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240978-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalitionsantrag: Kostenloser vorläufiger Personalausweis für obdach- oder wohnungslose Menschen

Nummer
240978-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 20.06.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240978 Koalitionsantrag: Kostenloser vorläufiger Personalausweis für obdach- oder wohnungslose Menschen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240978-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Koalitionsantrag: Kostenloser vorläufiger
Personalausweis für obdach- oder wohnungslose
Menschen
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Kenntnisnahme
Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Gem. § 1 (6) PauswGebV kann die Gebühr für (vorläufige) Personalausweise
ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die
Gebühr schuldet, bedürftig ist. Der reine Bezug von Sozialleistungen ist gem.
der gültigen Rechtssprechung hierfür grundsätzlich nicht ausreichend.
Die Verwaltung ist daher verpflichtet, die Anträge von obdach- oder
wohnungslosen Menschen individuell zu betrachten. Wie vorgeschlagen, prüft
die Verwaltung bereits heute die Anträge auf vorläufige Personalausweise für
obdach- oder wohnungslose Menschen mit einem wohlwollenden und
großzügigen Maßstab und agiert daher bereits so, wie im Antrag
vorgeschlagen. Der großen Bedeutung eines gültigen Ausweisdokumentes für
die betroffenen Personen, um ihnen den Zugang zu verschiedenen sozialen
Leistungen und Einrichtungen zu ermöglichen, wird die Verwaltung heute
bereits gerecht. Bescheinigungen der Träger (Wohnungslosenhilfe, Jobcenter
Bonn etc.) sind beispielsweise ausreichend für die positive Prüfung der
kostenlosen Ausstellung eines (vorläufigen) Personalausweises. Die
Entscheidung obliegt, wie bei allen Gebührenbefreiungen im Wege des
Vieraugenprinzips, der zuständigen Sachgebiets- oder Abteilungsleitung.
In diesem Zusammenhang legt die Verwaltung wie bisher, großen Wert auf die
gute Zusammenarbeit und den fortlaufenden Austausch mit den
Sozialverbänden.
Der bisher praktizierte Ansatz hat sich bewährt und sollte auch künftig
beibehalten werden.
Entgegen dem Vorschlag des Antrages wird aktuell noch nicht auf die Gebühr
in Höhe von 4,50 Euro verzichtet, da diese durch die Fotostationen des
externen Dienstleisters (Speed Biometrics GmbH) aufgenommen und dort
vereinnahmt werden.
Sofern gewünscht, werden die Gebühren den antragstellenden Personen nichtSeite 1 von 2
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berechnet, so dass die Kosten durch den allgemeinen Haushalt getragen
werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de