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241072-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Burbacher Straße

Nummer
241072-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kessenicher Straße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Burbacher Straße Straße· Kessenich, Bonn
  • Hausdorffstraße Straße· Kessenich, Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241072 BBB-Anfrage: Burbacher Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241072-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Burbacher Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Kenntnisnahme
1. Trifft es zu, dass Streckenabschnitte der Burbacher Straße die laut
Radentscheid geforderte Breite einzurichtender Fahrradstraßen von 4,50 Meter
unterschreiten und wenn ja, welche Längen weisen diese Streckenabschnitte
jeweils auf und in welcher Länge entsprechen diese insgesamt im Vergleich zur
Gesamtlänge der geplanten Fahrradstraße nicht den Vorgaben des
Radentscheids?
Es trifft zu, dass bei der Planung der Fahrradstraßen die Verwaltung diese
Breite als im Regelfall einzuhaltendes Maß anstrebt und im Übrigen aus
vorliegenden Regelwerken eine Breite von 4,00 m als Mindestmaß für
Fahrradstraßen abgeleitet hat. Die 4,00 m wurden in sehr vielen
Fahrradstraßenabschnitten angewandt, um vor allem im Sinne der
Anwohner*innen das straßenbegleitende Kfz-Parken weiterhin zu ermöglichen
und dadurch verschiedene Belange miteinander vereinbar zu machen.
Dort, wo bauliche Engstellen bestehen, ist es in der Verkehrsplanung zudem
möglich, auch Mindestmaße auf kurzen Abschnitten unter Berücksichtigung der
Verkehrssicherheit zu unterschreiten. Die Burbacher Straße liegt im
historischen Ortskern von Kessenich und weist daher teilweise solche
baulichen Engstellen auf. Auf der geplanten Fahrradstraße treten Engstellen
unter 4 m zwischen den Hausnummern 95 und 149 auf. Die Regel- und
Mindestbreiten werden hier auf 200 m teilweise unterschritten. Dies ist im
Hinblick auf die Gesamtlänge der Kessenicher Radverkehrsachse, die über
Burbacher und Kessenicher Straße verläuft, mit knapp 1,5 km unter
Berücksichtigung der Rahmenbedingungen vertretbar und stellt weder die
Sicherheit noch die Qualität der Radachse in Frage.
Bei der Burbacher Straße ist zudem zu berücksichtigen, dass es sich um eine
Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr handelt. Die allgemein gehaltenen
Vorgaben aus dem Bürgerbegehren machen keinen Unterschied, ob eine
Straße im Einrichtungs- oder im Zweirichtungsverkehr durch Kfz befahren wird,
obwohl dies im konkreten Planfall durchaus zu berücksichtigen ist. Durch die
Einbahnrichtung der Burbacher und Kessenicher Straße ist der Begegnungsfall
Auto/Fahrrad nur für Radfahrende in Fahrtrichtung Norden von Bedeutung. Für
ein ungehindertes Vorankommen von Kfz- und Radverkehr im Begegnungsfall
empfiehlt die RASt 06 eine Mindestfahrbahnbreite von 4,00 m. Aufgrund der
nicht vorhandenen Parkstände müssen an den oben beschriebenen Engstellen
der Burbacher Straße keine Sicherheitsabstände zum ruhenden Verkehr
berücksichtigt werden. Die Fahrbahn der Burbacher Straße unterschreitetSeite 1 von 3
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aufgrund baulicher Gegebenheiten wie beschreiben auf kurzen Abschnitten die
von der RASt 06 empfohlene Fahrbahnbreite, die RASt 06 räumen aber eben
auch die Möglichkeit kurzer Engstellen ein.
2. Auf welcher Länge im Vergleich zur Gesamtlänge der geplanten
Fahrradstraße entsprechen die Gehwegbreiten nicht den Mindestvorgaben des
Radentscheides und sieht die Planung der Oberbürgermeisterin vor, im Zuge
der Einrichtung der Fahrradstraße zumindest durchgehend einseitig einen
entsprechend breiten Gehweg zu errichten und wenn nein, warum nicht?
Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei dem Straßenzug durch Kessenicher
und Burbacher Straße um einen historischen Dorfkern der nicht die heutigen
Ansprüche an Gehwegbreiten erfüllt. Die Gehwege wurden bei der
Kanalsanierung vor einigen Jahren so breit und barrierearm wie möglich
angelegt, dies entspricht aufgrund der Grundstücksgrenzen und Bebauung
natürlich nicht den Anforderungen, die man an einen Neubau stellen würde.
Das Fahrradstraßenprojekt umfasst zudem nur Markierungen und
Beschilderungen. Es werden keine deutlich ressourcenintensiveren Umbauten
an den Straßen vorgenommen. Ausreichende Gehwegbreiten werden im
Rahmen der Maßnahme daher nur in der Bestandsbebauung und durch
Neuordnung des ruhenden Verkehrs wiederhergestellt. Es ist daher zurzeit
nicht vorgesehen, die Fahrbahn oder Gehwege mit Ausweisung einer
Fahrradstraße im besagten Straßenzug umzubauen.
3. Vor dem Hintergrund der Antworten zu Frage 1 und 2: Stellt aus Sicht der
Oberbürgermeisterin die Einrichtung einer Fahrradstraße, die nicht den
Vorgaben des Radentscheides entspricht, einen Verstoß gegen die Annahme
des Bürgerbegehrens durch den Rat der Stadt Bonn dar und wenn nein, wie
begründet die Oberbürgermeisterin dies?
Die Vorgaben aus dem Bürgerbegehren Radentscheid müssen immer auch im
Zusammenhang mit den geltenden Regeln und dem Stand von Wissenschaft
und Technik gesehen werden. In der Verkehrsplanung ist es zudem üblich,
Mindest- und Regelmaße zu haben, zudem ist im Endeffekt jede Planung und
jede verkehrsrechtliche Anordnung eine Einzelfallentscheidung, bei der die
jeweiligen Verhältnisse vor Ort mit einbezogen werden müssen. In einer bereits
gebauten Stadt muss folglich im Einzelfall und unter Beachtung der geltenden
Regelwerke abgewogen werden, welche Maße auf den einzelnen
Straßenabschnitten erforderlich sind. Andersfalls wäre es schwierig, Ziel 1 des
Bürgerbegehrens, nämlich durchgehende Radrouten durch alle Stadtteile zu
schaffen, zu erreichen.
Aufgrund der hohen Netzbedeutung der Burbacher und Kessenicher Straße für
den Radverkehr und sowie ihrer Funktion als Alternative zur vielbefahrenden
und zudem durch Schienenverkehr geprägten Hausdorffstraße ist die
Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Burbacher und Kessenicher Str. für
den Radverkehr von hoher Bedeutung und in der Abwägungsentscheidung
auch unter Berücksichtigung der baulich bedingten Engstellen positiv zu
bewerten. Die Straßen erfüllen nach Umwandlung in eine Fahrradstraße in derSeite 2 von 3
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Summe die Ansprüche einer Radhauptverbindung.
4. Verfügt die Oberbürgermeisterin über ein Konzept, wann und wo den
betroffenen Anliegern der Burbacher Straße alternativ Parkplätze angeboten
werden können und wenn nein, warum nicht?
Die Stadt soll entsprechend der gesamtstädtischen Parkraumstrategie in den
kommenden Jahren sukzessive weitere Parkraumkonzepte im Stadtgebiet
umsetzen, auch in Kessenich und Dottendorf. Hierbei werden die einzelnen
Stadtteile jeweils überprüft und wo nötig Anwohnerparkregelungen eingeführt,
um dieser Gruppe das Finden eines Parkplatzes zu erleichtern. In der
Nordstadt zeigt sich in vielen Straßen bereits, dass dank des
Parkraumkonzepts trotz eines in Teilen verringerten Angebots dennoch mehr
freie Parkplätze für Anwohnende zur Verfügung stehen können.
Darüber hinaus laufen aktuell stadtweit intensive Prüfungen, um möglichst noch
in diesem Jahr Parkmöglichkeiten auf ungenutzten oder zu bestimmten
Tageszeiten ungenutzten Flächen einrichten zu können (sogenanntes „Parken
im Quartier“). Hierzu gehören insbesondere Parkplätze von Supermärkten als
Feierabendparkplätze sowie auch brachliegende Flächen. Die Verwaltung wird
den Ausschuss für Mobilität und Verkehr in einer der kommenden Sitzungen
über den aktuellen Sachstand sowie weitere Schritte informieren
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de