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240944-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Ausweisung der Straße "Im Erlengrund" zur Fahrradstraße und Wegfall von Parkplätzen

Nummer
240944-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • An Brenigs Ziegelei Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Im Erlengrund Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • In der Kumme Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Promenadenweg Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Aennchenstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Klufterstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Klufterplatz Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Friesdorfer Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Hochkreuzallee Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Annaberger Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Frankengraben Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Schulplatz Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Margaretenstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Kenntnisnahme
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  1. 240944 Bürgerantrag: Ausweisung der Straße "Im Erlengrund" zur Fahrradstraße und Wegfall von Parkplätzen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240944-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Ausweisung der Straße "Im
Erlengrund" zur Fahrradstraße und Wegfall von
Parkplätzen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. und 2.
Die Straße Im Erlengrund ist, wie richtig geschildert, ca. 5,80 bis 5,90 m breit
und wird derzeit in weiten Teilen einseitig mit Kfz beparkt. Im weiteren Verlauf
gibt es zudem einen Abschnitt der etwas breiter (rund 6,00 m) ist und eine
höhere Anzahl baulicher Parkstände aufweist.
In der Straße Im Erlengrund entfallen mit der Umwandlung in eine
Fahrradstraße 19 von heute 75 Kfz-Parkständen. 56 Parkstände (und somit 75
% der ursprünglichen Parkplatzzahl) bleiben erhalten. Die Parkstände werden
hierbei alternierend, also wechselseitig angeordnet, um überhöhte
Geschwindigkeiten von Kfz von vorneherein zu unterbinden.
Fahrradstraßen sind ein Mittel, das zur Steigerung des Radverkehrs eingesetzt
wird. Damit dieser Effekt eintritt, müssen Fahrradstraßen einen Mehrwert
gegenüber anderen Straßen aufweisen. Die Verläufe der Bonner
Fahrradstraßen wurden durch ein gesamtstädtisches Fahrradstraßenkonzept
unter Bürger*innen- und Verbändebeteiligung festgelegt und bilden einen
wichtigen Teil des Bonner Radverkehrsnetzes, das politisch beschlossen die
Hauptachsen des Radverkehrs festlegt. So ist auch die Straße Im
Erlengrund als Hauptachse des Radverkehrs festgelegt worden.
Die Straße Im Erlengrund ist sowohl für den Kfz-Verkehr als auch für den
Radverkehr in beide Richtungen befahrbar. Der Bonner Stadtrat hat für
Fahrradstraßen in Bonn ein Maß von 4,50 m beschlossen (DS 202321). Laut
den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), dem wichtigsten
technischen Regelwerk für Straßenplanung in Städten, braucht es für den
Begegnungsfall Pkw und Fahrrad 4,00 m Fahrbahnbreite. Dementsprechend
wurden bei der Umplanung in eine Fahrradstraße die 4,50 m als Regelmaß und
die 4,00 m als Mindestmaß angewandt. Es wurden bei der Umplanung so viele
Kfz-Parkstände wie möglich erhalten, es war zu keinem Zeitpunkt Ziel, durch
die Fahrradstraße Kfz-Parkstände grundsätzlich zu verringern. Mögliche
Überholbreiten spielten bei Umplanung der Straße Im Erlengrund ebenfalls
keine Rolle. Das Überholen von Fahrrädern mit dem Kfz ist, wie vom BürgerSeite 1 von 4
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richtig geschildert, bereits heute in der Straße Im Erlengrund nicht regelkonform
möglich und wird es auch künftig an den meisten Stellen weiterhin nicht sein.
Zudem ist es Radfahrenden in Fahrradstraßen laut StVO gestattet jederzeit
nebeneinander zu fahren, sie müssen Autofahrenden keinen Platz zum
Überholen machen.
Der Vorschlag des Bürgers, die Kfz-Parkstände zu erhalten, indem die Autos
künftig gekippt auf dem Gehweg parken sollen, ist verkehrsplanerisch
abzulehnen und widerspricht zudem dem vom Stadtrat gefassten Beschluss,
dass Gehwege im Regelfall 2,50 m, mindestens aber 1,50 m breit sein sollen.
Diese Breiten decken sich mit den technischen Regelwerken sowie der
aktuellen Rechtsprechung. 2,50 m sind die Breite, die ein Gehweg aufweisen
muss, damit sich zwei gehende Menschen angenehm begegnen können, und
auch Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhl ein Begegnungsverkehr
ermöglicht wird, 1,50 m sind ein Kompromisswert, der das enge Begegnen von
zwei zu Fuß Gehenden noch ermöglicht. Die heutigen Gehwegbreiten Im
Erlengrund variieren zwischen rund 1,30 m und 1,90 m und sollten aus
verkehrsplanerischer Sicht nicht weiter eingeschränkt werden.
Die Belange aller Verkehrsteilnehmenden sowie der Anwohnenden wurden bei
der Planung berücksichtigt: man kann in der Straße künftig sicher mit Kfz und
Fahrrad fahren, sicher zu Fuß gehen, man kann in den markierten Flächen
parken und man kann durch die Umwandlung in eine eingeschränkte
Halteverbotszone für das Ein- und Ausladen von Waren und Gegenständen
sowie zum Holen und Bringen von Personen kurz am Fahrbahnrand vor jedem
Gebäude halten. Pflegedienste und Handwerker*innen mit entsprechendem
Ausweis dürfen zudem überall in der Halteverbotszone für die Zeit ihres
Einsatzes parken.
In der Straße im Erlengrund haben viele Häuser eine Garage sowie eine
Einfahrt. Garagen sind ausschließlich für das Abstellen von Fahrzeugen
vorgesehen, das Lagern von Gegenständen z.B. stellt eine Zweckentfremdung
dar. Es steht Autofahrer*innen grundsätzlich frei, wo er oder sie parkt, die
Anwohnenden sollten ihre Privatfahrzeuge aber in erster Linie auf den dafür
vorgesehenen Flächen auf ihren Privatgrundstücken abstellen. Das Parken auf
der Fahrbahn bleibt sowohl für Anwohnende als auch deren Besucher*innen
auch nach Umwandlung in eine Fahrradstraße möglich, ein Anspruch auf einen
Parkplatz im öffentlichen Raum vor der eigenen Haustür besteht nicht.
Zu 3.
Mit den Fahrradstraßen sollen in erster Linie durchgehende Achsen geschaffen
oder Netzlücken geschlossen werden. Die Führung durch die Straße Im
Erlengrund ist daher auch über Friesdorf hinaus zu betrachten. Im Gegensatz
zur parallel geführten, natürlich ebenfalls sehr wichtigen Radroute entlang der
Bahnlinie, erfüllt diese Verbindung auch wichtige Funktionen für die
ortsteilbezogene Erschließung und damit die nahräumlichen Verkehre. Die
Führung durch In der Kumme, Im Erlengrund, über den Promenadenweg und
die Aennchenstraße schafft eine durchgehende Verbindungsachse zwischen
dem Friesdorfer Zentrum und dem Bad Godesberger Zentrum, auf der nur
geringe Kfz-Stärken vorliegen.
Aufgrund einer hohen Bedeutung für den Radverkehr und den Anschluss an die
Schulen sowie die innerörtliche Verbindung an das Friesdorfer-ZentrumSeite 2 von 4
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befindet sich auch die vom Bürger erwähnte Klufterstraße aktuell in der Prüfung
zur Umwandlung in eine Fahrradstraße. Die Klufterstraße wird mit ihrer
zentralen Lage im Friesdorfer Zentrum und ihrer Anbindung an die
Einzelhandelsstandorte sowie den zentralen Klufterplatz durch die Verwaltung
ebenfalls als sehr wichtig angesehen und liegt auf dem Hauptroutennetz für
den Radverkehr in Bonn. Die Klufterstraße eröffnet jedoch im weiteren Verlauf
keine Möglichkeit für eine durchgehende Radverkehrsachse Richtung Süden
nach Godesberg, da diese in die Friesdorfer Straße mündet. Die Friesdorfer
Straße ist eine Hauptachse des Kfz-Verkehrs auf der Tempo 50 gilt und es
lediglich schmale Schutzstreifen gibt. Diese stellen keine sonderlich attraktive
Radverkehrsführung dar. Die Anbindung der Klufterstraße an den
Promenadenweg über die Straße An Brenigs Ziegelei bietet sich nicht an, da
dieser als Verkehrsberuhigter Bereich für den Fußverkehr, die Anwohnenden
und die spielenden Kinder des unmittelbar angrenzenden Spielplatzes eine
besondere Bedeutung einnimmt und folglich keine wichtige und überörtliche
Verbindungsfunktion für den Radverkehr einnehmen sollte. Im Radverkehrsnetz
ist stattdessen ein Teilstück der Hochkreuzallee als Hauptachse vorgesehen,
so dass man von der Klufterstraße kommend über das Teilstück
Hochkreuzallee wiederum die Straße Im Erlengrund erreicht und von dort über
die angedachte Fahrradstraßenachse über Im Erlengrund und Promenadenweg
zum Radweg auf der Aennchenstraße und schlussendlich ins Godesberger
Zentrum gelangt.
Zu 4.
Von In der Kumme gelangt man über die Annaberger Straße zur
Straße Frankengraben. Die Annaberger Straße liegt inmitten einer Tempo 30-
Zone, hier ist Mischverkehr mit dem Autoverkehr verträglich. Nach StVO sind in
Tempo 30-Zonen keine Radfahrstreifen, Fahrradschutzstreifen oder
benutzungspflichtige Radwege anzulegen. Aufgrund der drei verkehrenden
Buslinien (davon ein Nachtbus) und der allgemeinen Struktur der Straße, wäre
hier eine Umwandlung in eine Fahrradstraße nicht sinnvoll. Ursprünglich war
einmal angedacht über den Schulplatz und die Margaretenstraße auf die
Straße Frankengraben zu führen,. Dies wurde zwischenzeitlich verworfen, da in
der Straße Schulplatz der Schuleingang liegt, einseitig keine Gehwege
vorhanden sind und die Margaretenstraße zwischen dem Gebäude der Kita
„Annaberger Straße“ und dem Außen/Spielgelände der Kita liegt. Hier eine
Hauptachse des Radverkehrs entlang zu legen, wurde als nicht verträglich
angesehen und die Routenführung entsprechend angepasst. Stattdessen
erreicht man nun den Frankengraben über den Klufterplatz, der ebenfalls in der
Tempo 30-Zone liegt.
Grundsätzliches
Die Anwohnenden wurden im Rahmen einer großangelegten
Bürger*innenbeteiligung im Zuge der Vorstellung und Überarbeitung des
Fahrradstraßenkonzeptes im Jahre 2013 aktiv einbezogen. Die betroffenen
Haushalte wurden zu dem damaligen Zeitpunkt per Informationsbrief über die
stattfindenden Beteiligungsformate informiert und eingeladen. Die
Veranstaltungen fanden pro Bezirk statt, in Bad Godesberg am 16.03.2013. Die
Bürgerversammlungen waren gut besucht (50 bis 100 Teilnehmer*innen pro
Veranstaltung) und verliefen größtenteils in einer konstruktiven und sachlichen
Atmosphäre. Kritik und Zustimmung hielten sich bei den Teilnehmenden
ungefähr die Waage. Die von den Bürger*innen vor Ort sowie digital
eingereichten Anregungen wurden im Nachgang durch die VerwaltungSeite 3 von 4
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fachplanerisch geprüft, und wo angezeigt, wurden Anpassung des Konzeptes
durchgeführt. Natürlich war die damalige Ausgangslage mit der Prämisse, dass
damals keine Kfz-Parkstände für die Fahrradstraße angetastet wurden, eine
andere als heute. Die Bürger*innen wurden damals aber auch zu den
Trassenverläufen als solche aktiv eingebunden. Es gab damals keine
Eingaben, die sich gegen einen Verlauf durch die Straße Im Erlengrund
aussprachen.
Auf die Frage des Bürgers, ob auf der Achse künftig viel Radverkehr herrschen
wird, lässt sich zwar keine konkret zu beziffernde Prognose abgeben, es ist
aber wissenschaftlicher Konsens, dass die Schaffung von Fahrradinfrastruktur
und Fahrradstraßen dazu führt, dass der Radverkehr in den Straßen selber und
in einer Stadt insgesamt steigt.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in
§ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de