← zurück zu 240940

240940-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Auswirkungen der aktuellen Steuerschätzungen auf die Stadt Bonn

Nummer
240940-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 19.06.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240940 BBB-Anfrage: Auswirkungen der aktuellen Steuerschätzungen auf die Stadt Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.782 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240940-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
BBB-Anfrage: Auswirkungen der aktuellen
Steuerschätzungen auf die Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
19.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1: Mit welchen Auswirkungen für die Stadt Bonn rechnet die Ober-
bürgermeisterin nach den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung
vom Frühjahr diesen Jahres?
Zu 1: Am 21.05.2024 wurden die Auswirkungen der Steuerschätzung im Rah-
men eines Ratsnewsletters veröffentlicht. Demnach ergeben sich für die Jahre
der Steuerschätzung Verbesserungen in Steuerarten, aber auch Verschlechte-
rungen, die hier noch einmal dargestellt werden (Angaben jeweils in Mio. EUR):
Jahr 2024 Jahr 2025 Jahr 2026 Jahr 2027
Gewerbesteuer +32,1 +44,7 +47,0 +49,4
GewSt-Umlage -3,9 -3,7 -3,7 -3,8
Einkommensteuer -34,7 -29,6 -29,4 -9,1
Umsatzsteuer -1,0 -1,3 -1,3 -1,4
Gesamtsumme -7,5 10,1 12,6 35,1
Dies bedeutet für das Jahr 2024, dass sich die Erwartungen an das voraus-
sichtliche Jahresergebnis verschlechtern werden.
In gleicher Sitzung am 19.06.2024 werden dem Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen Vergaben die Prognosedaten des 1. Quartals vorgelegt. Obwohl diese
Prognose mit hohen Unsicherheiten verbunden ist, wird sich ein Trend zur Er-
gebnisentwicklung abzeichnen. Ob und in welcher Form dann strengere Be-
wirtschaftungsregeln für 2024 durch die Stadtkämmerin erlassen werden, ist
zum jetzigen Zeitpunkt offen. Klar ist aber, dass im Jahr 2024 die in Vorjahren
anzuwendende Isolierungsmöglichkeit entfällt.Seite 1 von 2
Seite 2
Frage 2: Wird die danach reduzierte Einnahmeerwartung insbesondere
bei der Gewerbesteuer angesichts der Beschlusslage für ausgabewirk-
same Leistungen Auswirkungen auf die Vorlage eines ausgeglichenen
Haushalts für die Jahre 2024 / 2025 haben?
Zu 2: Bei der Gewerbesteuer wird kein Aufkommensrückgang erwartet, s. Ta-
belle unter 1.
Der Haushalt 2024 wurde im Rahmen des Doppelhaushaltes 2023/2024 be-
schlossen und sieht ein geplantes Defizit von ca. 43 Mio. EUR vor. Die Entwick-
lung im Verlauf des Haushaltsjahres bleibt abzuwarten.
Am 20.06.2024 wird der Entwurf des Haushaltsplans 2025/2026 sowie die mit-
telfristige Finanzplanung 2024 bis 2029 dem Rat vorgelegt. Die oben beschrie-
benen Erwartungen der Steuerschätzung sind in dieser Planung berücksichtigt
und werden in der Ratssitzung durch die Stadtkämmerin erläutert.
In den sich anschließenden Etatberatungen werden dann auch die Steuer-
schätzdaten aus November 2024 einfließen.
Frage 3: Welche Auswirkungen ergeben sich auf die mittelfristige Finanz-
planung im Vergleich zur vorliegenden?
Zu 3: S. Tabelle unter 1. und Antwort zu Frage 2.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de