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241139 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Installation von Kleinwindanlagen ohne Baugenehmigung

Nummer
241139
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
11.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.07.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.08.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 27.08.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 77,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241139-02 ST Bürgerantrag: Installation von Kleinwindanlagen ohne Baugenehmigung
  2. 241139-01 ST Bürgerantrag: Installation von Kleinwindanlagen ohne Baugenehmigung

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241139
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
27.06.2024
Bürgerantrag: Installation von Kleinwindanlagen
ohne Baugenehmigung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
27.08.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantrage ich die Bauvorschriften bzw. die Bebauungspläne der
Stadt Bonn insoweit zu ändern bzw. zu ergänzen, dass jedem Bonner Im-
mobilienbesitzer es möglich ist, neben einer Solaranlage auch eine
Kleinwindanlage auf sein Dach, ohne eine Baugenehmigung zu beantra-
gen, zu installieren.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Erstellung von Kleinwindanlagen ohne Baugenehmigung
Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich die Bauvorschriften bzw. die Bebauungspläne der Stadt Bonn insoweit zu ändern bzw. zu
ergänzen, dass jedem Bonner Immobilienbesitzer es möglich ist, neben einer Solaranlage auch eine
Kleinwindanlage auf sein Dach, ohne eine Baugenehmigung zu beantragen, zu installieren.
Seit geraumer Zeit sind Kleinwindanlagen nun aus einer Abstandspflicht zur nächsten Wohnbebauung
herausgefallen. Somit könnte jeder Immobilienbesitzer diese Anlagen, wie auch eine PV-Anlage einfach
installieren. Leider stehen dem die Bauvorschriften bzw. in manchen Teilen Bonns die Bebauungspläne
entgegen. In diesen Teilen müssen Immobilienbesitzer eine Baugenehmigung beantragen.
Ich beantrage also die einheitliche Behandlung aller Bonner Immobilienbesitzer bezüglich der Errichtung einer
Kleinwindanlage.
Somit würde die Stadt Bonn die optimale Ausnutzungsmöglichkeiten für die Erzeugung erneuerbarer Energie im
Stadtgebiet für die Bonner Bürger ermöglichen. Das Argument, dass Windkraft aus Kleinwindanlagen nicht
wirtschaftlich ist, ist bei einer so grundsätzlichen Entscheidung nicht zu berücksichtigen bzw. das Argument kann
sich im Laufe der Zeit ins Gegenteil verändern, zumal. die meisten Kleinwindanlagen dem Eigenverbrauch in den
Jahreszeiten Herbst, Winter und Frühling dienen.
Begründung des Antrags
Keine einheitliche Behandlung von Bonner Immobilienbesitzern
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de