240927 · Mitteilungsvorlage
Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030
Kerndaten
- Nummer
- 240927
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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- Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 hier: Ergebnisse der Beteiligungsworkshops mit Kindern und Jugendlichen in 2024
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240927 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Bundesstadt Bonn basiert auf § 15 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfe- gesetzes. Er ist ein Strategiepapier zur systematischen bedarfsorientierten Wei- terentwicklung der Handlungsfelder der Jugendförderung und beschreibt einen inhaltlichen, finanziellen sowie organisatorischen Rahmen für die Dauer einer Wahlperiode. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan gilt von 2022 bis 2025 und 1. stellt die Grundlagen des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans dar, 2. beschreibt die Entwicklung von Zielen, 3. präsentiert Ergebnisse aktueller Jugendforschungen, 4. bildet die Planungsgrundlagen ab, 5. beschreibt die vier Handlungsfelder der Jugendförderung und 6. die sieben Fokusthemen: Digitalisierung | Gewaltprävention | Junges Ehrenamt | Kinder- und Jugendarmut | Kinderrechte | Nachhaltige Ent- wicklung | Pluralität, 7. enthält Angaben zu Finanzen und zur Umsetzung des Förderplans und 8. gibt einen Ausblick. Für die Entwicklung des ersten KJFP hat die Verwaltung eine intensive Beteili- gung der Akteur*innen aus der freien Trägerschaft organisiert. Für die Gesamt- planung wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, aus der – je nach fachlicher Interessenlage – einzelne Arbeitsgruppen für die Ausgestaltung der Fokusthe- men gebildet worden sind. Diese umfängliche Beteiligung war notwendig, um grundlegende gemeinsame Ziele zu definieren. Der zeitliche Faktor war für alle Beteiligten nicht unerheblich, hat aber zu einem Ergebnis geführt, dass grund- legend fortgeschrieben werden kann: Als Ergebnis sind 39 Ziele (in der Anlage) entwickelt worden, für deren Umsetzung in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 500.000 Euro im Haushalt zur Verfügung stehen: • 16 Ziele in den vier Handlungsfeldern nach den §§ 11-14 SGB VIII und • 23 Ziele in den sieben Fokusthemen, die handlungsfeldübergreifend sind.Seite 1 von 7 Seite 2 Die Entwicklung von insgesamt 39 Zielen im ersten Kinder- und Jugendförder- plan zeigt, dass im Bereich der Jugendförderung Bedarfe bestehen, deren Um- setzung – auch aufgrund der unterschiedlichen Kategorien und zeitlichen Erfor- dernisse – in einigen Bereichen erst sukzessive erfolgen kann. Bei den Zielen in den vier Handlungsfeldern geht es beispielsweise um folgende Kategorisie- rungen: • Bedarfsanpassungen • Angebotserweiterungen • Institutionelle Förderungen • Maßnahmen • Projekte • Qualitätsentwicklungen • Konzeptionen. Auf der Grundlage des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans und unter Be- achtung des Planungsgrundsatzes soll der nächste Förderplan für 2026 bis 2030 wie folgt fortgeschrieben werden: I. In der Bestandsdarstellung/-erhebung werden u.a. Statistiken aktuali- siert, Ausgaben für die verschiedenen Bereiche der Jugendförderung und aktuelle Jugendstudien vorgestellt. Darüber hinaus werden die Um- setzung und Zielerreichung des ersten KJFP inklusive Handlungsemp- fehlungen und einer Evaluation in drei Bewertungskategorien (= erfolgt / in Planung / nicht umgesetzt) dargestellt. II. Bei der Bedarfsermittlung steht die Partizipation der Zielgruppe1 im Fo- kus. a. Junge Menschen sollen als Zielgruppe beteiligt werden. Hierfür wird zunächst ein Workshop im 3. Quartal 2024 geplant. b. Die Träger sollen ebenfalls in einem eigenen Workshop beteiligt werden. Die Partizipation junger Menschen in einem Workshop verfolgt das Ziel, herauszufinden, welche Themen der jungen Zielgruppe am wichtigsten sind und was sie beschäftigt, damit dann die Thematik, die für junge Menschen im Bereich der Jugendförderung prioritär ist, in der Fort- schreibung behandelt wird. Im Vorhabenblatt und dem dazugehörigen Beteiligungskonzept (in der Anlage) wird das Beteiligungsvorhaben de- taillierter beschrieben. III. Die herausgearbeitete Thematik dient der Entwicklung und Anpassung einer konkreten Maßnahmenplanung in allen vier Handlungsfeldern der Jugendförderung. Diese Maßnahmenplanung wird im Workshop mit den Trägervertreter*innen, der auf dem Ergebnis des Workshops mit den jungen Menschen aufbaut, entwickelt und konkretisiert. Zur Ermittlung des vornehmlichen Bedarfes junger Menschen wird die Jugend- hilfeplanung bei der Planung und auch im Workshop von der Fachberatung des Landesjugendamtes unterstützt. Die Vorbereitung des Workshops erfolgt zu- dem in enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Bürger*innenbeteiligung. Es ist geplant, die Moderation und Unterstützung des Workshops mit den Trä-Seite 2 von 7 Seite 3 gern ebenfalls extern erfolgen zu lassen. In der als Anlage beigefügten Übersicht werden die 39 Handlungsziele darge- stellt, die eine Grundlage bei der Fortschreibung des Kinder- und Jugendför- derplans bilden. Zur Umsetzung dieser Handlungsziele wurden und werden im Begleitgremium Umsetzungsvorschläge erarbeitet, die dem Jugendhilfeaus- schuss fortlaufend zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In der Fortschrei- bung des KJFP wird im Rahmen einer Evaluation dargestellt, welche Ziele be- reits umgesetzt worden sind. Hierfür werden die dargestellten Ziele und Themen aktualisiert und sie haben weiterhin Bestand. Die damit einhergehenden Herausforderungen bei der Maß- nahmenumsetzung werden in der Fortschreibung dargestellt. Zusammengefasst sollen: ➢ Bedarfe junger Menschen durch Beteiligung ermittelt werden, ➢ die Handlungsziele des Kinder- und Jugendförderplans fortgeschrieben werden, ➢ eine Weiterentwicklung und Priorisierung von Zielen und Themen auf Basis der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen ➢ eine Maßnahmenplanung unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Kinder- und Jugend-Workshop für die Handlungsfelder der Jugend- förderung erfolgen. Sowohl die AG 78 Jugendförderung als auch die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie werden im Zuge der Fortschreibung des KJFP informiert und beteiligt. Zum Zeitplan: • Jugend-Workshop im 3. Quartal 2024 • Auswertung des Workshops mit den Jugendlichen im 3. Quartal 2024 • Workshop mit Trägervertretungen im 3. oder 4. Quartal 2024 • Maßnahmenplanung im 3./4.Quartal 2024 • Evaluation der Maßnahmen aus dem ersten KJFP Ende 2024 • Beratung und Beschluss JHA zu Beginn der nächsten Wahlperiode 2025-30. _______________________________________________________________ 1 Zielgruppe der Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung sind alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr, bei besonderen Angeboten und Maßnahmen sollen auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden. Anlage/n 1 Übersicht 39 Handlungsziele KJFP (öffentlich)Seite 3 von 7 39 Handlungsziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan Seite 1 von 4 Abk. Handlungsfeld/ Thema Handlungsziel JA1 Jugendarbeit In Bonn erfolgt die Bedarfsermittlung der Angebote der Offenen Jugendarbeit unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der sich ändernden Lebenswelten der Zielgruppe JA2 Jugendarbeit Die qualitative Sicherung der Jugendarbeit ist gewährleistet JA3 Jugendarbeit Es stehen auskömmliche finanzielle Rahmenbedingungen für eine zukunftssichere Jugendarbeit zur Verfügung JA4 Jugendarbeit Junge Menschen in Bonn können an einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Angebotslandschaft teilnehmen JA5 Jugendarbeit In Bonn gibt es eine starke internationale Jugendarbeit JA6 Jugendarbeit Das Inklusionsverständnis in der Jugendarbeit wird gefestigt und Teilhabebarrieren werden stetig abgebaut JV1 Jugendverbände Die Bedarfe der Jugendverbandsarbeit sind erfasst JV2 Jugendverbände Die Jugendverbände werden unterstützt und gefördert JV3 Jugendverbände Der Kinder- und Jugendring e.V. Bonn ist abgesichert JSA1 Jugendsozialarbeit Die Angebote der Jugendsozialarbeit sind auf die Folgen der gesellschaftlichen Entwicklungen vorbereitet JSA2 Jugendsozialarbeit Die qualitative Sicherung der Jugendsozialarbeit ist gewährleistetSeite 4 von 7 39 Handlungsziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan Seite 2 von 4 JSA3 Jugendsozialarbeit Die Jugendsozialarbeit ist langfristig vertraglich vereinbart JSA4 Jugendsozialarbeit Die Vernetzungsstrukturen zwischen den Akteur*innen sind gefestigt EJS1 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist auf die sich ändernden Gefahren und Risiken für junge Menschen vorbereitet EJS2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Zur Umsetzung bedarfsgerechter Angebote und Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind ausreichende Ressourcen vorhanden EJS3 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Die Qualität der Angebote und Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist gesichert DI1 Digitalisierung Interaktive Karte mit den Angeboten der Jugendförderung DI2 Digitalisierung Medienkompetenz DI3 Digitalisierung Verbesserung der digitalen Ausstattung GP1 Gewaltprävention Entwicklung eines Handlungsrahmens für die Handlungsfelder der Jugendförderung GP2 Gewaltprävention Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte GP3 Gewaltprävention Vernetzungsstrukturen zwischen den Akteur*innen weiterentwickeln JE1 Junges Ehrenamt Regelmäßige Beteiligung der ZielgruppeSeite 5 von 7 39 Handlungsziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan Seite 3 von 4 JE2 Junges Ehrenamt Stärkung von Anerkennung und Wertschätzung JE3 Junges Ehrenamt Weiterentwicklung der Schulungsveranstaltung JuLeiCa KJA1 Kinder- und Jugendarmut Auf- und Ausbau einer Vernetzungsstruktur KJA2 Kinder- und Jugendarmut Evaluation der Infrastruktur KJA3 Kinder- und Jugendarmut Fortbildungsmaßnahmen KJA4 Kinder- und Jugendarmut Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote KJA5 Kinder- und Jugendarmut Zusätzliche Erfassung von Indikatoren zu Kinder- und Jugendarmut KR1 Kinderrechte Bereitstellung von methodischem Handwerk KR2 Kinderrechte Kinderrechte im Weltkindertag stärker verankern KR3 Kinderrechte Öffentliche Informationskampagne KR4 Kinderrechte Sensibilisierung der Fachkräfte NE1 Nachhaltige Entwicklung Qualifizierung der Fachkräfte der Handlungsfelder der JugendförderungSeite 6 von 7 39 Handlungsziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan Seite 4 von 4 PL1 Pluralität Beteiligung der Zielgruppe PL2 Pluralität Bestandserhebung und –darstellung lokaler Angebote PL3 Pluralität Multiplikator*innenschulung für Fachkräfte PL4 Pluralität (Weiter-)Entwicklung interkultureller KompetenzenSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de