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240986-54 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 hier: Förderung des Jugendzeltplatzes beibehalten

Nummer
240986-54 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.02.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-54 AA
Antragsteller/in:
Dr. Anne Segbers, Kinder- und Jugendring Bonn e.V.; Manuel Esser, Kinder- und
Jugendring Bonn e.V.
24.01.2025
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
hier: Förderung des Jugendzeltplatzes beibehalten
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.02.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der in der Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2025/2026 (Drs. 240986-50
ST) vorgeschlagene Wegfall der Förderung des Jugendzeltplatzes (Profit-
Center 151000603 Jugendarbeit / Konten-Gruppe K11-150 Transferaufwen-
dungen) wird zurückgenommen; die Finanzmittel bleiben wie bisher im Haus-
halt und der Finanzplanung eingestellt.
Begründung
Ein Jugendzeltplatz ist eine wichtige Einrichtung der Jugendarbeit für eine
Stadt. Der Zeltplatz ermöglicht es zuletzt vor allem Bonner Jugendgruppen,
aber auch Jugendgruppen aus ganz Deutschland und darüber hinaus, bezahl-
bar, mitten in Bonn und damit gut angebunden, aber auch nah am Wald und
der Natur Zeltlager durchzuführen. Für die Jugendarbeit in Deutschland ist es
wichtig, dass ein dichtes Netz solcher nicht-kommerziellen Zeltplätze besteht,
denn sonst sind für alle bezahlbare Freizeiten nicht mehr möglich. Seit 35 Jah-
ren, damals auf Initiative des Jugendamtes gegründet, erfüllt der Trägerverein
mit viel ehrenamtlichen Engagement diese Aufgabe für Bonn.
Die von der Stadt Bonn aufgebrachte Förderung finanziert zu etwa 50 % die
Pacht für das Grundstück (die direkt an das SGB geht), die Anstellung eines
Mitarbeiters und bei Bedarf die Finanzierung weiterer Honorarkräfte sowie die
Instandhaltung des Platzes und der Räumlichkeiten. Alle anderen Aufgaben
werden ehrenamtlich geleistet.
Mit Beschluss vom 12.12.2019 (Drs. 190141) beauftragte der Rat die Verwal-
tung wie folgt:
• Das Städtische Gebäudemanagement (SGB) verhandelt einen neuen
Miet- und Pachtvertrag mit dem Jugendzeltplatz Bonn e.V. zu marktübli-
chen Konditionen, analog zu den anderen Vereinen.
• Das Jugendamt erzielt in Kooperation mit dem Jugendzeltplatz BonnSeite 1 von 15
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e.V. eine Einigung über die zukünftige Förderung der Personal- und
Sachkosten und legt diese zur Beschlussfassung vor.
• Der Jugendzeltplatz Bonn e.V. möge ein Konzept erstellen, um Ein-
nahmen zu optimieren und somit den zukünftigen städtischen Zuschuss
möglichst gering zu halten.
Über den Stand der Gespräche berichtete die Verwaltung im Ausschuss am
29.09.2022 (Dr. 221786-01 ST).
Inzwischen hat der Jugendzeltplatz seine Tarife erhöht und ein neues Konzept
erarbeitet. Zu einer neuen vertraglichen Gestaltung ist es aber bisher nicht ge-
kommen.
Im vom Trägerverein in den Jahren neu erstellten Konzept werden die umfang-
reichen Aufgaben des pädagogischen Leiters und Platzwartes dargestellt. Ne-
ben dem Zeltplatzbetrieb übernimmt er auch pädagogische Aufgaben, sowohl
„nebenbei“ bei der Einweisung der Gruppen als auch gelegentlich bei eigenen
pädagogischen Angeboten.
Gleichzeitig stellt das Konzept auch dar, wo die Grenzen des Vereins sind.
Aufgrund der bestehenden Fördersystematik werden alle Einnahmen mit der
Förderung verrechnet, es ist nicht möglich, z.B. für dringend notwendige Sanie-
rungsmaßnahmen Rücklagen zu bilden. Trotzdem macht sich der Verein auf
den Weg, hat neue Vorstandsmitglieder gewonnen und sucht nach neuen Ein-
nahmequellen.
Der Vorschlag der Verwaltung, nun die Förderung komplett einzustellen, trifft
den Verein und auch uns als Jugendring völlig unvorbereitet. Das Konzept des
Vereins ist schlüssig und enthält alles, was ein Jugendzeltplatz leisten muss,
nämlich einen Zeltplatzbetrieb mit Buchung, Anmeldung, Einweisung bei Anrei-
se und Unterstützung während des Aufenthaltes. Die meisten Jugendgruppen
kommen mit ihrem eigenen Programm an, ein umfangreiches eigenes pädago-
gisches Angebot ist in der Regel nicht notwendig.
Dennoch scheint die Verwaltung mit dem Konzept nicht zufrieden, denn es wird
deutlich, dass es bei diesem Sparvorschlag nicht darum geht, große finanzielle
Einsparungen zu machen, sondern Unstimmigkeiten über inhaltliche Fragen
bestehen. Diese im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zu diskutieren, ist
der jahrzehntelangen guten Arbeit des Vereins nicht angemessen.
Daher soll die Förderung im bisherigen Maße weitergeführt werden, um weiter
einen Jugendzeltplatz in Bonn vorhalten zu können.
Anlage/n
1 Anhang zu ÄA Drs. 240968 - JZPKonzept2023 (öffentlich)Seite 2 von 15
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Datenstand: 03.11.2026, 12:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de