insbesondere zu prüfen, ob u. a. ein Anschluss an die Fernwärme möglich oder
ob für diesen Bereich ein Nahwärmenetz sinnvoll ist und für die
Energieversorgung des NQB genutzt werden kann.
Sachstand:
Ein erster Kontakt mit den SWB hat im Februar 2023 stattgefunden. Damals
wurde sich darauf verständigt zunächst die städtebauliche Konzeption
abzuwarten. Die Verwaltung steht mit den SWB in Kontakt. Aktuell ist die
Vorbereitung der Ausschreibung für ein Energiekonzept in Bearbeitung. Mit
dem Ergebnis des Energiekonzeptes wird die Umsetzung gemeinsam mit den
SWB geprüft werden.
9. Das L-Gebäude ist in einem zufriedenstellenden Zustand, der es erlaubt, die
Räumlichkeiten unmittelbar für Büronutzung zu verwenden. Daher ist dieser
Gebäudebereich zunächst für eine Zwischennutzung, wie bspw. Büro und
Verwaltung, zu nutzen, bis die Baumaßnahmen an der "Liegenden 8"
abgeschlossen sind. Eine Zwischennutzung sollte die Umbauarbeiten am
Gesamtkomplex jedoch nicht behindern. Interne und/oder externe
Projektleitung, Bauleitung, sowie weitere Verwaltungen werden für eine
Unterbringung geprüft. Auch sollte überprüft werden, ob die Räumlichkeiten
bereits heute für städtische Verwaltungseinheiten temporär genutzt werden
könnten.
Sachstand:
Die Verwaltung hat geprüft, ob die derzeit leerstehenden Räumlichkeiten im L-
Gebäude bereits heute für städtische Verwaltungseinheiten temporär genutzt
werden könnten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine temporäre Nutzung
der Räumlichkeiten durch städtische Verwaltungseinheiten aktuell nicht möglich
ist. Zum einen werden vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW im ehem. LBH
Bonn keine Flächen zur Büronutzung angeboten. Zum anderen können im L-
Gebäude die Bereiche Strom und Heizung nicht so getrennt werden, dass hier
Flächen nach Nutzern abgerechnet bzw. zugeordnet werden können. Gleiches
gilt für die IT-Infrastruktur. Insofern käme eine Nutzung des L-Gebäudes für
städtische Verwaltungseinheiten nur dann in Frage, wenn das Objekt komplett
leergeräumt und anschl. entsprechend den städtischen Anforderungen
hergerichtet würde.
10. Es sind aus dem städtebaulichen Konzept erste Überlegungen für
Losgrößen zu entwickeln. Hierbei ist die maximale Anzahl der Losgrößen,
gegliedert nach Nutzungsarten und potenziellen Baugrenzen, zu erarbeiten.Seite 6 von 37
Seite 7
Sachstand:
Ein Modellansatz zu einem Vergabemodell und möglichen Losgrößen soll dem
Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel in der Sitzung am 05.09.2024
vorgetragen werden.
11. Im weiteren Verfahren sollten erste Ansätze des aus dem NBQ
entstehenden Verkehrs, insbesondere Zielverkehre, Quellverkehre, verteilt auf
die Nutzungsarten Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, MIV mitgedacht werden. Im
Besonderen sind dabei die Morgenstunden des Werktags zur Arbeitsaufnahme
zu bewerten.
Sachstand:
Parallel zur städtebaulichen Konzeption wird eine Mobilitätsuntersuchung für
das Vorhaben durchgeführt. In der Endausarbeitung werden die genannten
Aspekte enthalten sein. Dabei werden auch Maßnahmen zur Förderung des
Umweltverbundes berücksichtigt und in die Untersuchung eingearbeitet. Die
Betrachtung des MIV und die Berechnung der Verkehrsströme mit Hinblick auf
Bewohner*innen, Besucher*innen, Beschäftigte, Kund*innen und Lieferverkehr
befinden sich in Abstimmung. Voraussichtlich werden die entstehenden Quell-
und Zielverkehre an den angrenzenden Knotenpunkten auch in den
Spitzenstunden abgewickelt werden können.
Anlage/n
1 Abschlusspräsentation Cityförster (öffentlich)Seite 7 von 37
creating better places. |1 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
ÜBERARBEITUNG QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN
NEUES QUARTIER BUNDESVIERTEL
Abschlusspräsentation
10. Juni 2024Seite 8 von 37
Seite 9 von 37
Seite 10 von 37
creating better places. |4 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
ÜBERARBEITUNGSEMPFEHLUNGEN
_ Quartiersgarage als Tiefgarage im Nordwesten, Innenhof soweit möglich nicht unterbauen
_ Nahversorger im nördl. Teil der Liegenden 8
_ Verbindung zwischen Liegender 8 und 120m-Hochhaus verbreitern (Arkade o.ä.)
_ Durchwegung im südlichen Bereich der Liegenden 8 zur Bahn-Haltestelle
_ Kita und Schulgebäude baulich verbinden, darüber 40m-Hochhaus studentisches Wohnen
_ Schul- & Wohn-Nutzung (orientiert zur Grünen Mitte) in der Liegenden 8 prüfen
_ Förderfähiges Wohnen ist in Hochhäusern nicht realisierbar
_ L-Gebäude: Wohnen auch im EG, Fuge entfernen oder verbreitern, Vorsprung im EG rückbauen
_ Schematische Grundriss entwickeln, Hochhausgrenze prüfen & nicht überschreitenSeite 11 von 37
creating better places. |5 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
LEITBILD „URBANE BAUSTEINE“Seite 12 von 37
Seite 13 von 37
Seite 14 von 37
creating better places. |8 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
Bahnsteig
Haltestelle Olof- Palme-Allee
URBANE BAUSTEINE STAND 10. JUNI 24
HH 120
FORUM
LIEGENDE 8
L-GEBÄUDE
WOHNHOF
WOHNHOF
KITA
HH 40
BAHNÜBERGANG HALTESTELLE
OLOF-PALME-ALLEE
AUFTAKT-
PLATZSeite 15 von 37
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creating better places. |11 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
MOBILITÄT
H
P
P
Einzugsbereich Quartiersgarage
Einzugsbereich Tiefgarage
Bahntrasse
Straßenbahntrasse
Fuß- & Radweg Bestand
Fuß- & Radweg Neubau
Einzugsbereich Stpl. (max. 200m)
MIV Neubau
MIV Bestand
Tiefgarage Neubau
Plangebietsgrenze
Olof-Palme-Allee
Haltestelle Stadtbahn
Quartierstiefgarage
-I
180 Stpl. (5.600m²)
300 Rad-Stpl. (1.250m²)
Tiefgarage (Bestand)
-III
480 Stpl.
300 Rad-Stpl.
inkl. Flotte der Stadt Bonn
Anlieferung Supermarkt
über die Bestandsstraße und eine Um-
fahrung der 8
Alternative: Über die TG aus Norden
Erweiterung Tiefgarage
-I
90 Stpl.
Inkl. Flotte der Stadt Bonn
Radabstellplätze
300 Rad-Stpl. EG / UG / Außenraum
Radabstellplätze
300 Rad-Stpl. EG / UG / Außenraum
Radabstellplätze
300 Rad-Stpl. EG / UG / Außenraum
Mobilstation
Bike- & Car-Sharing, Info.
Bahnüberweg
A562
Ver- & Entsorgung
Nahum-Goldmann-Allee
Olof-Palme-Allee
B9 Friedrich-ebert-Allee
Mobilstation
Bike- & Car-Sharing, Info.
Stellplätze Bestands-TG 480 Stpl.
Stellplätze Erweiterung Bestands-TG 90 Stpl.
Stellplätze Neubau-TG 180 Stpl.
__________
Bilanz: 750 Stpl.Seite 18 von 37
creating better places. |12 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
FREIRAUM
Baumentnahme (geschützt): 20 Stück
Baumentnahme (nicht geschützt): 35 Stück
Bäume Neupflanzung: 63 Stück
________________________________________________________________
Bilanz: + 8 Stück
Auftaktplatz
Gem. / Priv. Grünflächen
7.800 m² inkl. 1.550 m² Kleinkindspiel Platanen (Bestand)
Schulhof
1.767 m²
Öffentliche Grünflächen
7.920 m²
Grünes Forum (ca. 55 x 75 m)
2.500m Grünfläche inkl. Spielplatz 1.200 m²
Alleebäume (geschützt)
KiTa Außenspielfläche
1.010m²
31 %
Schulhof
Öff. Grünfläche
Private Grünfläche
Kita Außenspielfläche
Dachbegrünung
Versiegelte Fläche
Private Wegefläche
Spielplatz
unversiegeltSeite 19 von 37
Seite 20 von 37
Seite 21 von 37
Stadtverwaltung
Büro
Grundschule
KiTa
Handel / Gewerbe / Gastro
Wohnen - gefördert
132.000m²
Wohnen - frei finanziert
39.500m²
39.500m²
3.650m²
1.200m²
34.650m²
8.200m²
5.000m²
inkl. Studierendenwohnen
inkl. Nahversorger
W
o
h
n e
n
6
0
%
S
o
n
st
i
g
e
s
1
0
%
k o
m
m u
n a l e N u t z u n g 3 0 %creating be8er places. |
15 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
FLÄCHENZIELWERTESeite 22 von 37
creating better places. |16 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
KiTa
Studierenden- & AuszubildendenWohnen
Grünes Forum
(erdgebunden)
Stpl. Wohnen
Mobilstation
Gewerbe / Handel / Gastro.
Nahversorger
Tiefgarage
Wohnen
gefördert
FIXE NUTZUNGSBAUSTEINE
flexibel: Verortung Schule, Stadtverwaltung, Anteil WohnenSeite 23 von 37
creating better places. |17 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
NUTZUNGSSZENARIEN
Szenario 1: Mix Szenario 2: Wohnhochhaus Szenario 3: Bürohochhaus
Liegende 8:
Wohn-, Büro- & Schulnutzung
Nahversorger
120m-Hochhaus:
Handel & Gewerbe
Verwaltung
Wohnen
Liegende 8:
Verwaltung
Nahversorger
120m-Hochhaus:
Handel & Gewerbe
Wohnen
Büro
Liegende 8:
Wohnen
Nahversorger
120m-Hochhaus:
Handel & Gewerbe
Verwaltung
BüroSeite 24 von 37
Seite 25 von 37
creating better places. |19 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
NUTZUNGSSZENARIEN
Szenario 1: Mix
Entscheidung in der Zwischenpräsentation 29.04.24: Szenario 2
Hinweise:
- Lage der Schule an der Nahum-Goldmann-Allee wird bevorzugt
- Wohnen in der Liegenden 8 auf Grund der großen Eingriffe in den Bestand und der möglichen
Grundrissorganisation schwierig
- eine zu große Nutzungsmischung innerhalb des Bestandsgebäudes wird kritisch gesehen
Szenario 2: Wohnhochhaus Szenario 3: BürohochhausSeite 26 von 37
Grundschule + KiTa
Förderweg B 25%
Förderweg A 75%
Studierenden-& Auszubildenden-Wohnen
Grünes Forum
(erdgebunden)
Stpl. Wohnen
Mobilstation
Gewerbe / Handel / Gastro.
Stadtverwaltung
Nahversorger
Tiefgarage
Wohnen
gefördert
Wohnungsbau
Verwaltung
Grundschule
KiTa
Handel / Gewerbe
SUMME 132.500 m²
40.840m²
gefördert frei finanziert
38.560m²
31.160 m²
10.000 m²
3.820 m²
60%
51%49%
27%
13%
1.260 m²
6.280 m²
Wohnen
frei finanziert
in gef. WB enthalten
Büro (inkl. SDC) Büro
(inkl. 3.000m² SDC)
BGF 132.500 m²
NUTZUNGSVERTEILUNG
SZENARIO 2 WOHNHOCHHAUS
5%creating better places. |
20 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024Seite 27 von 37
Seite 28 von 37
Seite 29 von 37
405,00 m2
311,52 m2
Sporthalle
Schule
KiTa
Lobby
Wohnen
GRUNDRISS HOCHHAUS 40M
Gemeinschaftsraum
NAHUM-GOLDMANN-ALLEE
AUTOBAHN
EINGANG
KITA
EINGANG
SCHULEEINGANG
SPORT
EINGANG
WOHNENcreating better places. |
23 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024Seite 30 von 37
30,91 m2
31,79 m2
32,68 m2
33,56 m2
34,44 m2
35,65 m2
33,94 m2
34,10 m2
34,15 m2
32,55 m2
34,15 m2
32,62 m2
43,75 m2
84,00 m2
36,26 m231,50 m2
GRUNDRISS HOCHHAUS 40M
Gemeinschaftsraum
NAHUM-GOLDMANN-ALLEE
AUTOBAHN
KITA-AUSSENBEREICH
Appartementscreating better places. |
24 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
mind. 14m² Individualbereich
Kochnische
Duschbad
Flurbereich
32m² BGFSeite 31 von 37
201,69 m2
163,90 m2
304,80 m2
151,16 m2
135,10 m2
201,87 m2
432,51 m2
67,31 m2
100,31 m2
87,16 m2
141,12 m2
95,20 m298,00 m2
81,57 m2 81,57 m2 81,57 m281,57 m2 81,57 m2 76,41 m2 82,89 m281,57 m2
Handel / Gastro
Gemeinschaftsraum /
Radabstl.
GRUNDRISS L-GEBÄUDE
AUTOBAHN
WOHNHOFcreating better places. |
25 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024Seite 32 von 37
95,20 m2
98,81 m2
67,31 m2
84,30 m2
148,40 m2
97,92 m2
108,16 m2
107,82 m277,92 m2 70,57 m2 81,57 m2 81,57 m2 81,57 m2 81,57 m2 82,89 m2
96,09 m2
148,32 m2
119,71 m2
55,57 m255,57 m2
119,72 m2
87,92 m2
100,60 m2
91,47 m2
110,41 m2
61,95 m2
108,84 m2
91,25 m2
109,02 m2
AUTOBAHN
WOHNHOF
geförderter Wohnungsbau
geförderter Wohnungsbau
GRUNDRISS L-GEBÄUDE
frei finanzierter Wohnungsbaucreating better places. |
26 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024Seite 33 von 37
3.008,03 m2
regrosrevhaN
gnutlawreV
ngugewhcruD
fohnennI
AUTOBAHN
B9
GRÜNE MITTE
LIEGENDE 8:ERDGESCHOSS
Büro / Verwaltung Nahversorgercreating better places. |
27 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024Seite 34 von 37
AUTOBAHN
B9
GRÜNE MITTE
480,97 m2
442,90 m2
438,49 m2
480,24 m2
469,78 m2
430,31 m2 430,31 m2
469,78 m2
480,97 m2
442,90 m2
438,49 m2
480,24 m2creating better places. |
28 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
LIEGENDE 8: OBERGESCHOSSESeite 35 von 37
Seite 36 von 37
SSttaanndd QQVV MMäärrzz 2244 ÜÜbbeerraarrbbeeiittuunngg SSOOLLLL
Wohnungsbau 72.680 m² 56% 79.401 m² 60% 60%
frei finanziert 34.681 m² 48% 38.560 m² 49% 50%
gefördert 37.999 m² 52% 40.841 m² 51% 50%
Kommunale Nutzung 41.701 m² 32% 36.242 m² 27% 30%
Grundschule 3.894 m² 3.818 m² 3.650 m²
KiTa 1.552 m² 1.262 m² 1.216 m²
Stadtverwaltung 36.255 m² 31.162 m²
Sontiges 15.698 m² 12% 16.850 m² 13% 10%
Handel & Gastro 5.400 m² 4% 6.850 m² 5% 5.000 m²
NGO-Campus / SDC 10.298 m² 10.000 m² 10.000 m²
Mobilität & UG 31.482 m² 31.719 m²
Quartiersgarage (oi) 8.541 m²
Bestandstiefgarage 22.941 m² 22.941 m²
Erweiterung Tiefgarage 8.778 m²
SSuummmmeenn 112200..000000mm²² -- 114400..000000mm²²
BGF oberirdisch 138.620 m² 132.493 m²
BGF oi ohne Mobilität 130.079 m² 132.493 m²
BGF gesamt 161.561 m² 164.212 m²
GRZ I 0,39 0,34
GRZ II 0,68 0,70
GFZ 2,60 2,50
WE 808 882
GGrruunnddssttüücckkssaauufftteeiilluunngg 5511..777733 mm²² 51.782 m² 5511..777733 mm²² 51.386 m²
öffentliche Verkehrsfläche 10.441 m² 11.471 m²
private Verkehrsfläche 4.278 m² 3.888 m²
Öffentliche Grünfläche 8.399 m² 7.917 m²
Schulhof 1.767 m² 1.916 m² 1.630 m²
Kita Außenspielfläche 1.098 m² 1.017 m² 1.020 m²
Private Grünfläche 5.513 m² 7.796 m²
Überbaute Grundfläche 20.286 m² 17.381 m²
Nettobauland Wohnen 18.657 m² 57% 18.657 m² 57%
SSttaanndd QQVV MMäärrzz 2244 ÜÜbbeerraarrbbeeiittuunngg SSOOLLLL
Wohnungsbau 72.680 m² 56% 79.401 m² 60% 60%
frei finanziert 34.681 m² 48% 38.560 m² 49% 50%
gefördert 37.999 m² 52% 40.841 m² 51% 50%
Kommunale Nutzung 41.701 m² 32% 36.242 m² 27% 30%
Grundschule 3.894 m² 3.818 m² 3.650 m²
KiTa 1.552 m² 1.262 m² 1.216 m²
Stadtverwaltung 36.255 m² 31.162 m²
Sontiges 15.698 m² 12% 16.850 m² 13% 10%
Handel & Gastro 5.400 m² 4% 6.850 m² 5% 5.000 m²
NGO-Campus / SDC 10.298 m² 10.000 m² 10.000 m²
Mobilität & UG 31.482 m² 31.719 m²
Quartiersgarage (oi) 8.541 m²
Bestandstiefgarage 22.941 m² 22.941 m²
Erweiterung Tiefgarage 8.778 m²
SSuummmmeenn 112200..000000mm²² -- 114400..000000mm²²
BGF oberirdisch 138.620 m² 132.493 m²
BGF oi ohne Mobilität 130.079 m² 132.493 m²
BGF gesamt 161.561 m² 164.212 m²
GRZ I 0,39 0,34
GRZ II 0,68 0,70
GFZ 2,60 2,50
WE 808 882
GGrruunnddssttüücckkssaauufftteeiilluunngg 5511..777733 mm²² 51.782 m² 5511..777733 mm²² 51.386 m²
öffentliche Verkehrsfläche 10.441 m² 11.471 m²
private Verkehrsfläche 4.278 m² 3.888 m²
Öffentliche Grünfläche 8.399 m² 7.917 m²
Schulhof 1.767 m² 1.916 m² 1.630 m²
Kita Außenspielfläche 1.098 m² 1.017 m² 1.020 m²
Private Grünfläche 5.513 m² 7.796 m²
Überbaute Grundfläche 20.286 m² 17.381 m²
Nettobauland Wohnen 18.657 m² 57% 18.657 m² 57%
BGF gesamt 161.561 m² 164.212 m²
GRZ I 0,39 0,34
GRZ II 0,68 0,70
GFZ 2,60 2,50
WE 808 882
GGrruunnddssttüücckkssaauufftteeiilluunngg 5511..777733 mm²² 51.782 m² 5511..777733 mm²² 51.386 m²
öffentliche Verkehrsfläche 10.441 m² 11.471 m²
private Verkehrsfläche 4.278 m² 3.888 m²
Öffentliche Grünfläche 8.399 m² 7.917 m²
Schulhof 1.767 m² 1.916 m² 1.630 m²
Kita Außenspielfläche 1.098 m² 1.017 m² 1.020 m²
Private Grünfläche 5.513 m² 7.796 m²
Überbaute Grundfläche 20.286 m² 17.381 m²
Nettobauland Wohnen 18.657 m² 57% 18.657 m² 57%
Nettobauland Kommunale Nutzung 14.018 m² 43% 14.018 m² 43%
Summe Nettobauland 32.675 m² 32.675 m²
SStteellllpplläättzzee 775500 775500 775500
Bestandstiefgarage 22.941 m² 480 22.941 m² 480
Neubau Tiefgarage 8.760 m² 270
Quartiersgarage 8.541 m² 270
VVeerrssiieeggeelluunngg 51.773 m² 51.773 m²
vveerrssiieeggeellttee FFllääcchheenn 32.439 m² 34.710 m²
tteeiillvveerrssiieeggeellttee FFllääcchheenn ((5500%%)) 5.727 m² 2.800 m²
uunnvveerrssiieeggeellttee FFllääcchheenn 16.471 m² 32% 15.663 m² 31% 33%creating befier places. |
30 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024
KENNWERTTABELLESeite 37 von 37

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Datenstand: 02.11.2026, 23:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de