240990 · Beschlussvorlage
Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Mitte-Süd (Campus Bonn), Poppelsdorfer Allee 31-33
Kerndaten
- Nummer
- 240990
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240990 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn- Mitte-Süd (Campus Bonn), Poppelsdorfer Allee 31- 33 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung „Poppelsdorfer Allee“ im Planungsraum Bonn-Mitte-Süd wird mit der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur: a. 1 x Gruppenform I b für 20 Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt (20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden) 1 x Gruppenform I c für 20 Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt (20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden) 1 x Gruppenform II c für 10 Kinder vom ab 4 Monaten bis unter drei Jahren (5 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 5 Plätze mit 45 Stunden) 1 x Gruppenform III für insgesamt 20 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt (20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden) der Terminal for Kids gGmbH übertragen. Die Übertragung er- folgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. b. Terminal for Kids gGmbH erhält ab Inbetriebnahme (frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2024/25) der Kindertageseinrichtung (Poppelsdorfer Allee 31-33) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kin- derbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe von 92,2%. Die Liegenschaft wird an den Träger für die Zwecke des Betrie- bes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet.Seite 1 von 11 Seite 2 c. Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zu- sammen aus den Kindpauschalen sowie einer Mietpauschale nach DVO KiBiz, §§ 7 und 8. Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Versorgungsküche, Kinderküchen, Pflege/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie deren Einbau erfolgt nach denVerpflichtungen aus dem städte- baulichen Vertrag durch den Investor. Die Beschaffung der gesamten Möblierung und der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünf- tigen Trägers. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze unter Berücksichtigung der Übernahme des 10% Eigenanteils des Trägers möglich. Das lose Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist vom zukünftigen Träger auf eigene Kosten zu beschaffen Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem KiBiz sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. 2. Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Einrichtung Der gesetzliche Trägeranteil i.H.v. 7,8 % am Einrichtungsbudget (nach Inbetriebnahme und auf Basis der jeweils gültigen Betriebserlaubnis) wird für max. 2 Jahre zu 100 % durch die Bundesstadt Bonn übernom- men. So soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in der An- fangsphase beim Aufbau/Eröffnung einer neuen Einrichtung zusätzliche Kosten anfallen (bspw. Personalakquise, Finanzierung Eigenanteil bei investiver Förderung, Beschaffung loses Spiel- und Beschäftigungsma- terial etc.). Begründung zu 1.) Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 10 Be- werbungen zum Stichtag 15.02.2023 fristgerecht eingegangen. Nachstehend aufgeführte Träger (alle als sonstige freie Träger mit einem ge- setzlichen Trägeranteil von 7,8 %) haben sich beworben ➢ CJD NRW Süd (im Laufe des Verfahrens wurde die Bewerbung zurückgezogen) ➢ DRK Kreisverband Bonn e.V. (im Laufe des Verfahrens wurde die Bewerbung zurückgezogen) ➢ ISS-Mehrsprachige Kindertagesstätten gGmbH (im Laufe des Verfahrens wurde die Bewerbung zurückgezogen) ➢ Global Education gGmbH ➢ Step Kids Edukation gGmbH ➢ Terminal for Kids gGmbH ➢ Pi-Casa gGmbHSeite 2 von 11 Seite 3 ➢ Lebenshilfe Bonn gGmbH ➢ Interessengemeinschaft Ev. Tageseinrichtungen für Kinder in Bonn ➢ Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH. Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie aus Mitgliedern der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege) bewertet. Aus verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Be- werbungen durch Zweier-Teams vorgenommen. Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem mo- difizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kinder- tageseinrichtungen (siehe DS 221833) anhand der dafür entwickelten Bewer- tungsmatrix. Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf den Bewerber Terminal for Kids insgesamt 845 Punkte. Die restlichen 6 Bewerber bewegten sich in einer Spanne von 680-835 Ge- samtpunkten. Für einen detaillierteren Überblick über die Auswertungen wird nachstehend das Punkteergebnis je Teilbereich dargestellt ➢ Trägerkompetenz und Referenzen (max. mögliche Punkte 200) Terminal for Kids 180 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 170-195 Punkten ➢ Personal (max. mögliche Punkte 90) Terminal for Kids 90 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 30-80 Punkten ➢ Pädagogisches Konzept – Querschnittsaufgaben – (max. mögliche Punkte 280) Terminal for Kids 280 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 230-270 Punkten ➢ Pädagogisches Konzept – Bildungsbereiche - (max. mögliche Punkte 60) Terminal for Kids 60 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 40-60 Punkten ➢ Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement (max. mögliche Punkte 100) Terminal for Kids 100 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 70-100 Punkten ➢ Sozialraumorientierung/Kooperation (max. mögliche Punkte 120) Terminal for Kids 115 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 80-120 Punkten ➢ Ausgestaltung des Betreuungsangebotes/Finanzierung (max. mögliche Punkte 40) Terminal for Kids 20 PunkteSeite 3 von 11 Seite 4 Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 0-20 Punkten Bei allen Bewerbern wurden zunächst nicht alle 18 mit dem Faktor 3 gewichtete Kriterien erfüllt. (Die Anzahl der nachzubessernden Kriterien pro Träger lag in einer Spanne zwischen 1 -12). Innerhalb der Frist haben aber alle Bewerber eine überprüfbare und somit erfolgreiche Nachbesserung vorgenommen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben des modifizierten Verfahrens zur Vergabe von Trägerschaften und deren inhaltliche Bindung schlägt die Verwaltung vor, die Übernahme der Trägerschaft erneut an die Terminal for Kids gGmbH zu vergeben. Neben der punktemäßigen Auswertung sollte auch der Aspekt Berücksichtigung finden, dass für diesen Standort immer wieder Anfragen von Unternehmen nach dem Vorhalten einzelner Betriebsplätze nach dem Bonner Modell an die Verwaltung gerichtet werden (zuletzt von Vertretern des Gemeinschaftskrankenhauses Bonn). Hier verfügt die Terminal for Kids gGmbH über die notwendigen Ressourcen und Erfahrungen für die Führung einer solchen gemischten Einrichtung. Dabei weist die Verwaltung aber aus- drücklich darauf hin, dass die die Kindertageseinrichtung vornehmlich der Ver- sorgung des wohnortnahen Bedarfs dienen soll. zu 2) Bis zum Abgabetermin der Bewerbungen für das Interessenbekundungsverfah- ren am 15.02.2023 gab es zu dieser Thematik noch keine verbindliche Ent- scheidung durch die politischen Gremien der Bundesstadt Bonn. In der Sitzung des Rates der Bundesstadt Bonn am 23.03.2023 wurde eine bis zum 31.07.2028 befristete freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile in einem Stufenmodell für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beschlossen (DS 230479). Die Bewerber wurden daraufhin von der Fachverwaltung über diese Änderun- gen in Kenntnis gesetzt und parallel die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Punkt 7. Finanzierung gegebenenfalls Aktualisierungen der bis dato gemachten An- gaben vorzunehmen. Von den Trägern hat keiner seine ursprünglichen Anga- ben angepasst. Hinsichtlich der verschiedenen Optionen zur Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteiles wird auf die Beschlussvorlage „Übernahme Trägerschaft für die dreigruppige Kindertageseinrichtung Am Ledenhof“ (DS 231818) und die dazu erfolgte inhaltliche Diskussion in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Ju- gend und Familie am 10.04.2024 verwiesen. Von den schlussendlich ausgewerteten 7 Bewerbungen gaben 4 Träger an eine 100 % Finanzierung zu benötigen (einschließlich der Terminal for Kids gGmbH). Ein Träger sagte die Erbringung von 3 % des gesetzlichen Trägeran- teiles zu. Zwei Träger sind bereit, den vollen gesetzlichen Trägeranteil i.H.v. 7,8 % zu erbringen. Die Haushaltsmittel für die freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile für max. 2 Jahre sind nicht im Haushaltsplan 2023/2024 eingestellt. Für den Beschlussvorschlag müssen zusätzliche Finanzmittel von mindestens 40 %Seite 4 von 11 Seite 5 (maximal 60 % je nach gewähltem Stufenmodell) des gesetzlichen Trägerantei- les zusätzlich bereitgestellt werden. Bei Annahme des Beschlussvorschlages zu Ziffer 2 müssen in diesem Einzel- fall zusätzliche Haushaltsmittel für das Kita-Jahr 2024/25 von rund 47.460 € bereitgestellt werden. Eine Deckung dieser Mehrkosten im Gesamtbudget ist nicht darstellbar. Bezogen auf das komplette Kindergartenjahr 2024/2025 ergeben sich Aufwen- dungen von 1.014.087,33 € und Erträge von 571.945,25 €. Da die Einrichtung voraussichtlich frühestens im November 2024 eröffnet wird, sind bei den finan- ziellen Auswirkungen nur die Kosten für den Zeitraum November 2024 bis Juli 2025 dargestellt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 760.565,49 EUR 151000602/ 731000 2024/2025 Einzahlungen / Erträge 428.958,94 EUR 151000602/ 611000, 631000 2024/2025 Haushaltsbelastung jährlich 331.606,55 EUR Anlage/n 1 Ermittlung_Mehrkosten_Trägeranteil_Poppelsdorfer_Allee (öffentlich) 2 Endversion_Global_Education_Trägerauswahlverfahren_Kriterien_Poppelsporf er_Allee (öffentlich)Seite 5 von 11 Berechnungsmodell Mehrkosten bei Übernahnmne 100 % Trägeranteil Anzahl normale Plätze Anzahl betriebliche Plätze Pauschalen Kindpauschalen 2023/24 Hochrechnung Kindpauschalen für 2024/25 Summe normale Plätze auf 100 % Basis Summe Trägeranteil 7,8 % Summe freiwillige Übernahme von 40 % des Trägeranteils 7,8 % Mehrkosten 0 I a 6.697,57 € 7.343,89 € - € - € - € - € 20 I b 9.003,74 € 9.872,60 € 197.452,00 € 15.401,26 € 6.160,50 € 9.240,75 € 20 I c 11.558,19 € 12.673,56 € 253.471,20 € 19.770,75 € 7.908,30 € 11.862,45 € II a 14.200,09 € 15.570,40 € - € - € - € - € 5 II b 19.215,33 € 21.069,61 € 105.348,05 € 8.217,15 € 3.286,86 € 4.930,29 € 5 II c 24.646,20 € 27.024,56 € 135.122,80 € 10.539,58 € 4.215,83 € 6.323,75 € III a 5.251,59 € 5.758,37 € - € - € - € - € III b 7.066,89 € 7.748,84 € - € - € - € - € 20 III c 10.269,46 € 11.260,46 € 225.209,20 € 17.566,32 € 7.026,53 € 10.539,79 € behind. U3 Kinder 24.641,34 € 27.019,23 € - € - € - € - € behind. U 3 Kinder II c 26.596,43 € 29.162,97 € - € - € - € - € behind. Ü3 Kinder 23.032,76 € 25.255,42 € - € - € - € - € 70 0 - € Summe Pauschalen 916.603,25 € 71.495,05 € 28.598,02 € 42.897,03 € pauschale Miete/qm Fördersatz/qm 715 13,01 € 111.625,80 € Gruppen Erhaltungs- pauschalen je Gruppe 4 3.535,43 € 14.141,72 € Summe bereinigte Miete 97.484,08 € 97.484,08 € 7.603,76 € 3.041,50 € 4.562,25 € Einzelbudgets 1.014.087,33 € 79.098,81 € 31.639,52 € 47.459,29 € LZ andere Träger 40 % 405.634,93 € 16,4 % fiktives Elternbeitrgsaufkommen 166.310,32 € JA-Anteil 35,80 % 363.043,26 € Auszahlung 934.988,52 € # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 11 Trägerauswahlverfahren Kriterien Poppelsdorfer Allee Bewerberauswahl: Global Education gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Träger ist Mitglied im Deutschen Kitaverband Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 pme Familienservice gGmbH als "übergeordnete Gesellschaft" arbeitet bereits in der AG 78 mit Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 10 10 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 10 30 180 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 11 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Orientierung am TVöD, sofern jährliche Tarifserhöhungen sich ergeben, werden diese ebenfalls umgesetzt (siehe Seite 9 der Anlage 1) Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 Es wird erwähnt, dass es einen dauehaften höheren Betreuungsschlüssels, z. B. durch Springer, gibt. Aber es ist nicht näher erläutert. 80 3. Pädagogisches Konzept 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Leitbild 2 0 10 20 Eingewöhnung 3 0 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 10 20 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 10 20 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 11 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0 Es wird beschrieben, dass es eine Verantwortung für die Umwelt gibt, aber nicht wie und wodurch. Es gibt hierzu nur 2 Sätze. 270 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 10 20 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 10 10 Pikler, Haus der kleinen Forscher 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 10 20 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 10 20 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Übersicht über Trägerlandschaft im Sozialraum ist nicht bekannt und kann daher nicht beurteilt werden. teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 11 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 0 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 11 100 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 20 Gesamt: 810 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 11
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