241139 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Installation von Kleinwindanlagen ohne Baugenehmigung
Kerndaten
- Nummer
- 241139
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 11.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 241139 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 27.06.2024 Bürgerantrag: Installation von Kleinwindanlagen ohne Baugenehmigung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 27.08.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantrage ich die Bauvorschriften bzw. die Bebauungspläne der Stadt Bonn insoweit zu ändern bzw. zu ergänzen, dass jedem Bonner Im- mobilienbesitzer es möglich ist, neben einer Solaranlage auch eine Kleinwindanlage auf sein Dach, ohne eine Baugenehmigung zu beantra- gen, zu installieren. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Erstellung von Kleinwindanlagen ohne Baugenehmigung Ihr Antrag Hiermit beantrage ich die Bauvorschriften bzw. die Bebauungspläne der Stadt Bonn insoweit zu ändern bzw. zu ergänzen, dass jedem Bonner Immobilienbesitzer es möglich ist, neben einer Solaranlage auch eine Kleinwindanlage auf sein Dach, ohne eine Baugenehmigung zu beantragen, zu installieren. Seit geraumer Zeit sind Kleinwindanlagen nun aus einer Abstandspflicht zur nächsten Wohnbebauung herausgefallen. Somit könnte jeder Immobilienbesitzer diese Anlagen, wie auch eine PV-Anlage einfach installieren. Leider stehen dem die Bauvorschriften bzw. in manchen Teilen Bonns die Bebauungspläne entgegen. In diesen Teilen müssen Immobilienbesitzer eine Baugenehmigung beantragen. Ich beantrage also die einheitliche Behandlung aller Bonner Immobilienbesitzer bezüglich der Errichtung einer Kleinwindanlage. Somit würde die Stadt Bonn die optimale Ausnutzungsmöglichkeiten für die Erzeugung erneuerbarer Energie im Stadtgebiet für die Bonner Bürger ermöglichen. Das Argument, dass Windkraft aus Kleinwindanlagen nicht wirtschaftlich ist, ist bei einer so grundsätzlichen Entscheidung nicht zu berücksichtigen bzw. das Argument kann sich im Laufe der Zeit ins Gegenteil verändern, zumal. die meisten Kleinwindanlagen dem Eigenverbrauch in den Jahreszeiten Herbst, Winter und Frühling dienen. Begründung des Antrags Keine einheitliche Behandlung von Bonner Immobilienbesitzern Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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