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240986-90 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Änderungsantrag zur Vorlage 240986

Nummer
240986-90 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-90 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Claudia Falk
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fabio Sánchez Copano
Prof. Dr. Detmar Jobst
19.02.2025
Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Änderungsantrag zur Vorlage 240986
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
20.02.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Für die Fortsetzung eines Projekts Freiwilligenmanagement
Flüchtlingshelfer*innen werden im Bereich Integration in den Haushaltsjahren
2025 und 2026 jeweils 15.000 EUR bereitgestellt.
2. Für die weitergeführte Förderung einer Veranstaltungs- und Aktionsreihe zur
humanitären Flüchtlingshilfe mit Bonner Bezug der örtlichen Lokalgruppe des
Sea Eye e.V. werden im Bereich Integration Mittel in Höhe von jeweils 10.000
EUR für die Jahre 2025 und 2026 eingestellt.
3. Für ein Pilotprojekt der ambulanten psychiatrischen Betreuung in der
städtischen Unterkunft Karl-Finkenburg-Str. werden jeweils 15.000 EUR in den
Jahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Die Verwaltung möge berichten, ob diese
Summe sinnvollerweise im Bereich des Sozial- oder des Gesundheitsamtes
veranschlagt wird.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Trägern der
Freien Wohlfahrtspflege, insbesondere mit den Akteur*innen der
Wohnungslosenhilfe und VfG kostenlose und rund um die Uhr zugängliche
Schließfächer oder andere verschließbare Möglichkeiten für wohnungslose
Menschen zu planen und aufzustellen. Hierzu werden 30.000,- € Euro investiv
sowie 15.000,- EUR konsumtiv für das Haushaltsjahr 2025 in den
Doppelhaushalt 2025/2026 eingestellt. Die Schließfächer oder andere
verschließbare Möglichkeiten sollen in räumlicher Nähe zu bestehenden
Angeboten der Wohnungslosenhilfe aufgestellt werden, als Pilot ist hierbei
insbesondere der Parkplatz des Frankenbades zu prüfen. Die Verwaltung prüftSeite 1 von 2
Seite 2
zudem die Möglichkeit der Finanzierung durch Sponsoring.
Begründung
Zu 1.: Das Projekt hat sich in den vergangenen Jahren als sehr sinnvoll
erwiesen, um das Engagement von Freiwilligen im Bereich der Flüchtlingshilfe
und -integration koordinativ zu unterstützen. Dieses freiwillige Engagement
kommt letztlich der ganzen Stadtgesellschaft zugute. Einer Demotivierung der
ohnehin zunehmenden Anfeindungen ausgesetzten freiwillig in der
Flüchtlingshilfe Engagierten sollte keinerlei Vorschub geleistet werden.
Zu 2.: Die Ausrichtung des Vereins Sea Eye e.V. mit der Lokalgruppe Bonn
entspricht in der Geflüchtetenarbeit und dem Einsatz für eine humanitäre
Seenotrettung den Beschlüssen und Willensbekundungen der Stadt Bonn. Die
Stadt Bonn ist seit 2019 Mitglied im Städtebündnis „Sichere Häfen“, das sich
u.a. dem Ziel verschrieben hat, das Sterben an Europas Außengrenzen und die
weiter andauernde humanitäre Katastrophe im Mittelmeer zu beenden. Die
Zuwendung soll vor Ort in Bonn stattfindende Aktivitäten der Lokalgruppe des
Vereins unterstützen, die der Information und dem Austausch über Flucht,
Migration und Integration dienen.
Zu 3.: In der städtischen Unterkunft Karl-Finkenburg-Str. sind in höherer Zahl
Menschen untergebracht, die psychische Probleme haben bzw. psychisch oder
suchterkrankt sind. Zugleich ist die weitere Anfahrt zu einer fachlichen
Sprechstunde oder einem Hilfsangebot eine Hürde, die sich für die Betroffenen,
die häufig auch körperliche Einschränkungen haben, oft als zu hoch erweist. In
einer ersten Testphase sollte deshalb versucht werden, einen ambulanten
psychiatrischen Dienst vor Ort anzubieten. Eine grundsätzliche Bereitschaft des
UKB liegt hierzu vor.
Zu 4.: Mit Schließfächern werden für betroffene Personen Möglichkeiten
geschaffen, ihre Wertsachen zu sichern und so den ohnehin sehr
herausfordernden Lebensalltag etwas zu erleichtern und den Verlust von
Wertgegenständen (u.a. Ausweisdokumente, Medikamente) zu reduzieren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de