240986-133 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 - Familienbildungsstätten
Kerndaten
- Nummer
- 240986-133 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Lennéstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 240986-133 AA Antragsteller/in: Werner Hümmrich Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 18.03.2025 FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 - Familienbildungsstätten Beratungsfolge Rat 20.03.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Haushaltsansatz für die Familienbildungsstätten (Produktgruppe 1.06.05) wird entsprechend dem Votum des Jugendhilfeausschusses vom 05.02.2025, für die Jahre 2025 und 2026 von 200.000 € jährlich auf 336.084 € jährlich erhöht. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Kürzung des Haushaltsansatzes „Förder-/Umstellungsprogramm Landwirtschaft“ (Produktgruppe 1.14.03) oder durch andere Umschichtungen innerhalb des Haushalts. Begründung Der Änderungsantrag hat im Jugendhilfeausschuss am 05.02.2025 einstimmig Unterstützung gefunden. Der Finanzausschuss hat die Erhöhung des Haushaltsansatzes in der Folge wieder zurückgenommen. Im Jahr 2022 hat das Jugendamt in intensiven Abstimmungen mit den drei Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung) Grundsätze für eine Projektförderung ab dem Jahr 2023 erarbeitet und Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2023/24 in Höhe von 336.084 € jährlich angemeldet. Diese Mittel wurden im Rahmen der finalen Beschlussfassung des Doppelhaushalts gegen das Votum des Jugendhilfeausschusses um 136.084 €, d.h. rund 40 % gekürzt, so dass die Familienbildungsstätten ihre geplanten Angebote nicht vollumfänglich umsetzen können. Die Projektförderung ermöglicht sozial benachteiligten Familien eine niederschwellige Nutzung der Angebote der drei Einrichtungen durch die aufgrund der Förderung mögliche Reduzierung von Teilnahmebeiträgen bzw.Seite 1 von 2 Seite 2 den vollständigen Verzicht auf die Erhebung solcher. Es ist daher geboten, den Haushaltsansatz wieder auf das von der Verwaltung im Jahr 2022 vorgeschlagene Niveau anzuheben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de