241261 · Beschlussvorlage
Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Festlegung auf ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und Qualifizierung der Freiraumplanung)
Kerndaten
- Nummer
- 241261
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Projektbeirates Neues Quartier Bundesviertel Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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- Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Festlegung auf ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und Qualifizierung der Freiraumplanung)
- CDU-Änderungsantrag: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Festlegung auf ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und Qualifizierung der Freiraumplanung) Antrag zur Vorlage 241261
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Beschlussvorlage öffentlich 241261 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn- Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Festlegung auf ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und Qualifizierung der Freiraumplanung) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel 05.09.2024 Empfehlung Rat 26.09.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat stimmt dem finalen städtebaulichen Entwurf von Cityförster als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und Qualifizierung der Freiraumplanung) zu. Begründung Die Stadt Bonn beabsichtigt, den Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses an der Friedrich-Ebert-Allee 144 im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, städtebaulich neu zu entwickeln und in einem europaweiten, mehrstufigen Vergabeverfahren zu vergeben. Ob Teile der Flächen, insbesondere die für die Stadtverwaltung vorgesehenen Gebäude, durch die Stadt selbst errichtet werden, ist noch nicht abschließend entschieden (aus DS 231371). Das Büro Cityförster wurde beauftragt, auf der Basis ihres Nutzungskonzeptes aus dem März 2022 mehrere Entwurfsalternativen zu entwickeln (geänderter Beschluss des Rates zur DS 231371), welche durch eine Empfehlungskommission diskutiert und bewertet wurden. Diese Kommission setzte sich aus vier politischen Vertreter*innen, zwei Vertreter*innen des MHKBD, drei externen Fachexpert*innen aus den Bereichen Stadtplanung, Architektur und Landschaftsplanung, u.a. Mitglieder des Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn, dem Stadtbaurat der Stadt Bonn, der Leiterin des Amtes für Wirtschaftsförderung und der Abteilungsleiterin der Abteilung für Bezirks- und Ortsteilplanung desSeite 1 von 37 Seite 2 Stadtplanungsamtes zusammen. Nach einem Auftaktgespräch und einer Zwischenpräsentation hat die Empfehlungskommission in einer nicht-öffentlichen Sitzung am 08.03.2024 einstimmig vorgeschlagen, die Entwurfsalternative 1 („Urbane Bausteine“) als Vorzugsvariante und damit als Grundlage für das weitere Verfahren auszuwählen und entsprechend den Empfehlungen zu überarbeiten. Die Überarbeitungsempfehlungen wurden dem Rat mit der Vorlage DS 240458 zur Beschlussfassung vorgelegt, denen er, ergänzt um weitere Beschlusspunkte, in seiner Sitzung am 18.04.2024 entsprochen hat. Die darauf aufbauende Überarbeitung durch das Büro Cityförster ist erfolgt. Am 29.04.2024 fand eine Zwischenpräsentation statt, an der Mitarbeitende der Stadtverwaltung der Stadt Bonn sowie einige Fachexpert*innen der o.g. Empfehlungskommission teilnahmen und bei der Anregungen zur finalen Ausarbeitung ausgesprochen wurden. Die finale Ausarbeitung wurde im Rahmen einer Abschlusspräsentation am 10.06.2024 den politischen Vertreter*innen, den Vertreter*innen des MHKBD, einigen Fachexpert*innen und Mitarbeitenden der Stadtverwaltung der Stadt Bonn vorgestellt (Anlage 1). Dabei wurden drei Varianten zur Nutzungsverortung besprochen, wobei die Empfehlung auf die Nutzungsvariante 2 „Wohnhochhaus“ gefallen ist. Bei dem Termin wurden weitergehende Themen identifiziert, die im Rahmen der weiteren Planung, des Bebauungsplanverfahrens sowie des vorgesehenen Qualifizierungsverfahrens zum Hochbau und den Freianlagen bearbeitet werden, jedoch nicht mehr die eigentliche städtebauliche Figur betreffen. Das städtebauliche Qualifizierungsverfahren ist damit abgeschlossen. Überarbeitung der Entwurfsalternative 1 „Urbane Bausteine“ Das Büro Cityförster hat die Empfehlungen zur Überarbeitung durch die Empfehlungskommission vom 08.03.2024, die Ergänzungen durch den Ratsbeschluss vom 18.04.24 sowie im Rahmen der Zwischenpräsentation am 29.04.2024 ausgesprochenen Anregungen aufgenommen. Aus dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf ergeben sich noch 3 verschiedene Nutzungsszenarien für die „Liegende 8“ sowie den Hochpunkt im Nordosten: 1. Mix: Gemischte Nutzung in der „Liegenden 8“ (Wohnen, Verwaltung, Nahversorger und Schule); im Hochpunkt ebenfalls gemischte Nutzungen (Handel/Gewerbe, Verwaltung, Wohnen) 2. Wohnhochhaus: Nur gewerbliche Nutzung in der „Liegenden 8“ (Verwaltung und Nahversorger); dafür im Hochpunkt größtenteils freifinanziertes Wohnen mit Handel/ Gewerbe und Büro im Sockel 3. Bürohochhaus: Nur Wohnnutzung und Nahversorger in der „Liegenden 8“; dafür im Hochpunkt größtenteils gewerbliche Nutzung (Handel/Gewerbe, Verwaltung und Büro).Seite 2 von 37 Seite 3 Im Rahmen der Zwischenpräsentation am 29.04.2024 wurde sich von den anwesenden Teilnehmer*innen mit folgender Begründung für das Szenario 2 „Wohnhochhaus“ ausgesprochen: • Die Schulnutzung im südlichen Bereich der „Liegenden 8“ erscheint zwar realisierbar, auch die Turnhalle kann dort untergebracht werden, würde im Innenhof jedoch zu Konflikten mit anderen Nutzungen führen. • Eine Kombination des Schulstandortes mit einer Kita sowie Studierenden- bzw. Azubi-Wohnen (wie dies im Beschluss des Rates am 18.04.24 festgehalten wurde) im Südwesten des Plangebiets wird bevorzugt. • Eine reine Wohnnutzung der „Liegenden 8“ wird kritisch gesehen, da aufgrund der Tiefe und der Grundrisse des Bestandes die Belichtung der Wohnungen sich als schwierig darstellen wird. Es gibt viele Wohnungen, die nach Norden ausgerichtet sind. Darüber hinaus gibt es Wohneinheiten, die zu den Lärmquellen im Osten und Süden orientiert sind, was ebenfalls zur Qualitätsminderung beiträgt. Die Umnutzung des Bestandsgebäudes für Wohnzwecke ist mit einem größeren baulichen Eingriff verbunden. Das Gebäude eignet sich dagegen sehr gut für eine gewerbliche Nutzung. Diesen Erwägungen wurde auch im Rahmen der Abschlusspräsentation am 10.06.24 zugestimmt. Im Nutzungsszenario 2 „Wohnhochhaus“ kann demnach eine BGF von 132.500 m² untergebracht werden. Davon entfallen 27 % auf kommunale Nutzungen, 13 % auf Handel und Gewerbe sowie 60 % auf Wohnnutzung. Der freifinanzierte Wohnungsbau ist mit 51 % im Hochhaus sowie mit jeweils einem Gebäuderiegel in den Höfen geplant. Der förderfähige Wohnungsbau ist in den Höfen dargestellt sowie im Studierenden- und Auszubildendenwohnen enthalten. Es wurde des Weiteren ein Vorschlag zur Verteilung nach Förderwegen aufbereitet (75 % A-Förderung und 25 % B-Förderung). Für alle Gebäude wurden Beispielgrundrisse vorgestellt. Inzwischen konnte mit dem MHKBD geklärt werden, wie der Anteil des geförderten und freifinanzierten Wohnungsbaus im Quartier, sowohl mit den Vertrags- als auch den Förderkonditionen des Landes Nordrhein-Westfalen in Übereinstimmung gebracht werden kann. Demnach entfallen 49% auf den freifinanzierten und 51 % auf den geförderten Wohnungsbau (38% Förderweg A und 13% Förderweg B). Der Wohnblock im Nordwesten hat durch den Verzicht auf die oberirdische Quartiersgarage und Unterbringung der Stellplätze im UG deutlich an Qualität gewonnen. Die Platzierung des Nahversorgers im nördlichen Bereich der „Liegenden 8“ sowie der Durchgang zur Bahnhaltestelle im südlichen Bereich der „Liegenden 8“ wurden ebenfalls berücksichtigt. Im „L-Gebäude“ wird zur besseren Belichtung der Wohnungen eine Fuge geplant. Diese ist jedoch nur in den Obergeschossen vorgesehen. Ein Durchgang im EG ist an der Stelle nicht geplant.Seite 3 von 37 Seite 4 Zur Durchgangsverbreiterung zwischen der Liegenden 8 und dem Hochpunkt wurde von cityförster eine Arkade im EG in der Liegenden 8 eingeplant. Die Gebäudestützen bleiben erhalten und die neue Fassade wird nach innen versetzt. Folgende Themen müssen nach der Diskussion im Rahmen der Abschlusspräsentation am 10.06.2024 im weiteren Planungsverfahren noch vertieft werden: • Anlieferung/Zufahrt zum Nahversorger • Nutzung der Innenhöfe mit reduzierter Öffentlichkeit • Mögliche Verwaltungsnutzung in einem oder zwei Geschossen des 120 m – Hochpunktes • Urbane, belebende Nutzungen vor allem im Bereich der „Grünen Mitte“ In den weiteren Bearbeitungsschritten werden Qualifizierungsverfahren für den Freiraum sowie den Hochbau durchgeführt. Das städtebauliche Konzept wird parallel zum Vergabeverfahren der Baufelder in einen Bebauungsplan übersetzt. Aufgrund der Parallelität zum Vergabeverfahren kann im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs eine gewisse Flexibilität und Offenheit gewahrt bleiben. Nach der abschließenden Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs zur Veröffentlichung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch und den zugrundeliegenden Fachplanungen und -gutachten, sind die dann getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Bieter im Vergabeverfahren einzuhalten. Weiteres Vorgehen Freiraumqualifizierung: Auf Basis des städtebaulichen Entwurfes soll ein nicht-offener, einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (5) VgV ausgelobt werden. Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen und Fachplaner*innen aus dem Bereich der Siedlungswasserwirtschaft. Ziel ist die Qualifizierung des öffentlichen Raumes im Neuen Quartier Bundesviertel unter Berücksichtigung des Schwammstadtprinzips bzw. der Klimaanpassung. Die Auslobungsinhalte werden den politischen Gremien in einer nächsten Sitzung vorgelegt. Bebauungsplanverfahren: Stimmt der Rat dem städtebaulichen Entwurf zu, wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB in die nächsten Sitzungen der politischen Gremien einbringen. GrundstücksvergabeverfahrenSeite 4 von 37 Seite 5 Voraussichtlich im ersten Quartal 2025 wird die Verwaltung eine Vorlage zur Einleitung des Grundstücksvergabeverfahrens vorlegen. Der Ausschreibung wird der städtebauliche Entwurf von Cityförster zu Grunde liegen. Die Ausschreibung soll im Jahr 2025 gestartet werden. Sachstand zu den Änderungsanträgen des Beschlusses DS.: 240458 3a. Die Verwaltung legt dar, wie sich die Nutzungsverteilung auf die Möglichkeit, die Wohnraumquote aus dem Rahmenplan Bundesviertel insgesamt zu erreichen, auswirkt. Sachstand: In der Gesamtbilanzierung sind 65,4 % der Zuwachsflächen, die der Rahmenplan ausweist, dem Wohnen gewidmet. Dabei ist für die Fläche des Neuen Quartiers Bundesviertel (im Rahmenplan als „Labor“ bezeichnet) ein Wohnanteil von 60 % angerechnet. Damit entspricht der vorgesehene Wohnanteil im Neuen Quartier Bundesviertel den Zielen der Rahmenplanung. 5. Für die dauerhafte Nutzung der Bereiche „Verwaltung“ ist sofort eine Kommission aus Verwaltung und Politik einzurichten, die ein Zukunftskonzept für die Unterbringung aller städtischen Einrichtungen in den Liegenschaften „Stadthaus“ und „NQB“ sowie aller anderen städtischen Gebäude prüft. Bei dieser Prüfung ist auch die Unterbringung städtischer Tochterunternehmen mit zu prüfen. Ziel ist ein Nutzungskonzept, dass nach Sanierung/Abriss/Teilabriss des Stadthauses und Fertigstellung NQB zukunftsorientierte und moderne Arbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bonn am jeweils sinnvollsten Standort definiert. Sachstand: Hierzu wird die Verwaltung in Kürze eine Beschlussvorlage einbringen. 6. Die Empfehlung der Kommission zum Erhalt der tragenden Bausubstanz der Gebäude „Liegende 8“ und „L-Gebäude“ ist aus Gründen der Nachhaltigkeit prioritär zu bewerten. Allerdings ist eine Wirtschaftlichkeit nur gegeben, wenn das statische System des Bestands in seiner Kernstruktur erhalten bleibt. Die Umbauplanung und Nutzung dieser Gebäudeteile hat diesen Sachverhalt zu berücksichtigen und sich dieser Prämisse unterzuordnen. Sachstand: Der Hinweis ist seitens der Verwaltung aufgenommen worden und wird bei den weiteren Maßnahmen zur Sanierung der "Liegenden 8" Berücksichtigung finden. Aktuell wird die Ausschreibung einer Gebäudekonzeptionsstudie vorbereitet, die die Nutzung der "Liegenden 8" als zukünftiges Verwaltungsgebäude prüfen wird. 7. Wegen der Empfehlung der Kommission, dass das 120m-Hochhaus zu sehr großen Teilen für freifinanzierten Wohnraum errichtet werden soll und im Erdgeschossbereich und 1. OG auch Räume für andere Nutzungen (NGOs, Wissenschaft u.a.) vorhalten soll, ist es erforderlich, vorab eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Hinblick auf die Finanzierbarkeit desSeite 5 von 37 Seite 6 Gesamtprojekts durchzuführen. Sachstand: Nach Entscheidung über die städtebauliche Konzeption wird die Kostenprognose unter Berücksichtigung dieses Hinweises aktualisiert. 8. Zur Energieversorgung des Areals NQB sind sofort Gespräche mit den Stadtwerken Bonn aufzunehmen, um zu prüfen, ob eine Energieversorgung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn sinnvoll ist. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob u. a. ein Anschluss an die Fernwärme möglich oder ob für diesen Bereich ein Nahwärmenetz sinnvoll ist und für die Energieversorgung des NQB genutzt werden kann. Sachstand: Ein erster Kontakt mit den SWB hat im Februar 2023 stattgefunden. Damals wurde sich darauf verständigt zunächst die städtebauliche Konzeption abzuwarten. Die Verwaltung steht mit den SWB in Kontakt. Aktuell ist die Vorbereitung der Ausschreibung für ein Energiekonzept in Bearbeitung. Mit dem Ergebnis des Energiekonzeptes wird die Umsetzung gemeinsam mit den SWB geprüft werden. 9. Das L-Gebäude ist in einem zufriedenstellenden Zustand, der es erlaubt, die Räumlichkeiten unmittelbar für Büronutzung zu verwenden. Daher ist dieser Gebäudebereich zunächst für eine Zwischennutzung, wie bspw. Büro und Verwaltung, zu nutzen, bis die Baumaßnahmen an der "Liegenden 8" abgeschlossen sind. Eine Zwischennutzung sollte die Umbauarbeiten am Gesamtkomplex jedoch nicht behindern. Interne und/oder externe Projektleitung, Bauleitung, sowie weitere Verwaltungen werden für eine Unterbringung geprüft. Auch sollte überprüft werden, ob die Räumlichkeiten bereits heute für städtische Verwaltungseinheiten temporär genutzt werden könnten. Sachstand: Die Verwaltung hat geprüft, ob die derzeit leerstehenden Räumlichkeiten im L- Gebäude bereits heute für städtische Verwaltungseinheiten temporär genutzt werden könnten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine temporäre Nutzung der Räumlichkeiten durch städtische Verwaltungseinheiten aktuell nicht möglich ist. Zum einen werden vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW im ehem. LBH Bonn keine Flächen zur Büronutzung angeboten. Zum anderen können im L- Gebäude die Bereiche Strom und Heizung nicht so getrennt werden, dass hier Flächen nach Nutzern abgerechnet bzw. zugeordnet werden können. Gleiches gilt für die IT-Infrastruktur. Insofern käme eine Nutzung des L-Gebäudes für städtische Verwaltungseinheiten nur dann in Frage, wenn das Objekt komplett leergeräumt und anschl. entsprechend den städtischen Anforderungen hergerichtet würde. 10. Es sind aus dem städtebaulichen Konzept erste Überlegungen für Losgrößen zu entwickeln. Hierbei ist die maximale Anzahl der Losgrößen, gegliedert nach Nutzungsarten und potenziellen Baugrenzen, zu erarbeiten.Seite 6 von 37 Seite 7 Sachstand: Ein Modellansatz zu einem Vergabemodell und möglichen Losgrößen soll dem Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel in der Sitzung am 05.09.2024 vorgetragen werden. 11. Im weiteren Verfahren sollten erste Ansätze des aus dem NBQ entstehenden Verkehrs, insbesondere Zielverkehre, Quellverkehre, verteilt auf die Nutzungsarten Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, MIV mitgedacht werden. Im Besonderen sind dabei die Morgenstunden des Werktags zur Arbeitsaufnahme zu bewerten. Sachstand: Parallel zur städtebaulichen Konzeption wird eine Mobilitätsuntersuchung für das Vorhaben durchgeführt. In der Endausarbeitung werden die genannten Aspekte enthalten sein. Dabei werden auch Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes berücksichtigt und in die Untersuchung eingearbeitet. Die Betrachtung des MIV und die Berechnung der Verkehrsströme mit Hinblick auf Bewohner*innen, Besucher*innen, Beschäftigte, Kund*innen und Lieferverkehr befinden sich in Abstimmung. Voraussichtlich werden die entstehenden Quell- und Zielverkehre an den angrenzenden Knotenpunkten auch in den Spitzenstunden abgewickelt werden können. Anlage/n 1 Abschlusspräsentation Cityförster (öffentlich)Seite 7 von 37 creating better places. |1 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 ÜBERARBEITUNG QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN NEUES QUARTIER BUNDESVIERTEL Abschlusspräsentation 10. Juni 2024Seite 8 von 37 Seite 9 von 37 Seite 10 von 37 creating better places. |4 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 ÜBERARBEITUNGSEMPFEHLUNGEN _ Quartiersgarage als Tiefgarage im Nordwesten, Innenhof soweit möglich nicht unterbauen _ Nahversorger im nördl. Teil der Liegenden 8 _ Verbindung zwischen Liegender 8 und 120m-Hochhaus verbreitern (Arkade o.ä.) _ Durchwegung im südlichen Bereich der Liegenden 8 zur Bahn-Haltestelle _ Kita und Schulgebäude baulich verbinden, darüber 40m-Hochhaus studentisches Wohnen _ Schul- & Wohn-Nutzung (orientiert zur Grünen Mitte) in der Liegenden 8 prüfen _ Förderfähiges Wohnen ist in Hochhäusern nicht realisierbar _ L-Gebäude: Wohnen auch im EG, Fuge entfernen oder verbreitern, Vorsprung im EG rückbauen _ Schematische Grundriss entwickeln, Hochhausgrenze prüfen & nicht überschreitenSeite 11 von 37 creating better places. |5 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 LEITBILD „URBANE BAUSTEINE“Seite 12 von 37 Seite 13 von 37 Seite 14 von 37 creating better places. |8 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 Bahnsteig Haltestelle Olof- Palme-Allee URBANE BAUSTEINE STAND 10. JUNI 24 HH 120 FORUM LIEGENDE 8 L-GEBÄUDE WOHNHOF WOHNHOF KITA HH 40 BAHNÜBERGANG HALTESTELLE OLOF-PALME-ALLEE AUFTAKT- PLATZSeite 15 von 37 Seite 16 von 37 Seite 17 von 37 creating better places. |11 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 MOBILITÄT H P P Einzugsbereich Quartiersgarage Einzugsbereich Tiefgarage Bahntrasse Straßenbahntrasse Fuß- & Radweg Bestand Fuß- & Radweg Neubau Einzugsbereich Stpl. (max. 200m) MIV Neubau MIV Bestand Tiefgarage Neubau Plangebietsgrenze Olof-Palme-Allee Haltestelle Stadtbahn Quartierstiefgarage -I 180 Stpl. (5.600m²) 300 Rad-Stpl. (1.250m²) Tiefgarage (Bestand) -III 480 Stpl. 300 Rad-Stpl. inkl. Flotte der Stadt Bonn Anlieferung Supermarkt über die Bestandsstraße und eine Um- fahrung der 8 Alternative: Über die TG aus Norden Erweiterung Tiefgarage -I 90 Stpl. Inkl. Flotte der Stadt Bonn Radabstellplätze 300 Rad-Stpl. EG / UG / Außenraum Radabstellplätze 300 Rad-Stpl. EG / UG / Außenraum Radabstellplätze 300 Rad-Stpl. EG / UG / Außenraum Mobilstation Bike- & Car-Sharing, Info. Bahnüberweg A562 Ver- & Entsorgung Nahum-Goldmann-Allee Olof-Palme-Allee B9 Friedrich-ebert-Allee Mobilstation Bike- & Car-Sharing, Info. Stellplätze Bestands-TG 480 Stpl. Stellplätze Erweiterung Bestands-TG 90 Stpl. Stellplätze Neubau-TG 180 Stpl. __________ Bilanz: 750 Stpl.Seite 18 von 37 creating better places. |12 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 FREIRAUM Baumentnahme (geschützt): 20 Stück Baumentnahme (nicht geschützt): 35 Stück Bäume Neupflanzung: 63 Stück ________________________________________________________________ Bilanz: + 8 Stück Auftaktplatz Gem. / Priv. Grünflächen 7.800 m² inkl. 1.550 m² Kleinkindspiel Platanen (Bestand) Schulhof 1.767 m² Öffentliche Grünflächen 7.920 m² Grünes Forum (ca. 55 x 75 m) 2.500m Grünfläche inkl. Spielplatz 1.200 m² Alleebäume (geschützt) KiTa Außenspielfläche 1.010m² 31 % Schulhof Öff. Grünfläche Private Grünfläche Kita Außenspielfläche Dachbegrünung Versiegelte Fläche Private Wegefläche Spielplatz unversiegeltSeite 19 von 37 Seite 20 von 37 Seite 21 von 37 Stadtverwaltung Büro Grundschule KiTa Handel / Gewerbe / Gastro Wohnen - gefördert 132.000m² Wohnen - frei finanziert 39.500m² 39.500m² 3.650m² 1.200m² 34.650m² 8.200m² 5.000m² inkl. Studierendenwohnen inkl. Nahversorger W o h n e n 6 0 % S o n st i g e s 1 0 % k o m m u n a l e N u t z u n g 3 0 %creating be8er places. | 15 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 FLÄCHENZIELWERTESeite 22 von 37 creating better places. |16 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 KiTa Studierenden- & AuszubildendenWohnen Grünes Forum (erdgebunden) Stpl. Wohnen Mobilstation Gewerbe / Handel / Gastro. Nahversorger Tiefgarage Wohnen gefördert FIXE NUTZUNGSBAUSTEINE flexibel: Verortung Schule, Stadtverwaltung, Anteil WohnenSeite 23 von 37 creating better places. |17 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 NUTZUNGSSZENARIEN Szenario 1: Mix Szenario 2: Wohnhochhaus Szenario 3: Bürohochhaus Liegende 8: Wohn-, Büro- & Schulnutzung Nahversorger 120m-Hochhaus: Handel & Gewerbe Verwaltung Wohnen Liegende 8: Verwaltung Nahversorger 120m-Hochhaus: Handel & Gewerbe Wohnen Büro Liegende 8: Wohnen Nahversorger 120m-Hochhaus: Handel & Gewerbe Verwaltung BüroSeite 24 von 37 Seite 25 von 37 creating better places. |19 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 NUTZUNGSSZENARIEN Szenario 1: Mix Entscheidung in der Zwischenpräsentation 29.04.24: Szenario 2 Hinweise: - Lage der Schule an der Nahum-Goldmann-Allee wird bevorzugt - Wohnen in der Liegenden 8 auf Grund der großen Eingriffe in den Bestand und der möglichen Grundrissorganisation schwierig - eine zu große Nutzungsmischung innerhalb des Bestandsgebäudes wird kritisch gesehen Szenario 2: Wohnhochhaus Szenario 3: BürohochhausSeite 26 von 37 Grundschule + KiTa Förderweg B 25% Förderweg A 75% Studierenden-& Auszubildenden-Wohnen Grünes Forum (erdgebunden) Stpl. Wohnen Mobilstation Gewerbe / Handel / Gastro. Stadtverwaltung Nahversorger Tiefgarage Wohnen gefördert Wohnungsbau Verwaltung Grundschule KiTa Handel / Gewerbe SUMME 132.500 m² 40.840m² gefördert frei finanziert 38.560m² 31.160 m² 10.000 m² 3.820 m² 60% 51%49% 27% 13% 1.260 m² 6.280 m² Wohnen frei finanziert in gef. WB enthalten Büro (inkl. SDC) Büro (inkl. 3.000m² SDC) BGF 132.500 m² NUTZUNGSVERTEILUNG SZENARIO 2 WOHNHOCHHAUS 5%creating better places. | 20 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024Seite 27 von 37 Seite 28 von 37 Seite 29 von 37 405,00 m2 311,52 m2 Sporthalle Schule KiTa Lobby Wohnen GRUNDRISS HOCHHAUS 40M Gemeinschaftsraum NAHUM-GOLDMANN-ALLEE AUTOBAHN EINGANG KITA EINGANG SCHULEEINGANG SPORT EINGANG WOHNENcreating better places. | 23 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024Seite 30 von 37 30,91 m2 31,79 m2 32,68 m2 33,56 m2 34,44 m2 35,65 m2 33,94 m2 34,10 m2 34,15 m2 32,55 m2 34,15 m2 32,62 m2 43,75 m2 84,00 m2 36,26 m231,50 m2 GRUNDRISS HOCHHAUS 40M Gemeinschaftsraum NAHUM-GOLDMANN-ALLEE AUTOBAHN KITA-AUSSENBEREICH Appartementscreating better places. | 24 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 mind. 14m² Individualbereich Kochnische Duschbad Flurbereich 32m² BGFSeite 31 von 37 201,69 m2 163,90 m2 304,80 m2 151,16 m2 135,10 m2 201,87 m2 432,51 m2 67,31 m2 100,31 m2 87,16 m2 141,12 m2 95,20 m298,00 m2 81,57 m2 81,57 m2 81,57 m281,57 m2 81,57 m2 76,41 m2 82,89 m281,57 m2 Handel / Gastro Gemeinschaftsraum / Radabstl. GRUNDRISS L-GEBÄUDE AUTOBAHN WOHNHOFcreating better places. | 25 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024Seite 32 von 37 95,20 m2 98,81 m2 67,31 m2 84,30 m2 148,40 m2 97,92 m2 108,16 m2 107,82 m277,92 m2 70,57 m2 81,57 m2 81,57 m2 81,57 m2 81,57 m2 82,89 m2 96,09 m2 148,32 m2 119,71 m2 55,57 m255,57 m2 119,72 m2 87,92 m2 100,60 m2 91,47 m2 110,41 m2 61,95 m2 108,84 m2 91,25 m2 109,02 m2 AUTOBAHN WOHNHOF geförderter Wohnungsbau geförderter Wohnungsbau GRUNDRISS L-GEBÄUDE frei finanzierter Wohnungsbaucreating better places. | 26 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024Seite 33 von 37 3.008,03 m2 regrosrevhaN gnutlawreV ngugewhcruD fohnennI AUTOBAHN B9 GRÜNE MITTE LIEGENDE 8:ERDGESCHOSS Büro / Verwaltung Nahversorgercreating better places. | 27 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024Seite 34 von 37 AUTOBAHN B9 GRÜNE MITTE 480,97 m2 442,90 m2 438,49 m2 480,24 m2 469,78 m2 430,31 m2 430,31 m2 469,78 m2 480,97 m2 442,90 m2 438,49 m2 480,24 m2creating better places. | 28 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 LIEGENDE 8: OBERGESCHOSSESeite 35 von 37 Seite 36 von 37 SSttaanndd QQVV MMäärrzz 2244 ÜÜbbeerraarrbbeeiittuunngg SSOOLLLL Wohnungsbau 72.680 m² 56% 79.401 m² 60% 60% frei finanziert 34.681 m² 48% 38.560 m² 49% 50% gefördert 37.999 m² 52% 40.841 m² 51% 50% Kommunale Nutzung 41.701 m² 32% 36.242 m² 27% 30% Grundschule 3.894 m² 3.818 m² 3.650 m² KiTa 1.552 m² 1.262 m² 1.216 m² Stadtverwaltung 36.255 m² 31.162 m² Sontiges 15.698 m² 12% 16.850 m² 13% 10% Handel & Gastro 5.400 m² 4% 6.850 m² 5% 5.000 m² NGO-Campus / SDC 10.298 m² 10.000 m² 10.000 m² Mobilität & UG 31.482 m² 31.719 m² Quartiersgarage (oi) 8.541 m² Bestandstiefgarage 22.941 m² 22.941 m² Erweiterung Tiefgarage 8.778 m² SSuummmmeenn 112200..000000mm²² -- 114400..000000mm²² BGF oberirdisch 138.620 m² 132.493 m² BGF oi ohne Mobilität 130.079 m² 132.493 m² BGF gesamt 161.561 m² 164.212 m² GRZ I 0,39 0,34 GRZ II 0,68 0,70 GFZ 2,60 2,50 WE 808 882 GGrruunnddssttüücckkssaauufftteeiilluunngg 5511..777733 mm²² 51.782 m² 5511..777733 mm²² 51.386 m² öffentliche Verkehrsfläche 10.441 m² 11.471 m² private Verkehrsfläche 4.278 m² 3.888 m² Öffentliche Grünfläche 8.399 m² 7.917 m² Schulhof 1.767 m² 1.916 m² 1.630 m² Kita Außenspielfläche 1.098 m² 1.017 m² 1.020 m² Private Grünfläche 5.513 m² 7.796 m² Überbaute Grundfläche 20.286 m² 17.381 m² Nettobauland Wohnen 18.657 m² 57% 18.657 m² 57% SSttaanndd QQVV MMäärrzz 2244 ÜÜbbeerraarrbbeeiittuunngg SSOOLLLL Wohnungsbau 72.680 m² 56% 79.401 m² 60% 60% frei finanziert 34.681 m² 48% 38.560 m² 49% 50% gefördert 37.999 m² 52% 40.841 m² 51% 50% Kommunale Nutzung 41.701 m² 32% 36.242 m² 27% 30% Grundschule 3.894 m² 3.818 m² 3.650 m² KiTa 1.552 m² 1.262 m² 1.216 m² Stadtverwaltung 36.255 m² 31.162 m² Sontiges 15.698 m² 12% 16.850 m² 13% 10% Handel & Gastro 5.400 m² 4% 6.850 m² 5% 5.000 m² NGO-Campus / SDC 10.298 m² 10.000 m² 10.000 m² Mobilität & UG 31.482 m² 31.719 m² Quartiersgarage (oi) 8.541 m² Bestandstiefgarage 22.941 m² 22.941 m² Erweiterung Tiefgarage 8.778 m² SSuummmmeenn 112200..000000mm²² -- 114400..000000mm²² BGF oberirdisch 138.620 m² 132.493 m² BGF oi ohne Mobilität 130.079 m² 132.493 m² BGF gesamt 161.561 m² 164.212 m² GRZ I 0,39 0,34 GRZ II 0,68 0,70 GFZ 2,60 2,50 WE 808 882 GGrruunnddssttüücckkssaauufftteeiilluunngg 5511..777733 mm²² 51.782 m² 5511..777733 mm²² 51.386 m² öffentliche Verkehrsfläche 10.441 m² 11.471 m² private Verkehrsfläche 4.278 m² 3.888 m² Öffentliche Grünfläche 8.399 m² 7.917 m² Schulhof 1.767 m² 1.916 m² 1.630 m² Kita Außenspielfläche 1.098 m² 1.017 m² 1.020 m² Private Grünfläche 5.513 m² 7.796 m² Überbaute Grundfläche 20.286 m² 17.381 m² Nettobauland Wohnen 18.657 m² 57% 18.657 m² 57% BGF gesamt 161.561 m² 164.212 m² GRZ I 0,39 0,34 GRZ II 0,68 0,70 GFZ 2,60 2,50 WE 808 882 GGrruunnddssttüücckkssaauufftteeiilluunngg 5511..777733 mm²² 51.782 m² 5511..777733 mm²² 51.386 m² öffentliche Verkehrsfläche 10.441 m² 11.471 m² private Verkehrsfläche 4.278 m² 3.888 m² Öffentliche Grünfläche 8.399 m² 7.917 m² Schulhof 1.767 m² 1.916 m² 1.630 m² Kita Außenspielfläche 1.098 m² 1.017 m² 1.020 m² Private Grünfläche 5.513 m² 7.796 m² Überbaute Grundfläche 20.286 m² 17.381 m² Nettobauland Wohnen 18.657 m² 57% 18.657 m² 57% Nettobauland Kommunale Nutzung 14.018 m² 43% 14.018 m² 43% Summe Nettobauland 32.675 m² 32.675 m² SStteellllpplläättzzee 775500 775500 775500 Bestandstiefgarage 22.941 m² 480 22.941 m² 480 Neubau Tiefgarage 8.760 m² 270 Quartiersgarage 8.541 m² 270 VVeerrssiieeggeelluunngg 51.773 m² 51.773 m² vveerrssiieeggeellttee FFllääcchheenn 32.439 m² 34.710 m² tteeiillvveerrssiieeggeellttee FFllääcchheenn ((5500%%)) 5.727 m² 2.800 m² uunnvveerrssiieeggeellttee FFllääcchheenn 16.471 m² 32% 15.663 m² 31% 33%creating befier places. | 30 | Überarbeitung Qualifizierungsverfahren „Neues Quartier Bundesviertel“ | Abschlusspräsentation 10.06.2024 KENNWERTTABELLESeite 37 von 37
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de