240892-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 7425-7 sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6225-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, „Azaleenweg
Kerndaten
- Nummer
- 240892-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240892-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 7425-7 sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6225- 1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, „Azaleenweg Beratungsfolge Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit Schreiben vom 22.03.2024 ging bei der Verwaltung ein Antrag auf Vorbe- scheid zum Neubau einer Gewerbeeinheit (Einzelhandel, Drogeriemarkt) mit zusätzlichen Wohneinheiten ein. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundes- verwaltungsgerichts hat die Kommune innerhalb von drei Monaten über die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Baugesuchs zu entscheiden bzw. einen Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs gem. § 15 BauGB zu stellen. Da dem Antrag nicht alle zur Beurteilung der Voranfrage erforderlichen Unterlagen beigefügt waren, wurde der Antragsteller zur Ergänzung der Bauvorlagen auf- gefordert. Die noch fehlenden Unterlagen gingen am 29.04.2024 ein, so dass bis zum 29.07.2024 über die Voranfrage zu entscheiden ist. Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Planungsziele für den von der Vor- anfrage betroffenen Bereich soll die Voranfrage auf Grundlage des vorgelegten Aufstellungsbeschlusses gemäß § 15 BauGB zurückgestellt werden. Zuvor ist der Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt bekanntzumachen und der Bauherr zur beabsichtigten Zurückstellung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW anzuhören. Aufgrund der einzuhaltenden Fristen und der Sommerpause des Rates ist eine Entscheidung des Rates in der Sitzung am 20.06.2024 erforderlich, ohne dass vorab eine Vorberatung in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 28.05.2024 hat stattfinden können. Um dennoch das Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Bonn zu wahren, er- folgte die Anhörung der Bezirksvertretung Bonn gemäß § 36 Abs. 5 GO NRW als Dringlichkeitsentscheidung. Als Ergebnis dieses Verfahrens lehnte die Bezirksvertretung Bonn eine An- hörung mehrheitlich ab.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n 1 Planung Projekt (nichtöffentlich)Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de