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240868 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Aufhebung des - mit Ausnahme von Fahrrädern und Linienverkehr - aus Richtung Bonn-Oberholtorf geltenden Einfahrverbotes in die Burghofstraße

Nummer
240868
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
16.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.05.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 21.08.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240868-01 ST Bürgerantrag: Aufhebung des - mit Ausnahme von Fahrrädern und Linienverkehr - aus Richtung Bonn-Oberholtorf geltenden Einfahrverbotes in die Burghofstraße

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
240868
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
14.05.2024
Bürgerantrag: Aufhebung des - mit Ausnahme von
Fahrrädern und Linienverkehr - aus Richtung Bonn-
Oberholtorf geltenden Einfahrverbotes in die
Burghofstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet wie folgt:
Namens und im Auftrag meines Mandanten sowie mit Unterstützung von mehr
als 123, in den als Anlage beigefügten Unterschriftslisten dokumentierten Be-
wohnern und Bewohnerinnen von Oberholtor, Niederholtorf und sonstigen, vom
Einfahrverbot Betroffenen, beantrage ich:
1. Das aktuelle - mit Ausnahme für Fahrräder und Linienverkehr - für alle Fahr-
zeuge geltende, einseitige Einfahrverbot in die Burghofstraße, 53229 Bonn, aus
Richtung Oberholtorf- unter Beibehaltung der 30 km/h Geschwindigkeitsbe-
grenzung - aufzuheben.
2. Das vorhandene Einfahrverbots-Schild zu entfernen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Die Unterschriftenlisten und die Vertretungsvollmacht liegen der Verwaltung
vor.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 19
Seite 2
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Anlage 1 (öffentlich)
4 Anlage 2 (öffentlich)Seite 2 von 19
Udo K. Jüngling
RA Udo K. Jün glin g - Burghofstraße 16 - 53229 Bonn
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Per Email: buergerantrag@bonn.de
Rechtsanwalt
Burghofstraße 16
53229 Bonn
Telefon : 0228 - 18 41 4201
Telefax : 0228 - 18 41 42 02
E-Mail :ra-jueng ling@web.de
Mein Zeichen: ÖftR.202407
(bitte immer angeben)
14. Mai 2024
Bürgerantrag gern. § 24 GO NRW auf Aufuebung des - mit Ausnahme von Fahrrädern
und Linienverkehr - aus Richtung Bonn-Oberholtorf geltenden Einfahrverbotes in die
Burghofstraße, 53229 Bonn.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgenneister Pfeiffer,
sehr geehrte Damen und Herren,
in vorgenannter Angelegenheit hat mich
mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Entsprechende Voll-
macht ist als Anlage beigefügt. Dass mein Mandant, wie weitgehend bekannt sein dürfte, seit
mehr als drei Monaten in Bonn-Oberholtorf wohnt, wird rein ordnungshalber nochmals an-
waltlich versichert.
Namens und im Auftrag meines Mandanten sowie mit Unterstützung von mehr als 123, in den
als Anlage beigefügten Unterschriftslisten dokumentierten Bewohnern und Bewohnerinnen
von Oberholtor, Niederholtorf und sonstigen, vom Einfahrverbot Betroffenen, beantrage ich:
1. Das aktuelle - mit Ausnahme für Fahrräder und Linienverkehr - für alle Fahrzeuge
geltende, einseitige Einfahrverbot in die Burghofstraße, 53229 Bonn, aus Richtung
Oberholtorf - unter Beibehaltung der 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung - aufzu-
heben.
2. Das vorhandene Einfahrverbots-Schild zu entfernen.
Begründung:
Jedenfalls seit Rückbau der im Spätsommer 2023 auf der Löwenburgstraße kurz vor Ungarten
ehemals vorhandenen, verkehrsberuhigenden Fahrbahnhindernisse ( im Folgenden: Löwen-
burgstraßen-,,Schikane") besteht zum einen keine verkehrsrechtliche Rechtfertigung gemäß §
45 Abs. 1, S. 1 i.V.m. Abs. 9 S.3 StVO für das aktuelle Einfahrverbot mehr.Seite 3 von 19
Udo K. Jüngling Rechtsanwalt
Zum anderen verursacht das aus Richtung Oberholtorf bestehende Einfahrverbot in die seit
vielen Jahrzehnten vor allem als Verbindungsstraße zwischen den Ortsteilen Nieder- und
Oberholtorf bestehende und nie irgendwie negativ in Erscheinung getretene Burghofstraße für
viele Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Bewohner der beiden Ortsteile mittlerweile nur
noch nicht mehr nachvollziehbare, unangemessene und unnötige Belastungen, Probleme und
sogar auch neue Gefahrenquellen.
Hierzu im Einzelnen:
1.
Betrachtet man die einschlägige Rechtsprechung, stellt man fest, dass die allermeisten von
Bürgern und Bürgerrinnen begehrten Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs
von den Behörden und später auch von den Gerichten jeweils abgelehnt wurden, weil die da-
für geltenden strengen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. So werden etwa für den Erlass
von Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs gemäß§ 45 Abs. 9, S. 3 StVO
ausdrücklich besondere örtliche Umstände oder Verhältnisse verlangt, die das allgemeine Ge-
fahrenrisiko von Verkehrsteilnehmer oder Anliegern erheblich übersteigen.
Bedenkt man vor diesem Hintergrund, dass für den oberen Bereich der Burghofstraße von
einem dortigen Anlieger tatsächlich lediglich eine 30 km/h Begrenzung beantragt worden
war, dann aber von Verwaltung und Politik, ohne große Vorankündigungen, das einseitige
Einfahrverbot aus Richtung Oberholtorf unaufgefordert und zusätzlich - quasi als Draufgabe -
erlassen wurde, dann hatten wir es 2023 hier also tatsächlich mit einem seltenen Ausnahme-
fall zu tun.
Angesichts der vielen Fahrzeuge, die bis zur Demontage der Löwenburgstraßen-,,Schikane"
die Burghofstraße als „Schikane"-Umgehung benutzt hatten, mögen die strengen verkehrs-
rechtlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 1, Abs. 9 S. 3 StVO für das einseitige Einfahrver-
bot bis zur „Schikanen"-Demontage vielleicht sogar vorgelegen haben. Insbesondere während
der Berufsverkehrszeiten hatte durch den „Mißbrauch" der Burghofstraße als „Schikanen"-
Umgehung bekanntlich mitunter das Verkehrsaufkommen so zugenornrnen, dass die Anlieger
sogar manchmal Schwierigkeiten hatten, von ihren Grundstücksausfahrten auf die Burghof-
straße zu gelangen.
Weil nach Rückbau der Löwenburgstraßen-,,Schikane" natürlich aber niemand, der aus Rich-
tung Ungarten kornrnt oder in diese Richtung fährt, mehr freiwillig den Umweg über die
Burghofstraße wählt, ist das Verkehrsaufkommen auf der Burghofstraße, die bislang nie
ernsthaft irgendwie gefahr- bzw. schadensverursachend auffällig geworden war, sehr schnell
wieder auf das - mit Ausnahme des Linienbus Verkehrs - geradezu beschauliche Niveau zu-
rückgekehrt, das dort seit vielen Jahrzehnten normal ist.
Eine verkehrsrechtliche Rechtsfertigung des noch bestehenden, einseitigen Einfahrverbotes
durch§ 45 Abs. 1, S. 1 i.V.m. Abs. 9 S.3 StVO kann bei aktuellem Sachstand daher nicht
mehr in Betracht kommen.Seite 4 von 19
Udo K. Jüngling Rechtsanwalt
2.
Durch die mittlerweile grundlose, zwangsweise Umleitung des - bis auf den Busverkehr -
gesamten Kraftverkehrs, aus Richtung Oberholtorf über Ungarten, werden für erheblich mehr
Menschen, als man zunächst glauben mag, völlig sinnlose Belastungen erzeugt, die von blo-
ßer Unbequemlichkeit bis hin zu massiven Gefährdungssituationen reichen.
a)
Vorab möchte ich zur Veranschaulichung der örtlichen Situation auf die Bilddatei Konvolute
hinweisen, die ich mit der Bitte um Kenntnisnahme als Anlagen Konvolut I _ XU und Konvo-
lut II _ XNH diesem Antrag beigefügt habe.
Die Bilddateien Konvolut I_XU betreffen den Kreuzungsbereich mit abknickender Vorfahr in
Ungarten. Das Konvolut II _XNH betrifft den Kreuzungsbereich Löwenburgstraße / Burghof-
straße mit Lichtzeichenanlage an der Kirche/Feuerwehr in Niederholtorf.
aa)
Der Kreuzungsbereich in Ungarten, den aufgrund des aktuellen Einfahrverbotes in die
Burghofstraße aus Richtung Oberholtorf jedes Kraftfahrzeug, also auch langsame Mofas, Mo-
torroller, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Einachs-Schlepper) oder Traktoren, meistem
muss, das aus Oberholtorf kommt, ist grundsätzlich schon mal aus folgenden Gründen prob-
lematisch:
In Spitzenzeiten parken auf der Verbindungsstraße zwischen Oberholtorf und Ungarten mit-
unter bis zu 6/7 Pkw am Straßenrand, was beispielsweise bereits das gleichzeitige Vorbeifah-
ren breiterer Fahrzeuge, wie Linienbus, Lkw oder landwirtschaftliche Maschinen, zum Teil
schon auf dem geraden Streckenstück problematisch macht.
So richtig eng und auch stressig wird es im Kreuzungsbereich aber vor allem immer dann,
wenn ein Lkw oder Bus aus Richtung Stieldorf nach Überholtorf und zugleich ein Lkw, Bus
oder Anhängergespann aus Richtung Oberholtorf in Richtung Niederholtorf oder Stieldorf
will, während in Spitzenzeiten 20-30 Fahrzeuge auf der Löwenburgstraße aus Richtung Nie-
derholtorf ihr Vorfahrtrecht in Anspruch nehmen und sich Verkehrsteilnehmer auf der Gegen-
fahrbahn hupend aufregen, dass es da vom nicht weitergeht.
Und wenn sich dann noch eine eilige Gruppe Rennradfahrer und/oder ein paar Motorrad- oder
Rollerfahrer nach Oberholtorf „durchzumogeln" versuchen, was gar nicht so selten vor-
kommt, dann ist das für ältere Verkehrsteilnehmer oft nur noch Stress pur.
Gefährlich ist außerdem, wenn ein aus Richtung Stieldorf kommendes Fahrzeug nach links
über die vorfahrtberechtigte Gegenfahrspur in die Verbindungsstraße zwischen Oberholtorf
und Ungarten wechseln will, weil der Gegenverkehr hinter der nach Niederholtorf führenden
Kurve erst ganz spät zu sehen, außerdem oft ziemlich schnell unterwegs ist und gar nicht sel-
ten auch die Kurve „schneidet".
Führt der Linksabbieger dann seinen Abbiegevorgang zu langsam durch, gibt es häufig ProbSeite 5 von 19
Udo K. Jüngling Rechtsanwalt
lerne mit dem Gegenverkehr.
Biegt er hingegen mit Schwung nach links ab, um möglichst schnell aus der Gefahrenzone zu
kommen, wird es oft schon sehr eng, wenn ein Lkw oder Bus aus Richtung Oberholtorf ein
bisschen zu sehr zur Fahrbahnmitte hin an der Kreuzung wartet.
Richtig eng und gefährlich wird es dann noch zusätzlich, wenn die auf dem Verbindungsstra-
ßenstück nach Oberholtorf rechts parkenden Pkw nicht weit genug rechts stehen, weil die
zwischen Gegenverkehr aus Oberholtorf und den rechts parkenden Fahrzeugen verbleibende
Lücke mitunter nicht breit genug für den mit Schwung von der Vorfahrtstraße kommenden
Linksabbieger ist. Dann kann man nur noch auf die vorausblickende, defensive Fahrweise der
anderen Verkehrsteilnehmer hoffen.
bb)
Der Kreuzungsbereich in Niederholtorf hat zwar eine Ampelanlage. Für Linksabbieger in die
Burghofstraße, z.B. auch mit Fahrtziel Friedhof, Grüncontainer, Kindergarten oder zum Kir-
chen-Parkplatz, ist diese allerdings weitgehend nutzlos, weil die Haltelinie aus Fahrrichtung
Ungarten u.a. wegen dem Linienbusverkehr von der Burghofstraße, so weit vor dem Kreu-
zungsbereich liegt, dass die Ampel für Linksabbieger hier keine Regelungsfunktion hat.
Schaltet sie wieder auf Grün um, hat der Gegenverkehr regelmäßig nämlich bereits wieder ein
Linksabbiegen unmöglich gemacht, so dass ein Linksabbieger aus Richtung Ungarten dort
eigentlich immer den Gegenverkehr genauso beachten muss, als gäbe es gar keine Ampel.
Wie aus den anliegenden Bilddateien ersichtlich ist, kommt der Gegenverkehr einem Links-
abbieger dort zusätzlich allerdings auch noch - mal mehr, mal weniger schnell - aus einer
nicht einsehbaren Kurve entgegen, was vor allem für ältere Menschen und langsamere Fahr-
zeuge eine ziemliche Herausforderung und reichlich Stress bedeuten kann. Dies zumal, wenn
der sich im Berufsverkehr bei massivem Gegenverkehr hinter dem Linksabbieger aufstauen-
de, rückwärtige Verkehr wild gestikulieren und/oder hupend noch zusätzlichen, unnötigen
Stress bereitet.
b)
Bei genauem Hinsehen sind von der einseitigen Einfahr-Sperrung tatsächlich auch nicht „nur"
die rund 200 Oberholtorfer Bürger und Bürgerinnen betroffen, die in Richtung Niederholtorf
(z.B. zur Arbeitsstelle in Oberkassel, Pützchen, Bonn u.s.w. , zu täglichen Besorgungen, zum
Kindergarten und Friedhof, Kirchgang oder Freizeit) fahren müssen. Insofern dokumentieren
die hier vorgelegten, über 123 Unterschriften auch nur einen kleinen Ausschnitt der Einfahr-
Verbot Kritiker bzw. Gegner, der von den ehrenamtlichen Unterschriftssammlern in relativ
kurzer Zeit dokumentiert werden konnte.
Betroffen sind auch die diversen auswärtigen Familien, deren Freunde und Bekannte, die in
Oberholtorf ihre Kleingartenparzellen nutzen, dort sogar als Imker tätig sind und deshalb dort
auch oft und regelmäßig vor Ort sein müssen.Seite 6 von 19
Udo K. Jüngling Rechtsanwalt
Betroffen sind ferner auch die seit der Corona-Pandemie stetig steigende Zahl von Spazier-
gängern, Joggern, Hundehaltern und Ausflüglern, die die Natur und Sehenswürdigkeiten in
und um Oberholtorf, wie z.B. die prähistorischen Saalkirche-Ausgrabungen, den Skywalk
,,Rabenlay" mit Blick über Bonn und Rheintal, die Streuobstwiese der Familie Conrady-
Lensing mit diversen wiederkehrender Kultur- und Kunstausstellungen und der Permanent-
ausstellung „By the way", in und um Oberholtorfregelmäßig genießen.
Massiv betroffen ist auch der gesamte gewerbliche und landwirtschaftliche Lkw- und Ma-
schinenverkehr aus Richtung Oberholtorf. Hier namentlich etwa der landwirtschaftliche Be-
trieb Meyers, der landwirtschaftliche Betrieb Wolfgarten, dessen Wirtschaftsflächen zum Teil
auf dem Gebiet von Oberholtorf liegen und die Firma Getränke Kempe, die überwiegend per
Lkw und Hängerzug-Gespanne - nicht nur während den Erntezeiten -viele hunderte Tonnen
landwirtschaftliche Produkte (Getreide, Rüben, Heu- und Stroh Großballen) und umfangrei-
che Getränkelieferungen transportieren müssen.
Seit dem einseitigem Einfahrverbot in die Burghofstraße darf dies aber nicht mehr auf der für
Lkw und landwirtschaftliche Maschinen völlig problemlosen Burghofstraße, sondern muss
ausschließlich über die, wie oben dargestellt, höchst problematisch zu befahrende Kreuzung
mit abknickender Vorfahrt in Ungarten geschehen.
Hält man sich die vorgeschilderten, möglichen Gefahrsituationen und die Vielzahl der von
dem Einfahrverbot in die Burghofstraße Betroffenen vor Augen, braucht es nicht mehr viel
Phantasie, um zu der Überzeugung zu kommen, dass es bei dem aktuell noch bestehenden
Einfahrverbot in die Burghofstraße keine Frage des Ob, sondern nur des Wann sein kann, dass
es bei einem der zahlreichen, sachlich unnötigen, zusätzlichen Linksabbiege-Manövern an
den Kreuzungen in Ungarten und/oder Niederholtorf zu einem, vielleicht auch größeren Un-
fall , kommt.
3.
Außerdem dürfen auch keinesfalls die Beeinträchtigungen aller Löwenburgstraßen Anlieger
zwischen Ungarten und Niederholtorf Kirche unerwähnt und unberücksichtigt bleiben. Allei-
ne sie müssen nämlich jetzt immer noch das durch das einseitige Einfahr-Verbot der Burghof-
straße erhöhte Verkehrsaufkommen im letzten Abschnitt der Löwenburgstraße, einschließlich
der dadurch zusätzlich verursachten Lärm- und Abgasimmissionen, ertragen und verarbeiten.
4.
Die wegen des bestehenden Einfahr-Verbots notwendige Mehrstrecke über Ungarten, die auf
den oberflächlichen, ersten Blick vielleicht nur wie ein unbequemer kurzer Umweg erscheint,
summiert sich bei der Vielzahl der Betroffenen natürlich schnell zu sinnlosen Mehrstrecken
von einigen hundert und irgendwann tausenden, sinnlosen Kilometern.Seite 7 von 19
Udo K. Jüngling Rechtsanwalt
In Zeiten grundlegender Energieeinsparungs- und Klimaschutzaufrufe erscheint dann aller-
dings dieser Umstand weder für den Klimaschutz noch für die Entwicklung eines entspre-
chenden Bewusstseins förderlich, sondern eher kontraproduktiv.
5.
In Zeiten fast leerer öffentlicher Kassen, kommt natürlich oft auch der Frage nach den Kosten
einer Maßnahme entscheidende Bedeutung zu.
Die hier zur Diskussion stehenden Kosten für die Demontage von drei Verkehrsschildern
dürften allerdings nicht der Rede wert sein. Und wenn doch, glaube ich davon ausgehen zu
können, dass sich innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Freiwilligen - der Unterzeichner
eingeschlossen - melden wird, die innerhalb kürzester Zeit und für die Stadtkasse kostenfrei,
diese Schilder mit geeignetem Werkzeugen demontieren und zum städtischen Bauhof zur
weiteren Verwendung verbringen würden.
6.
Losgelöst von allen rechtlichen und sachlichen Überlegungen sollten Sie, gerade in Zeiten, in
denen in manchen Bereichen eine Entfremdung zwischen Politik, Verwaltung und Bürgern
stattfindet und vor allem im kommunalen Bereich die Belange betroffener Bürger berücksich-
tigt werden sollten, bei Ihrer Entscheidung schließlich auch folgende Aspekte berücksichti-
gen:
Sicherlich gab es - eine verkehrsrechtliche Rechtfertigung wegen den Auswirkungen der Lö-
wenburgstraßen-,,Schikane" unterstellt - vor Erlass des einseitigen Einfahr-Verbotes keine
rechtliche Verpflichtung, diesbezüglich eine Bürgeranhörung durchzuführen. Ohne irgendeine
Vorinformation waren die allermeisten betroffenen Bürger und Bürgerinnen, vor allem natür-
lich die Bewohner von Oberholtorf, zu deren Nachteil sich das Verbot tagtäglich am meisten
auswirkt, von diesem überraschenden Einfahrverbot natürlich nicht nur maßlos überrascht.
Sie waren auch enttäuscht darüber, wie wenig offenbar bei einer Entscheidung, die ihr alltäg-
liches Leben betrifft, ihre Meinung für die „amtlichen" Entscheidungsträger von Bedeutung
ist.
Denkt man an die immer wieder in den Medien von politischen Vertretern ausgegebenen
Statements über „Transparenz" bei politischen Entscheidungen und Bürgerin und Bürger bei
Entscheidungsprozessen „mitnehmen" zu wollen, kann in Angelegenheiten, wie der vorlie-
genden sicher nicht verwundern, wenn bei vielen Betroffenen lediglich ein Gefühl von „mit
uns kann man' s ja machen" vorherrscht. Dies zumal auch bei vielen Oberholtorfer Bürgerin-
nen und Bürgern, bei denen dieses einseitige „abgeschnitten" sein von der Burghofstraße zu-
sätzlich noch ein Gefühl von „Ausgrenzung" erzeugt.
Viele Betroffene sind außerdem verärgert über die anscheinende Gleichgültigkeit mit der ihre
bislang vorgebrachte Kritik und Einwände gegenüber dem in Rede stehen Einfahrverbot von
der Verwaltung behandelt wird.
So haben etwa einige Bürger und Bürgerinnen nur an der im August 2023 im Beueler RathausSeite 8 von 19
Udo K. Jüngling Rechtsanwalt
stattgefundenen Informationsversammlung teilgenommen, weil dort u.a. neben Fragen zur
Erschließung und Ausbau der oberen Burghofstraße auch das Thema „Einfahrverbot Burghof-
straße" erörtert werden sollte. Auf deren ausdrückliche diesbezügliche Nachfrage bei dem
Veranstaltungsleiter vom Bauamt hieß es dann aber nur lapidar, dass er hierzu, weil aus einem
dafür nicht zuständigen Resort, nichts sagen könne und ein zuständiger und kompetenter An-
sprechpartner für dieses Thema leider nicht vor Ort sei.
Auch machen die hier vorliegenden Informationen zu bisherigen Bürgeranträgen auf Aufhe-
bung dieses Einfahrverbotes, nach dem Motto: ,,Man könnte es zwar aufheben, müsse es aber
nicht", woraufhin die Bezirksvertretung der Einfachheit halber dann den Antrag abgelehnt
hatte, nicht gerade den Eindruck, als ob sich die Verwaltung und die politische Mehrheit mit
diesem Thema ernsthaft beschäftig hätte oder beschäftigen wolle.
Was die kommunikative Einbindung der Bürgerinnen und Bürger bei Entscheidungen, die
ihre unmittelbaren Belange betreffen, angeht, dürfte also noch einige „Luft nach oben" sein.
7.
Zusammenfassend ist aus den vorgenannten Gründen demnach folgendes festzustellen:
Vor dem Hintergrund der Vielzahl vom Einfahrverbot Betroffenen und des vorgeschilderten
Gefahrenpotentials ist die Aufrechterhaltung des verkehrsrechtlich nicht mehr zu rechtferti-
genden Einfahrverbotes schlichtweg ein unhaltbarer Zustand.
Wie ebenfalls dargestellt, kann dieser Zustand allerdings sehr einfach und schnell sowie nöti-
genfalls auch kostenfrei beseitigt werden.
Dementsprechend bitte ich um wohlwollende Prüfung und antragsgemäße, kurzfristige Ent-
scheidung.
Für eventuelle kurzfristige Rückfragen stehe ich gerne, auch telefonisch, zu Verfügung und
verbleibe in Erwartung einer positiven Bescheidung des vorliegenden Antrags einstweilen,
eundlichen Grüp en
Anlagen: Vertretungsvollmacht; Antragsunterstützer U nterschriftslisten; Bilddateien Kon-
volute I und IISeite 9 von 19
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Datenstand: 02.11.2026, 22:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de