241139-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Installation von Kleinwindanlagen ohne Baugenehmigung
Kerndaten
- Nummer
- 241139-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241139-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 27.06.2024 Bürgerantrag: Installation von Kleinwindanlagen ohne Baugenehmigung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 27.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Entgegen einer ersten Einschätzung sind durch den Bürgerantrag keine unmittelbaren planungsrechtlichen Belange betroffen, so dass abweichend von der Vertagungsbitte eine kurzfristige Stel- lungnahme der Verwaltung zu dem ursprünglich vorgesehenen Sitzungstermin erfolgen kann. Die Verwaltung nimmt zum Bürgerantrag wie folgt Stellung: Die Genehmigungspflicht von baulichen Anlagen und Nutzungen ist abschließend in der Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW) geregelt. Gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3c BauO NRW bedürfen Kleinwindanlagen bis zu 10 m Anlagenge- samthöhe sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes, außer in reinen, allge- meinen und besonderen Wohngebieten sowie Mischgebieten kei- ner Baugenehmigung. Eine davon abweichende Regelung zur Genehmigungspflicht von baulichen Anlagen und Nutzungen kann aufgrund der fehlenden Ermächtigungsgrundlage nach § 9 Abs.1 Baugesetzbuch in Be- bauungsplänen nicht getroffen werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwal- tung und erklärt den Bürgerantrag mit diesem Votum inhaltlich für erledigt. Hiermit ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss ge- langt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de