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240990 · Beschlussvorlage

Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Mitte-Süd (Campus Bonn), Poppelsdorfer Allee 31-33

Nummer
240990
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung federführend
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  1. 240990-01 ST Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Mitte-Süd (Campus Bonn), Poppelsdorfer Allee 31-33

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Beschlussvorlage
öffentlich
240990
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Übernahme Trägerschaft für die viergruppige
Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-
Mitte-Süd (Campus Bonn), Poppelsdorfer Allee 31-
33
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung
„Poppelsdorfer Allee“ im Planungsraum Bonn-Mitte-Süd wird mit der
nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur:
a. 1 x Gruppenform I b für 20 Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum
Schuleintritt (20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden)
1 x Gruppenform I c für 20 Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum
Schuleintritt (20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden)
1 x Gruppenform II c für 10 Kinder vom ab 4 Monaten bis unter
drei Jahren (5 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden
und 5 Plätze mit 45 Stunden)
1 x Gruppenform III für insgesamt 20 Kinder ab 3 Jahren bis zum
Schuleintritt (20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden)
der Terminal for Kids gGmbH übertragen. Die Übertragung er-
folgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch
das Landesjugendamt.
b. Terminal for Kids gGmbH erhält ab Inbetriebnahme (frühestens
im Laufe des Kita-Jahres 2024/25) der Kindertageseinrichtung
(Poppelsdorfer Allee 31-33) einen gesetzlichen Zuschuss zu den
Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kin-
derbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe von 92,2%.
Die Liegenschaft wird an den Träger für die Zwecke des Betrie-
bes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen
Fördermöglichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet.Seite 1 von 11
Seite 2
c. Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zu-
sammen aus den Kindpauschalen sowie einer Mietpauschale
nach DVO KiBiz, §§ 7 und 8.
Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Versorgungsküche,
Kinderküchen, Pflege/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie
deren Einbau erfolgt nach denVerpflichtungen aus dem städte-
baulichen Vertrag durch den Investor.
Die Beschaffung der gesamten Möblierung und der Einrichtungs-
und Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünf-
tigen Trägers. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven
Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze unter
Berücksichtigung der Übernahme des 10% Eigenanteils des
Trägers möglich. Das lose Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist
vom zukünftigen Träger auf eigene Kosten zu beschaffen
Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem KiBiz
sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.
2. Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Einrichtung
Der gesetzliche Trägeranteil i.H.v. 7,8 % am Einrichtungsbudget (nach
Inbetriebnahme und auf Basis der jeweils gültigen Betriebserlaubnis)
wird für max. 2 Jahre zu 100 % durch die Bundesstadt Bonn übernom-
men. So soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in der An-
fangsphase beim Aufbau/Eröffnung einer neuen Einrichtung zusätzliche
Kosten anfallen (bspw. Personalakquise, Finanzierung Eigenanteil bei
investiver Förderung, Beschaffung loses Spiel- und Beschäftigungsma-
terial etc.).
Begründung
zu 1.)
Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 10 Be-
werbungen zum Stichtag 15.02.2023 fristgerecht eingegangen.
Nachstehend aufgeführte Träger (alle als sonstige freie Träger mit einem ge-
setzlichen Trägeranteil von 7,8 %) haben sich beworben
➢ CJD NRW Süd
(im Laufe des Verfahrens wurde die Bewerbung zurückgezogen)
➢ DRK Kreisverband Bonn e.V.
(im Laufe des Verfahrens wurde die Bewerbung zurückgezogen)
➢ ISS-Mehrsprachige Kindertagesstätten gGmbH
(im Laufe des Verfahrens wurde die Bewerbung zurückgezogen)
➢ Global Education gGmbH
➢ Step Kids Edukation gGmbH
➢ Terminal for Kids gGmbH
➢ Pi-Casa gGmbHSeite 2 von 11
Seite 3
➢ Lebenshilfe Bonn gGmbH
➢ Interessengemeinschaft Ev. Tageseinrichtungen für Kinder in Bonn
➢ Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH.
Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend
aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie aus Mitgliedern
der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege) bewertet. Aus
verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Be-
werbungen durch Zweier-Teams vorgenommen.
Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem mo-
difizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kinder-
tageseinrichtungen (siehe DS 221833) anhand der dafür entwickelten Bewer-
tungsmatrix.
Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf den Bewerber
Terminal for Kids insgesamt 845 Punkte.
Die restlichen 6 Bewerber bewegten sich in einer Spanne von 680-835 Ge-
samtpunkten.
Für einen detaillierteren Überblick über die Auswertungen wird nachstehend
das Punkteergebnis je Teilbereich dargestellt
➢ Trägerkompetenz und Referenzen (max. mögliche Punkte 200)
Terminal for Kids 180 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 170-195 Punkten
➢ Personal (max. mögliche Punkte 90)
Terminal for Kids 90 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 30-80 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept – Querschnittsaufgaben – (max. mögliche
Punkte 280)
Terminal for Kids 280 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 230-270 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept – Bildungsbereiche - (max. mögliche Punkte
60)
Terminal for Kids 60 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 40-60 Punkten
➢ Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement (max. mögliche Punkte 100)
Terminal for Kids 100 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 70-100 Punkten
➢ Sozialraumorientierung/Kooperation (max. mögliche Punkte 120)
Terminal for Kids 115 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 80-120 Punkten
➢ Ausgestaltung des Betreuungsangebotes/Finanzierung (max. mögliche
Punkte 40)
Terminal for Kids 20 PunkteSeite 3 von 11
Seite 4
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 0-20 Punkten
Bei allen Bewerbern wurden zunächst nicht alle 18 mit dem Faktor 3 gewichtete
Kriterien erfüllt. (Die Anzahl der nachzubessernden Kriterien pro Träger lag in
einer Spanne zwischen 1 -12). Innerhalb der Frist haben aber alle Bewerber
eine überprüfbare und somit erfolgreiche Nachbesserung vorgenommen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben des modifizierten Verfahrens
zur Vergabe von Trägerschaften und deren inhaltliche Bindung schlägt die
Verwaltung vor, die Übernahme der Trägerschaft erneut an die Terminal for
Kids gGmbH zu vergeben. Neben der punktemäßigen Auswertung sollte auch
der Aspekt Berücksichtigung finden, dass für diesen Standort immer wieder
Anfragen von Unternehmen nach dem Vorhalten einzelner Betriebsplätze nach
dem Bonner Modell an die Verwaltung gerichtet werden (zuletzt von Vertretern
des Gemeinschaftskrankenhauses Bonn). Hier verfügt die Terminal for Kids
gGmbH über die notwendigen Ressourcen und Erfahrungen für die Führung
einer solchen gemischten Einrichtung. Dabei weist die Verwaltung aber aus-
drücklich darauf hin, dass die die Kindertageseinrichtung vornehmlich der Ver-
sorgung des wohnortnahen Bedarfs dienen soll.
zu 2)
Bis zum Abgabetermin der Bewerbungen für das Interessenbekundungsverfah-
ren am 15.02.2023 gab es zu dieser Thematik noch keine verbindliche Ent-
scheidung durch die politischen Gremien der Bundesstadt Bonn. In der Sitzung
des Rates der Bundesstadt Bonn am 23.03.2023 wurde eine bis zum
31.07.2028 befristete freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile in
einem Stufenmodell für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beschlossen
(DS 230479).
Die Bewerber wurden daraufhin von der Fachverwaltung über diese Änderun-
gen in Kenntnis gesetzt und parallel die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Punkt
7. Finanzierung gegebenenfalls Aktualisierungen der bis dato gemachten An-
gaben vorzunehmen. Von den Trägern hat keiner seine ursprünglichen Anga-
ben angepasst.
Hinsichtlich der verschiedenen Optionen zur Finanzierung des gesetzlichen
Trägeranteiles wird auf die Beschlussvorlage „Übernahme Trägerschaft für die
dreigruppige Kindertageseinrichtung Am Ledenhof“ (DS 231818) und die dazu
erfolgte inhaltliche Diskussion in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Ju-
gend und Familie am 10.04.2024 verwiesen.
Von den schlussendlich ausgewerteten 7 Bewerbungen gaben 4 Träger an eine
100 % Finanzierung zu benötigen (einschließlich der Terminal for Kids
gGmbH). Ein Träger sagte die Erbringung von 3 % des gesetzlichen Trägeran-
teiles zu. Zwei Träger sind bereit, den vollen gesetzlichen Trägeranteil i.H.v.
7,8 % zu erbringen.
Die Haushaltsmittel für die freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile
für max. 2 Jahre sind nicht im Haushaltsplan 2023/2024 eingestellt. Für den
Beschlussvorschlag müssen zusätzliche Finanzmittel von mindestens 40 %Seite 4 von 11
Seite 5
(maximal 60 % je nach gewähltem Stufenmodell) des gesetzlichen Trägerantei-
les zusätzlich bereitgestellt werden.
Bei Annahme des Beschlussvorschlages zu Ziffer 2 müssen in diesem Einzel-
fall zusätzliche Haushaltsmittel für das Kita-Jahr 2024/25 von rund 47.460 €
bereitgestellt werden. Eine Deckung dieser Mehrkosten im Gesamtbudget ist
nicht darstellbar.
Bezogen auf das komplette Kindergartenjahr 2024/2025 ergeben sich Aufwen-
dungen von 1.014.087,33 € und Erträge von 571.945,25 €. Da die Einrichtung
voraussichtlich frühestens im November 2024 eröffnet wird, sind bei den finan-
ziellen Auswirkungen nur die Kosten für den Zeitraum November 2024 bis Juli
2025 dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
760.565,49
EUR
151000602/
731000
2024/2025
Einzahlungen /
Erträge
428.958,94
EUR
151000602/
611000,
631000
2024/2025
Haushaltsbelastung
jährlich
331.606,55
EUR
Anlage/n
1 Ermittlung_Mehrkosten_Trägeranteil_Poppelsdorfer_Allee (öffentlich)
2
Endversion_Global_Education_Trägerauswahlverfahren_Kriterien_Poppelsporf
er_Allee (öffentlich)Seite 5 von 11
Berechnungsmodell Mehrkosten bei Übernahnmne 100 % Trägeranteil
Anzahl normale
Plätze
Anzahl
betriebliche
Plätze
Pauschalen Kindpauschalen
2023/24
Hochrechnung
Kindpauschalen
für 2024/25
Summe normale
Plätze auf 100 %
Basis
Summe
Trägeranteil 7,8 %
Summe freiwillige
Übernahme von 40 %
des Trägeranteils 7,8 %
Mehrkosten
0 I a 6.697,57 € 7.343,89 € - € - € - € - €
20 I b 9.003,74 € 9.872,60 € 197.452,00 € 15.401,26 € 6.160,50 € 9.240,75 €
20 I c 11.558,19 € 12.673,56 € 253.471,20 € 19.770,75 € 7.908,30 € 11.862,45 €
II a 14.200,09 € 15.570,40 € - € - € - € - €
5 II b 19.215,33 € 21.069,61 € 105.348,05 € 8.217,15 € 3.286,86 € 4.930,29 €
5 II c 24.646,20 € 27.024,56 € 135.122,80 € 10.539,58 € 4.215,83 € 6.323,75 €
III a 5.251,59 € 5.758,37 € - € - € - € - €
III b 7.066,89 € 7.748,84 € - € - € - € - €
20 III c 10.269,46 € 11.260,46 € 225.209,20 € 17.566,32 € 7.026,53 € 10.539,79 €
behind. U3 Kinder 24.641,34 € 27.019,23 € - € - € - € - €
behind. U 3 Kinder II c 26.596,43 € 29.162,97 € - € - € - € - €
behind. Ü3 Kinder 23.032,76 € 25.255,42 € - € - € - € - €
70 0 - €
Summe
Pauschalen 916.603,25 € 71.495,05 € 28.598,02 € 42.897,03 €
pauschale
Miete/qm Fördersatz/qm
715 13,01 € 111.625,80 €
Gruppen
Erhaltungs-
pauschalen je
Gruppe
4 3.535,43 € 14.141,72 €
Summe bereinigte
Miete 97.484,08 € 97.484,08 € 7.603,76 € 3.041,50 € 4.562,25 €
Einzelbudgets 1.014.087,33 € 79.098,81 € 31.639,52 € 47.459,29 €
LZ andere Träger 40 % 405.634,93 €
16,4 % fiktives Elternbeitrgsaufkommen 166.310,32 €
JA-Anteil 35,80 % 363.043,26 €
Auszahlung 934.988,52 €
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 11
Trägerauswahlverfahren Kriterien Poppelsdorfer Allee
Bewerberauswahl:
Global Education gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
Träger ist Mitglied im Deutschen
Kitaverband
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47
KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
pme Familienservice gGmbH als
"übergeordnete Gesellschaft"
arbeitet bereits in der AG 78 mit
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 10 30
180
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 11
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz,
Personalverordnung) 3 0 10 30
Orientierung am TVöD, sofern
jährliche Tarifserhöhungen sich
ergeben, werden diese ebenfalls
umgesetzt (siehe Seite 9 der
Anlage 1)
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10
Es wird erwähnt, dass es einen
dauehaften höheren
Betreuungsschlüssels, z. B. durch
Springer, gibt. Aber es ist nicht
näher erläutert.
80
3. Pädagogisches Konzept
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 10 30
Leitbild 2 0 10 20
Eingewöhnung 3 0 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung
(§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 10 20
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 10 20
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 11
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0
Es wird beschrieben, dass es eine
Verantwortung für die Umwelt
gibt, aber nicht wie und wodurch.
Es gibt hierzu nur 2 Sätze.
270
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 10 30
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 10 10
Pikler, Haus der kleinen Forscher
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Übersicht über Trägerlandschaft
im Sozialraum ist nicht bekannt
und kann daher nicht beurteilt
werden.
teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 11
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 0
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 11
100
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0
20
Gesamt: 810
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de