240986-100 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986
Kerndaten
- Nummer
- 240986-100 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 11.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 240986-100 AA Antragsteller/in: Werner Hümmrich Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 11.03.2025 FDP-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 Beratungsfolge Rat 20.03.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Anpassung des Haushaltsansatzes für das SGB auf Grundlage der Änderung des Energieeffizienzstandards für Neubauten und Gebäudesanierungen (EH55 statt EH40) 1. Der Neubau städtischer Liegenschaften erfolgt grundsätzlich nach dem Energieeffizienzstandard EH (ehemals KfW) 55. Dies gilt insbesondere für Liegenschaften, bei denen nutzungsbedingt Fenster und Türen sehr häufig geöffnet werden, wie Kindergärten und Schulen. Der Energieeffizienzstandard EH40 kommt bei diesen Liegenschaften nicht zur Anwendung. 2. Für Sanierungen von Gebäuden im Bestand wird der Energieeffizienzstandard EH100 angestrebt. Die Vorgabe eines höheren Standards erfolgt nur in Fällen, in denen die Energie- und Betriebs-Kostenanalyse für den verbleibenden Lebenszyklus der Immobile die nötigen Aufwendungen für einen höheren Standard nachvollziehbar rechtfertigt. 3. Aufgrund dieser Vorgaben wird der Haushaltsansatz (Betriebskostenzuschuss) für das SGB um den sich aus einer Kürzung von jeweils 5% der im Wirtschaftsplan des SGB angesetzten Kosten für Neubauten und Sanierungen ergebenen Betrag reduziert. Begründung Der Energieeffizienz-Standard EH40, den die Stadt für Neubauvorhaben grundsätzlich vorgibt, ist für Gebäude mit hohem Publikumsverkehr (Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude) nach allgemeiner Einschätzung von Experten der Bauwirtschaft ungeeignet. So erfordert der EH40-Standard in der Regel den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. DieseSeite 1 von 2 Seite 2 Anlagentechnik arbeitet effektiv, wenn Fenster und Türen geschlossen bleiben. Besonders bei Kindergärten und Schulen, aber auch bei Verwaltungsgebäuden mit hohem Publikumsverkehr, ist dies nutzungsbedingt nicht realistisch und praxisfern. Insofern kann diese kostenintensive Technik gar nicht in dem rechnerisch möglichen Umfang genutzt werden, so dass die beabsichtigten Energieeinsparungen in der Realität nicht erzielt werden können. Zudem hat die nicht den Vorgaben entsprechende Nutzung der Lüftungsanlagen oft zur Folge, dass Wartungs- und Instandhaltungskosten steigen und die Gebäude aufgrund von Fehlfunktionen mehr Energie als vorgesehen verbrauchen, so dass die Emissionen sogar höher sind als ohne Lüftungsanlage. Gleichzeitig betragen die Mehrkosten des EH40-Standards im Vergleich zu EH55 aber mehr als 250 € pro qm nutzbare Fläche (siehe dazu u.a. Beitrag („Bundesbauministerin Geywitz positioniert sich gegen Neubaustandard EH40“, https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/neubaustandard- eh40_84342_605890.html). Durch eine Herabsetzung des Baustandards können somit erhebliche Mittel gespart werden, ohne dass es in der Praxis zu einer Veränderung bei den tatsächlichen Energieeinsparungen der Liegenschaften kommt. Im Bereich der Modernisierung bestehender Liegenschaften ist selbst der EH55-Standard nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand zu realisieren. Aus diesem Grunde wird bei Modernisierungen sinnvollerweise der EH100- Standard angestrebt, es sei denn, eine Sanierung nach einem höheren Standard ist aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de