← zurück zu 240986

240986-23 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986

Nummer
240986-23 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Lennéstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.02.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.150 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
240986-23 AA
Antragsteller/in:
Achim Schröder
Petra Nöhring
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
14.10.2024
FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Antrag zur Vorlage 240986
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 06.11.2024 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Haushaltsansatz für die Familienbildungsstätten (Produktgruppe 1.06.05)
wird für die Jahre 2025 und 2026 von 200.000 € jährlich auf 336.084 € jährlich
erhöht. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Kürzung des
Haushaltsansatzes „Förder-/Umstellungsprogramm Landwirtschaft“
(Produktgruppe 1.14.03) oder durch andere Umschichtungen innerhalb des
Haushalts.
Begründung
Im Jahr 2022 hat das Jugendamt in intensiven Abstimmungen mit den drei
Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der
Familie, Werkstatt Friedenserziehung) Grundsätze für eine Projektförderung ab
dem Jahr 2023 erarbeitet und Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2023/24
in Höhe von 336.084 € jährlich angemeldet. Diese Mittel wurden im Rahmen
der finalen Beschlussfassung des Doppelhaushalts gegen das Votum des
Jugendhilfeausschusses um 136.084 €, d.h. rund 40 % gekürzt, so dass die
Familienbildungsstätten ihre geplanten Angebote nicht vollumfänglich umsetzen
können. Die Projektförderung ermöglicht sozial benachteiligten Familien eine
niederschwellige Nutzung der Angebote der drei Einrichtungen durch die
aufgrund der Förderung mögliche Reduzierung von Teilnahmebeiträgen bzw.
den vollständigen Verzicht auf die Erhebung solcher. Es ist daher geboten, den
Haushaltsansatz wieder auf das von der Verwaltung im Jahr 2022
vorgeschlagene Niveau anzuheben.
Die Gegenfinanzierung kann durch Kürzung des Ansatzes „Förder-
/Umstellungsprogramm Landwirtschaft“ im Produktbereich 14 erfolgen. Da
Bonn kaum landwirtschaftliche Fläche hat, ist nicht ersichtlich, wofür diese
Mittel ausgegeben werden sollen. Ggfs. kann die Verwaltung auch andere
Vorschläge zur Gegenfinanzierung unterbreiten.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de