240891 · Beschlussvorlage
Stadtbahnverlängerung Buschdorf - Vorplanung und Standardisierte Bewertung
Kerndaten
- Nummer
- 240891
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240891 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Stadtbahnverlängerung Buschdorf - Vorplanung und Standardisierte Bewertung Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung Rat 29.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Vorplanung einschließlich der Standardisierten Bewertung zur Verlängerung bzw. zum Neubau der Stadtbahnstrecke vom HP Buschdorf bis zur Friedrich-Wöhler-Straße/Am Josephinum wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen auf Basis der Vorplanung die weiteren Planungsschritte (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI einschließlich Fachgutachten (Schall- und Erschütterungsschutz, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtliche Prüfung, UVP-Vorprüfung) zum Neubau der Stadtbahnstrecke durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, im nächsten Schritt mit einer abge- stimmten standardisierten Bewertung über den Regionalrat die Aufnah- me der Verlängerung bzw. zum Neubau der Stadtbahnstrecke vom HP Buschdorf bis zur Friedrich-Wöhler-Straße/Am Josephinum in den ÖP- NV-Bedarfsplan sicherzustellen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- gung unter Einbeziehung eines externen Büros durchzuführen. Begründung In seiner Sitzung vom 01.09.2020 hat der Rat der Stadt Bonn ein Anforderungsprofil für die Planung einer neuen Stadtbahnstrecke, ausgehend vom Haltepunkt Buschdorf bis zur Friedrich-Wöhler-Straße beschlossen (DS 200790). Dieser Beschluss bildete die Grundlage für die dann erfolgte Beauftragung der Planung. Diese umfasst die Grundlagenermittlung, die Vorplanung der Verkehrsanlage und die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß der Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung.Seite 1 von 51 Seite 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die geplante Trasse zweigt nördlich der Wirtschaftswegebrücke „Buschdorfer Straße“ von der Bestandsstadtbahnstrecke Bonn – Hersel ab und wird über einen Gleisbogen an die Trasse des Anschlussgleises Hersel – Bonn-Nord, der ehemaligen Trasse der Köln-Bonner-Eisenbahn angebunden. Im weiteren Verlauf wird diese Trasse bis zur Einmündung Friedrich-Wöhler-Straße/ Am Josephinum genutzt. Auf diese Weise wird der Ortsteil Buschdorf, das Gewerbegebiet Buschdorf sowie der nordwestliche Teil Auerbergs an die Stadtbahn angebunden. In der Aufgabenstellung für die Planung der Stadtbahnverbindung sind die Haltestellen Friedlandstraße, Otto-Hahn-Straße, Schlesienstraße und Friedrich- Wöhler-Straße vorgegeben worden. Alternativ ist auch eine Variante mit drei Haltestellen, d.h. mit Entfall der Haltestelle Otto-Hahn-Straße untersucht worden, so dass die Haltestelle Friedlandstraße an der südlichen Seite des Bahnübergangs Friedlandstraße positioniert wird und so den Einzugsbereich beider Haltestellen abdeckt. Weiterhin ist der Takt variiert worden, so dass sowohl die wirtschaftlichen Auswirkungen eines 10-Minuten-Taktes als auch eines 20-Minuten-Taktes untersucht worden sind. Fahrplan- und Betriebskonzept Zur Ermittlung der Betriebs- und Infrastrukturkosten der Stadtbahnverlängerung ist ein konkretes Fahrplankonzept erstellt worden, das auf dem seit Dezember 2022 gültigen Fahrplan der Linie 16 basiert, die in der Hauptverkehrszeit im 10- Minuten-Takt und in der Nebenverkehrszeit im 20-Minuten-Takt verkehrt. Auf Bonner Stadtgebiet (Relation Tannenbusch-Mitte bis Bad Godesberg Stadthalle) wird die Linie 16 durch die Linie 63 verstärkt. Im Betriebskonzept ist eine Verlängerung der Linie 63 über Tannenbusch-Mitte hinaus bis zum Endpunkt Friedrich-Wöhler-Straße zugrunde gelegt worden. Fahrzeitberechnung Die Fahrzeitberechnung erfolgt auf Basis der geplanten Haltestellenstandorte, so dass die Fahrzeit bei drei Halten kürzer ist als bei vier Halten. Weiterhin wurde die Fahrdynamik des Stadtbahnwagens B zugrunde gelegt. Aufgrund der Streckencharakteristik kann die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nur in kurzen Abschnitten erreicht werden, wobei die maximale Geschwindigkeit mindestens 6 Sekunden konstant gehalten werden sollte. So ergeben sich für die Strecke zwischen Hauptbahnhof und Endpunkt eine Fahrzeit von 13,5 Minuten (bei vier Haltepunkten) und 12,5 Minuten (bei drei Haltepunkten). Auf dem bestehenden Abschnitt Hauptbahnhof – Buschdorf beträgt die fahrplanmäßige Fahrzeit 8 Minuten. Die Buslinien 601 und 604 benötigen für die Relation Hauptbahnhof und den geplanten Stadtbahnhaltestellen 20 bis 30 Minuten, so dass sich die Fahrzeiten mit Stadtbahnverlängerung etwa halbieren. Fahrplankonzept Nebenverkehrszeit (NVZ) Die Linie 16 verkehrt werktags in der NVZ im 20-Minuten-Takt, die Linie 63 verdichtet diesen zwischen Tannenbusch-Mitte und Bad Godesberg StadthalleSeite 2 von 51 Seite 3 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) auf einen 10-Minuten-Takt. Am südlichen Endpunkt beträgt die Wendezeit 10 Minuten, in Tannenbusch-Mitte theoretisch nur 2 Minuten, so dass dort eine überschlagene Wende mit 22 Minuten Wendezeit erforderlich ist. Die Umlaufzeit der Linie 63 beträgt im unterstellten Fahrplanszenario 80 Minuten, so dass für die geplante Stadtbahnverlängerung in der NVZ inklusive einer Wendezeit von 7 Minuten (bei vier Haltepunkten) bzw. 9 Minuten (bei drei Haltepunkten) kein zusätzlicher Fahrzeugbedarf besteht. Hauptverkehrszeit (HVZ) In der HVZ verkehrt die Linie 16 im 10-Minuten-Takt und soll zukünftig durch die Linie 63 zu einem 5-Minuten-Takt verdichtet werden. Das ermöglicht eine Bedienung der geplanten Verlängerung durch die Linie 63 im 10-Minuten-Takt. Die gesamte Umlaufzeit beträgt für den Abschnitt Tannenbusch – Stadthalle 70 Minuten, bei Verlängerung bis zum neuen Endpunkt 80 Minuten. Daher wird in der HVZ zur Bedienung der Stadtbahnverlängerung eine zusätzliche (achte) Stadtbahn-Doppeltraktion für die Linie 63 notwendig. Theoretisch könnte nur jeder zweite Zug der Linie 63 über Tannenbusch hinaus verlängert werden, aber es würde kein Zugumlauf eingespart. Um mit den Stadtbahnlinien 16 und 63 einen exakten 5-Minuten-Takt auf dem gemeinsamen Streckenabschnitt anbieten zu können, ist eine Verschiebung der Abfahrtszeiten der Linie 66 auf der Stammstrecken Hauptbahnhof – Olof- Palme-Allee um 2,5 Minuten erforderlich. Nur in diesem Takt ist eine optimale Wendezeit von 7 bzw. 9 Minuten an der Friedrich-Wöhler-Straße sicherzustellen und der Fahrzeugmehrbedarf auf eine Doppeltraktion zu begrenzen. Andernfalls verdoppelt sich der Fahrzeugbedarf und die Personal- und Betriebskosten erhöhen sich erheblich. Gleisinfrastruktur Abzweig aus der Rheinuferbahn Der zweigleisige Anschluss der Stadtbahnverlängerung erfordert die Kreuzung des Richtungsgleises Köln. Diese kann sowohl niveaugleich als auch niveaufrei in Form eines Überwerfungsbauwerks (Brücke) erfolgen. Die niveaufreie Lösung erfordert neben einem Brückenbauwerk auch den Bau von Stützwänden und Böschungen, so dass am Bahnhof Buschdorf eine dritte Bahnsteigkante am betrieblich stillgelegten HGK-Gleis entstehen könnte. Eine betriebliche Untersuchung hat zum Ergebnis geführt, dass das Fahrplankonzept auch mit einer niveaugleichen Gleiskreuzung realisiert werden kann. Gleiswechsel an der Haltestelle Friedlandstraße Ein stumpf befahrener Gleiswechsel an der Haltestelle ermöglicht im Falle von Betriebsstörungen am Endpunkt Friedrich-Wöhler-Straße das Umsetzen von Stadtbahnen, so dass die Rheinuferbahn nicht behindert wird. Endhaltestelle Friedrich-Wöhler-Straße Fahrplanmäßig ist am Endpunkt lediglich ein Stumpfgleis erforderlich. Ein zweites Stumpfgleis ermöglicht bei Verzögerungen im Betriebsablauf dieSeite 3 von 51 Seite 4 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) notwendige Flexibilität, um die Betriebsstabilität aufrecht zu erhalten. Auch können defekte Stadtbahnwagen dort kurzfristig abgestellt werden und in Betriebspausen in den Betriebshof überführt werden Linienführung Die Stadtbahnstrecke wird nördlich des Haltepunktes Buschdorf in Bahnkilometer 325,5 an die bestehende Stadtbahnlinie 16 (Rheinuferbahn) in Richtung Hauptbahnhof angebunden. Der Abzweig kann mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahren werden. In diesem Bereich befindet sich bei Bahnkilometer 325,656 die Stadtgrenze zwischen Bonn und Bornheim. Die Stadtgrenze ist gleichzeitig Eigentumsgrenze zwischen der SWB Verkehrs GmbH (Konzession nach BOStrab) sowie der Häfen und Güterverkehr Köln AG (nichtbundeseigene Eisenbahn nach EBO). Nach dem Abzweig schließt sich ein Gleisbogen mit einem Radius von 100 m an, der sich aufgrund der Zwangspunkte auch nicht vergrößern lässt. Der Gleisbogen kann ebenfalls mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahren werden. Zwischen km 326,0 und 327,7 verläuft die Stadtbahnstrecke auf der betrieblich stillgelegten Trasse des Anschlussgleises vom Bahnhof Hersel zum Aluminiumwerk der Firma Corus am ehemaligen Bahnhof Bonn-Nord. Die vorgesehenen Radien lassen eine maximale Geschwindigkeit von 80 km/h zu. Um engere Gleisbögen zu vermeiden, sind an den geplanten Haltestellen Seitenbahnsteige vorgesehen. Nur an der Endhaltestelle ist ein Mittelbahnsteig geplant, da die Stadtbahn dort ohnehin langsam in das Stumpfgleis einfahren muss. Nördlich des Bahnübergangs Friedlandstraße ist ein Gleiswechsel vorgesehen. An der Endhaltestelle sind zwei Stumpfgleise geplant, die über zwei Gleiswechsel (ein Linksgleiswechsel und ein Rechtsgleiswechsel) angebunden werden, um eine optimale Nutzbarkeit zu ermöglichen. Die Ein- und Ausfahrt in die Stumpfgleise ist mit 40 km/h möglich. Der vorgesehene Mittelbahnsteig bietet den Fahrgästen eine optimale Orientierung, auch bei abweichendem Abfahrtsgleis (analog zur Endhaltestelle der Linie 66 in Bad Honnef). Planung und Lage der Haltestellen In der Aufgabenstellung sind vier neue Haltestellen vorgegeben worden. Es sind die Haltestellen Friedlandstraße, Otto-Hahn-Straße, Schlesienstraße (Gewerbepark) und Friedrich-Wöhler-Straße (Nordbahnhof). Alternativ ist eine Zusammenlegung der Haltestellen Friedlandstraße und Otto-Hahn-Straße untersucht worden. Der Abstand zwischen beiden Haltestellen beträgt 360 m, so dass es bei einem in der Standardisierten Bewertung vorgegebenen Radius von 600 m zu einer sehr großen Überschneidung der jeweiligen Einzugsbereiche kommt. Zudem ist Stadtbahnsystem auf Haltestellenabstände von mehr 600 m ausgelegt, um die Reisegeschwindigkeit von mehr als 30 km/h zu erreichen und die Fahrzeugbeanspruchung zu reduzieren. Nur aufgrund der hohen Reisegeschwindigkeit der Linie 63 ergibt sich trotz der längeren Strecke eine attraktive Fahrzeit zwischen Endpunkt und der Bonner Innenstadt. Aus den genannten Gründen wurden beide Haltestellen zusammengelegt. DieSeite 4 von 51 Seite 5 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zugänglichkeit ist sowohl vom Bahnübergang Friedlandstraße als auch vom Bahnübergang Otto-Hahn-Straße optimal. Die Haltestelle Schlesienstraße ist aufgrund der Platzverhältnisse und der Einbindung der Linie 61 nördlich des Bahnübergangs Schlesienstraße vorgesehen. Auf die Anbindung des Gewerbegebietes hat dies keine nachteiligen Auswirkungen. Für die angrenzenden Wohngebiete ergibt sich aber eine sehr gute Erschließung, die durch beidseitige Bahnsteigzugänge inkl. Gleisquerungen optimiert wird. Für die Endhaltestelle Friedrich-Wöhler-Straße, die gemäß Aufgabenstellung im Bereich der ehemaligen Ausweiche des Güterbahnhofs Bonn-Nord vorgesehen war und wesentlich nur das Gewerbegebiet im Bereich des Aluminiumwerkes optimal erschließt, ist eine Variantenuntersuchung erstellt worden. Um das Einzugsgebiet der Endhaltestelle bis zum Straßenknoten Kölnstraße/ „An der Josephshöhe“ erweitern zu können, wurde ein weiterer möglicher Standort an der Straßeneinmündung Friedrich-Wöhler-Straße/ „Am Josephinum“ untersucht. Hierdurch verlängert sich die Stadtbahnstrecke um 350 m. Von diesem Alternativstandort ist die Realschule und das Gymnasium des Kollegium Josephinum fußläufig erreichbar. Um das Gewerbegebiet weiterhin optimal anzubinden, ist bei dieser Variante eine weitere Haltestelle im Bereich des Bahnübergangs „In den Dauen“ geplant, so dass dann insgesamt vier Haltestellen vorgesehen sind. Demnach wurden hinsichtlich der Lage der Endhaltestelle zwei Varianten untersucht: 1. Das Infrastrukturkonzept mit vier Stadtbahnhaltestellen mit einer Endhaltestelle im unmittelbaren Bereich der Einmündung Friedrich- Wöhler-Straße/ Am Josephinum vor. In Höhe des Bahnübergangs „In den Dauen“ ist eine weitere Haltestelle vorgesehen. 2. Beim Infrastrukturkonzept mit drei Stadtbahnhaltestellen ist im Bereich des Gewerbegebietes nur eine Haltestelle vorgesehen. Die geplante Stadtbahnstrecke ist etwa 350 m kürzer. Konstruktion und Ausstattung der Bahnsteige: Die Bahnsteige sind für eine Bahnsteiglänge von 90 m konzipiert, würden aber in der 1. Baustufe mit einer reduzierten Länge von 60 m realisiert, so dass die Bahnsteiglänge für die derzeit eingesetzten Doppeltraktionen ausreichend ist. Die Breite der Außenbahnsteige ist mit 4 m, die des Mittelbahnsteiges mit 6 m vorgesehen. Zugangstreppen und Rampen sind mit einer Nutzbreite von 2,50 m berücksichtigt. Die Bahnsteige sollen auf einem Drittel der Bahnsteiglänge, entsprechend einer Länge von 20 m, überdacht werden. Die Bahnsteigausstattung orientiert sich an den bestehenden Stadtbahnhaltestellen. Die erforderliche Technik wird in entsprechenden Schaltschränken im Bahnsteigbereich untergebracht. Leit- und Sicherungstechnik Die geplante Stadtbahnstrecke soll auf Grundlage der BOStrab betrieben werden. Vom Abzweig aus der Rheinuferbahn bis zur Haltestelle Friedlandstraße ist eine Zugsicherungsanlage vorgesehen. Im weiteren Streckenabschnitt bis zum Bahnübergang „In den Dauen“ fahren die Stadtbahnen auf Sicht. Der Weichenbereich vor der Endhaltestelle Friedrich- Wöhler-Straße wird mit einer Fahrsignalanlage gesichert. In die Zugsicherungsanlage werden die technisch gesicherten BahnübergängeSeite 5 von 51 Seite 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) „Buschdorfer Burg“, „Friedlandstraße“ integriert. Die technisch gesicherten Bahnübergänge „Otto-Hahn-Straße“, „Im Dahl“ und „Schlesienstraße“ werden bahnseitig durch Überwachungssignale gesichert. Die Bahnübergänge „In den Dauen“ und „Friedrich-Wöhler-Straße“ werden in die Fahrsignalanlage eingebunden und bahnseitig über Fahrsignale gesichert. Fahrstromversorgung Auf der gesamten Stadtbahnstrecke ist eine Hochkettenfahrleitung mit außenstehenden stählernen Fahrleitungsmasten vorgesehen. Zur Einspeisung der Fahrspannung von 750 Volt ist ein zusätzliches Unterwerk im Bereich der geplanten Endstation vorgesehen Verknüpfungsmöglichkeit mit der Straßenbahnlinie 61 Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Verlängerung der Linie 61 über die heutige Endstation „Kopenhagener Straße“ möglich. Aus diesem Grund ist bei der Planung der Stadtbahnverlängerung berücksichtigt worden, dass die Straßenbahnstrecke südlich der Haltestelle Schlesienstraße eingefädelt wird und die Stadtbahnstrecke von dort aus bis zur Haltestelle Friedlandstraße gemeinsam von Stadt- und Straßenbahnen genutzt wird. An der Haltestelle Schlesienstraße ist der Bau von zusätzlichen, 30 m langen Außenbahnsteigen mit einer Höhe von 22 cm möglich (vergleichbar mit dem Bahnsteig 1 in Ramersdorf). An der Haltestelle Friedlandstraße sind zwei eigene Stumpfgleise flächenmäßig berücksichtigt worden, zwischen denen ein Mittelbahnsteig mit einer Bahnsteighöhe von 22 cm realisiert werden kann. Das innenliegende Stumpfgleis bindet gleichzeitig auch an den Hochbahnsteig an, so dass gegebenenfalls die Nutzung durch Stadtbahnen ebenfalls möglich ist. Nutzen-Kosten-Untersuchung (Standardisierte Bewertung) Gemäß der Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr –Version 2016+ ist die Stadtbahnverlängerung bewertet worden. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung basiert gemäß der Vorgabe einheitlich auf dem Kostenstand 2016. Aufgrund der Planungstiefe (Stand Vorplanung) ist ein Zuschlag von 20 % auf die Investitionskosten berücksichtigt worden (Vorgabe aus der Verfahrensanleitung). Die verkehrlichen Nutzenkomponenten basieren auf einem regionalen Verkehrsmodell mit dem Analysejahr 2017. Das Prognosejahr wurde sowohl für den Ohne- als auch für den Mitfall auf das Jahr 2035 festgelegt. Mit den getroffenen Annahmen und Ansätzen ergibt sich ein Nutzen-Kosten- Indikator von 1,40. Aufgrund der vorerst erreichten Planungstiefe ist das Ergebnis als vorläufiger Zwischenstand zu betrachten. Von den Zuschussgebern Land und Bund werden Förderprojekte bei einem Nutzen-Kosten-Indikator von größer als eins als förderungswürdig angesehen, so dass die Stadtbahnverlängerung unter den gegebenen Randbedingungen als grundsätzlich förderfähig anzusehen ist. Weiterhin ist geplant, den Antrag zur Aufnahme des Projektes Stadtbahnverlängerung Buschdorf (Linie 63) in den ÖPNV-Bedarfsplan (bis Ende 2024) zu stellen. Voraussetzung hierfür ist eine mit dem Land abgestimmte Nutzen-Kosten-Untersuchung (Endbericht zur Standardisierten Bewertung) undSeite 6 von 51 Seite 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ein entsprechendes Votum des Stadtrates, das Projekt möglichst zügig realisieren zu wollen (Dringlichkeit der Maßnahme). Im Anschluss folgt in der Regel ein Votum des Regionalrates und ein Beschluss des Verkehrsausschusses des Landtags. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.06 Stadtbahnbau Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 500.000€ 5660012069300/ 78.1500 2025 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Anlage_Beschlussvorlage Stadtbahnverlängerung Buschdorf (öffentlich) 2 Zusammenfassung_NKI (öffentlich)Seite 7 von 51 Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung Planung und Standardisierte Bewertung einer Stadtbahnverlängerung nach Auerberg Linie 63 Ergebniszusammenfassung Aachen / Bonn, 15. Mai 2024Seite 8 von 51 2 15.05.2024 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 1. Analyse 2. Ohnefall a. Struktur- und Nachfrageentwicklung im Ohnefall b. Verkehrsangebotskonzept im Ohnefall 3. Vorzugsvariante Mitfall a. Verkehrsangebotskonzept b. Verkehrsnachfrageentwicklung im Mitfall c. Verkehrsbelastungssituation im Mitfall 4. Ermittlung der Indikatoren 1. Teilindikatoren in originären Messgrößen 2. Gesamtwirtschaftlicher Beurteilungsindikator (NKI) 5. Folgekostenrechnung InhaltSeite 9 von 51 3 15.05.2024 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung Validierung für Wegeaufkommen und Reiseweite c (MiD) m (Modell) f gSQV Motorisiertes Wegeaufkommen [Pers.-Wege / Tag*Ri] Motorisiertes Wegeaufkommen [Pers.-Wege / Tag] IV+ÖV 678.800 674.200 106 0,994 ÖV 196.800 195.400 105 0,990 Median der Reiseweite [km] Stadt Bonn IV+ÖV 5,7 5,5 101 0,974 ÖV 7,2 6,9 101 0,966 1. Analyse Validierung der Verkehrsnachfrage – Analysefall BV QV BV+QV ZV GES IV 378.800 100.000 478.800 237.200 716.000 OV 148.400 47.000 195.400 124.600 320.000 Gesamt 527.200 147.000 674.200 361.800 1.036.000 ÖV-Anteil 28% 32% 29% 34% 31% Motorisiertes Verkehrsaufkommen Stadt Bonn im Verkehrsmodell [Personenfahrten pro Tag] Als Validierungsgröße wurde gemäß ENVM-PV 22 der SQV-Wert herangezogen. Dieser ergibt sich nach untenstehender Formel aus Modell- und Zählwert und kann bei Variierung des Skalierungsfaktors für alle zu kalibrierenden Werte herangezogen werden (Nachfrageniveau, Reiseweite, Umlegungsergebnisse). Der Wert liegt zwischen 0 und 1, je näher der Wert an 1 liegt, um so besser ist die Modellgüte zu bewerten. Es zeigt sich, dass sich sowohl für das motorisierte Personenverkehrsaufkommen als auch für die Reiseweite eine sehr große Übereinstimmung (g > 0,9) mit den Zielwerten nach MiDSQV 2017 ergibt.Seite 10 von 51 4 15.05.2024 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 1. Analyse Belastungssituation im Verkehrsmodell – Analysefall Dargestellt sind die Belastungen auf Bus- und Stadtbahnlinien [Fahrgäste / Werktag]Seite 11 von 51 5 15.05.2024 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 1. Analyse Differenzdarstellung: Analysefall (Modell) – Zählung und Validierung Validierung der Umlegung für maßgebliche Querschnitte im engeren Einzugsbereich des Planungsvorhabens mit belastungsabhängigen Werten für den Faktor f Engerer Einzugsbereich abgegrenzt durch • Stadtgrenze Bonn / Bornheim im Westen • DB-Trasse Köln – Bonn im Süden • BAB A565 im Osten • Rhein im Norden Insgesamt gute Übereinstimmung im engeren Einzugsbereich; alle Kriterien für g werdenSQV eingehalten (siehe Folie 2) Nachweis der Modellgüte Anteil Zählstellen gSQV 0% < 0,75 97% > 0,80 84% > 0,85 55% > 0,90 Belastungsabhängige Werte für den Skalierungsfaktor f c > f 0 750 1.000 3.000 5.000 7.500 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 50.000Seite 12 von 51 15.05.2024 6 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 2. Ohnefall Strukturentwicklung im Engeren Einzugsbereich der Maßnahme (Quelle: Stadt Bonn) Bauflächenentwicklung gegenüber Analysezustand 2017/18 • Realisiert • in Bau befindlich • mit Planrecht Flächen ohne Planrecht sind nicht zu berücksichtigenSeite 13 von 51 15.05.2024 7 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 2. Ohnefall Stadtbahnnetz im Ohnefall Konzept zur Angebotsdifferenzierung Stadtbahn HVZ/NVZ/SVZ • 5 Minuten-Takt Tannenbusch Mitte - Bad Godesberg in der HVZ (16 + 63) • Linie 67 verdichtet Linie 66 im Abschnitt Siegburg – Bonn Hbf / Heussallee auf 5‘-Takt in HVZ • Linie 18 im 20‘-Takt Linie 68 verbleibt in HVZ wie im Bestand Fahrplan für Ohnefall nach betrieblicher Prüfung durch SWB im Detail angepasst, Berücksichtigung der geplanten HVZ- Verdichtung auf der Straßenbahnlinie 61Seite 14 von 51 15.05.2024 8 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 2. Ohnefall ÖPNV-Liniennetz im engeren Einzugsbereich der Maßnahme im Ohnefall Busnetz gemäß Fahrplan 2023, im Ohnefall gesamtes Netz mit Batteriebussen betrieben Linie Fahrplan Linienverlauf Fahrzeug- konfiguration Verkehrs- system Energie- verbrauchs- einheit Herkunft Energie Fahrten- folgezeit [-] [konv./ regen.] [Minuten] (3) (4) (5)* (6)* (7)* (8)* (16) 600 Ippendorf Altenheim -> Kranenweg NG ÖSPV-Bus kWh regen. 20 601 Uniklinikum Süd -> Agnetendorfer Str. NG ÖSPV-Bus kWh regen. 20 602 Waldau -> Agnetendorfer Str. NG ÖSPV-Bus kWh regen. 20 604 Ückesdorf Mitte -> Hersel NG ÖSPV-Bus kWh regen. 20 605 Duisdorf Bf -> Mondorfer Fähre NL ÖSPV-Bus kWh regen. 20 630 Uniklinikum Süd -> Agnetendorfer Str. NL ÖSPV-Bus kWh regen. 15 Uniklinikum Süd -> Duisdorf Bf NL ÖSPV-Bus kWh regen. (30) 631 Agnetendorfer Str. -> Robert-Schuman-Platz NL ÖSPV-Bus kWh regen. 30 Endenich Nord Bf -> Bernkasteler Str. NL ÖSPV-Bus kWh regen. (30) 633 Endenich Nord Bf -> Ramersdorf NL ÖSPV-Bus kWh regen. 30 61 Kopenhagener Str. – Quirinusplatz 1xStrab NF ÖSPV-Schiene kWh regen. 10 Kopenhagener Str. – Bonn Hbf (HVZ) 1xStrab NF ÖSPV-Schiene kWh regen. 10 63 Bad Godesberg Stadthalle -> Tannenbusch Mitte 2xStB HF ÖSPV-Schiene kWh regen. 10 Kartengrundlage: Liniennetzplan Bonn (SWB / VRS) Stand 11.12.2022 Standardisierte Bewertung Version 2016+, Formblatt 8-1Seite 15 von 51 15.05.2024 9 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 2. Ohnefall Belastungsermittlung Ohnefall Dargestellt sind die Belastungen auf Bus- und Stadtbahnlinien [Fahrgäste / Werktag]Seite 16 von 51 15.05.2024 10 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 2. Ohnefall Belastungsdifferenzen Ohnefall – Analyse (Modell) [Fahrgäste / Werktag]Seite 17 von 51 15.05.2024 11 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 2. Ohnefall Auslastungsgrad relevanter Querschnitte im Ohnefall Ansatz Spitzenstundenanteil: 15 % in Lastrichtung Basis: Modellrechnung Ohnefall Berechnung für stärksten Querschnitt je betrachtetem Abschnitt Maßgebliches Kriterium sind die Gesamtplätze (Beförderungszeit im Mittel < 30 min) ▪ Zielwert: Auslastung < 65 % Bewertung der Dimensionierung im Ohnefall ▪ Stadtbahn Linie 16 + 63 sind im 10‘-Takt erforderlich ▪ Straßenbahn Linie 61/65: gegenüber Analyse geringere Auslastung infolge gepl. Taktverdichtung ▪ Hohe Auslastungen der Buslinien zwischen Buschdorf / Auerberg und Innenstadt (601, 604, 605), abschnittsweise wird Zielwert überschritten Kartengrundlage: Liniennetzplan Bonn (SWB / VRS) Stand 11.12.2022 53 % 16 Hersel- Buschdorf 57 % 16 Buschdf.- Tannenb.Mitte 43% 16/63 Tannenb. Mitte - Tannenb. Süd 49% 16/63 Tannenb. Süd - Probsthof Nord 60 % 601 G.v-Boesel.- Str. - Nordfriedhof 55 % 602 Stolpstr. - Schneidem.-Str. 21 % 604,630 G.-Elser- Weg - P.-Klein-Str. 63 % 602 B.-Lungstras- Str. - Zeisigweg 43 % 604 H.-Herter-Str. - Allensteiner Str. 11 % 605 Kopenhagener Str. - Tilsiter Str. 62 % 604/605 Josephinum - Sportpark Nord 32 % 630 Posener Weg - Gew. Buschdf 11 % 630 Friedlandstr. - Buschdorf 15 % 61/65 A.d. Josefshöhe - H.- Hertz-Europak. Standardisierte Bewertung Version 2016+, Formblatt 3-5 78% 601 Magdeb. Str. - F.-Wöhler-Str. 68 % 604,605,633 Am Nordpark - Gerhardsplatz 23 % 604 Egerstr. - Hoogland 29 % 61/65 H.-Hertz- Europak. - Innenministerium 18% 61/65/604 Auerberger Mitte - An der Josefshöhe Stadtbahn Straßenbahn (+ Bus) Bus Geringe / Mittlere Auslastung (< 50 %) Hohe Auslastung (50 … 65 %) Sehr hohe Auslastung (≥ 65%)Seite 18 von 51 15.05.2024 12 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 3. Vorzugsvariante / Mitfall Vorzugsvariante: Stadtbahnstrecke mit vier Haltestellen, Bedienung durch die Stadtbahnlinie 63 im 10-Minuten-Takt (HVZ) ➢ Haltestelle Friedlandstraße ➢ Haltestelle Schlesienstraße / Hans-Herter-Straße ➢ Haltestelle Gewerbepark Buschdorf / In den Dauen ➢ Haltestelle Friedrich-Wöhler-Straße / Am Josephinum Ggf. erste Ausbaustufe: ➢ Haltestelle Friedlandstraße ➢ Haltestelle Schlesienstraße ➢ Provisorische Endhaltestelle Friedrich-Wöhler-Straße / Georg-von-Boeselager-Str. (Hinweis BMDV: provisorische Haltestelle ist nicht förderfähig) Ggf. zweite Ausbaustufe: ➢ Verlängerung zum Endpunkt Friedrich-Wöhler-Straße / Am Josephinum ➢ Nachrüstung der Haltestelle Gewerbepark Buschdorf / In den DauenSeite 19 von 51 15.05.2024 13 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 3. Vorzugsvariante / Mitfall Trassenführung und Einzugsbereich Friedlandstr. Schlesienstr. Gewerbepark Buschdorf/ In den Dauen Friedrich-Wöhler-Str.Seite 20 von 51 15.05.2024 14 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 3. Vorzugsvariante / Mitfall Liniennetz Mitfall Stadtbahn mit vier Haltestellen ▪ Friedlandstraße ▪ Schlesienstraße (Hans-Herter-Str.) ▪ Gewerbegebiet / In den Dauen ▪ Friedrich-Wöhler-Str. / Am Josephinum Anpassung Busnetz ▪ Linie 601 direkt zwischen Friedrich-Wöhler-Str. und Hedwigschule via Am Josephinum ▪ Linie 604 zwischen Allensteiner Str. und Hoogland direkt via Kölnstraße ▪ Linie 605 (NG) ab Josephinum über Friedrich-Wöhler-Straße (Anschluss Stadtbahn 63) zum Endpunkt Bernhardkirche ▪ Linie 630 ab Dransdorf / Kleine Str. über heutigen Linienweg der 631 zum Endpunkt Agnetendorfer Straße ▪ Linie 631 ab Dransdorf / Kleine Str. über heutigen Linienweg der 630 bis Gewerbepark Buschdorf und weiter nach Graurheindorf Kartengrundlage: Liniennetzplan Bonn (SWB / VRS) Stand 11.12.2022Seite 21 von 51 15.05.2024 15 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 3. Vorzugsvariante / Mitfall Verkehrsnachfragewirkungen Ermittlung der Nachfragewirkungen unter Anwendung des Modal- Split-Verfahrens gemäß Verfahrensanleitung Basis: Widerstandsveränderungen zwischen Mit- und Ohnefall Ansatz des Gesamtwiderstands als Summe der gewichteten Einzelwiderstände Verkehrliche Wirkung: ▪ Verlagerung von rund 550 Personenfahrten pro Tag vom MIV zum ÖPNV ▪ Vermiedene MIV-Verkehrsleistung: rund 4.800 Personen-km pro Werktag. ▪ Induzierter ÖV: Rund 300 ÖV-Fahrten pro Tag (im Ohnefall nicht im motorisierten Verkehr zurückgelegte Fahrten) Standardisierte Bewertung Version 2016+, Formblatt 4-4 betrachteter Fall Mitfall Ohnefall Saldo Mitfall - Ohnefall motorisierte Fahrten gesamt [Personenfahrten/Werktag] 144.300 144.000 +300 Fahrten MIV [Personenfahrten/Werktag] 96.900 97.450 -550 Fahrten ÖPNV (ohne induziertem Verkehr) [Personenfahrten/Werktag] 47.100 46.550 +550 ÖPNV-Anteil (ohne induziertem Verkehr) [%] 32,7 32,3 0,4 Fahrten ÖPNV (mit induziertem Verkehr) [Personenfahrten/Werktag] 47.400 46.550 850 ÖPNV-Anteil (mit induziertem Verkehr) [%] 32,8 32,3 0,5 induzierter Verkehr ÖPNV im Mitfall [Personenfahrten/Werktag] 300 induzierte Beförderungsleistung ÖPNV im Mitfall [Personenfahrten/Werktag] 2.250 Verkehrsleistung MIV [Personen-km/Werktag] 1.425.200 1.430.000 -4.800 mittlere Reisezeit MIV [Minuten] 22,2 22,1 ±0,0 mittlere Reiseweite MIV [km] 14,7 14,7 ±0,0 werktägliche Beförderungsleistung ÖPNV Erw. [Personen-km/Werktag] 463.150 453.850 +9.300 werktägliche Beförderungsleistung ÖPNV Schüler [Personen-km/Werktag] 140.300 139.400 +900 werktägliche Beförderungsleistung ÖPNV gesamt [Personen-km/Werktag] 603.450 593.250 +10.200 mittlere Beförderungsweite ÖPNV [km] 12,7 12,7 ±0,0 mittlere Beförderungszeit ÖPNV [Minuten] 23,3 23,7 -0,4 jährliche Beförderungsleistung ÖPNV [Mio. Personen-km/Jahr] 174,0 171,0 +3,0Seite 22 von 51 15.05.2024 16 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 3. Untersuchung Vorzugsvariante Mitfall Belastungsermittlung Mitfall Dargestellt sind die Belastungen auf Bus- und Stadtbahnlinien [Fahrgäste / Werktag]Seite 23 von 51 15.05.2024 17 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 3. Untersuchung Vorzugsvariante Mitfall Belastungsdifferenzen Mitfall – Ohnefall [Fahrgäste / Werktag]Seite 24 von 51 15.05.2024 18 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 3. Untersuchung Vorzugsvariante Mitfall Auslastungsgrad relevanter Querschnitte im Mitfall Ansatz Spitzenstundenanteil: 15 % in Lastrichtung Basis: Modellrechnung Mitfall Berechnung für stärksten Querschnitt je betrachtetem Abschnitt Maßgebliches Kriterium sind die Gesamtplätze (Beförderungszeit im Mittel < 30 min) ▪ Zielwert: Auslastung < 65 % Bewertung der Dimensionierung im Mitfall ▪ Zielwert der Auslastung wird an allen Querschnitten eingehalten ▪ Buslinien zwischen Buschdorf / Auerberg und Innenstadt werden entlastet Kartengrundlage: Liniennetzplan Bonn (SWB / VRS) Stand 11.12.2022 53 % 16 Hersel- Buschdorf 35 % 16/63 Buschdf.- Tannenb.Mitte 47% 16/63 Tannenb. Mitte - Tannenb. Süd 52% 16/63 Tannenb. Süd - Probsthof Nord 18 % 605 G.v-Boesel.- Str. - Nordfriedhof 48 % 602 Stolpstr. - Schneidem.-Str. 9% 63 F.-Wöhler-Str. – Schlesienstr. 55 % 602 B.-Lungstras- Str. - Zeisigweg 41 % 631 H.-Herter-Str. - Allensteiner Str. 16% 631 Kopenhagener Str. - Tilsiter Str. 49 % 604/605 Josephinum - Sportpark Nord 64 % 631 Posener Weg - Gew. Buschdf 15 % 63 Friedlandstr. - Buschdorf 15 % 61 A.d.Josefshöhe - H.-Hertz- Europakolleg Standardisierte Bewertung Version 2016+, Formblatt 4-2 60% 601 Magdeb. Str. - F.-Wöhler-Str. 55 % 604,605,633 Am Nordpark - Gerhardsplatz 20 % 604 Egerstr. - Hoogland 28 % 61 H.-Hertz- Europak. - Innenministerium 16% 61/604 Auerberger Mitte - An der Josefshöhe Stadtbahn Straßenbahn (+ Bus) Bus Geringe / Mittlere Auslastung (< 50 %) Hohe Auslastung (50 … 65 %) Sehr hohe Auslastung (≥ 65%)Seite 25 von 51 15.05.2024 19 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 4.1 Ermittlung der Teilindikatoren in originären Messgrößen Umfang der Bewertung Teilindikator Obliga- torisch Fakul- tativ Rele- vant Nutzen monetarisierbar Saldo Fahrgastnutzen ÖPNV ⚫ ⚫ Saldo ÖPNV-Fahrgeld ⚫ ⚫ Saldo der ÖPNV-Betriebskosten ⚫ ⚫ Unterhaltungskosten für die ortsfeste Infrastruktur im Mitfall ⚫ ⚫ Unterhaltungskosten für die ortsfeste Infrastruktur im Ohnefall ⚫ Saldo der Unfallfolgekosten ⚫ ⚫ Saldo der CO2-Emissionen ⚫ ⚫ Saldo der Schadstoffemissionskosten ⚫ ⚫ Saldo der Geräuschbelastung ⚫ Nutzen gesellschaftlich auferlegter Investitionen ⚫ ⚫ Nutzen anderer Netznutzer ⚫ nutzwertanalytisch Funktionsfähigkeit der Verkehrssysteme / Flächenverbrauch ⚫ Primärenergieverbrauch ⚫ Daseinsvorsorge / raumordnerische Aspekte ⚫ Resilienz von Schienennetzen ⚫ Kosten mon. Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur ÖPNV im Mitfall ⚫ ⚫ Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur ÖPNV im Ohnefall ⚫ Anwendung fakultativer Modellbausteine ▪ Betriebsqualität (-) ▪ Veranstaltungsverkehre / bes. Aspekte touristischer Verkehre (-) ▪ Dynamisierung der Nutzen- und Kostenbeiträge (-) ▪ Kapazitätsengpässe in der HVZ (-) ▪ Berücksichtigung von P+R-Anlagen (-) Anwendung fakultativer Teilindikatoren (siehe Abbildung) ▪ Bei Betrieb nach BO-Strab ist der fakultative Indikator „Nutzen gesellschaftlich auferlegter Investitionen“ (Barrierefreiheit) relevantSeite 26 von 51 15.05.2024 20 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 4.1 Ermittlung der Teilindikatoren in originären Messgrößen Bewertung des Fahrgastnutzens Vorhabenbedingte Änderung des Fahrgastnutzens: • Ergibt sich aus der monetarisierten Widerstandsdifferenz zwischen Mit- und Ohnefall • Bewertungsansatz: -6,60 € / h. Fahrgelderlöse: • In Version 2016+ wird der Zusatznutzen aus durch Mehr- bzw. Minderverkehr generierter Veränderung der Fahrgelderlöse berücksichtigt • Basis ist die Veränderung der Beförderungsleistung infolge Mehr- bzw. Minderverkehr • Pauschaler Bewertungsansatz: 0,13 € / Pkm Kriterium Einheit Erwachsene Schüler Anzahl maßgebender ÖV-Fahrten [PF / Werktag] 293.630 92.222 Widerstandsdifferenz maßgebender ÖV-Fahrten [h / WT] -878,6 -291,8 [1.000 h / a] -337 Saldo Fahrgastnutzen [T€ / a] 2.221 Beförderungsleistungsänderung aufgrund Mehr- / Minderverkehr ÖPNV [1.000 Pkm/a] 2.221 Saldo ÖPNV-Fahrgeld [T€ / a] 289 Standardisierte Bewertung Version 2016+, Formblatt 5-1 -750 -500 -250 0 250 500 750 ≥ 20 10 bis < 20 5 bis < 10 2 bis < 5 0 bis < 2 0 bis > -2 -2 bis > -5 -5 bis > -10 -10 bis > -20 ≤ -20 Stunden / Tag Klasse der Einzelwiderstandsdifferenz ÖPNV Widerstandsdifferenz der maßgebenden Fahrten Erwachsene SchülerSeite 27 von 51 15.05.2024 21 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 4.1 Ermittlung der Teilindikatoren in originären Messgrößen Bewertung des Nutzens aus Saldo ÖPNV-Betriebskosten (1) Anschaffungskosten Preisstand 2022 [T€] Index 2022 Index 2016 Anschaffungskosten Preisstand 2016 [T€] Nutzungs- dauer Annuitäts- faktor Kapitaldienst Preisstand 2016 [T€/a] Standardbus (NL) Elektro 600 112,0 100,7 539 12 0,0928 50,0 Gelenkbus (NG) Elektro 850 764 70,9 Stadtbahn (HF) CAF 3.750 108,7 100,2 3.457 30 0,0428 148,0 Straßenbahn (NF) NF8 VZW 2.800 2.581 110,5 Fahrzeugkosten: ▪ Investitionskosten nach Angaben SWB (Preisstand 2022) ▪ Umrechnung auf Preisstand 2016 anhand von Preisindizes des Statistischen Bundesamts ▪ Kapitaldienst nach Verfahrensanleitung unter Ansatz von Nutzungsdauern über AnnuitätsfaktorenSeite 28 von 51 15.05.2024 22 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 4.1 Ermittlung der Teilindikatoren in originären Messgrößen Bewertung des Nutzens aus Saldo ÖPNV-Betriebskosten (2) Neue Stadtbahnfahrzeuge nach aktuellen Beschaffungsverträgen der SWB Hochflur-Stadtbahn: CAF Niederflur-Straßenbahn: NF8 VZW Antriebsart und Energieherkunft: ▪ SWB schafft zukünftig nur noch Elektrobusse an ▪ Fahrstrom für E-Busse und Bahnen aus regenerativer Stromerzeugung Personalkostensätze nach Verfahrensanleitung ▪ Bus: 39 € / Umlauf-h ▪ Stadtbahn: 46 € / Umlauf-h Unterhaltungskosten (laufleistungsabhängig und zeitabhängig) , Spezifische THG-Emissionssätze bei der Fahrzeugherstellung ▪ Standardsätze gemäß Verfahrensanleitung Sitzplatzangebot Platzangebot Gesamt Energieverbrauch je Fz.-km Unterhaltungskosten Spez. THG-Emission Laufleistungs- abhängig [€ /Fz-km] Zeitabhängig [€ / Fz * a] [kg CO2 / Fz * a] Standardbus (NL) Elektro 30 70 1,96 kWh 0,35 11.200 10.500 Gelenkbus (NG) Elektro 50 100 2,70 kWh 0,40 12.800 14.300 Stadtbahn (HF) CAF 61 172 3,73 kWh 0,78 26.520 3.835 Straßenbahn (NF) NF8 VZW 60 180 4,03 kWh 0,84 28.665 4.145 Standardisierte Bewertung Version 2016+, Formblätter 7-1 / 7-2Seite 29 von 51 15.05.2024 23 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 4.1 Ermittlung der Teilindikatoren in originären Messgrößen Bewertung des Nutzens aus Saldo ÖPNV-Betriebskosten (3) Der Saldo der Betriebskosten geht als negativer Nutzen in die Nutzensumme ein. Standardisierte Bewertung Version 2016+, Formblatt 9-5 Fz-Typ T Fz-km/a T U-h / a Anzahl Kurse Anzahl Fahrzeuge (mit Reserve) Stadtbahn Hochflur (CAF) +247 +7,0 +1 +2,2 NG +312 -15,1 +5 +6,1 NL -418,5 -9 -9,9 [T€/Jahr] Mitfall Ohnefall Saldo Mitfall- Ohnefall Fahrzeugkosten 9.840,2 9.194,0 646,2 Kapitaldienst Fahrzeuge 6.019,6 5.759,8 259,8 Unterhaltungskosten Fahrzeuge 3.820,6 3.434,1 386,4 zeitabhängig 1.121,6 1.096,6 25,0 laufleistungsabhängig 2.699,0 2.337,6 361,4 Energiekosten ÖPNV 2.095,7 1.834,5 261,1 Personalkosten ÖPNV 11.650,2 11.921,1 -270,9 Summe Betriebskosten ÖPNV 23.586,0 22.949,6 636,4 Salden Betrieblicher Kennwerte Saldo BetriebskostenSeite 30 von 51 15.05.2024 24 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 4.1 Ermittlung der Teilindikatoren in originären Messgrößen Bewertung des Nutzens aus Umweltfolgen Bewertung der CO2 / THG-Emissionen (Kostensatz: 670 €/t CO2) aus • ÖPNV-Betrieb (Energieverbrauch) • Fahrzeugherstellung • Infrastrukturherstellung • Saldo MIV-Verkehrsleistung • Emissionskosten sonstiger Schadstoffe Energieart ÖPNV- Fahrstrom regenerativ Pkw- Fahrleistung Energieverbrauchseinheit (EVE) kWh Pkw-km Energiepreis (netto o. MwSt.) [€ / EVE] 0,14 - Emissionsfaktor CO2 [g / EVE] 21 127 Emissionskostensatz sonstige Schadstoffe [ct / EVE] 0,05 0,4 Standardisierte Bewertung Version 2016+, Formblatt 12-3 Verkehrsmittel MIV ÖPNV Summe Saldo CO2-Emissionen Betrieb [t CO2/Jahr] -141 39 -102 Saldo CO2-Emissionen Fahrzeugherstellung [t CO2/Jahr] -45 -9 -54 Saldo CO2-Emissionen Infrastrukturherstellung [t CO2/Jahr] 80 80 Saldo CO2-Emissionen gesamt [t CO2/Jahr] -186 110 -76 Saldo Emissionskosten Schadstoffe [T€/Jahr] -4,4 0,9 -3,5Seite 31 von 51 15.05.2024 25 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 4.1 Ermittlung der Teilindikatoren in originären Messgrößen Nutzen aus Unfallfolgen Unfallkosten ermitteln sich aus der Betriebsleistung IV und ÖV ÖV differenziert nach Verkehrssystemen Die Neubau- / Reaktivierungsstrecke der Linie 63 verläuft ausschließlich auf unabhängigem Bahnkörper Verkehrsmittel / Verkehrssystem Saldo Betriebsleistung [1.000 Fahrzeug-km/Jahr] bzw. [1.000 Fahrplan-km/Jahr] Unfallkosten- rate [ct/Pkw-km] bzw. [ct/Fahrplan-km] Saldo Unfallkosten [T€/Jahr] MIV -1.107,7 8,5 -94,2 SPNV - - - ÖSPV-Schiene auf unabhängig geführten Abschnitten 247,1 19,8 48,9 ÖSPV-Schiene auf sonstigen Abschnitten - - - ÖSPV-Bus -106,4 21,3 -22,7 Seilbahn - - - Summe Verkehrsmittel/ Verkehrssysteme - 68 Standardisierte Bewertung Version 2016+, Formblatt 11Seite 32 von 51 15.05.2024 26 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 Millionen Baukosten nach Anlagenteilen (ohne Planungskosten und Zuschläge) 360 Gebäude / Bewuchs / Sonstiges 340 Leitungen für Strom, Telekom, Gas, Wasser usw. 170 Landschaftsbau, Bepflanzungen 160 Lärmschutzwände und -fenster 140 Lichtversorgungsnetz, Außenbeleuchtung 132 Umformerwerke, Unterwerke 131 Fahr- und Speiseleitungen (inkl. Masten) 120 Fernmeldeanlagen, Leitsysteme, TK-Anlagen, DFI 110 Zugsicherungs-/ Signalanlagen inkl. BÜ-Sicherung 100 Bahnsteige und Rampen (inkl. Überdachungen) 90 Haltestellenausstattung und Zubehör 81 Betriebs-, Verkehrs und Sozialgebäude (oberird.) 73 Weichen inklusive Heizungen und Antriebe 71 Gleise: Schotteroberbau 40 Stützbauwerke 30 Trassen 10 Grunderwerb 4.1 Ermittlung der Teilindikatoren in originären Messgrößen Investitionskosten im Mitfall Kostenschätzung auf derzeitigem Planungsstand, Änderungen in weiterer Planung evtl. hinsichtlich • Grunderwerb • Abbruch Bestandsgebäude Differenziert nach Anlagenteilen gemäß Standardisierter Bewertung Einheitspreise nach Ril 808 (2016) Preisstand der Kostenschätzung ist gleich Preisstand 2016 Standardisierte Bewertung Version 2016+, Formblatt 10-2Seite 33 von 51 15.05.2024 27 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 4.1 Ermittlung der Teilindikatoren in originären Messgrößen Aufbereitung der Investitionskosten für Standardisierte Bewertung Übernahme der nach Anlagenteilen gegliederten Kostenschätzung Pauschaler Ansatz der Planungskosten mit 10 % gemäß Verfahrensanleitung Anwendung eines Risikozuschlags für Planungstiefe und Genehmigungen auf die Kosten gemäß Verfahrensanleitung: ▪ 20 % für Planungsphase „Vorplanung “ (HOAI Leistungsphase II) Ermittlung von jährlichem Kapitaldienst und Unterhaltungskosten über standardisierte Ansätze nach Verfahrensanleitung ▪ Annuitätsfaktoren: Anlagenteil-spezifisch nach Nutzungsdauer ▪ Unterhaltungskostensatz: Anlagenteil-spezifisch ▪ Aufzinsungsfaktor zur Berücksichtigung der Bauzeit: 1,0171 Annahmen dazu: • Bauzeit: 2 Jahre • voraussichtliches Jahr der Inbetriebnahme: 2029 Investitionskosten gesamt Darin Kosten für gesellschaftlich auferlegte Investitionen Gesamtsumme lt. Kostenschätzung [T€] 23.361 175 Planungskosten (10 %) [T€] 2.336 17,5 Investitionskosten ohne Zuschlag [T€] 25.697 192,5 Investitionskosten mit Zuschlag (20 % für LPh. II) [T€] 30.837 231,0 Kapitaldienst [T€ / Jahr] 1.202,3 8,1 Unterhaltungskosten [T€ / Jahr] 304,0Seite 34 von 51 15.05.2024 28 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 4.2 Ermittlung des Nutzen – Kosten – Indikators Insgesamt ergibt sich Summe der bewerteten Einzelnutzen von rund 1,7 Mio. € pro Jahr. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis beträgt 1,41 und ist damit > 1,0. Damit ist die gesamtwirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens gegeben. Teilindikator Monetäre Bewertung [T€/Jahr] Summe Kapitaldienst (Mitfall – Ohnefall) 1.202,3 Summe monetär bewerteter Einzelnutzen 1.699,6 Nutzen-Kosten-Differenz 497,2 Nutzen-Kosten-Indikator 1,41 Teilindikator Dimension der originären Messgröße Wert der originären Messgröße Bewertungs- ansatz monetäre Bewertung [T€/Jahr] Saldo Fahrgastnutzen ÖPNV [1.000 h/Jahr] -337 -6.6 €/h 2.221,1 Saldo ÖPNV-Fahrgeld [1.000 Pkm /Jahr] 2.221 0.13 €/Pkm 288,8 Saldo der ÖPNV-Betriebskosten [T€/Jahr] 636,4 -1 -636,4 Unterhaltungskosten für die ortsfeste Infrastruktur im Mitfall [T€/Jahr] 304,0 -1 -304,0 Saldo der Unfallfolgekosten [T€/Jahr] -67,9 -1 67,9 Saldo der CO2-Emissionen [t CO2/Jahr] -76 -670 €/t CO2 50,6 Saldo der Schadstoffemissionskosten [T€/Jahr] -3,5 -1 3,5 Nutzen gesellschaftlich auferlegter Investitionen [T€/Jahr] 8,1 +1 8,1 Summe monetär bewerteter Einzelnutzen 1.699,6 Standardisierte Bewertung Version 2016+, Formblatt 20Seite 35 von 51 15.05.2024 29 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Grundlagen • Die Folgekostenrechnung wird für alle an der Finanzierung des Vorhabens beteiligten Institutionen durchgeführt und dient zur Offenlegung... • der von der öffentlichen Hand zu tragenden Anteile an den Investitionen in die ortsfeste Infrastruktur • der voraussichtlichen Änderungen in den Ausgaben für Betriebsführung bei den betroffenen Verkehrsunternehmen • der zu erwartenden vorhabenbedingten Einnahmeveränderungen. • Folgekostenrechnung ist Bestandteil einer Standardisierten Bewertung • Aufgrund der je nach Untersuchungsraum und konkretem Vorhaben unterschiedlichen Beteiligten sowie der unterschiedlichen Finanzierungsbeziehungen zwischen diesen sind ggf. Teile der Folgekostenrechnung anzupassen, zu ergänzen oder auch ggf. verzichtbar. • Daher ist das Verfahren weniger formalisiert als das Regelverfahren der Standardisierten Bewertung • Betrachtung jährlichen Aufwands / Ertrags erfolgt für drei Betrachtungshorizonte: • Kurzfristig: erste 10 Jahre nach Inbetriebnahme • Mittelfristig: bis einschließlich 30 Jahre • Langfristig: über 30 JahreSeite 36 von 51 15.05.2024 30 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Erforderliche Abstimmungen • Vorhabenbeteiligte, für die eine Folgekostenrechnung erfolgt: • Verkehrsunternehmen • Infrastrukturbetreiber • Aufgabenträger • Weitere Eingangsgrößen / Festlegungen: • Preisstand / Bezugsjahr = Laufendes Jahr 2023 (nach Verfahrensanleitung: laufendes Jahr oder Vorjahr) • Zinssatz und Inflationsrate (siehe folgende Folien) • Zuwendungssätze für Investitionen in Infrastruktur: 95 % (90 % Bund / GVFG, 5 % Land) • Soweit verfügbar, Ansatz spezifischer Kostensätze des ÖPNV-Betriebs; anderenfalls Übernahme von Standardwerten aus dem Regelverfahren • Erlösmodell auf Basis VRS-Tarif 2023 (siehe folgende Folien) • Keine Erlösaufteilung zwischen Unternehmen erforderlich, da nur SWB betroffen ist • Innerhalb des SWB-Netzes werden keine Trassen- / Stationsentgelte erhoben Aufteilung entfällt, da SWB als integriertes Unternehmen zu betrachten istSeite 37 von 51 15.05.2024 31 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Grundlegende Festlegungen • Bezugsjahr der Folgekostenrechnung (definiert den Preisstand der Berechnungen) Annahme: 2023 • Alle Kostenansätze sind auf das Bezugsjahr umzurechnen. • Standardkostensätze: Inflationierung mit allgemeiner Preissteigerung • Investitionskosten: Umrechnung anhand von Preisindizes für Bauleistungen (s.u.) • Es sind Förderquoten für Infrastruktur und Fahrzeugbeschaffung festzulegen. • Für die Infrastruktur wird analog zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung von einer Förderquote von 95 % ausgegangen (90% Bund / 5 % Land bei Reaktivierung) • Für die Fahrzeugbeschaffung wird keine Förderung gewährt. Preisindex (Quelle: Statistisches Bundesamt) Wert Bezugsjahr (2023) Wert im Jahr der Investitionsermittlung (2016) Veränderung Straßenbau 160,1 100,6 +59,1% Brücken im Straßenbau 160,7 100,8 +59,4% Elektrische Ausrüstungen 127,1 100,6 +26,3% Verbraucherpreise 116,8 95,2 +22,7%Seite 38 von 51 15.05.2024 32 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Festlegung Kalkulationszinssatz und Inflationsrate • Kalkulationszinssatz soll ortsspezifisch festgesetzt werden • Orientierung an dem Refinanzierungszinssatz der Aufgabenträger vor Ort • nicht unter der Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit Restlaufzeit 10 Jahre + 1 Prozentpunkt • Realzinssatz ergibt sich aus Kalkulationssatz und Inflationsrate • Aktuelle Inflationsraten können nicht zur Inflationierung von 2016 bis 2023 angesetzt werden. Aus Preisindex „Verbraucherpreise“ ergibt sich eine mittlere Preissteigerung pro Jahr um 3,0 %. Minimum 2023 Mittel 2023 Maximum 2023 Ansatz gewählt Umlaufrendite 10-jähriger Bundeswertpapiere [%] pU 2,0 2,5 2,9 2,5 Kalkulationszinssatz [%] p > pU + 1 Prozentpunkt 3,5 Allgemeine Inflationsrate [%] i 3,2 6,0 8,7 3,0 Realzinssatz [%] r 0,5 Quelle: https://de.statista.com / Deutsche Bundesbank 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Jan 23 Feb 23 Mrz 23 Apr 23 Mai 23 Jun 23 Jul 23 Aug 23 Sep 23 Okt 23 Nov 23 Dez 23 % Verlauf von Inflationsrate und Umlaufrendite im Jahr 2023 Inflationsrate Umlaufrendite 10-jähriger BundeswertpapiereSeite 39 von 51 15.05.2024 33 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Folgekostenrechnung für einen Infrastrukturbetreiber Die Folgekostenrechnung für einen Infrastrukturbetreiber berücksichtigt in der Regel die folgenden Aufwendungen: • Jährlicher Aufwand für Abschreibung und Verzinsung nicht durch Investitionszuschüsse gedeckter Investitionen in die ortsfeste Infrastruktur inkl. Planungskosten • Unterhaltungskosten für die ortsfeste Infrastruktur • Ggf. sonstige Kosten (Verwaltungsgemeinkosten) (hier nicht angesetzt) Diesen Aufwendungen stehen möglicherweise folgende Ertragspositionen gegenüber: • Trassen- und Stationsentgelte der betroffenen ÖPNV-Linien (werden im integrierten Unternehmen nicht erhoben) • Ggf. Trassenentgelte von Dritten (z.B. Güterverkehr) (keine Nutzung der Infrastruktur durch Dritte) • Sonstige Erträge (z.B. aus der Verpachtung von Bahnhofsflächen) (nicht angesetzt) Damit sind in der Folgekostenrechnung nur die Aufwendungen aus Abschreibung und Verzinsung sowie die Unterhaltungskosten berücksichtigt.Seite 40 von 51 15.05.2024 34 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Folgekosten Infrastrukturbetreiber – Ermittlung des Aufwands Investitionen für den Mitfall sind aus der Standardisierten Bewertung übernommen Als zuwendungsfähig werden alle Investitionskosten angesetzt Die Planungskosten werden nach GVFG bis zur Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert Der Eigenanteil entspricht den nicht aus Zuwendungen gedeckten Kosten Der jährliche Aufwand ergibt sich nach der Annuitätenmethode unter Ansatz der Nutzungsdauern der einzelnen Anlagenteile und dem verwendeten Realzinssatz in Abhängigkeit vom Betrachtungshorizont: ▪ Kurzfristig fallen Abschreibungen und Verzinsung nur für die Eigenanteile an ▪ Langfristig ist davon auszugehen, dass für Reinvestitionen keine Zuschüsse gezahlt werden. Daher sind die Gesamtinvestitionen heranzuziehen. ▪ Mittelfristig ist die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagenteile zu beachten: • Nutzungsdauer über 30 Jahre: Berechnung auf Basis des Eigenanteils • Nutzungsdauer 30 Jahre und weniger: Berechnung auf Basis der Gesamtinvestitionen [T€] Mitfall Gesamt Davon zuwen- dungsfähig Investitionen zum Preisstand der Kostenermittlung (2016) 25.697,3 25.697,3 Investitionen zum Preisstand des Bezugsjahrs (2023) 37.178,9 37.178,9 Förderquote 95 % (Planungskosten: 90 %) Zuwendungen 35.151,0 Eigenanteil 2.027,9Seite 41 von 51 15.05.2024 35 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Folgekostenrechnung für den Infrastrukturbetreiber - Ergebnis • Die Unterhaltungskosten für die ortsfeste Infrastruktur werden aus der Standardisierten Bewertung übernommen und auf das Bezugsjahr inflationiert • Der jährliche Aufwand liegt mit den getroffenen Ansätzen je nach Betrachtungszeitraum zwischen ca. 0,4 Mio. € und 1,4 Mio. € • Im mittel- und langfristigen Betrachtungszeitraum wurde davon ausgegangen, dass für Reinvestitionen in die Infrastruktur keine Zuwendungen gewährt werden Tab. C-3: Folgekostenrechnung für den Infrastrukturbetreiber Position jährlicher Aufwand bzw. Ertrag im Saldo Mitfall-Ohnefall kurzfristig mittelfristig langfristig [T€/Jahr] [T€/Jahr] [T€/Jahr] Abschreibung und Verzinsung Infrastruktur 55,8 889,8 1.067,9 Unterhaltung Infrastruktur 349,3 349,3 349,3 Summe Aufwand 405,1 1.239,1 1.417,2 Trassen- und Stationsentgelt - - - Summe Ertrag - - - Differenz Ertrag-Aufwand - 405,1 - 1.239,1 - 1.417,2Seite 42 von 51 15.05.2024 36 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Folgekostenrechnung für ein Verkehrsunternehmen Die Folgekostenrechnung für ein Verkehrsunternehmen berücksichtigt in der Regel die folgenden Aufwendungen: • Jährlicher Aufwand für Abschreibung und Verzinsung der Investitionen in ÖPNV-Fahrzeuge (Grundlage: Saldo des Fahrzeugbedarfs aus dem Regelverfahren der Standardisierten Bewertung) • Unterhaltungskosten für die Fahrzeuge • Kosten der Traktionsenergie • Personalkosten für den Fahrbetrieb (Fahrpersonal, Sicherheits- und Kontrollpersonal, örtliches Personal) • Sonstiger Aufwand für Marketing und Vertrieb sowie Verwaltungsgemeinkosten (Zuschlagskalkulation gemäß Verfahrensanleitung) Diesen Aufwendungen werden die folgenden Ertragspositionen gegenüber gestellt: • Fahrgelderlöse Aus dem Regelverfahren, auf Bezugsjahr inflationiertSeite 43 von 51 15.05.2024 37 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Folgekosten Verkehrsunternehmen –Aufwand AuV für Fahrzeuge • Grundlage der Berechnung ist der Saldo des Fahrzeugbedarfs aus der Standardisierten Bewertung • Die Anschaffungskosten wurden mit den von den SWB genannten Kosten im Preisstand 2022 angesetzt • Aus den spezifischen Nutzungsdauern (gemäß Verfahrensanleitung) und dem verwendeten Realzinssatz ergeben sich die Annuitätsfaktoren und damit der jährliche Aufwand für Abschreibung und Verzinsung der Fahrzeuge Tab. C-4: Herleitung des Aufwands für Abschreibung und Verzinsung für ÖPNV-Fahrzeuge Fahrzeugtyp Saldo Fahrzeugbedarf Mitfall - Ohnefall Anschaffungskosten Nutzungs- dauer Annuitäts- faktor Aufwand für Abschreibung und Verzinsungspezifisch Saldo Mitfall - Ohnefall [-] [T€/Fz] [T€] [Jahre] [-] [T€/Jahr] (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) StB HF (CAF) 2,2 3.750,0 8.250,0 30 0,0360 296,8 NL - 9,9 600,0 - 5.940,0 12 0,0861 - 511,2 NG 6,1 850,0 5.148,5 12 0,0861 443,1 Summe 7.458,5 228,7Seite 44 von 51 15.05.2024 38 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Folgekosten Verkehrsunternehmen – Erlöskalkulation • Aufbau eines Erlöskalkulationsmodells zur Ermittlung der Fahrgelderlöse • Ansatz: Ermittlung mittlerer Fahrgelderlöse je Personenfahrt für jede Preisstufe • Annahme von typischem Fahrscheinmix (abgeleitet aus vorliegenden Erhebungen) • Erlösberechnung über Saldo der Personenfahrten zwischen Mit- und Ohnefall • Nachfragematrizen Erwachsene aus Standardisierter Bewertung • Aggregation auf Gemeindeebene • Zuordnung der Verflechtungen zwischen den Gemeinden zu VRS-Preisstufen • Keine Berücksichtigung von Kurzstrecken- und Übergangstarifen und sonstigen Tarif-Besonderheiten • Ermittlung Nettoerlös vereinfachend unter Ansatz des ermäßigten MwSt.- Satzes (7%) • Auswirkungen des Deutschlandtickets auf die Einnahmensituation der Verkehrsunternehmen wurden aufgrund der Erstattungsregelung entgangener Erlöse für Mai – Dez. 2023 nicht berücksichtigt. VRS-Tariftableau 2023 Nutzungshäufigkeit (Fahrten je Fahrschein) Mittlerer Preis pro Fahrt je Fahrscheinart und Preisstufe Typischer Fahrscheinmix mittlerer Fahrgelderlös je Personenfahrt für jede Preisstufe Saldo der Personenfahrten zwischen Mit- und Ohnefall je Preisstufe Ermittlung des zusätzlichen Erlöses zwischen Mit- und OhnefallSeite 45 von 51 15.05.2024 39 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Folgekosten Verkehrsunternehmen – Erlöskalkulationsmodell (Basis: VRS-Tarif 2023) (Quelle: VRS-Erhebung 2018)Seite 46 von 51 15.05.2024 40 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Folgekosten Verkehrsunternehmen – Erlöskalkulationsmodell Einzelticket 12% 4er-Tickets 8% Tagestickets 1% Wochentickets 1% Monatstickets 14% Monatstickets (Abo) 13% Job-Tickets 33% Semester-Ticket 18% Fahrscheinmix für Erlöskalkulation Quelle: VRS-Erhebung 2018 (nur auf Bonn bezogene Relationen) Preis- stufe Erlös je Fahrt Saldo Fahrten je Preisstufe Saldo Erlöse VRS-Tarif brutto [€] MwSt.-Satz netto [€] pro Tag pro Jahr [T€ / Jahr] 1b 1,67 7% 1,56 732,4 219.726 342,7 2b 2,00 1,87 62,9 18.876 35,3 3 2,21 2,06 13,6 4.088 8,4 4 2,67 2,49 43,4 13.016 32,5 5 3,25 3,04 0,0 -2 0,0 Mittel 1,75 7% 1,64 852,3 255.704 418,9 0,00 € 1,00 € 2,00 € 3,00 € 4,00 € 5,00 € 6,00 € 1b 2b 3 4 5 6 7 Erlös je Personenfahrt VRS-Preisstufe Rechnerische Erlössätze Beförderungs- leistungs- änderung Mittlerer Erlössatz [T Pkm/a] [€ / Pkm] 2.221 0,19 €Seite 47 von 51 15.05.2024 41 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Folgekosten Verkehrsunternehmen - Ergebnis Unterhaltungskosten der Fahrzeuge, Energie- und Personalkosten werden aus dem Regelverfahren übernommen und auf das Basisjahr inflationiert ▪ Energiekosten aus dem Regelverfahren sind um die Energiesteuern (abzüglich ÖPNV-Entlastung) zu erhöhen (siehe Tabelle unten) Alternativ können diese Kosten aus ortsspezifischen Angaben neu ermittelt werden (hier nicht angewandt) Kosten für Marketing und Vertrieb: 15 % der Fahrgelderlöse Verwaltungsgemeinkosten: 15 % bezogen auf die jährlich wiederkehrenden Kosten Mit den Ansätzen ergibt sich ein Fehlbetrag von rund 410 T€ pro Jahr Bezugsgröße Kostensatz laut Regelverfahren Energiesteuer ÖPNV-Entlastung Kosten 2023 (inflationiert) Saldo Verbrauch Mitfall – Ohnefall Saldo Energiekosten [T€/a] Strom regenerativ € / MWh 140,- 20,50 9,08 183,60 1.865,2 342,5 Tab. C-6: Folgekostenrechnung für das Verkehrsunternehmen Position jährlicher Aufwand bzw. Ertrag im Saldo Mitfall-Ohnefall kurzfristig mittelfristig langfristig [T€/Jahr] [T€/Jahr] [T€/Jahr] Abschreibung und Verzinsung ÖPNV- Fahrzeuge 228,7 228,7 228,7 Unterhaltungskosten ÖPNV-Fahrzeuge 430,8 430,8 430,8 Kosten Traktionsenergie 342,5 342,5 342,5 Personalkosten Fahrbetrieb - 333,2 - 333,2 - 333,2 Trassen- und Stationsentgelte - - - Kosten Marketing und Vertrieb 62,8 62,8 62,8 Verwaltungsgemeinkosten 100,3 100,3 100,3 Summe Aufwand 831,9 831,9 831,9 Fahrgelderlöse 418,9 418,9 418,9 Sonstiger Ertrag Summe Ertrag 418,9 418,9 418,9 Differenz Ertrag-Aufwand - 413,0 - 413,0 - 413,0Seite 48 von 51 15.05.2024 42 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – Ergebniszusammenfassung 5. Folgekostenrechnung Folgekostenrechnung für den Aufgabenträger • Ansatz: Aufgabenträger deckt den Ausgleich der nicht von Erträgen gedeckten Kosten / Aufwendungen auf Seiten des Verkehrsunternehmens bzw. des Infrastrukturbetreibers (hier: der SWB als integriertes Unternehmen) • Die durch den Aufgabenträger zu deckenden Folgekosten liegen mit den getroffenen Ansätzen zwischen 0,8 und 1,8 Mio. € / Jahr. • Nicht berücksichtigt wurden: • Einnahmenaufteilung / Verrechnung von Erlösen mit anderen Unternehmen • Ausgleichszahlungen des Verkehrsverbunds Tab. C-7: Folgekostenrechnung für den Aufgabenträger Position jährlicher Aufwand bzw. Ertrag im Saldo Mitfall-Ohnefall kurzfristig mittelfristig langfristig [T€/Jahr] [T€/Jahr] [T€/Jahr] Abdeckung Folgekosten des Infrastrukturbetreibers - 405,1 - 1.239,1 - 1.417,2 Abdeckung Folgekosten des Verkehrsunternehmens - 413,0 - 413,0 - 413,0 Differenz Ertrag-Aufwand - 818,1 - 1.652,1 - 1.830,2Seite 49 von 51 Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Sören Stock Oppenhoffallee 171 52066 Aachen Tel. 0241 / 94691-36 sto@ivv-aachen.de Vössing Ingenieurgesellschaft mbH Niederlassung Köln Dipl.-Ing. (FH) Christoph Lütz Siegburger Straße 229c 50679 Köln Tel: 0221 / 802 619 - 0 koeln@voessing.deSeite 50 von 51 21.06.2024 44 Stadtbahnverlängerung Bonn-Auerberg – ErgebniszusammenfassungB+U sonst. Nutzeneffekte NKI=1,0 - 0001 0 1000 2000 3000 Tsd. € / a Kapitaldienst Kennwerte des Vorhabens und Zusammenfassung der Nutzen-Kosten-Rechnung Stadtbahnverlängerung Buschdorf – Friedrich-Wöhler-Straße ▪ Streckenlänge ca. 2,6 km, 4 neue Haltestellen • Abschnitt 1: Abzweig Rheinuferbahn – Hst. Friedlandstr. 770 m • Abschnitt 2: Hst. Friedlandstr. – BÜ In den Dauen 1.145 m • Abschnitt 3: BÜ In den Dauen – Am Josephinum 670 m ▪ Gesamtkosten inkl. Planungskosten und Zuschläge (netto) : 31 Mio. € ▪ Jährliche Kosten: • Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur: ca. 1.200 T€ / a ▪ Jährlicher Nutzen: • Betriebskosten ÖV + Unterhaltungskosten Infrastruktur ca. -940 T€ / a • Sonstige Nutzeneffekte: ca. 2.650 T€ / a NKI = = = 1,41 Nutzen Kosten * *: Betriebskosten ÖV + Unterhaltungskosten Infrastruktur = neg. NutzenSeite 51 von 51
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de