240990-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Mitte-Süd (Campus Bonn), Poppelsdorfer Allee 31-33
Kerndaten
- Nummer
- 240990-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240990-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn- Mitte-Süd (Campus Bonn), Poppelsdorfer Allee 31- 33 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Weitere Anlagen zur Beschlussvorlage (s. Anlagen) Anlage/n 1 Endversion Stepkes Trägerauswahlverfahren_Kriterien_Poppelsdorfer_Allee_Bewertungsgruppe (öffentlich) 2 Endversion_ev._Interessengemeinschaft_Trägerauswahlverfahren_Poppelsdor fer Allee (öffentlich) 3 Endversion_Fröbel_Trägerauswahlverfahren_Poppelsdorfer Allee (öffentlich) 4 Endversion_Lebenshilfe_Trägerauswahlverfahren_Poppelsdorfer Allee (öffentlich) 5 Endversion_Pi_Casa_Trägerauswahlverfahren_Poppelsdorfer Allee (öffentlich) 6 Endversion_Terminal for Kids Poppelsdorfer_Allee (öffentlich)Seite 1 von 29 Trägerauswahlverfahren Kriterien Poppelsdorfer Allee Bewerberauswahl: Step Kids Education gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Fachberatung regional vor Ort steht zur Verfügung. Jedoch keine spitzenverbandliche Fachberatung sondern Trägerintern. Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 Verfahrensablauf In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 0 Wird nicht ersichtlich. Übergreifend ist eine Kinderschutzfachkraft im Beratungsprozess benannt. Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen 170 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 29 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Träger beschreibt angelehnt an TVöD Träger hat ein Ausbildungskonzept (§ 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 10 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 40 3. Pädagogisches Konzept 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Wird in der pädag. Konzeption unter Punkt 16 beschrieben. Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 0 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0 250 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alle zehn Bildungsbereiche sind berücksichtigt Eingewöhnung 3 0 5 10 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 29 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 Reggio Pädagogik, Englischsprachige Angebote 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 0 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 10 70 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs 2 0 5 10 0 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 0 Allgemeiner Text - kein Bezug Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0 Keine Aussage zu den Aufnahmekriterien gefunden. Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen 80 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 29 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 10 0 Fragestellung Stadt Bonn Punkt 6. bezieht sich auf Flexibilität eine 47 Wstd. Öffnungszeit gemäß § 48 wird nicht benannt. 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 10 Fragestellung der Stadt Bonn Punkt 7. Es kann ein Eigenanteil von 3% zugesichert werden. 10 Gesamt 680 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 29 Trägerauswahlverfahren Kriterien Poppelsdorfer Allee Bewerber: Interessengemenschaft Ev. Kindertageseinrichtungen in Bonn Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Begleitung durch das Team der der evangelischen Fachberatung Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Träger übernimmt Kitas, die von evangelischen Gemeinden abgegeben werden (z.B. in Buschdorf und Sechtem seit 2023), evangelische Fachberatungen haben langjährige Erfahrung bei der Betreuung evangelischer Kitas, derzeit 13 Kitas in Bonn und Bornheim unter dieser Trägerschaft Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 durch FFE Stadt Bonn, keine eigene Insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 Mitarbeiter*innen erhalten in regelmäßigen Abständen Fortbildung durch Fachberatung, keine genaue Angabe zu Art und Umfang oder einer bestimmten Fachkraft mit diesem Schwerpunkt Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 29 195 # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 29 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 Träger zeigt Interesse Auszubildende anzuleiten und Praxianleitende zu schulen, jedoch kein konkretes Konzept ersichtlich, es wird erwähnt, dass ein Konzept enstehen soll Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 scheint in Bearbeitung zu sein, wird nicht näher erläutert Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 Träger betont, dass dies kaum möglich ist. "Verschiedene Szenarien" werden besprochen, auf die zurück gegriffen werden kann, kein Konzept ersichtlich 3. Pädagogisches Konzept 30 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Leitbild 2 0 5 10 10 christliches Leitbild, wenig ausdifferenziert (Tabelle Interessensbekundung) Eingewöhnung 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 29 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 10 arbeitet mit BasiK und Portfolio, Beobachtungen werden ohne festgelegte Verfahrensweise dokumentiert Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 0 kein Konzept. Bewerber verweist darauf, dass er darauf erst eingehen kann, wenn die Räumlichkeiten fertig gestellt sind. Möchte sich an Empfehlungen des LVR orientieren. Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0 liegt noch nicht vor, Bereitschaft vorhanden ein Konzept zu entwickeln 230 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 Bewerber gibt an, danach zu arbeiten (BaSiK). Fachkräfte werden entsprechend fortgebildet. Keine Ausführung dazu wie dies in der Praxis gestaltet wird oder welche Schwerpunkte dem Bewerber dabei wichtig sind. Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5 Bewerber nennt: Religionspädagogik, Partizipation und Inklusion. Es bleiben Schwerpunkte, die nicht praxisnah beschrieben werden. Woran erkennt man diese Schwerpunkte in der alltäglichen päd. Arbeit? Hier nicht ersichtlich 45 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10 BETA Gütesiegel, nachdem die Mitarbeitenden arbeiten, auch hier fehlt der Praxisbezug erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 29 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 0 Bewerber erklärt sich bereit einen entsprechenden Caterer zu suchen 70 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 10 Berliner Modell zur Eingewöhnung wird angestrebt, Bereitschaft zur Kooperationen mit Grundschulen vorhanden. Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 5 Netzwerkarbeit wird angestrebt durch Fachberatung, Arbeitsgemeinschaften teilweise vorhanden, Bewerber möchte sich auf Stadtteilebene einbringen Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 Bereitschaft zur Kooperation vorhanden erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 29 105 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 10 Abwägung mit Blick auf vorhandene personelle Ressourcen 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 vollständige Übernahme Trägeranteil erbeten 10 Gesamtpunktzahl 685 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 29 Trägerauswahlverfahren Kriterien Poppelsdorfer Allee Bewerber: Fröbel Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 regionale Fachberatung/ S 6/S. 34 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 betreibt über 170 Kitas/S. 5 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 regionale Kischu FK vorhanden, Kischu Konzept Hinweis, S. 27 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 nicht in jeder, wird allerdings zukünftig angestrebt Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion dargestellt, S. 14/15 ohne Konkretisierung/Zusatz: entspr. Rahmenbedingungen sind Voraussetzung. Siehe auch S. 9 (Punkt 2.2) Bewerbung 195 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 12 von 29 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Haustarifvertrag (abgeschlossen mit der GEW) Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Fröbel Curriculum,Weiterbidlungsmögl. eigene Ausbildung, Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Fokussiert auf Leitbild, berufl Perspektiven// Q E/ S. 6/31/33 f/ Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 keine Aussage dazu 3. Pädagogisches Konzept 70 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Prinzipien, Grundhaltung, Bezug zu Fröbel S. 11/12/13/17/20 Leitbild 2 0 5 10 20 enthält alle wichtigen Schlüsselbegriffe, flexibel für Standorte , S. 7/9 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 vage, Berliner Modell als Möglichkeit S. 3/21f Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 als eines der 3 Prinzipien hervorgehoben, Teil ist die Öffnung der Gruppen/S. 11 f/26/29 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Eltern einbezogen, erhenamtlich willkommen, konkrete Bsp benannt. Elternabend, versch. Formate/10/25 f Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Fröbel Kischu Netzwerk, Verhaltenskodex Prävention und Kischu Ordner S. 27-29 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S. 7 (Punkt 2.1.4 Bewerbung) Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 indiv. Dokumentation, mit Kindern und Eltern im Dialog, anerkannte Verfahren werden genutzt- welches? S. 23 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Raum S. 21 kurz erwähnt, detaillierte Beschreibung im Jahresbericht. JB S. 27-29 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 Nachhaltigkeitsziele UN, detailliert im JB S. 71. Seite 12 (Punkt 2.4.) der Bewerbung280 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 13 von 29 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 allgemein genannt, beziiehen sich auf die Einhaltung der Programme der jeweiligen Länder und verpflichten sich diese einzuhalten /S. 16 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 S. 24 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 Fröbel Konzept, offene Arbeit, Bilingualität,individuelle Schwerpunkte s. 17 f 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 NKK, Fachberatung vor Ort, Teamentwicklung, Konzeptentwicklung S. 27/ S 31-34 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Begleitung Fachberatung Seite 34 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 NKK, S. 17 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 0 JB S. 52 80 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Sozialaraumbezug , Kooperationen, Fröbel Konezpt auf Sozialraum abstimmbar, S. 8 und 14 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Eingewöhnung, Übergänge innerhalb des Tagesablaufs, Schule, S. 20-22/ 241 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Kooperationen, Netzwerk, Grundschulen, Ehrenamtler/ S. 19/26/29 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0 keine Aussage dazu Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 grds. Bereitschaft , von 77 Kitas in NRW sind 21 Familienzenternerfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 14 von 29 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 zuchnäst nicht erfüllt, auf Nachfrage hat Bewerber innerhalb der Frist belastbare Angaben gemacht und somit Kriterium erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 15 von 29 110 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20 40 Gesamtpunktzahl 835 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 16 von 29 Trägerauswahlverfahren Kriterien Poppelsdorfer Allee Bewerber: Lebenshilfe Bonn gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 S. 2 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 S. 2/ inklusive Kitas und 1 HP Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 S. 2 f/Kinderschutzkonzept vorhanden/Anlage In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 noch nicht in jeder Kita aber durch Weiterbildung zeitnah/ S. 3 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 langjährige Erfahrung, und konzeptioneller Schwerpunkt/ S. 6/14 195 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 17 von 29 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Ausbildungscamps, und Betreuung vor Ort durch soz. Päd. / S.4, Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Stellenausschreibungen, Online, Plattformen Jobmessen/ S. 4-5 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 Einsatz von FK bei Bedarf einrichtungsübergreifend, kein festgeschriebenes Notfallkonzept S. 5 3. Pädagogisches Konzept 80 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S. 6-7 Leitbild 2 0 5 10 20 Leitbild Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Berliner Modell, feste Bezugspersonen, indiv. Tempo, interne Übergänge S. 16 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 prakt. Bspiele, Möglichkeiten für Kd mit Sprachbarreren, , Metacomsymbole, Karten Pictogramme/ S.14 f Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Eltern einbezogen, regelmäßige E Gespräche, S.19 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Inklsusion ist konz. Schwerpunkt, S.19 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Verpflichtungserklärung, Bezug auf § 47, verplfichtendes Deeskalationstraining, S. 3/ keine detailliere Ausführung Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Beschreibung Vorgehensweise, für Eltern, niedrigschwelliges Beschwerdeformular S. 15, S. 10 f instit. Ausführliches Kischu Konzept Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 Portfolio Basik, Beobachtungsbögen , Förder und Teilhabepläne LVR, S. 17 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 10 nicht der Schwerpunkt, S. 13 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 Sensibilisierung der Kd./ S. 21/Mülltrennung, Nachhaltigkeitspreis, E Mobilität 270 3.2. Bildungsbereiche erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 18 von 29 Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 ausführlich beschrieben, mit konkreten Bsp aus der Praxis, S. 8-13 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Dok. mit Basik, S. 15 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 Inklusion, S. 14 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Supervision Zusatzqualifikaton, Einführung QM System PQ-SYS geplant, S. 19 f Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10 QM System PQ-SYS wird eingeführt 2024, S. 19 f. Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 wird bei Auswahl des Caterers berücksichtigt, S. 20 90 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 für beide Standorte erläutert, S. 21 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Kooperationen mit Schulen, Therapeuten, andere Kitas, Übergnag U 3 _Ü3 innerhalb des Hauses beschrieben, S. 17 f Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Netzwerkarbeit innerhalb Bonns mit versch. Instituionen werden erwähnt, S. 21-14 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 S. 24 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Träger mit Erfahrungen im Bereich der Behinderung Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 S. 2/ 21-24 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 19 von 29 120 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 0 keine Angaben dazu in der Bewerbung 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 vollständige Übernahme Trägeranteile gefordert. 0 Gesamtpunktzahl 815 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 20 von 29 Trägerauswahlverfahren Kriterien Poppelsdorfer Allee Bewerber: Pi Casa gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Fachberatung wird über den Deutschen Kitaverband "Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstättten e.V." zur Verfügung gestellt Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 betreibt bereits 3 Kitas sowie 3 Großtagespflegestellen Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 0 es gibt eine einrichtungsübergreifende Kinderschutzfachkraft Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen 170 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 21 von 29 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 es werden Auszubildende angeleitet, ein festgeschriebenes Konzept liegt nicht vor Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 10 Maßnahmen zur Personalgewinnung werden nicht beschrieben, Mitarbeitende erhalten die Möglichkeit an Fortbildungen teilzunehmen, auch Teamfortbildungen und Inhouse- Arbeitsgruppen,.Mitarbeitergespräche ?- werden nicht erwähnt Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 nicht gefunden 3. Pädagogisches Konzept 40 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Leitbild 2 0 5 10 10 lebenslanges lernen, Erzieher als Lernbegleiter- finde ich persönlich zu eindimensional, es geht nicht nur ums Lernen, sondern auch um Empathie und Beziehungsaufbau, päd. Fachkräfte als Strukturgeber- fehlt mir Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Hinweis auf Berliiner Modell und idividuelle Eingewöhnung nach dem Bedürfnis des jeweiligen Kindes Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 es wird auf Kinderparlament und Kinderrat Bezug genommen, Selbstbestimmung durch z.B. freie Entscheidung bei der Wahl des Essens Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 regelmäßife Elterngespräche, Eltern haben Möglichkeit der Beschwerde- Beschwerdeverfahren wird nicht näher beschrieben. Infonachmittage für Eltern finden statt. Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 29 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation 2 0 5 10 20 Portfolio Ordner, BaSiK Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 10 konzept bzw., erste Ideen liegen vor. "Teiloffene" Arbeit wird angestrebt mit Differenzierungsräumen, Idee der Werkstattpädagogik. Wie geht man auf die Ressourcen der Mitarbeitenden ein und wie werden Kinder aktiv miteinbezogen? Für mich ist das Raumkonzept widersprüchlich- zum einen Werkstattpädagogik und dann Teiloffen? mir fehlt mehr Erklärung dazu Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0 kein Konzept gefunden 250 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 wird beschrieben, auch Dokumentation durch BaSiK Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 0 nicht erkennbar 50 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 0 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 80 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Übergänge von Kita zur Schule benannt, Eingewöhnung, auch Übergnag von Tagesmutter in die Kita erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 29 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Kooperationen mit Schulen, Krankenkassen, Bibliotheken, Tagesmütter Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 Kinder aus dem mäheren Umfeld werden bevporzugt aufgenommen nach den Vorgaben des Jugendamts Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 wird aufgeführt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 29 120 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 0 nicht explizit erwähnt 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20 20 Gesamtpunktzahl 730 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 25 von 29 Trägerauswahlverfahren Kriterien Poppelsdorfer Allee Bewerberauswahl: Terminal for Kids gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 wenig Informationen zum Verfahren (Fallmanagement LVR …) ? 180 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 26 von 29 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 3. Pädagogisches Konzept 90 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 280 3.2. Bildungsbereiche erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 27 von 29 Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 5 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 28 von 29 115 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 20 Gesamtpunktzahl 845 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 29 von 29
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