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240986-134 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 -Belegungsquote Büros

Nummer
240986-134 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-134 AA
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
18.03.2025
FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Antrag zur Vorlage 240986 -Belegungsquote Büros
Beratungsfolge
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort Belegungspläne und
Flächenanforderungen für die von der Stadt Bonn genutzten Büroflächen auf
der Basis von 0,67% Belegungsquote auszurichten und damit dem Ergebnis
des Projekts „Zukunft unserer Arbeit“ zu entsprechen. Angemietete
Liegenschaften, in denen derartige Arbeitsformen und Raumprogramme aus
baulichen Gründen nicht umsetzbar sind, werden schnellstmöglich aufgegeben.
Notwendige Organisationsänderungen, insbesondere das desk–sharings, sind
– überall wo möglich – sofort umzusetzen. Dieser Prozess hin zu einer
Belegungsquote von 0,67% muss insgesamt bis zum Auszug großer Teile der
Verwaltung aus dem Stadthaus abgeschlossen sein und in den angemieteten
Liegenschaften zum Ersatz der Arbeitsplätze aus dem Stadthaus von Beginn
an verwirklicht werden.
Daneben sind entschiedene Anstrengungen zu unternehmen, die Zahl der
Arbeitsstellen durch eine wirkliche, durchgreifende und sinnvolle Digitalisierung
von Arbeitsabläufen zu vermindern und dies durch Aufstellung entsprechender
Konzepte und Pläne nachvollziehbar darzulegen,
Dem Finanzausschuss und dem Betriebsausschuss SGB ist zu Prüfung und
Umsetzung von derartigen Maßnahmen halbjährlich unter Nennung der
erwartbaren Einsparungen zu berichten.
Begründung
Mobiles Arbeiten und Home Office haben Veränderungen in der Arbeitswelt von
Verwaltungen hervorgerufen, die insbesondere zu einem erheblich
verminderten Platzbedarf in Verwaltungsgebäuden geführt haben. In Wirtschaft
und Verwaltung sind daher bereits weitgehende Reduzierungen imSeite 1 von 2
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Büroflächenbedarf umgesetzt worden (ausgenommen sind naturgemäß
Bereiche mit Publikumsverkehr, in denen die Beschäftigten keine mobilen
Arbeitsformen durchführen können). Dazu kommen auch immer mehr
Einsparungen durch umgesetzte und umzusetzende Effizienzsteigerungen,
gerade auch durch Einführung und Nutzung digitaler Unterstützung bei
Verwaltungsaufgaben. In der Bundesverwaltung gilt ein Richtwert
(Belegungsquote) von 0,7; Rechnungshöfe fordern noch geringere
Belegungsquoten von bis zu 0,6, die teilweise auch in Wirtschaftsunternehmen
bereits umgesetzt worden sind. Es ist nicht erklärlich, warum die Stadt Bonn
hier eine Ausnahme bilden will - zumal bei stark gestiegenen Personalhaushalt
und -aufwand jede Kostenreduzierung willkommen sein sollte. Das Auslassen
der Möglichkeit, Mietkosten zu minimieren muss daher nachgerade als
Verschwendung von Steuergeld erscheinen. Es ist nachvollziehbar, dass die
Stadt Anstrengungen unternehmen will, Mitarbeiter wohlüberlegt und behutsam
an eine Arbeitswelt mit Desk-Sharing und ohne dauerhaft festgelegte
Schreibtische heranführen will, es ist aber unverständlich, warum dieser
Prozess nicht bis zum Einzug in die Ersatzliegenschaften 2027 abgeschlossen
sein kann. Ebenso unverständlich sind Verzögerungen bei der Umsetzung der
Möglichkeiten, die Digitalisierung gerade bei Verwaltungsaufgaben bietet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de