241029-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Rheingärten – Vorstellung des finalen Konzeptes
Kerndaten
- Nummer
- 241029-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- An der Rheindorfer Burg Hauptort
- Osloer Straße
- Kopenhagener Straße
- Graurheindorf
- Auerberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241029-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Rheingärten – Vorstellung des finalen Konzeptes Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Aus welchen Gründen ist die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7525- 49 festgeschriebene, aber bis heute fehlende Fuß- und Radwegverbindung von der Osloer Straße zur "Rheindorfer Burg" bisher nicht realisiert worden? Die Fuß- und Radwegeverbindung war zur Erschließung der Parkanlage gedacht. Die vorgesehene Parkanlage ist nicht umgesetzt worden, weshalb es auch keine Wegeverbindung gibt. 2. Ist die im Konzept ausgewiesene „Qualifizierung des Wegenetz zwischen Graurheindorf und Auerberg“ durch die Kleingartenanlage angesichts der geplanten Treppe von bzw. zur Straße „An der Rheindorfer Burg“ aus Sicht der Oberbürgermeisterin geeignet, Fußgängern und Radfahrern eine barrierefreie Verbindung zwischen den beiden Straßen zu ermöglichen und wenn nein, wie gedenkt die Oberbürgermeisterin die Wegebeziehung barrierefrei herzustellen? Die bereits bestehende Wegeverbindung durch die Kleingartenanlage ist in jetzigem Zustand barrierearm, straßenseitig ist sie ebenerdig (zum Bürgersteig bzw. abgesenkter Bordstein zur Straße), auf der Seite zur Rheindorfer Burg ist eine Rampe vorhanden. Die Treppe wäre eine Ergänzung und Abkürzung für Fußgänger*innen. Die Kleingartenanlage soll zu Fuß passierbar sein, Fahrradfahrer*innen müssen am Tor absteigen – so wird es auch in anderen, bereits öffentlich nutzbaren, Kleingartenanlagen gehandhabt. Für eine schnelle Radverbindung zum Rhein wird auf das Radverkehrsnetz verweisen. Die Verbindung von der Osloer Straße zur Hauptroute „An der Rheindorfer Burg“, erfolgt über die Kopenhagener Straße. 3. Hält die Oberbürgermeisterin die Aussage in der Begründung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 7525-49 „Zur Verwirklichung der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen müssen daher nur noch … die Fuß- und Radwegverbindungen von der Osloer Straße zurSeite 1 von 2 Seite 2 "Rheindorfer Burg" geschaffen werden.“ für überflüssig und wenn ja, wie begründet sie dies? Der in der Fragestellung zitierte Satz aus der Begründung des Bebauungsplans Nr. 7525-49 ist nach wie vor sachlich richtig. Ein Erfordernis, den planungsrechtlich ermöglichten Ausbau auch umzusetzen, resultiert daraus genauso wenig wie eine Verpflichtung, durch ein Planänderungsverfahren die bisher nicht realisierte Festsetzung aus dem Bebauungsplan und seiner Begründung zu eliminieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de