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240986-93 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986

Nummer
240986-93 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
04.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Siegaue siedlung· Geislar, Beuel
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-93 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Nico Janicke
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jules Schenkel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
04.03.2025
Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Antrag zur Vorlage 240986
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Generationengerechte grüne Stadt Bonn
a. Die Ansätze investiver Mittel für die Steigerung der
Biodiversität und der Klimaanpassung sowie für die
Maßnahmen des Konzeptes Schwammstadt der Stadt
Bonn werden für das Jahr 2025 um 200.000 € und das
Jahr 2026 um 300.000 € erhöht. Diese Mittel sollen zur
Planung und Umsetzung neuer Baumstandorte, der
Stärkung der Biodiversität auf bestehenden und neuen
Grünflächen sowie für Maßnahmen der Klimaanpassung
(bspw. Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen)
genutzt werden.
b. Aus dem gesamtstädtischen Stellenplan werden ab dem
Jahr 2025 zwei vorhandene Stellen der Entgeltgruppe E9a
(nicht-Büroarbeitsplatz) der Unteren Naturschutzbehörde
im Umweltamt zugeordnet und sollen dafür zuständig sein,
in den Bonner Natur- und Landschaftsschutzgebieten
Aufklärungsarbeit über Natur- und Artenschutz zu leisten
sowie ggfs. Ordnungswidrigkeiten aufzunehmen und zu
ahnden (Ranger).
c. Außerdem werden in den Jahren 2025 und 2026 jeweilsSeite 1 von 5
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50.000 € aus dem städtischen Haushalt an konsumtiven
Mitteln bereitgestellt. Diese Mittel sollen für die Ausstattung
des unter b. beantragten Personals (Arbeitskleidung,
technische Geräte etc.) sowie für begleitende
Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformationen der in a. und
b. beantragten Maßnahmen verwendet werden.
d. Im Jahr 2025 wird zusätzlich zu den aktuell eingestellten
investiven Mitteln eine Summe von 15.000 € für die
Ausstattung des unter b. beantragten Personals (bspw. mit
Fahrzeugen wie geländegängigen E-Pedelecs)
bereitgestellt.
Konsolidierung:
Zu 1.a.: Die investiven Mittel werden aus der Rückstellung von
Straßenbaumaßnahmen gezogen.
Zu 1.b.-d.: Für diese Maßnahmen wurden bereits im letzten
Doppelhaushalt Mittel über den politischen Antrag „Mehr Schutz für
Natur und Viertel“ (DS 221697-67 AA) bereitgestellt. Da bisher noch
keine Umsetzung stattgefunden hat, wird der Beschluss hiermit erneuert.
Die konsumtiven und investiven Mittel werden aus den nicht
verausgabten Mittel bereitgestellt, die im Ansatz des Ordnungsamtes
liegen und ggfs. übertragen werden müssen. Sollten diese Mittel durch
Mehraufwendungen des Ordnungsamtes bereits verausgabt sein,
werden die neuen Mittelansätze des Ordnungsamtes entsprechend
umgewidmet.
2. Projektsteuerung für die Flächenerweiterung Tierheim
Der Haushaltsansatz für die Förderung des örtlichen Tierheimes wird in 2025
um 50.000€ und in 2026 um 100.000€ erhöht, um dem Trägerverein zu
ermöglichen, Projektsteuerungsaufgaben für die Flächenerweiterung in Folge
des Autobahnausbaus zu finanzieren. Hierüber sollte verwaltungsseitig eine
Zuwendungsvereinbarung mit dem Trägerverein getroffen werden.
3. Subventionierung der Hundesteuer für die Aufnahme älterer Hunde aus
dem Tierheim
Der Haushalt wird in 2025 und 2026 jeweils um einen Ansatz in Höhe von
5.000€ ergänzt zur Subventionierung bzw. Übernahme der Hundesteuer in denSeite 2 von 5
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Fällen, in denen ein Hund aus dem Bonner Tierheim aufgenommen wird, der
nach tierärztlicher Einschätzung gem. Erklärung des Trägers des Tierheimes
Bonn mit einem Lebensalter von 8 Jahren oder mehr aus dieser Einrichtung
aufgenommen wird. Die Verwaltung wird gebeten, die Mittel dementsprechend
einzusetzen und dem AUKLA zu berichten.
4. Picknick-Bänke für Bonn
Die Verwaltung wird beauftragt
a. Picknickbänke/ Tisch-Bank-Kombinationen ergänzend in
das nutzbare Mobiliar zur Gestaltung von Plätzen,
Grünanlagen und baulichen Außenbereichen
aufzunehmen;
b. als Pilotprojekt vier Picknick-Bänke/ Tisch-Bank-
Kombinationen in der Stadt Bonn (eine je Bezirk)
aufzustellen.
Die Nutzung soll 1,5 Jahre nach Installation evaluiert werden. Für die
Maßnahmen werden im Haushalt in 2026 10.000€ investiver Mittel
bereitgestellt.
Begründung
Zu 1.
Das Klima in Bonn erhitzt sich schneller als erwartet. Neben Maßnahmen zur
Klimaneutralität, um die globale Erwärmung weiter einzudämmen, müssen wir
bereits jetzt Maßnahmen zur Klimaanpassung treffen, damit wir die Stadt
lebenswert erhalten. Zunehmende Hitze- und Trockenperioden sowie häufigere
Starkregenereignisse müssen abgefedert werden. Die Stadt Bonn spielt eine
entscheidende Rolle bei der Bewältigung der lokalen Herausforderungen des
Klimawandels. Klimaresiliente Grünstrukturen wirken sich positiv auf das lokale
Klima aus, kühlen, spenden Schatten und speichern Feuchtigkeit. Ein
biologisch vielfältiges Stadtgrün ist dabei widerstandfähiger und robuster. Eine
klimaresiliente grüne Stadt fördert den sozialen Zusammenhalt und ist
insbesondere für all diejenigen essentiell, die Hitzebelastungen besonders stark
ausgesetzt sind und bspw. kein Eigenheim mit kühlendem Garten besitzen.
Derzeit erarbeitet die Stadt Bonn ein integriertes Klimaanpassungskonzept
sowie eine Bonner Biodiversitätsstrategie, dessen Fertigstellungen für den
Sommer 2025 geplant sind. Um beide Konzepte zielgerichtet umsetzen zu
können und handlungsfähig zu sein, werden die oben beantragten Mittel
benötigt. Dazu werden nicht nur Mittel für entsprechende Maßnahmen
angesetzt, sondern auch für Planungsdienstleistungen, begleitende
Kommunikation und Bürgerbeteiligung, um Aufklärungs- und
Sensibilisierungsarbeit zu leisten.
Steigende Temperaturen und Extremwetterereignisse verändern auch dieSeite 3 von 5
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Lebensräume von Tieren und Pflanzen nachhaltig, wodurch ihr Überleben
nachhaltig gefährdet ist. Eine Abnahme der Artenvielfalt bedeutet einen
Schwund der genetischen Vielfalt und die Beeinträchtigung von
Ökosystemfunktionen. Dies gilt auch für die Stadt Bonn, die eine besonders
hohe Artenvielfalt aufzuweisen hat. Mit seiner Lage zwischen Mittelgebirge und
Tiefland kommen in Bonn und seiner Region weit mehr Tier- und Pflanzenarten
vor als in vielen anderen vergleichbar großen Gegenden Mitteleuropas.
Besorgniserregend ist, dass sich mittlerweile „Allerweltsarten“ auf der Roten
Liste wiederfinden. Insbesondere die Offenlandarten haben einen hohen
Gefährdungsgrad. Die Verantwortung, die die Stadt Bonn für ihre
Naturschutzgebiete und europäischen FFH-Gebiete, FFH-Arten und Arten der
EG-Vogelschutzrichtlinie trägt, muss sich in konkreten Maßnahmen aufgrund
der Klimaveränderungen widerspiegeln. Bonn trägt als Gründungsmitglied des
Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ eine besondere
Verantwortung. Der Rat hat sich seit 2019 eine Nachhaltigkeitsstrategie
gegeben, in der die Biologische Vielfalt weiterentwickelt werden soll. Mit dem in
den letzten Jahren stark angestiegenen Besucherdruck in den Schutzgebieten
(bspw. Siegaue, Ennert, Kottenforst, Rodderberg) hat sich die Situation der
ansässigen Flora und Fauna verschlechtert (siehe DS 212093 / DS 212092)
und Handlung ist dringend geboten.
Durch die Schaffung von naturnahen Erholungsräumen in der Stadt und den
nachhaltigen Schutz unserer Schutzgebiete leisten wir einen wichtigen Beitrag
zur Generationengerechtigkeit, damit das Leben in unserer Stadt auch
langfristig lebenswert bleibt und sich auch zukünftige Generationen noch an
dem Naturerlebnis in unseren Naturschutzgebieten erfreuen können.
Zu 2.
Der Autobahnausbau wird die Flächen und Einrichtungen des örtlichen
Tierheimes stark einschränken. Vor dem Hintergrund müssen Anlagen des
Tierheimes weichen, weshalb Erweiterungsflächen bereitgestellt werden (vgl.:
Drs. 241177). Dies macht einen hohen Koordinierungsaufwand für den mit
ehrenamtlicher Vorstandsstruktur arbeitenden Verein erforderlich. Da durch das
Tierheim auch städtische Aufgaben wahrgenommen werden, sollte die Stadt
den Trägerverein bei diesen Sonderaufgaben unterstützen, um eine möglichst
koordinierte und störungsfreie Abwicklung auch im Hinblick auf die
Fundtierversorgung und bereits heute an Aufnahmegrenzen stoßende
Kapazitäten zu ermöglichen.
Zu 3.
Der Haushaltsansatz dient der haushaltsrechtlichen Untersetzung des bereits
mit der Großen Anfrage Drs. 240608 formulierten Anliegens, die Aufnahme von
älteren Hunden aus dem örtlichen Tierheim zu übernehmen bzw. zu
subventionieren, um einen Beitrag zur Entlastung des städtische Aufgaben
wahrnehmenden Tierheimes zu leisten. Vergleichbare Regelungen werden
bereits in Aachen, Troisdorf und Eitorf praktiziert und sollen auch in Bonn
umgesetzt werden.Seite 4 von 5
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Zu 4.
Menschen brauchen nicht nur ausreichend Platz, um in Reihe zu sitzen,
sondern auch, um gegenüber sitzend ins Gespräch zu kommen. Das zeigen
auch eigenmächtig entfernte und umgestellte Bänke. Die Antragstellenden
wollen deshalb Picknickbänke (mit stabilem Material, bsp. Aluminium) als Orte
der Begegnung und sozialem Miteinander in Bonn für alle Altersgruppen
etablieren. In einigen europäischen Ländern (z.B. Dänemark) sind diese
deutlich üblicher im Stadtbild und können als gutes Beispiel für dienen.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de