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240986-74 AA · Änderungsantrag

SPD-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986

Nummer
240986-74 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-74 AA
Antragsteller/in:
Dr. Uli Barth
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
29.01.2025, gez. BBM Wenzel
SPD-Änderungsantrag: Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Antrag zur Vorlage 240986
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
1. In den Haushaltsplan werden bei der Haushaltsstelle 6109026 (ISEK Bad
Godesberg) zusätzlich investive städtische Eigenmittel in Höhe von 2.500.000
EUR für das Jahr 2025 und von 5.000.000 EUR für das Jahr 2026 eingestellt.
2. Diese Mittel werden gegenfinanziert durch einen Haushaltsvermerk
(Sperrvermerk) bei den Mitteln für die Fahrradhauptstadt 2020, Haushaltsstelle
5610012079000 – Fahrradhauptstadt 2020 (Ausz.Tiefbaumaßnahm.), in
gleicher Höhe, der solange bestehen bleibt, bis eine alternative Finanzierung,
beispielsweise durch Mittel der Städtebauförderung, Anliegerbeiträge,
Abwassergebühren oder ähnliches, sichergestellt ist.
Begründung
Für den Umbau des oberen Teils der Fußgängerzone Bad Godesbergs, Am
Fronhof sowie Theaterplatz, konnten vom Bund Fördermittel aus dem
Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in Höhe von 7,2
Mio. EUR gewonnen werden. Von diesen Mitteln sollen nunmehr noch 6 Mio.
EUR zuzüglich des städtischen Eigenanteils in Bad Godesberg für Maßnahmen
der grünen und blauen Infrastruktur verbaut werden. Diese Maßnahmen
müssen bis Ende 2026 durchgeführt und abgerechnet werden.
Die Stadtverwaltung hat nunmehr mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen ohne
eine zusätzliche Förderung durch die Städtebauförderung nicht durchgeführt
werden können. Die 6 Mio. EUR an Fördermitteln des Bundes würden dann
verfallen. Dieses Ergebnis muss unbedingt verhindert werden. Ansonsten
können die beabsichtigten Maßnahmen der Klimafolgenanpassung und auch
die dringend nötige Aufwertung des öffentlichen Raums in der BadSeite 1 von 2
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Godesberger Innenstadt nicht realisiert werden. Angesichts der Dringlichkeit
der klimatischen Veränderungen darf die Stadt die Fördermittel für einen
vorbildlichen klimagerechten Umbau der Innenstadt in Bad Godesberg nicht
verfallen lassen.
Oberbürgermeisterin Katja Dörner hat bei ihrem Besuch in der
Bezirksvertretung Bad Godesberg zugesagt, dass die Mittel für die
Innenstadtsanierung notfalls aus dem Haushalt finanziert werden müssten, falls
keine Fördermittel eingeworben werden könnten. Diese Zusage muss nun für
einen Teil der Maßnahme eingelöst werden, gerade mit Blick auf die
Fördermittel für die Klimaanpassung, die ansonsten verloren gingen.
Aus diesem Grund schlägt die SPD eine Gegenfinanzierung aus dem Haushalt
vor, indem Mittel für den Ausbau des Radverkehrs für die konkreten
Baumaßnahmen zur Klimafolgenanpassung verwendet werden. Die Mittel aus
dem Radentscheid sind in den vergangenen Jahren jeweils nur in Höhe von
etwa 1 Mio. EUR abgeflossen. Auch für die Jahre 2025 und 2026 sind noch
jeweils 13,9 Mio. EUR im Haushalt eingeplant. Die schleppende Umsetzung
von Infrastrukturmaßnahmen durch die Verwaltung, die am Beispiel des
srheinischen Radwegs durch die Rheinaue oder der Radstation am Bahnhof
Bad Godesberg plastisch wird, machen deutlich, dass mit substantiell größeren
Investitionen als in der Vergangenheit auch in 2025 und 2026 nicht zu rechnen
ist. Die Markierung von Radstraßen wird keine Kosten in dieser Höhe
verursachen, sofern sie überhaupt noch in 2025 Jahr realisiert werden kann.
Angesichts dessen ist mit freien Mitteln bei dieser Haushaltsstellen in Höhe des
Antrags sowohl in 2025 als auch 2026 zu rechnen, ohne dass dafür eine
Maßnahme für die Verbesserung der Fahrrad-Infrastruktur zurückgestellt
werden müssten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de