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240891-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Antrag: Stadtbahnverlängerung Buschdorf

Nummer
240891-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 240891 Stadtbahnverlängerung Buschdorf - Vorplanung und Standardisierte Bewertung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240891-05 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Antrag:
Stadtbahnverlängerung Buschdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hatte mit der Vorlage 240891 bezüglich der Nutzen-Kosten-
Analyse (standardisierte Bewertung) Folgendes ausgeführt:
"Gemäß der Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung von Ver-
kehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahver-
kehr –Version 2016+ ist die Stadtbahnverlängerung bewertet worden. Die Nut-
zen-Kosten-Untersuchung basiert gemäß der Vorgabe einheitlich auf dem Kos-
tenstand 2016. Aufgrund der Planungstiefe (Stand Vorplanung) ist ein Zuschlag
von 20 % auf die Investitionskosten berücksichtigt worden (Vorgabe aus der
Verfahrensanleitung). Die verkehrlichen Nutzenkomponenten basieren auf ei-
nem regionalen Verkehrsmodell mit dem Analysejahr 2017. Das Prognosejahr
wurde sowohl für den Ohne- als auch für den Mitfall auf das Jahr 2035 festge-
legt.
Mit den getroffenen Annahmen und Ansätzen ergibt sich ein Nutzen-Kosten-
Indikator von 1,40.
Aufgrund der vorerst erreichten Planungstiefe ist das Ergebnis als vorläufiger
Zwischenstand zu betrachten. Von den Zuschussgebern Land und Bund wer-
den Förderprojekte bei einem Nutzen-Kosten-Indikator von größer als eins als
förderungswürdig angesehen, so dass die Stadtbahnverlängerung unter den
gegebenen Randbedingungen als grundsätzlich förderfähig anzusehen ist.
Weiterhin ist geplant, den Antrag zur Aufnahme des Projektes Stadtbahnver-
längerung Buschdorf (Linie 63) in den ÖPNV-Bedarfsplan (bis Ende 2024) zu
stellen. Voraussetzung hierfür ist eine mit dem Land abgestimmte Nutzen-
Kosten-Untersuchung (Endbericht zur Standardisierten Bewertung) und ein
entsprechendes Votum des Stadtrates, das Projekt möglichst zügig realisieren
zu wollen (Dringlichkeit der Maßnahme).
Im Anschluss folgt in der Regel ein Votum des Regionalrates und ein Beschluss
des Verkehrsausschusses des Landtags.“
Am 15. Januar 2025 wurde die Verlängerung der Stadtbahn bis nach Busch-Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
dorf/Auerberg vom Verkehrsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen in den
ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufge-
nommen. Damit ist die Förderung der Maßnahme grundsätzlich möglich.
Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung trotz der angespannten
Haushaltslage eine Fortführung der Planung. Mit ausreichender Planreife be-
steht die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Haus-
haltslage sowie unter Einbezug der Studienergebnisse zur Neuaufstellung des
Nahverkehrsplans über die Finanzierbarkeit sowie die Wirtschaftlichkeit des
Projekts zu entscheiden. Ein frühzeitiges Einstellen des Projekts würde spätere
Entwicklungsmöglichkeiten vorzeitig ausschließen und die Chance auf Finan-
zierung / Förderung vertun.
Der Kostenansatz für die nächsten ausstehenden Beauftragungen bis zum
Planfeststellungsverfahren, belaufen sich auf eine Summe von ca. 750.000
Euro netto. Der Ansatz umfasst neben den Leistungsphasen 3 + 4 der Objekt-
planung für Verkehrsanlagen auch die Tragwerksplanung, die Fachplanung für
die Bahnstromversorgung (Fahrleitungsanlagen inkl. Fahrleitungsmasten und
Unterwerk), die Fachplanung für die Zugsicherung, die Fachplanung für die
Niederspannungsanlage auf den Bahnsteigen, Fachgutachten für Schall- und
Erschütterungsschutz, den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, für den Land-
schaftspflegerischen Begleitplan, Gutachten zur Elektromagnetischen Verträg-
lichkeit und Baugrundgutachten.
Weiterhin werden städtische Personalressourcen von ca. 1200 Stunden bis
zum Beginn des Planfeststellungsverfahren gebunden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und
-anlagen, ÖPNV
1.12.06 Stadtbahnbau
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 100.000€
100.000€
2.000.000€
56600120693
00/ 78.1500
56600120693
00/ 78.1500
56600120693
00/ 78.1500
2027
2028
2029
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de