240986-39 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Kerndaten
- Nummer
- 240986-39 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Kurfürstenallee Hauptort
- F
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (14.744 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240986-39 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat IV Dezernat: Dez. IV Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Beratungsfolge Kulturausschuss 30.01.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen des Projektes ‚Strukturelle Haushaltskonsolidierung‘ hat der Kultur- bereich verschiedene Konsolidierungsbeiträge erbracht (s. DS 231491-03 und DS 231491-05), die in den am 20.06.2024 eingebrachten Entwurf des Haus- halts 2025/2026 eingeflossen sind. Neben Gebühren- und Entgelterhöhungen bei VHS, Musikschule, Beethoven Orchester Bonn und Kunstmuseum Bonn sei hier insbesondere auf die Reduzierung der Öffnungszeiten des Kunstmuseums um zwei Wochenstunden, die Reduzierung des Marketingetats um rd. 25 % und die Aussetzung des Ankaufsetats im Jahr 2026 sowie dessen Reduzierung ab 2027 von 250.000 € auf 150.000 € p.a. hingewiesen. Diese und auch weitere vom Kulturdezernat geleistete Konsolidierungsbeiträge sind aus kulturfachlicher Sicht selbstverständlich nicht zu befürworten, sind aber in gesamtstädtischer Abwägung der Haushaltslage erforderlich und wer- den daher mitgetragen. In der Anlage werden die weiteren Konsolidierungsbeiträge – ergänzend zur Änderungsliste der Kämmerei – im Einzelnen erläutert. Anlage/n 1 Anlage zu DS 240986-39 - Erläuterungen (öffentlich)Seite 1 von 4 Anlage zu DS 240986-39 Produktbereich und Finanzposition 2025 2026 2027 2028 2029 Erläuterungen Konsolidierungsbeiträge im konsumtiven Bereich 141000401, Kulturelle Projekte CO-Kontierung 4104011 Kulturelle Projekte Es handelt sich um die Beiträge zum NRW KS, die Verwaltung verweist hierzu auch auf DS 242252. Kontenart 543192 Mitgliedsbeiträge 0,00 0,00 0,00 -30.000,00 -30.000,00 141000402, Förderung freie Kultureinrichtungen CO-Kontierung 4102142 Zuschüsse nichtstädtische Büchereien Ausgangssituation: 1995 hat der Rat der Bundesstadt Bonn die Verwaltung beauftragt, in Absprache mit dem Ar- beitskreis kirchlicher öffentlicher Büchereien Bonns ein Konzept für die Förderung öffentlicher Büchereien im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zu erarbeiten. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die Stadtbücherei die Literaturversorgung der Bonner Bürgerinnen und Bürger mit ihren Einrichtungen für die größten Teile des Stadtgebietes abdecken konnte, jedoch in den Randlagen Teile des Stadtgebietes ohne direkte Literaturversorgung durch die Stadtbücherei blieben. In diesen Gebieten wurde die Literaturgrundversorgung weitgehend von kirchlichen Büchereien übernommen. Da es aus Gründen der damals schlechten haushaltswirtschaftlichen Lage absehbar nicht zu einer Ausweitung und Verdichtung des stadtbibliothekarischen Versorgungsnetzes kommen konnte, sollte die Situation für die Bürgerinnen und Bürger in den genannten Gebieten durch gezielte Förderung der kirchlichen Büchereien verbessert werden. Auf Basis des daraus entstandenen Förderkonzeptes ist dann unter anderem die Bezuschussung der Kirchenbü- chereien beschlossen worden. Heutige Situation: Seit Mitte der 1990er Jahre hat sich das Bild Öffentlicher Bibliotheken, deren Selbstverständnis, ihre Arbeitsweisen und Wirkmöglichkeiten unter dem Einfluss medialer, technologischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kontinuierlich und erheblich verändert: Zwar gibt es immer noch nicht überall eine stadtbibliothe- karische Einrichtung in fußläufiger Nähe aller Wohngebiete (was aus bibliotheksfachlicher Sicht sinnvoll und not- wendig wäre), jedoch wird das damalige „Abgeschnitten-Sein“ von einer literarischen Grundversorgung abgemil- dert: Die damaligen Zettelkataloge sind abgelöst worden von Online-Katalogen, die es jeder bzw. jedem ermögli- chen, von zu Hause aus die Medienbestände der Stadtbibliothek zu durchforsten. Die umfangreichen und verschiedenartigen digitalen Angebote der Stadtbibliothek ermöglichen heute auch Bür- gerinnen und Bürgern, die in Gebieten ohne fußläufig erreichbare Stadtbibliothek wohnen, die Nutzung eines um- fangreichen und vielseitigen Angebotes an eMedien, Streamingdiensten und Datenbanken. Diese ortsunabhängig nutzbaren Angebote der Stadtbibliothek richten sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Erwachsene und erfreuen sich großer Beliebtheit. Hinzu kommt, dass die Bestandsgröße Öffentlicher Bibliotheken sich auf die Gesamteinwohnerzahl einer Stadt bezieht, um die informationelle Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Fazit: Der Medienbestand der Stadtbibliothek Bonn ist, bezogen auf die Einwohnerzahl der Stadt Bonn, ausrei- chend groß bemessen, um die informationelle Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Neben der Bestellung und Ausleihe analoger Medien über die nächstgelegene Einrichtung der Stadtbibliothek ist auch der Zugriff auf ein umfangreiches digitales Medienangebot gänzlich ortsunabhängig möglich. Dadurch hat sich die literarische Grundversorgung von Bürgerinnen und Bürgern, die in Wohngebieten ohne fußläufig erreich- bare stadtbibliothekarische Einrichtung wohnen, gegenüber den 1990er Jahren erheblich verbessert. Damit entfällt die Notwendigkeit der Bezuschussung kirchlicher Büchereien zwecks Gewährleistung einer literari- schen Grundversorgung in allen Teilen des Stadtgebietes. Kontenart 531800 Aufw. für Zuschüsse an übrige Bereiche -20.000,00 -20.000,00 -20.000,00 -20.000,00 -20.000,00 141700405, Musikschule CO-Kontierung 417009 Bezirk Bad Godesberg Aus dem Ansatz hat die Musikschule letztmalig in 2019, Zahlungen an die bonnorange AÖR, für die Schrittwegrei- nigung vor den Musikschulgebäuden in der Kurfürstenallee 8 und 9, getätigt. Dies wurde 2020 nach Überprüfung eingestellt, da für diese Zahlungen das SGB zuständig ist. Aus dem Posten hat die Musikschule seitdem keine Aus- gaben getätigt; er diente aufgrund der Deckungsfähigkeit aller Ausgaben als Puffer, für mögliche andere unvorher- gesehene Ausgaben, wurde aber seit 2020 nicht in Anspruch genommen. Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz auf 0 gesetzt. Kontenart 523500 Erst. an verb. Untern., Beteil. Sondervermögen -5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 CO-Kontierung 4171001 Instrumente Aus dem Ansatz hat die Musikschule in der Vergangenheit u.a. interkulturelle Projekte in Zusammenarbeit mit dem BIM e.V. Bonn bestritten, d.h. projektbezogene Arbeiten mit einem Mehrwert für interessierte Schüler*innen der Musikschule durchgeführt (z.B. Durchführung eines Weltmusik-Ensembles). Für diese Projekte gab es auch För- dergelder, die aber nicht 100% der anfallenden Kosten deckten (Stichwort Eigenanteil der Musikschule). Zudem wurden in der Vergangenheit aus diesem Posten auch Apps für dienstliche iPads gekauft, die für die Lehrkräfte in ihrer Musikschultätigkeit / für das Unterrichten nützlich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten beiden Jahren, einer sparsamen Bewirtschaftung und der vorgegebenen Verpflichtung zur Nennung von Einsparmaßnah- men wurde der Ansatz um 1.000 EUR reduziert. Kontenart 529100 Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen -1.000,00 -1.000,00 -1.000,00 -1.000,00 -1.000,00Seite 2 von 4 Produktbereich und Finanzposition 2025 2026 2027 2028 2029 Erläuterungen 141800404, Volkshochschule CO-Kontierung 418903 Digitalprojekte Die Position "Digitale Projekte" ist für inklusive Projekte des Fachbereich 5 (Ältere) und auch des FB 6 (Jugendzen- tren) vorgesehen. Weiterhin sollte sie für noch nicht geplante, innovative Projekte (z.B. IT-Angebote für junge Geis- teswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler) verwendet werden. Aufgrund der vorgeschlagenen Kürzung werden einige Smartphonekurse in den städtischen Seniorenzentren nicht mehr angeboten werden können. Kontenart 543180 Ausstattung bis 800 Euro -2.500,00 -5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 CO-Kontierung 418904 Bewirtschaftung Garten HdB Aufgrund der vorgeschlagenen Kürzung können einige geplante Maßnahmen nicht realisiert werden. Zurzeit kann noch keine abschließende Auskunft dazu gegeben werden, welche dies konkret sein werden. Denkbar wäre z.B. der Verzicht auf eine geplante Regenwassertonne, ein Standdisplay für Infomaterial u.ä. Kontenart 521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude -2.500,00 -5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 CO-Kontierung 141800404 Die VHS verzichtet ab dem Herbstsemester 2025 auf die Produktion eines gedruckten Programmheftes in der bis- herigen Form. Sie kann damit Einsparungen von 15.000 (2025) bzw. ab 2026 ff von 20.000 Euro zum städtischen Haushalt beitragen. Stattdessen wird über alternative Druckmedien (Magazin, Flyer, Postkarten, Plakate) nachge- dacht, um weiterhin in der Breite sichtbar zu bleiben. Mit dem Verzicht auf ein dickes, gedrucktes Programmheft leistet die VHS gleichzeitig einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit. Kontenart 543151 Pressearbeit/ Öffentlichkeits- arbeit -15.000,00 -20.000,00 -20.000,00 -20.000,00 -20.000,00 CO-Kontierung 141800404 Aufgrund von Erfahrungen aus den Vorjahren kann der Ansatz durch sparsame Bewirtschaftung um 5.000 Euro reduziert werden. Da der Ansatz sich im Deckungsring mit anderen Positionen befindet, könnte eine notwendige Beschaffung dennoch gedeckt oder im Einzelfall evtl. in das Folgejahr verschoben werden. Eine weitere Reduzie- rung ist jedoch nicht vertretbar, da zur Aufrechterhaltung des Betriebes Anschaffungen von defekten/ausgefalle- nen Gegenständen/Geräten wie beispielsweise Tischen, Stühlen, Mikrofonen, Kameras u.ä. notwendig sind. Kontenart 543180 Ausstattung bis zu 800 € -5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 141300409, LZ Kunstmuseum CO-Kontierung 4130106 August-Macke-Medaille Mit der seit 1989 vergebenen August Macke Medaille und einer Preissumme in Höhe von 5.000 € wird alle zwei Jahre eine herausragende Bonner Künstlerpersönlichkeit für ihr Lebenswerk ausgezeichnet und mit einer Ausstel- lung im Künstlerforum geehrt. Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch eine Jury. Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Die Macke-Medaille ist die wichtigste Auszeichnung, welche die Stadt Bonn für das Lebenswerk Bonner Künstler*innen zu vergeben hat. Der im Jahr 1985 begründete BONNER KUNSTPREIS für die Künstlerinnen und Künstler aus der Region wird im Rhythmus von zwei Jahren vergeben und ist mit 10.000 Euro dotiert. Seit seiner Neukonzipierung im Jahr 2009 ist der Bonner Kunstpreis zudem an ein drei- bis sechsmonatiges internationales Arbeitsstipendium in einer frei wählbaren europäischen Metropole gekoppelt. Ab 2019 wird dieses Stipendium von Dr. Stephanie und Wolfgang Bohn mit einer Summe von 10.000 Euro unterstützt, mit der die Gewinnerin oder der Gewinner das Auslandssti- pendium finanzieren kann. Zusätzlich stiftet das Ehepaar Bohn weitere 5.000 Euro, um einen Ankauf aus der Bon- ner Kunstpreis-Ausstellung für die Sammlung des Kunstmuseum Bonn zu ermöglichen. Kontenart 529100 Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen 0,00 -5.141,00 0,00 0,00 0,00 Die Ergebnisse des mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes werden in einer Ausstellung zusammengefasst, zu der auch ein Katalog erscheint. Mit seiner Kombination aus Auslandsstipendium, Ausstellung, Katalog, Ankauf und Preisgeld gehört der BONNER KUNSTPREIS zu den renommiertesten regionalen Kunstpreisen der Republik. Zu den Auswirkungen der einmaligen Aussetzung beider Kunstpreise: Die Aussetzung erfolgt vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Bonn, stellt allerdings auch einen gravierenden Bruch mit einer nunmehr vierzigjährigen Tradition dar. Es schmälert die Künstler*innen- Förderung. Insofern sollte man das Aussetzen der Preise mit der klaren Botschaft verbinden, dass diese ab 2027 wieder vollumfänglich vergeben werden. Kontenart 541130 Reisekosten 0,00 -50,00 0,00 0,00 0,00 CO-Kontierung 4130108 Bonner Kunstpreis Kontenart 529100 Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen -1.000,00 -16.000,00 0,00 0,00 0,00 141900411, Theater CO-Kontierung 4194111 Theater (Zuschuss) Im Jahr 2025 wird die Verwaltung mit externer Unterstützung für die Zeit ab 1.8.2028 eine Theaterstrukturreform entwickeln, die einen namhaften Konsolidierungsbeitrag erbringen soll. Die hier benannte Zahl orientiert sich grob an den Sparzielen aus dem Jahr 2016 (s. DS 1611910) und ist als Schätzung zu betrachten. Der Konsolidierungsbetrag wird im Haushalt – wie im Jahr 2016 – zunächst nachrichtlich in der Produktgruppe „Theater Bonn“, ausgewiesen. Die Theaterstrukturreform muss die beiden Institutionen Theater Bonn und Beethoven Orchester Bonn zusammen berücksichtigen, mit dem Ziel, einen gemeinsamen Konsolidierungsbeitrag für den städtischen Haushalt zu generieren. Nach Vorlage der Ergebnisse der externen Untersuchungen und ent- sprechender politischer Beschlüsse werden die aufgezeigten Einsparmöglichkeiten ab 01.08.2028 im Haushalt konkret zugeordnet. Aufgrund der vom Haushaltsjahr abweichenden Wirtschaftsjahre im Theater, beträgt der Konsolidierungsbeitrag im Jahr 2028 nur rd. 5/12 der Gesamtsumme. Kontenart 531500 Aufw. Zusch. v.U/B/S 0,00 0,00 0,00 -2.100.000,00 -5.000.000,00Seite 3 von 4 Produktbereich und Finanzposition 2025 2026 2027 2028 2029 Erläuterungen 141200410, Orchester CO-Kontierung 4120100 Beethoven Orchester Einmalige Einsparung Kontenart 529100 Aufw. f. so. Dienstl. -10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CO-Kontierung 4120102 Innenauftrag Honorare Das Konzert Grenzenlos 3 war als einziges Konzert der Spielzeit 24/ 25 vertraglich noch nicht endverhandelt und wurde damit als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ersatzlos abgesagt.Kontenart 501900 Aufwendungen für sonstige Beschäftigte -40.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Kontenart 543190 Sonstige Geschäftsaufwen- dungen -5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CO-Kontierung 4120105 Innenauftrag Marketing Kontenart 549163 Unentgeltliche Leistungen -9.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Kontenart 543151 Pressearbeit/ Öffentlichkeits- arbeit -3.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CO-Kontierung 4120103 Innenauftrag Noten Kontenart 543190 Sonstige Geschäftsaufwen- dungen -2.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe (konsumtiv) -122.000,00 -82.191,00 -61.000,00 -2.191.000,00 -5.091.000,00 Konsolidierungsbeiträge im investiven Bereich 141800404, Volkshochschule Projekt 5.41.80.04.04. 1000 Beschaffungen Volkshochschule Die Kürzung des Ansatzes ist vertretbar, da in den nächsten Jahren keine größeren Investitionen geplant sind. Aus- fälle der vorhandenen Technik (Beamer, Smartboards usw.) werden grundsätzlich über Leasing finanziert. Sollten doch einmal investive Maßnahmen in größerem Umfang notwendig bzw. unabweisbar sein, müssten diese ggf. im Wege einer ÜPL/APL beantragt werden. Finanzposition 783100 Ausz.Ew.Vm.o.h.W 800€ -7.000,00 -7.000,00 -7.000,00 -7.000,00 -7.000,00 Summe (investiv) -7.000,00 -7.000,00 -7.000,00 -7.000,00 -7.000,00Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de