240986-139 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 - beabsichtigte Kündigung der Rahmenvereinbarung mit der VEBOWAG
Kerndaten
- Nummer
- 240986-139 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 21.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 240986-139 AA Antragsteller/in: Werner Hümmrich Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Johannes Schott BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 20.03.2025 FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 - beabsichtigte Kündigung der Rahmenvereinbarung mit der VEBOWAG Beratungsfolge Rat 20.03.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Im Haushaltsansatz der Produktgruppe 1.50.00.10.05 (Wohnraumsicherung/Hilfe Wohnungslosigkeit) wird das Ergebnis der Konsolidierung „Rahmenvereinbarung VEBOWAG“, das zu einer Reduzierung der Ausgaben um 1.200.000 € für 2026 und sogar noch höherer Beträge 2027 ff. führt, wieder zurückgenommen. Der Ansatz der Produktgruppe insgesamt wird entsprechend angepasst. Begründung Aus der Konsolidierungsliste des Stadtkämmerers ist ersichtlich, dass die Mittel für die Rahmenvereinbarung mit der VEBOWAG entfallen sollen. Mit dieser sichert die Stadt für 5.000 Wohnungen der VEBOWAG im Stadtgebiet eine Mietpreisobergrenze für Mieter und bestimmte Belegungsrechte. Eine Befassung der Politik mit der Frage, ob die Rahmenvereinbarung gekündigt werden kann, ist – soweit ersichtlich – bislang nicht erfolgt. Vor dem Hintergrund der von der Stadt und allen Fraktion im Rat erkannten Mangellage im Bereich des erschwinglichen Wohnraums erscheint die Kündigung der Rahmenvereinbarung, die bei den betroffenen Mietern voraussichtlich zu Mieterhöhungen von mehr als 30 % führen wird, auch nicht sachgerecht. Der Haushaltsansatz ist damit zu korrigieren.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de