240947-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserte Lebensqualität in der Quirinstraße durch Klimaanpassung, Verkehrssicherheit und soziales Miteinander
Kerndaten
- Nummer
- 240947-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Droste-Hülshoff-Straße Hauptort
- Quirinstraße
- Villenstraße
- Damaschkestraße
- Winzerstraße
- Schulstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240947-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verbesserte Lebensqualität in der Quirinstraße durch Klimaanpassung, Verkehrssicherheit und soziales Miteinander Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nach Prüfung der Situation in der Quirinstraße kann die Verwaltung folgende Rückmeldung zu den Antragsinhalten geben. 1. Parkplätze entfernen und an gleicher Stelle Flächenentsiegelung und Begrünung, z.B. durch Baumpflanzungen umzusetzen Die Anlage von Beeten innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche erfordert Mindestbreiten von 1,00m. Für die Pflanzung von Bäumen sollten entsprechende Baumscheiben ein Mindestmaß von 8,00m² (2,00x4,00m) aufweisen. Durch die Lage des städtischen Kanals sowie anderer Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Strom, Telekommunikation etc.), scheiden große Teile der Quirinstraße bereits für Baumpflanzungen aus. Überdies ist die Quirinstraße teilweise sehr schmal und die Bebauung verläuft überwiegend unmittelbar an der Hinterkante des Gehweges, sodass eine artgerechte Kronenentwicklung von Bäumen sehr stark eingeschränkt wäre. Die Pflanzung großkroniger Bäume, welche zu einer effektiven Verschattung des Straßenraums führen könnten, ist dadurch grundsätzlich nicht möglich. Eine Neubewertung könnte perspektivisch im Zusammenhang mit einer ganzheitlichen Betrachtung und Überplanung des Straßenraums erfolgen, bei der dann auch der Straßenquerschnitt angepasst werden könnte. Kurzfristig ist dies aufgrund der prioritären Überplanung und Instandhaltung anderer Straßen jedoch nicht geplant. Überdies fehlen der Verwaltung auch die dafür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen. Sobald eine Überplanung stattfindet, wird die Verwaltung jedoch die Vorschläge aus dem Bürger*innenantrag in einer Planung berücksichtigen. 2. Änderung der Verkehrsführung zu einer Einbahnstraßenregelung, Anwohnerstraße oder zumindest der Ausweisung eines temporären Durchfahrtverbotes zu Schulzeiten Die Einführung einer Einbahnstraßenregelung wäre grundsätzlich möglich,Seite 1 von 2 Seite 2 allerdings würde dies zwangsläufig zu einer stärkeren Belastung der umliegenden Straßen führen, welche weiterhin in beiden Richtungen befahren werden könnten. Dies beträfe u.a. die Straßenzüge Villenstraße / Damaschkestraße sowie Winzerstraße / Droste-Hülshoff-Straße. Des Weiteren ist in Einbahnstraßen aufgrund des nicht zu erwartenden Gegenverkehrs oftmals mit höheren Geschwindigkeiten zu rechnen, was der gewünschten Steigerung der Verkehrssicherheit abträglich wäre. Die Ausweisung einer Anwohner- bzw. Anliegerstraße wird seitens der Verwaltung ebenfalls kritisch gesehen, da die Durchsetzung und Kontrolle einer entsprechenden Regelung kaum möglich ist. Für gewöhnlich werden entsprechende Ausweisungen meist nur in Stichstraßen bzw. Sackgassen umgesetzt. Für die Einrichtung einer temporären Schulstraße kann die Montessori- Grundschule einen entsprechenden Antrag bei der Stadt stellen. Sollte die Einrichtung möglich sein, wird per Ausnahmeregelung geregelt, dass von Seiten der jeweiligen Schule vor Beginn des Unterrichts mit Hilfe engagierter Eltern und teilweise auch Lehrkräften in der Zufahrtsstraße mittels mobilen Absperrbaken und entsprechenden Verkehrszeichen nur noch berechtigter Verkehr zugelassen wird. So könnte das Verkehrsaufkommen vor der Schule reduziert werden. Trotz Einrichtung einer temporären Schulstraße, die im Abschnitt der Quirinstraße zwischen Mönkemöller- und Winzerstraße eingerichtet werden könnte, wäre die Durchfahrt für Anwohner*innen und deren Besucher*innen weiterhin möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Verwaltung allerdings noch kein Antrag der Montessorischule auf Errichtung einer temporären Schulstraße vor. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de