240868-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Aufhebung des - mit Ausnahme von Fahrrädern und Linienverkehr - aus Richtung Bonn-Oberholtorf geltenden Einfahrverbotes in die Burghofstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240868-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240868-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Aufhebung des - mit Ausnahme von Fahrrädern und Linienverkehr - aus Richtung Bonn- Oberholtorf geltenden Einfahrverbotes in die Burghofstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist in einem gleichlautenden Antrag auf die bereits abgegebene Stellungnahme (Drucksache 240360-01 ST). Zudem ist zu ergänzen, dass es sich bei dieser Maßnahme nicht um eine rein verkehrliche Maßnahme nach § 45 StVO handelt, sondern um eine Änderung der Verkehrsführung als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung. Die Entscheidung darüber trifft nach § 7 Nr. 2 m der Bezirkssatzung die Bezirksvertretung Beuel. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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