240986-23 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986
Kerndaten
- Nummer
- 240986-23 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Lennéstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 240986-23 AA Antragsteller/in: Achim Schröder Petra Nöhring FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 14.10.2024 FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 06.11.2024 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Haushaltsansatz für die Familienbildungsstätten (Produktgruppe 1.06.05) wird für die Jahre 2025 und 2026 von 200.000 € jährlich auf 336.084 € jährlich erhöht. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Kürzung des Haushaltsansatzes „Förder-/Umstellungsprogramm Landwirtschaft“ (Produktgruppe 1.14.03) oder durch andere Umschichtungen innerhalb des Haushalts. Begründung Im Jahr 2022 hat das Jugendamt in intensiven Abstimmungen mit den drei Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung) Grundsätze für eine Projektförderung ab dem Jahr 2023 erarbeitet und Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2023/24 in Höhe von 336.084 € jährlich angemeldet. Diese Mittel wurden im Rahmen der finalen Beschlussfassung des Doppelhaushalts gegen das Votum des Jugendhilfeausschusses um 136.084 €, d.h. rund 40 % gekürzt, so dass die Familienbildungsstätten ihre geplanten Angebote nicht vollumfänglich umsetzen können. Die Projektförderung ermöglicht sozial benachteiligten Familien eine niederschwellige Nutzung der Angebote der drei Einrichtungen durch die aufgrund der Förderung mögliche Reduzierung von Teilnahmebeiträgen bzw. den vollständigen Verzicht auf die Erhebung solcher. Es ist daher geboten, den Haushaltsansatz wieder auf das von der Verwaltung im Jahr 2022 vorgeschlagene Niveau anzuheben. Die Gegenfinanzierung kann durch Kürzung des Ansatzes „Förder- /Umstellungsprogramm Landwirtschaft“ im Produktbereich 14 erfolgen. Da Bonn kaum landwirtschaftliche Fläche hat, ist nicht ersichtlich, wofür diese Mittel ausgegeben werden sollen. Ggfs. kann die Verwaltung auch andere Vorschläge zur Gegenfinanzierung unterbreiten.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de