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240785-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in der Bonner Stadtverwaltung

Nummer
240785-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240785 Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in der Bonner Stadtverwaltung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240785-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
(HinSchG) in der Bonner Stadtverwaltung
Beratungsfolge
Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Änderungsantrag gibt Prüfungsempfehlungen, mit denen die Erwartungs-
haltung an die geplanten Prozesse verdeutlicht werden kann.
Eine Reihe der dort benannten Maßnahmen, wie beispielsweise die Schaffung
eines internen Meldekanals und verwaltungsinterner Regularien ist ohnehin
geplant.
Dem Antrag kann aus Sicht der Rechnungsprüfung gefolgt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de