240944-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Ausweisung der Straße "Im Erlengrund" zur Fahrradstraße und Wegfall von Parkplätzen
Kerndaten
- Nummer
- 240944-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- An Brenigs Ziegelei Hauptort
- Im Erlengrund
- In der Kumme
- Promenadenweg
- Aennchenstraße
- Klufterstraße
- Klufterplatz
- Friesdorfer Straße
- Hochkreuzallee
- Annaberger Straße
- Frankengraben
- Schulplatz
- Margaretenstraße
- Friesdorf
- Alt-Godesberg
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240944-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Ausweisung der Straße "Im Erlengrund" zur Fahrradstraße und Wegfall von Parkplätzen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.12.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. und 2. Die Straße Im Erlengrund ist, wie richtig geschildert, ca. 5,80 bis 5,90 m breit und wird derzeit in weiten Teilen einseitig mit Kfz beparkt. Im weiteren Verlauf gibt es zudem einen Abschnitt der etwas breiter (rund 6,00 m) ist und eine höhere Anzahl baulicher Parkstände aufweist. In der Straße Im Erlengrund entfallen mit der Umwandlung in eine Fahrradstraße 19 von heute 75 Kfz-Parkständen. 56 Parkstände (und somit 75 % der ursprünglichen Parkplatzzahl) bleiben erhalten. Die Parkstände werden hierbei alternierend, also wechselseitig angeordnet, um überhöhte Geschwindigkeiten von Kfz von vorneherein zu unterbinden. Fahrradstraßen sind ein Mittel, das zur Steigerung des Radverkehrs eingesetzt wird. Damit dieser Effekt eintritt, müssen Fahrradstraßen einen Mehrwert gegenüber anderen Straßen aufweisen. Die Verläufe der Bonner Fahrradstraßen wurden durch ein gesamtstädtisches Fahrradstraßenkonzept unter Bürger*innen- und Verbändebeteiligung festgelegt und bilden einen wichtigen Teil des Bonner Radverkehrsnetzes, das politisch beschlossen die Hauptachsen des Radverkehrs festlegt. So ist auch die Straße Im Erlengrund als Hauptachse des Radverkehrs festgelegt worden. Die Straße Im Erlengrund ist sowohl für den Kfz-Verkehr als auch für den Radverkehr in beide Richtungen befahrbar. Der Bonner Stadtrat hat für Fahrradstraßen in Bonn ein Maß von 4,50 m beschlossen (DS 202321). Laut den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), dem wichtigsten technischen Regelwerk für Straßenplanung in Städten, braucht es für den Begegnungsfall Pkw und Fahrrad 4,00 m Fahrbahnbreite. Dementsprechend wurden bei der Umplanung in eine Fahrradstraße die 4,50 m als Regelmaß und die 4,00 m als Mindestmaß angewandt. Es wurden bei der Umplanung so viele Kfz-Parkstände wie möglich erhalten, es war zu keinem Zeitpunkt Ziel, durch die Fahrradstraße Kfz-Parkstände grundsätzlich zu verringern. Mögliche Überholbreiten spielten bei Umplanung der Straße Im Erlengrund ebenfalls keine Rolle. Das Überholen von Fahrrädern mit dem Kfz ist, wie vom BürgerSeite 1 von 4 Seite 2 richtig geschildert, bereits heute in der Straße Im Erlengrund nicht regelkonform möglich und wird es auch künftig an den meisten Stellen weiterhin nicht sein. Zudem ist es Radfahrenden in Fahrradstraßen laut StVO gestattet jederzeit nebeneinander zu fahren, sie müssen Autofahrenden keinen Platz zum Überholen machen. Der Vorschlag des Bürgers, die Kfz-Parkstände zu erhalten, indem die Autos künftig gekippt auf dem Gehweg parken sollen, ist verkehrsplanerisch abzulehnen und widerspricht zudem dem vom Stadtrat gefassten Beschluss, dass Gehwege im Regelfall 2,50 m, mindestens aber 1,50 m breit sein sollen. Diese Breiten decken sich mit den technischen Regelwerken sowie der aktuellen Rechtsprechung. 2,50 m sind die Breite, die ein Gehweg aufweisen muss, damit sich zwei gehende Menschen angenehm begegnen können, und auch Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhl ein Begegnungsverkehr ermöglicht wird, 1,50 m sind ein Kompromisswert, der das enge Begegnen von zwei zu Fuß Gehenden noch ermöglicht. Die heutigen Gehwegbreiten Im Erlengrund variieren zwischen rund 1,30 m und 1,90 m und sollten aus verkehrsplanerischer Sicht nicht weiter eingeschränkt werden. Die Belange aller Verkehrsteilnehmenden sowie der Anwohnenden wurden bei der Planung berücksichtigt: man kann in der Straße künftig sicher mit Kfz und Fahrrad fahren, sicher zu Fuß gehen, man kann in den markierten Flächen parken und man kann durch die Umwandlung in eine eingeschränkte Halteverbotszone für das Ein- und Ausladen von Waren und Gegenständen sowie zum Holen und Bringen von Personen kurz am Fahrbahnrand vor jedem Gebäude halten. Pflegedienste und Handwerker*innen mit entsprechendem Ausweis dürfen zudem überall in der Halteverbotszone für die Zeit ihres Einsatzes parken. In der Straße im Erlengrund haben viele Häuser eine Garage sowie eine Einfahrt. Garagen sind ausschließlich für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen, das Lagern von Gegenständen z.B. stellt eine Zweckentfremdung dar. Es steht Autofahrer*innen grundsätzlich frei, wo er oder sie parkt, die Anwohnenden sollten ihre Privatfahrzeuge aber in erster Linie auf den dafür vorgesehenen Flächen auf ihren Privatgrundstücken abstellen. Das Parken auf der Fahrbahn bleibt sowohl für Anwohnende als auch deren Besucher*innen auch nach Umwandlung in eine Fahrradstraße möglich, ein Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum vor der eigenen Haustür besteht nicht. Zu 3. Mit den Fahrradstraßen sollen in erster Linie durchgehende Achsen geschaffen oder Netzlücken geschlossen werden. Die Führung durch die Straße Im Erlengrund ist daher auch über Friesdorf hinaus zu betrachten. Im Gegensatz zur parallel geführten, natürlich ebenfalls sehr wichtigen Radroute entlang der Bahnlinie, erfüllt diese Verbindung auch wichtige Funktionen für die ortsteilbezogene Erschließung und damit die nahräumlichen Verkehre. Die Führung durch In der Kumme, Im Erlengrund, über den Promenadenweg und die Aennchenstraße schafft eine durchgehende Verbindungsachse zwischen dem Friesdorfer Zentrum und dem Bad Godesberger Zentrum, auf der nur geringe Kfz-Stärken vorliegen. Aufgrund einer hohen Bedeutung für den Radverkehr und den Anschluss an die Schulen sowie die innerörtliche Verbindung an das Friesdorfer-ZentrumSeite 2 von 4 Seite 3 befindet sich auch die vom Bürger erwähnte Klufterstraße aktuell in der Prüfung zur Umwandlung in eine Fahrradstraße. Die Klufterstraße wird mit ihrer zentralen Lage im Friesdorfer Zentrum und ihrer Anbindung an die Einzelhandelsstandorte sowie den zentralen Klufterplatz durch die Verwaltung ebenfalls als sehr wichtig angesehen und liegt auf dem Hauptroutennetz für den Radverkehr in Bonn. Die Klufterstraße eröffnet jedoch im weiteren Verlauf keine Möglichkeit für eine durchgehende Radverkehrsachse Richtung Süden nach Godesberg, da diese in die Friesdorfer Straße mündet. Die Friesdorfer Straße ist eine Hauptachse des Kfz-Verkehrs auf der Tempo 50 gilt und es lediglich schmale Schutzstreifen gibt. Diese stellen keine sonderlich attraktive Radverkehrsführung dar. Die Anbindung der Klufterstraße an den Promenadenweg über die Straße An Brenigs Ziegelei bietet sich nicht an, da dieser als Verkehrsberuhigter Bereich für den Fußverkehr, die Anwohnenden und die spielenden Kinder des unmittelbar angrenzenden Spielplatzes eine besondere Bedeutung einnimmt und folglich keine wichtige und überörtliche Verbindungsfunktion für den Radverkehr einnehmen sollte. Im Radverkehrsnetz ist stattdessen ein Teilstück der Hochkreuzallee als Hauptachse vorgesehen, so dass man von der Klufterstraße kommend über das Teilstück Hochkreuzallee wiederum die Straße Im Erlengrund erreicht und von dort über die angedachte Fahrradstraßenachse über Im Erlengrund und Promenadenweg zum Radweg auf der Aennchenstraße und schlussendlich ins Godesberger Zentrum gelangt. Zu 4. Von In der Kumme gelangt man über die Annaberger Straße zur Straße Frankengraben. Die Annaberger Straße liegt inmitten einer Tempo 30- Zone, hier ist Mischverkehr mit dem Autoverkehr verträglich. Nach StVO sind in Tempo 30-Zonen keine Radfahrstreifen, Fahrradschutzstreifen oder benutzungspflichtige Radwege anzulegen. Aufgrund der drei verkehrenden Buslinien (davon ein Nachtbus) und der allgemeinen Struktur der Straße, wäre hier eine Umwandlung in eine Fahrradstraße nicht sinnvoll. Ursprünglich war einmal angedacht über den Schulplatz und die Margaretenstraße auf die Straße Frankengraben zu führen,. Dies wurde zwischenzeitlich verworfen, da in der Straße Schulplatz der Schuleingang liegt, einseitig keine Gehwege vorhanden sind und die Margaretenstraße zwischen dem Gebäude der Kita „Annaberger Straße“ und dem Außen/Spielgelände der Kita liegt. Hier eine Hauptachse des Radverkehrs entlang zu legen, wurde als nicht verträglich angesehen und die Routenführung entsprechend angepasst. Stattdessen erreicht man nun den Frankengraben über den Klufterplatz, der ebenfalls in der Tempo 30-Zone liegt. Grundsätzliches Die Anwohnenden wurden im Rahmen einer großangelegten Bürger*innenbeteiligung im Zuge der Vorstellung und Überarbeitung des Fahrradstraßenkonzeptes im Jahre 2013 aktiv einbezogen. Die betroffenen Haushalte wurden zu dem damaligen Zeitpunkt per Informationsbrief über die stattfindenden Beteiligungsformate informiert und eingeladen. Die Veranstaltungen fanden pro Bezirk statt, in Bad Godesberg am 16.03.2013. Die Bürgerversammlungen waren gut besucht (50 bis 100 Teilnehmer*innen pro Veranstaltung) und verliefen größtenteils in einer konstruktiven und sachlichen Atmosphäre. Kritik und Zustimmung hielten sich bei den Teilnehmenden ungefähr die Waage. Die von den Bürger*innen vor Ort sowie digital eingereichten Anregungen wurden im Nachgang durch die VerwaltungSeite 3 von 4 Seite 4 fachplanerisch geprüft, und wo angezeigt, wurden Anpassung des Konzeptes durchgeführt. Natürlich war die damalige Ausgangslage mit der Prämisse, dass damals keine Kfz-Parkstände für die Fahrradstraße angetastet wurden, eine andere als heute. Die Bürger*innen wurden damals aber auch zu den Trassenverläufen als solche aktiv eingebunden. Es gab damals keine Eingaben, die sich gegen einen Verlauf durch die Straße Im Erlengrund aussprachen. Auf die Frage des Bürgers, ob auf der Achse künftig viel Radverkehr herrschen wird, lässt sich zwar keine konkret zu beziffernde Prognose abgeben, es ist aber wissenschaftlicher Konsens, dass die Schaffung von Fahrradinfrastruktur und Fahrradstraßen dazu führt, dass der Radverkehr in den Straßen selber und in einer Stadt insgesamt steigt. Beschlussempfehlung: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de