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240986-59 AA · Änderungsantrag

Interfraktioneller Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986

Nummer
240986-59 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
28.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-59 AA
Antragsteller/in:
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
Inge Stauder
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Christian Möller
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
Wolfgang Heedt
28.01.2025, gez. BBM Wenzel
Interfraktioneller Änderungsantrag: Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Antrag zur Vorlage 240986
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Die in DS 240986-42 ST mitgeteilten Veränderungen am Entwurf des
Haushaltsplan am Feuerwehrtopf (Profitcenter 110770131: konsumtiv – 40.000
EUR in 2025 und – 40.000 EUR in 2026; investiv -10.000 EUR für 2025, -
15.000 EUR für 2026) werden abgelehnt.
Begründung
Der Feuerwehrtopf stellt trotz seines geringen Volumens ein wichtiges
Instrument für die Bezirksvertretung dar, Missstände im Stadtbezirk auf
einfachem Wege und ohne den Umweg über den Rat beseitigten zu können.
Beim Feuerwehrtopf handelt es sich um die einzigen Mittel, über dessen
Verwendungszweck die Bezirksvertretung selbständig entscheiden kann. Eine
Streichung dieser Position dürfte im Hinblick auf § 37 Abs. 3 S. 1 GemO NRW
daher sogar rechtswidrig sein. Diese Norm bestimmt: „Die Bezirksvertretungen
erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat
bereitgestellten Haushaltsmittel; dabei sollen sie über den Verwendungszweck
eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.“
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Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de