240785 · Beschlussvorlage
Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in der Bonner Stadtverwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 240785
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240785 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OB Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in der Bonner Stadtverwaltung Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 28.05.2024 Empfehlung Beschlussvorschlag Der Aufgabenkatalog des RPA nach § 2 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsord- nung (RPO) wird durch Einfügung einer Ziffer 11. mit dem folgenden Wortlaut erweitert: „die Einrichtung und der Betrieb der internen Meldestelle nach dem Hinweisschutzgesetz und dem Hinweisgeberschutzgesetz- Ausführungsgesetz NRW sowie die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach diesen Gesetzen.“ Begründung Das RPA hatte den Ausschuss in der Sitzung am 20.02.2024 über das Inkraft- treten der Regelungen des HinSchG und die daraus resultierenden Verpflich- tungen für die Bonner Stadtverwaltung informiert (vgl. Mitteilungsvorlage DS- Nr. 240182). Um deren Einhaltung frühzeitig sicherzustellen, war bereits eine „interne Meldestelle“ provisorisch im RPA eingerichtet worden. Eine absch- ließende Entscheidung zur funktionalen Zuständigkeit für deren Weiterbetrieb befand sich seinerzeit aber noch in der verwaltungsinternen Abstimmung. Diese konnte inzwischen zum Abschluss gebracht werden mit dem Ergebnis, dass die interne Meldestelle – den Empfehlungen des Deutschen Städtetages folgend – auf Dauer beim RPA und zwar im bisherigen Bereich „Korruptions- prävention“ verbleiben soll. Die Anforderungen, die das HinSchG an die Unab- hängigkeit, Fachkunde und Neutralität von Meldestellbeauftragten stellt, werden dort bereits umfassend erfüllt. Um den Konsensvorschlag der Verwaltung umzusetzen, ist die schon in der oben erwähnten Mitteilungsvorlage angekündigte Änderung der RPO notwen- dig, mit der die zusätzliche Aufgabe dem RPA formal rechtlich übertragen wird. Wegen der damit verbundenen quantitativen und qualitativen Aufgabenanrei-Seite 1 von 2 Seite 2 cherung im künftigen Bereich „Korruptionsprävention und interne Meldestelle nach dem HinSchG“ plant das RPA, diesen zeitnah aus der bisherigen Abtei- lungsstruktur herauszulösen und in Form einer Stabsstelle unmittelbar der Amtsleitung des RPA zuzuordnen. Perspektivisch ist außerdem – zunächst mit Hilfe RPA-interner Aufgabenum- schichtungen – eine personelle Verstärkung des Bereichs geplant. Hiermit soll sichergestellt werden, dass unter der Übernahme der zusätzlichen Zuständig- keiten nach dem HinSchG nicht die immer bedeutsamer werdenden Aufgaben der Korruptionsprävention leiden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de