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240927-01 · Beschlussvorlage

N-Vorlage: Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030

Nummer
240927-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.12.2024 Entscheidung federführend
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  1. 240927 Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030

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Beschlussvorlage
öffentlich
240927-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
N-Vorlage: Vorstellung Fortschreibung des Kinder-
und Jugendförderplans 2026-2030
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Vorschlag zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplan 2026-
2030 wird angenommen und durch die Verwaltung unter Beteiligung von Kin-
dern und Jugendlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe umgesetzt.
Begründung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat in seiner Sitzung am
19.06.2024, aufgrund eines mündlichen Änderungsantrages, die
Mitteilungsvorlage 240927 zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben.
Der Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Bundesstadt Bonn basiert auf
§ 15 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes. Er ist ein Strategiepapier zur systematischen
bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Handlungsfelder der
Jugendförderung und beschreibt einen inhaltlichen, finanziellen sowie
organisatorischen Rahmen für die Dauer einer Wahlperiode.
Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan gilt von 2022 bis 2025 und
1. stellt die Grundlagen des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans
dar,
2. beschreibt die Entwicklung von Zielen,
3. präsentiert Ergebnisse aktueller Jugendforschungen,
4. bildet die Planungsgrundlagen ab,
5. beschreibt die vier Handlungsfelder der Jugendförderung und
6. die sieben Fokusthemen: Digitalisierung | Gewaltprävention | Junges
Ehrenamt | Kinder- und Jugendarmut | Kinderrechte | Nachhaltige
Entwicklung | Pluralität,
7. enthält Angaben zu Finanzen und zur Umsetzung des Förderplans und
8. gibt einen Ausblick.
Für die Entwicklung des ersten KJFP hat die Verwaltung eine intensive
Beteiligung der Akteur*innen aus der freien Trägerschaft organisiert. Für die
Gesamtplanung wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, aus der – je nachSeite 1 von 8
Seite 2
fachlicher Interessenlage – einzelne Arbeitsgruppen für die Ausgestaltung der
Fokusthemen gebildet worden sind. Diese umfängliche Beteiligung war
notwendig, um grundlegende gemeinsame Ziele zu definieren. Der zeitliche
Faktor war für alle Beteiligten nicht unerheblich, hat aber zu einem Ergebnis
geführt, dass grundlegend fortgeschrieben werden kann: Als Ergebnis sind 39
Ziele (in der Anlage) entwickelt worden, für deren Umsetzung in den Jahren
2023 und 2024 jeweils 500.000 Euro im Haushalt zur Verfügung stehen:
• 16 Ziele in den vier Handlungsfeldern nach den §§ 11-14 SGB VIII und
• 23 Ziele in den sieben Fokusthemen, die handlungsfeldübergreifend
sind.
Die Entwicklung von insgesamt 39 Zielen im ersten Kinder- und
Jugendförderplan zeigt, dass im Bereich der Jugendförderung Bedarfe
bestehen, deren Umsetzung – auch aufgrund der unterschiedlichen Kategorien
und zeitlichen Erfordernisse – in einigen Bereichen erst sukzessive erfolgen
kann. Bei den Zielen in den vier Handlungsfeldern geht es beispielsweise um
folgende Kategorisierungen:
• Bedarfsanpassungen
• Angebotserweiterungen
• Institutionelle Förderungen
• Maßnahmen
• Projekte
• Qualitätsentwicklungen
• Konzeptionen.
Auf der Grundlage des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans und unter
Beachtung des Planungsgrundsatzes soll der nächste Förderplan für 2026 bis
2030 wie folgt fortgeschrieben werden:
I. In der Bestandsdarstellung/-erhebung werden u.a. Statistiken
aktualisiert, Ausgaben für die verschiedenen Bereiche der
Jugendförderung und aktuelle Jugendstudien vorgestellt. Darüber
hinaus werden die Umsetzung und Zielerreichung des ersten KJFP
inklusive Handlungsempfehlungen und einer Evaluation in drei
Bewertungskategorien (= erfolgt / in Planung / nicht umgesetzt)
dargestellt.
II. Bei der Bedarfsermittlung steht die Partizipation der Zielgruppe1 im
Fokus.
a. Junge Menschen sollen als Zielgruppe beteiligt werden. Hierfür
wird zunächst ein Workshop im 3. Quartal 2024 geplant.
b. Die Träger sollen ebenfalls in einem eigenen Workshop beteiligt
werden.
Die Partizipation junger Menschen in einem Workshop verfolgt das Ziel,
herauszufinden, welche Themen der jungen Zielgruppe am wichtigsten
sind und was sie beschäftigt, damit dann die Thematik, die für junge
Menschen im Bereich der Jugendförderung prioritär ist, in der
Fortschreibung behandelt wird. Im Vorhabenblatt und dem
dazugehörigen Beteiligungskonzept (in der Anlage) wird das
Beteiligungsvorhaben detaillierter beschrieben.Seite 2 von 8
Seite 3
III. Die herausgearbeitete Thematik dient der Entwicklung und Anpassung
einer konkreten Maßnahmenplanung in allen vier Handlungsfeldern der
Jugendförderung. Diese Maßnahmenplanung wird im Workshop mit den
Trägervertreter*innen, der auf dem Ergebnis des Workshops mit den
jungen Menschen aufbaut, entwickelt und konkretisiert.
Zur Ermittlung des vornehmlichen Bedarfes junger Menschen wird die
Jugendhilfeplanung bei der Planung und auch im Workshop von der
Fachberatung des Landesjugendamtes unterstützt. Die Vorbereitung des
Workshops erfolgt zudem in enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle
Bürger*innenbeteiligung.
Es ist geplant, die Moderation und Unterstützung des Workshops mit den
Trägern ebenfalls extern erfolgen zu lassen.
In der als Anlage beigefügten Übersicht werden die 39 Handlungsziele
dargestellt, die eine Grundlage bei der Fortschreibung des Kinder- und
Jugendförderplans bilden. Zur Umsetzung dieser Handlungsziele wurden und
werden im Begleitgremium Umsetzungsvorschläge erarbeitet, die dem
Jugendhilfeausschuss fortlaufend zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In
der Fortschreibung des KJFP wird im Rahmen einer Evaluation dargestellt,
welche Ziele bereits umgesetzt worden sind.
Hierfür werden die dargestellten Ziele und Themen aktualisiert und sie haben
weiterhin Bestand. Die damit einhergehenden Herausforderungen bei der
Maßnahmenumsetzung werden in der Fortschreibung dargestellt.
Zusammengefasst sollen:
• Bedarfe junger Menschen durch Beteiligung ermittelt werden,
• die Handlungsziele des Kinder- und Jugendförderplans fortgeschrieben
werden,
• eine Weiterentwicklung und Priorisierung von Zielen und Themen auf
Basis der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen
• eine Maßnahmenplanung unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus
dem Kinder- und Jugend-Workshop für die Handlungsfelder der
Jugendförderung erfolgen.
Sowohl die AG 78 Jugendförderung als auch die Mitglieder des Ausschusses
für Kinder, Jugend und Familie werden im Zuge der Fortschreibung des KJFP
informiert und beteiligt.
Zum Zeitplan:
• Jugend-Workshop im 3. Quartal 2024
• Auswertung des Workshops mit den Jugendlichen im 3. Quartal 2024
• Workshop mit Trägervertretungen im 3. oder 4. Quartal 2024
• Maßnahmenplanung im 3./4.Quartal 2024
• Evaluation der Maßnahmen aus dem ersten KJFP Ende 2024
• Beratung und Beschluss JHA zu Beginn der nächsten Wahlperiode
2025-30.
_______________________________________________________________
1 Zielgruppe der Angebote und Maßnahmen der Kinder- und JugendförderungSeite 3 von 8
Seite 4
sind alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr, bei
besonderen Angeboten und Maßnahmen sollen auch junge Menschen bis
zum 27. Lebensjahr einbezogen werden.
Anlage/n
1 Übersicht 39 Handlungsziele KJFP (öffentlich)Seite 4 von 8
39 Handlungsziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan Seite 1 von 4
Abk. Handlungsfeld/
Thema Handlungsziel
JA1 Jugendarbeit
In Bonn erfolgt die Bedarfsermittlung der Angebote der Offenen Jugendarbeit unter
Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der sich ändernden
Lebenswelten der Zielgruppe
JA2 Jugendarbeit Die qualitative Sicherung der Jugendarbeit ist gewährleistet
JA3 Jugendarbeit Es stehen auskömmliche finanzielle Rahmenbedingungen für eine zukunftssichere
Jugendarbeit zur Verfügung
JA4 Jugendarbeit Junge Menschen in Bonn können an einer qualitativ hochwertigen und
bedarfsgerechten Angebotslandschaft teilnehmen
JA5 Jugendarbeit In Bonn gibt es eine starke internationale Jugendarbeit
JA6 Jugendarbeit Das Inklusionsverständnis in der Jugendarbeit wird gefestigt und Teilhabebarrieren
werden stetig abgebaut
JV1 Jugendverbände Die Bedarfe der Jugendverbandsarbeit sind erfasst
JV2 Jugendverbände Die Jugendverbände werden unterstützt und gefördert
JV3 Jugendverbände Der Kinder- und Jugendring e.V. Bonn ist abgesichert
JSA1 Jugendsozialarbeit
Die Angebote der Jugendsozialarbeit sind auf die Folgen der gesellschaftlichen
Entwicklungen vorbereitet
JSA2 Jugendsozialarbeit Die qualitative Sicherung der Jugendsozialarbeit ist gewährleistetSeite 5 von 8
39 Handlungsziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan Seite 2 von 4
JSA3 Jugendsozialarbeit Die Jugendsozialarbeit ist langfristig vertraglich vereinbart
JSA4 Jugendsozialarbeit Die Vernetzungsstrukturen zwischen den Akteur*innen sind gefestigt
EJS1
Erzieherischer
Kinder- und
Jugendschutz
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist auf die sich ändernden Gefahren und
Risiken für junge Menschen vorbereitet
EJS2
Erzieherischer
Kinder- und
Jugendschutz
Zur Umsetzung bedarfsgerechter Angebote und Maßnahmen des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes sind ausreichende Ressourcen vorhanden
EJS3
Erzieherischer
Kinder- und
Jugendschutz
Die Qualität der Angebote und Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes ist gesichert
DI1 Digitalisierung Interaktive Karte mit den Angeboten der Jugendförderung
DI2 Digitalisierung Medienkompetenz
DI3 Digitalisierung Verbesserung der digitalen Ausstattung
GP1 Gewaltprävention Entwicklung eines Handlungsrahmens für die Handlungsfelder der Jugendförderung
GP2 Gewaltprävention Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte
GP3 Gewaltprävention Vernetzungsstrukturen zwischen den Akteur*innen weiterentwickeln
JE1 Junges Ehrenamt Regelmäßige Beteiligung der ZielgruppeSeite 6 von 8
39 Handlungsziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan Seite 3 von 4
JE2 Junges Ehrenamt Stärkung von Anerkennung und Wertschätzung
JE3 Junges Ehrenamt Weiterentwicklung der Schulungsveranstaltung JuLeiCa
KJA1 Kinder- und
Jugendarmut Auf- und Ausbau einer Vernetzungsstruktur
KJA2 Kinder- und
Jugendarmut Evaluation der Infrastruktur
KJA3 Kinder- und
Jugendarmut Fortbildungsmaßnahmen
KJA4 Kinder- und
Jugendarmut Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote
KJA5 Kinder- und
Jugendarmut Zusätzliche Erfassung von Indikatoren zu Kinder- und Jugendarmut
KR1 Kinderrechte Bereitstellung von methodischem Handwerk
KR2 Kinderrechte Kinderrechte im Weltkindertag stärker verankern
KR3 Kinderrechte Öffentliche Informationskampagne
KR4 Kinderrechte Sensibilisierung der Fachkräfte
NE1 Nachhaltige
Entwicklung
Qualifizierung der Fachkräfte der Handlungsfelder der JugendförderungSeite 7 von 8
39 Handlungsziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan Seite 4 von 4
PL1 Pluralität Beteiligung der Zielgruppe
PL2 Pluralität Bestandserhebung und –darstellung lokaler Angebote
PL3 Pluralität Multiplikator*innenschulung für Fachkräfte
PL4 Pluralität (Weiter-)Entwicklung interkultureller KompetenzenSeite 8 von 8

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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de