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240986-78 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag zu Drs. 240986 - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 – Finanzierung des Jugendförderplans sicherstellen

Nummer
240986-78 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
30.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.02.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-78 AA
Antragsteller/in:
Dr. Anne Segbers, Kinder- und Jugendring Bonn e.V.; Manuel Esser, Kinder- und
Jugendring Bonn e.V.
29.01.2025
Änderungsantrag zu Drs. 240986 - Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029 –
Finanzierung des Jugendförderplans sicherstellen
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.02.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der in der Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2025/2026 (Drs. 240986-50
ST) vorgeschlagene Reduzierung der Haushaltsmittel zur Umsetzung des Ju-
gendförderplans (Profit-Center 151000604 Einrichtungen der Jugendarbeit /
Konten-Gruppe K11-150 Transferaufwendungen) werden zurückgenommen;
die Finanzmittel bleiben wie bisher im Haushalt und der Finanzplanung einge-
stellt.
Begründung
Bisher waren im Haushalt 500.000 Euro jährlich zur Umsetzung des Jugendför-
derplanes pauschal vorgesehen. Der aktuelle Plan hat einen Geltungszeitraum
bis Ende 2025.
Zwar konnten in den vergangenen zwei Jahren noch nicht alle Haushaltsmittel
vollständig verausgabt werden, dennoch konnten durch die Pauschale viele
neue Maßnahmen und Projekte angestoßen und erstmals finanziert werden.
Einige erhalten ab 2025 sogar eine langfristige Finanzierung. Damit konnte die
Idee des Planes, in seinen vier Handlungsfeldern (Jugendarbeit, Jugendver-
bandsarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz) die Jugend-
förderung in Bonn weiterzuentwickeln, erreicht werden.
Der Plan soll nun überarbeitet werden und Anfang der neuen Wahlperiode den
Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Er gilt dann
erstmals für ganze fünf Jahre. Diesmal soll er direkt konkrete Maßnahmen ent-
halten - so die Aussage der Jugendhilfeplanung - wodurch seine Umsetzung
einfacher werden wird.
Mit der vorgeschlagenen Kürzung verblieben weniger als die Hälfte der Mittel
zur Umsetzung des Planes. Damit wäre der Handlungsspielraum der Jugend-Seite 1 von 2
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politik zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Jugendförderung erheblich
eingeschränkt.
Die Antragssteller halten es zudem für fragwürdig zur Haushaltkonsolidierung
an der Weiterentwicklung der Jugendförderung (Digitalisierung, neue Angebote,
Verbesserung und Neuausrichtung bestehender Angebote usw.) zu sparen.
Natürlich sind es die jungen Menschen, die die Schulden der Alten abzahlen
werden. Ihnen jetzt auch noch die Jugendförderung einzuschränken, belastet
sie dann doppelt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de