240986-142 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029; Hier: Reaktion auf prognostizierte Steuermindereinnahmen auf Basis der bundesweiten Steuerschätzung vom Mai 2025 Drucksachengruppe 240986
Kerndaten
- Nummer
- 240986-142 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240986-142 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II 19.06.2025 BBB-Anfrage: Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029; Hier: Reaktion auf prognostizierte Steuermindereinnahmen auf Basis der bundesweiten Steuerschätzung vom Mai 2025 Drucksachengruppe 240986 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. Welche konkreten Vorkehrungen hat die Oberbürgermeisterin getroffen bzw. in welchen Bereichen plant sie Sparmaßnahmen in welcher Höhe, um auf die mit Ratsnewsletter Nr. 259 vom 22.05.2025 von ihr abweichend zu den Annahmen des Haushaltes 2025/26 und der Finanzplanung bis 2029 bekanntgegeben, voraussichtlichen Steuermindereinnahmen vorsorgend zu reagieren? Einem im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag höherem Defizit soll durch eine möglichst restriktive Bewirtschaftung entgegengewirkt werden. Gemäß Bewirtschaftungsverfügung 2025 sind die freigegebenen Mittel äußerst sparsam zu bewirtschaften. Nicht unbedingt erforderliche Ausgaben sind zu unterlassen. Alle Haushaltspositionen sind laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Ebenfalls ist zu prüfen, ob bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben Standards gesenkt werden können und ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Für 2025 wurde eine pauschale Freigabe im konsumtiven Bereich in Höhe von 90 % vorgenommen. Für 2026 ist eine 80%ige Freigabe geplant. Höhere Freigaben können auf Antrag mit entsprechender Begründung nur genehmigt werden, wenn an einer anderen Haushaltsposition des entsprechenden Dezernates in gleicher Höhe eine Freigabereduzierung erfolgen kann. Sofern diese Kompensation nach umfangreicher Prüfung nicht möglich ist, wird im Einzelfall über die höhere Freigabe entschieden.Seite 1 von 2 Seite 2 Neue konsumtive Verpflichtungen über 5.000 EUR jährlich bedürfen der Einzelfallentscheidung durch OB und Stadtkämmerer. Inwieweit eine weitere Verschärfung im Rahmen der Bewirtschaftung für 2026 erforderlich sein wird, wird zu gegebener Zeit entschieden. Darüber hinaus wurde die Bundestadt Bonn von der Bezirksregierung Köln aufgefordert, den Konsolidierungsprozess zu vertiefen und zu beschleunigen. Zu diesem Zweck wird ein neues Projekt zur Aufgabenkritik unter der Federführung der Stabsstelle Zentrales Controlling im Auftrag des Stadtkämmerers ins Leben gerufen. Der neue Projektauftrag setzt auf den Vorarbeiten und Erkenntnissen aus dem bisherigen Konsolidierungsprojekt auf und bereits bestehende bzw. laufende Teilprojekte mit ähnlicher Zielrichtung werden sinnvoll in die neue Projektstruktur des Projektes integriert bzw. angebunden. Das Projekt Aufgabenkritik zielt darauf ab, bereits im Rahmen der Bewirtschaftung 2026 Einsparpotenziale zu erzielen und eine Genehmigungsfähigkeit des nächsten Doppelhaushaltes 2027/2028 zu erreichen, indem realisierbare Konsolidierungsmaßnahmen identifiziert und der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden. Mithilfe von größeren Teilprojekten in den Fachbereichen, zentral organisierten, verwaltungsweiten Untersuchungen und der Prüfung einer Vielzahl kleinerer Einzelmaßnahmen sollen Aufgaben und Standards über die gesamte Breite des Aufgabenspektrums im Hinblick auf den gesetzlichen Mindeststandard und die Prozessoptimierung umfassend analysiert werden. 2. Mit welchen konkreten Einsparmaßnahmen will die Oberbürgermeisterin den für den Haushalt 2025/26 von ihr eingeplanten „globalen Minderaufwand“ erreichen? Siehe Ausführungen zu Frage 1. Die restriktive Bewirtschaftung dient sowohl der Gegensteuerung höherer Fehlbeträge als auch der Erwirtschaftung des globalen Minderaufwands. Konkrete Einsparmaßnahmen werden im Laufe des Projektes zur Aufgabenkritik herausgearbeitet. 3. Wie lautet der Stand der Gesamtverschuldung der Stadt Bonn zum 30. Juni 2025 und wie hoch ist demnach die taggleiche Pro-Kopf-Verschuldung der Bonnerinnen und Bonner? Zum 30.06.2025 beläuft sich die Gesamtverschuldung inkl. SGB und Seniorenzentren auf 2.588.996.268 EUR (davon Liquiditätskredite 955.232.926 EUR; Investitionskredite 1.633.763.342 EUR). Damit beläuft sich die Pro-Kopf-Verschuldung auf 8.007 EUR bei einem Bevölkerungsstand von 323.336 (Basis letzter Zensus vom 15. Mai 2022). In der Gesamtverschuldung sind auch Konzernkredite an die Stadtwerke Bonn in Höhe von rund 263.449.500 EUR enthalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de