240891-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Weiterführung der Stadtbahnlinie 63
Kerndaten
- Nummer
- 240891-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Friedrich-Wöhler-Straße Hauptort
- Buschdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240891-03 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 31.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Aufgrund welcher wie ermittelten Basisdaten und Annahmen (insbesondere z.B. potentielle Fahrgastzahlen) beruht die Kosten/Nutzen- Analyse des Ingenieurbüros Vössing zur Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 und wie ergibt/errechnet sich daraus das Ergebnis eines Nutzen-Kosten-Faktors von 1,4 (Vgl. veröffentlichte Standardisierte Bewertung)? Eine standardisierte Bewertung bildet als einheitliches Bewertungsverfahren die Entscheidungsgrundlage für die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit und die Berechnung der Folgekosten von Verkehrswegeinvestitionen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Zur Bewertung von Kosten und Nutzen der Stadtbahnverlängerung Buschdorf wurden verschiedene Daten zur Bewertung der Maßnahme für den Analysefall sowie die Prognose herangezogen, um die Verteilung der Nachfrage entsprechend darzustellen. Dazu wurden u. a. Mobilitätskennwerte aus der Befragung Mobilität in Deutschland, Strukturdaten sowie Daten aus Verkehrserhebungen verwendet. Für die prognostische Darstellung von Verkehren ist es grundlegend, die bestehenden Verkehre mithilfe von Vorausschätzungen von Bevölkerung, Wirtschaftsentwicklung, Verteilung der Bevölkerung im Stadtgebiet sowie dem zukünftigen Verkehrsangebot anzunehmen. Die Festlegung der Annahmen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes Nordrhein-Westfalen sowie go.Rheinland als Bewilligungsbehörde. Die der standardisierten Bewertung zugrunde liegenden Basisdaten und Prognoseannahmen sind im Erläuterungsbericht zur standardisierten Bewertung vom 14. August 2024 in den Kapiteln drei bis fünf dargestellt. Die Bewertung erfolgte nach den Vorgaben der Verfahrensanleitung zur standardisierten Bewertung, Version 2016+ und ist im Einzelnen in den Kapiteln sechs und sieben des zuvor genannten Erläuterungsberichts dargelegt. Detaillierte Informationen finden sich auch in den Anhängen der DS- Nr. 240891 Stadtbahnverlängerung Buschdorf - Vorplanung und Standardisierte Bewertung.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Was wird die Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 in Bau, Betrieb und Unterhalt heute kosten und welche Auswirkungen haben die seit 2016 in die Höhe geschossenen Kostenarten möglicherweise auf ein aktuell zu ermittelndes Ergebnis der Standardisierten Bewertung? Nach der Verfahrensanleitung zur standardisierten Bewertung, Version 2016+, sind alle Kosten- und Wertansätze auf dem Preisstand 2016 zu wählen, beziehungsweise unter Berücksichtigung der Preisindizes des Statistischen Bundesamtes auf diesen umzurechnen. Daher haben die zwischenzeitlichen Preisentwicklungen keinen unmittelbaren Einfluss auf das Ergebnis der standardisierten Bewertung im aktuellen Planungsstand. Im Rahmen der Vorplanung wurde entsprechend der Planungstiefe eine Kostenschätzung mit Preisstand 2016 (Vorgabe des standardisierten Verfahrens) erstellt, die alle Gewerke des Projektes umfasst. Allerdings liegen in dieser frühen Planungsphase noch nicht alle Fachplanungen (technische Ausrüstung) und Fachgutachten (unter anderem Umweltgutachten, Schallgutachten) vor, sodass in die Kostenschätzung Ansätze aus Erfahrungswerten eingegangen sind. Dieser Umstand wurde in Abstimmung mit den Fördergebern durch einen pauschalen Aufschlag von 20 Prozent auf die Kostenschätzung berücksichtigt. Die Kostenentwicklung bis zum Zeitpunkt der Realisierung muss über den Preisindex ermittelt werden. Nach Stand 2023 wird mit Gesamtkosten inklusive Planung von 37 Millionen Euro ausgegangen. Damit ist eine fortlaufende Kostenaktualisierung zu der ersten Bewertung im Jahr 2016 von 31 Millionen Euro bereits eingepreist. 3. Ist zur Realisierung der Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 die Inanspruchnahme von privaten Grundstücken für Gleisausbau, Oberleitungen, Lärmschutzmaßnahmen etc. notwendig und wenn ja, in welchem flächenmäßig zu beziffernden Umfang? Die geplante Stadtbahnverlängerung nutzt im Wesentlichen die stillgelegte Güterverkehrstrasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK, ehemals Köln-Bonner Eisenbahnen). Die noch als Eisenbahnanlage gewidmeten Flächen ermöglichen den Bau einer zweigleisigen Stadtbahnstrecke einschließlich Anlage der Haltestellen. Dazu müssen die Flächen allerdings durch die Stadt Bonn von der HGK erworben werden. Privater Grunderwerb ist hingegen im Zusammenhang mit dem Bau des erforderlichen Verbindungsbogens von der Rheinuferbahn (Stadtbahnlinie 16) zur HGK-Trasse erforderlich. Es handelt sich dabei um landwirtschaftlich genutzte Flächen im Bereich des "Grünen C". Des Weiteren ist im Bereich der geplanten Endstelle an der Friedrich-Wöhler-Straße der Erwerb einer Fläche erforderlich, die derzeit als privater Parkplatz für das angrenzende Gewerbegebiet genutzt wird. Außerdem befindet sich auf dieser Fläche eine Lagerhalle, die in der Vergangenheit durch das Aluminiumwerk für das Verladen von Bahnwagen genutzt wurde. Die im Rahmen der Vorplanung erstellte Kostenschätzung enthält einen Ansatz für Grunderwerbskosten in Höhe von 1,55 Mio. € (Preisstand 2016, netto, ohne Neben- und Planungskosten). Für alle benötigten Flächen werden Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern aufgenommen. Für den Bereich Friedrich-Wöhler-Straße wurde bereits Kontakt mit dem ehemaligen Eigentümer aufgenommen und dasSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Erwerbsinteresse bekundet. Mittlerweile wurde das Gelände an der zukünftigen Haltestelle Nordbahnhof/Friedrich-Wöhler-Straße Presseberichten zufolge veräußert. Sobald der Verwaltung die neuen Eigentumsverhältnisse bekannt sind, sollen auch hier Gespräche mit dem Eigentümer aufgenommen werden. 4. Ist im Rahmen des Streckenausbaus die Errichtung von Lärmschutzwänden erforderlich, wenn ja, in welchen Streckenabschnitten und bestehen bereits Überlegungen, wie die Materialität der Lärmschutzwände aussehen soll und bis zu welcher Höhe diese ausgeführt werden sollen? Grundsätzlich ist bei Neubau oder wesentlicher Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gemäß 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) durch einen Gutachter zu überprüfen. Die Beauftragung des Gutachters erfolgt in der Regel im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und liegt demnach zum Zeitpunkt der Vorplanung noch nicht vor. Sollten die gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Lärm und Erschütterung an einzelnen Immissionsorten nicht eingehalten sein, kommen Lärmschutzmaßnahmen in Betracht. Grundsätzlich wird aktiven Lärmschutzmaßnahmen (zum Beispiel durch Lärmschutzwände oder -wälle) der Vorzug gegenüber passiven Maßnahmen (zum Beispiel Schallschutzfenstern) gegeben, dabei ist jedoch die Wirksamkeit (zum Beispiel an Bahnübergängen, die eine Unterbrechung von baulichen Lärmschutzmaßnahmen erfordern) und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Außerdem ist im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen zu berücksichtigen, dass die Güterverkehrsstrecke der HGK trotz derzeitiger Stilllegung noch als Eisenbahnanlage gewidmet ist. In der Kostenschätzung wurden bereits mögliche Schallschutzmaßnahmen in Höhe von 1,1 Mio. € (Preisstand 2016, netto, ohne Zuschläge und Planungskosten) berücksichtigt, ohne dass daraus bereits Rückschlüsse über deren Gestaltung, Umfang und Ausmaß gezogen werden können. Hierzu muss auf die noch anstehende Entwurfs- und Genehmigungsplanung verwiesen werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de