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240927 · Mitteilungsvorlage

Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030

Nummer
240927
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
28.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 441,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240927-01 N-Vorlage: Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030
  2. 240927-03 ST Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 hier: Ergebnisse der Beteiligungsworkshops mit Kindern und Jugendlichen in 2024
  3. 240927-02 ST N-Vorlage: Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240927
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und
Jugendförderplans 2026-2030
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Bundesstadt Bonn basiert auf
§ 15 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfe-
gesetzes. Er ist ein Strategiepapier zur systematischen bedarfsorientierten Wei-
terentwicklung der Handlungsfelder der Jugendförderung und beschreibt einen
inhaltlichen, finanziellen sowie organisatorischen Rahmen für die Dauer einer
Wahlperiode.
Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan gilt von 2022 bis 2025 und
1. stellt die Grundlagen des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans
dar,
2. beschreibt die Entwicklung von Zielen,
3. präsentiert Ergebnisse aktueller Jugendforschungen,
4. bildet die Planungsgrundlagen ab,
5. beschreibt die vier Handlungsfelder der Jugendförderung und
6. die sieben Fokusthemen: Digitalisierung | Gewaltprävention | Junges
Ehrenamt | Kinder- und Jugendarmut | Kinderrechte | Nachhaltige Ent-
wicklung | Pluralität,
7. enthält Angaben zu Finanzen und zur Umsetzung des Förderplans und
8. gibt einen Ausblick.
Für die Entwicklung des ersten KJFP hat die Verwaltung eine intensive Beteili-
gung der Akteur*innen aus der freien Trägerschaft organisiert. Für die Gesamt-
planung wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, aus der – je nach fachlicher
Interessenlage – einzelne Arbeitsgruppen für die Ausgestaltung der Fokusthe-
men gebildet worden sind. Diese umfängliche Beteiligung war notwendig, um
grundlegende gemeinsame Ziele zu definieren. Der zeitliche Faktor war für alle
Beteiligten nicht unerheblich, hat aber zu einem Ergebnis geführt, dass grund-
legend fortgeschrieben werden kann: Als Ergebnis sind 39 Ziele (in der Anlage)
entwickelt worden, für deren Umsetzung in den Jahren 2023 und 2024 jeweils
500.000 Euro im Haushalt zur Verfügung stehen:
• 16 Ziele in den vier Handlungsfeldern nach den §§ 11-14 SGB VIII und
• 23 Ziele in den sieben Fokusthemen, die handlungsfeldübergreifend
sind.Seite 1 von 7
Seite 2
Die Entwicklung von insgesamt 39 Zielen im ersten Kinder- und Jugendförder-
plan zeigt, dass im Bereich der Jugendförderung Bedarfe bestehen, deren Um-
setzung – auch aufgrund der unterschiedlichen Kategorien und zeitlichen Erfor-
dernisse – in einigen Bereichen erst sukzessive erfolgen kann. Bei den Zielen
in den vier Handlungsfeldern geht es beispielsweise um folgende Kategorisie-
rungen:
• Bedarfsanpassungen
• Angebotserweiterungen
• Institutionelle Förderungen
• Maßnahmen
• Projekte
• Qualitätsentwicklungen
• Konzeptionen.
Auf der Grundlage des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans und unter Be-
achtung des Planungsgrundsatzes soll der nächste Förderplan für 2026 bis
2030 wie folgt fortgeschrieben werden:
I. In der Bestandsdarstellung/-erhebung werden u.a. Statistiken aktuali-
siert, Ausgaben für die verschiedenen Bereiche der Jugendförderung
und aktuelle Jugendstudien vorgestellt. Darüber hinaus werden die Um-
setzung und Zielerreichung des ersten KJFP inklusive Handlungsemp-
fehlungen und einer Evaluation in drei Bewertungskategorien (= erfolgt /
in Planung / nicht umgesetzt) dargestellt.
II. Bei der Bedarfsermittlung steht die Partizipation der Zielgruppe1 im Fo-
kus.
a. Junge Menschen sollen als Zielgruppe beteiligt werden. Hierfür
wird zunächst ein Workshop im 3. Quartal 2024 geplant.
b. Die Träger sollen ebenfalls in einem eigenen Workshop beteiligt
werden.
Die Partizipation junger Menschen in einem Workshop verfolgt das Ziel,
herauszufinden, welche Themen der jungen Zielgruppe am wichtigsten
sind und was sie beschäftigt, damit dann die Thematik, die für junge
Menschen im Bereich der Jugendförderung prioritär ist, in der Fort-
schreibung behandelt wird. Im Vorhabenblatt und dem dazugehörigen
Beteiligungskonzept (in der Anlage) wird das Beteiligungsvorhaben de-
taillierter beschrieben.
III. Die herausgearbeitete Thematik dient der Entwicklung und Anpassung
einer konkreten Maßnahmenplanung in allen vier Handlungsfeldern der
Jugendförderung. Diese Maßnahmenplanung wird im Workshop mit den
Trägervertreter*innen, der auf dem Ergebnis des Workshops mit den
jungen Menschen aufbaut, entwickelt und konkretisiert.
Zur Ermittlung des vornehmlichen Bedarfes junger Menschen wird die Jugend-
hilfeplanung bei der Planung und auch im Workshop von der Fachberatung des
Landesjugendamtes unterstützt. Die Vorbereitung des Workshops erfolgt zu-
dem in enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Bürger*innenbeteiligung.
Es ist geplant, die Moderation und Unterstützung des Workshops mit den Trä-Seite 2 von 7
Seite 3
gern ebenfalls extern erfolgen zu lassen.
In der als Anlage beigefügten Übersicht werden die 39 Handlungsziele darge-
stellt, die eine Grundlage bei der Fortschreibung des Kinder- und Jugendför-
derplans bilden. Zur Umsetzung dieser Handlungsziele wurden und werden im
Begleitgremium Umsetzungsvorschläge erarbeitet, die dem Jugendhilfeaus-
schuss fortlaufend zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In der Fortschrei-
bung des KJFP wird im Rahmen einer Evaluation dargestellt, welche Ziele be-
reits umgesetzt worden sind.
Hierfür werden die dargestellten Ziele und Themen aktualisiert und sie haben
weiterhin Bestand. Die damit einhergehenden Herausforderungen bei der Maß-
nahmenumsetzung werden in der Fortschreibung dargestellt.
Zusammengefasst sollen:
➢ Bedarfe junger Menschen durch Beteiligung ermittelt werden,
➢ die Handlungsziele des Kinder- und Jugendförderplans fortgeschrieben
werden,
➢ eine Weiterentwicklung und Priorisierung von Zielen und Themen auf
Basis der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen
➢ eine Maßnahmenplanung unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus
dem Kinder- und Jugend-Workshop für die Handlungsfelder der Jugend-
förderung erfolgen.
Sowohl die AG 78 Jugendförderung als auch die Mitglieder des Ausschusses
für Kinder, Jugend und Familie werden im Zuge der Fortschreibung des KJFP
informiert und beteiligt.
Zum Zeitplan:
• Jugend-Workshop im 3. Quartal 2024
• Auswertung des Workshops mit den Jugendlichen im 3. Quartal 2024
• Workshop mit Trägervertretungen im 3. oder 4. Quartal 2024
• Maßnahmenplanung im 3./4.Quartal 2024
• Evaluation der Maßnahmen aus dem ersten KJFP Ende 2024
• Beratung und Beschluss JHA zu Beginn der nächsten Wahlperiode
2025-30.
_______________________________________________________________
1 Zielgruppe der Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung sind
alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr, bei besonderen
Angeboten und Maßnahmen sollen auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr
einbezogen werden.
Anlage/n
1 Übersicht 39 Handlungsziele KJFP (öffentlich)Seite 3 von 7
39 Handlungsziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan Seite 1 von 4
Abk. Handlungsfeld/
Thema Handlungsziel
JA1 Jugendarbeit
In Bonn erfolgt die Bedarfsermittlung der Angebote der Offenen Jugendarbeit unter
Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der sich ändernden
Lebenswelten der Zielgruppe
JA2 Jugendarbeit Die qualitative Sicherung der Jugendarbeit ist gewährleistet
JA3 Jugendarbeit Es stehen auskömmliche finanzielle Rahmenbedingungen für eine zukunftssichere
Jugendarbeit zur Verfügung
JA4 Jugendarbeit Junge Menschen in Bonn können an einer qualitativ hochwertigen und
bedarfsgerechten Angebotslandschaft teilnehmen
JA5 Jugendarbeit In Bonn gibt es eine starke internationale Jugendarbeit
JA6 Jugendarbeit Das Inklusionsverständnis in der Jugendarbeit wird gefestigt und Teilhabebarrieren
werden stetig abgebaut
JV1 Jugendverbände Die Bedarfe der Jugendverbandsarbeit sind erfasst
JV2 Jugendverbände Die Jugendverbände werden unterstützt und gefördert
JV3 Jugendverbände Der Kinder- und Jugendring e.V. Bonn ist abgesichert
JSA1 Jugendsozialarbeit
Die Angebote der Jugendsozialarbeit sind auf die Folgen der gesellschaftlichen
Entwicklungen vorbereitet
JSA2 Jugendsozialarbeit Die qualitative Sicherung der Jugendsozialarbeit ist gewährleistetSeite 4 von 7
39 Handlungsziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan Seite 2 von 4
JSA3 Jugendsozialarbeit Die Jugendsozialarbeit ist langfristig vertraglich vereinbart
JSA4 Jugendsozialarbeit Die Vernetzungsstrukturen zwischen den Akteur*innen sind gefestigt
EJS1
Erzieherischer
Kinder- und
Jugendschutz
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist auf die sich ändernden Gefahren und
Risiken für junge Menschen vorbereitet
EJS2
Erzieherischer
Kinder- und
Jugendschutz
Zur Umsetzung bedarfsgerechter Angebote und Maßnahmen des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes sind ausreichende Ressourcen vorhanden
EJS3
Erzieherischer
Kinder- und
Jugendschutz
Die Qualität der Angebote und Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes ist gesichert
DI1 Digitalisierung Interaktive Karte mit den Angeboten der Jugendförderung
DI2 Digitalisierung Medienkompetenz
DI3 Digitalisierung Verbesserung der digitalen Ausstattung
GP1 Gewaltprävention Entwicklung eines Handlungsrahmens für die Handlungsfelder der Jugendförderung
GP2 Gewaltprävention Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte
GP3 Gewaltprävention Vernetzungsstrukturen zwischen den Akteur*innen weiterentwickeln
JE1 Junges Ehrenamt Regelmäßige Beteiligung der ZielgruppeSeite 5 von 7
39 Handlungsziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan Seite 3 von 4
JE2 Junges Ehrenamt Stärkung von Anerkennung und Wertschätzung
JE3 Junges Ehrenamt Weiterentwicklung der Schulungsveranstaltung JuLeiCa
KJA1 Kinder- und
Jugendarmut Auf- und Ausbau einer Vernetzungsstruktur
KJA2 Kinder- und
Jugendarmut Evaluation der Infrastruktur
KJA3 Kinder- und
Jugendarmut Fortbildungsmaßnahmen
KJA4 Kinder- und
Jugendarmut Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote
KJA5 Kinder- und
Jugendarmut Zusätzliche Erfassung von Indikatoren zu Kinder- und Jugendarmut
KR1 Kinderrechte Bereitstellung von methodischem Handwerk
KR2 Kinderrechte Kinderrechte im Weltkindertag stärker verankern
KR3 Kinderrechte Öffentliche Informationskampagne
KR4 Kinderrechte Sensibilisierung der Fachkräfte
NE1 Nachhaltige
Entwicklung
Qualifizierung der Fachkräfte der Handlungsfelder der JugendförderungSeite 6 von 7
39 Handlungsziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan Seite 4 von 4
PL1 Pluralität Beteiligung der Zielgruppe
PL2 Pluralität Bestandserhebung und –darstellung lokaler Angebote
PL3 Pluralität Multiplikator*innenschulung für Fachkräfte
PL4 Pluralität (Weiter-)Entwicklung interkultureller KompetenzenSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 20:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de