240776-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
ST zu: BBB-Anfrage: CO2- und Kosten-Bilanz des Bonner Klimaplans
Kerndaten
- Nummer
- 240776-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240776-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB ST zu: BBB-Anfrage: CO2- und Kosten-Bilanz des Bonner Klimaplans Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.07.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie hoch sind die bisher a. entstandenen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Beschluss „Unsere Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral“ seit November 2019 für Maßnahmen, die nur indirekt und mit gewissen Unsicherheiten behaftet der CO2-Reduktion dienen, wie Planungen (z.B. Klimaplan), Management, Projektentwicklungen, Kommunikation mit der Stadtgesellschaft (z.B. Bonn4future, digitales Dashboard, Klimawebseite, Kurzbroschüre, Klimaviertel, Zukunftsforen usw.)? Die Verwaltung kann aufgrund der offenen Fragestellung keine abschließende Antwort geben. Die Leitstelle Klimaschutz, die von 2019 bis 2022 vorrangig mit der Zielerreichung in der Verwaltung betraut war, hatte ein jährliches Budget in Höhe von rund 45.000 €. Ergänzend wurden Haushaltsmittel projektspezifisch verausgabt, wozu auf die Beschluss- und Mitteilungsvorlagen der jeweiligen Projekte verwiesen sei, wie zum Beispiel der Ratsbeschluss zum Mitwirkungsverfahren Bonn4Future am 1.09.2020 (DS 201084). Für die aufgeführten Maßnahmen ergibt sich folgende Übersicht: Planungen zum Klimaplan: Die Honorarkosten für die Erstellung des Klimaplans (Gesamtstrategie und Arbeitsprogramm) betragen 104.185,00€ brutto. Digitales Dashboard: Das Auftragsvolumen für das Dashboard beläuft sich auf 29.036 €. Klimawebseite: Die Website wurde von Amt 13 und OB-23 mit internen Mitteln erarbeitet und umgesetzt. Inhalte der Klimaplan-Broschüre wurden hierfür genutzt und weiter ausgebaut Kurzbroschüre: Konzept, Gestaltung, Satz wurden extern vergeben: 13.000€ brutto; der Druck erfolgte über die Hausdruckerei (690€ brutto für die erste Auflage von 1.000 Stück); die Verteilung erfolgt bisher mit internen Ressourcen.Seite 1 von 6 Seite 2 Klimaviertel: Für Klimaviertel und Zukunftsforen sind im Zielbeschluss zum Klimaplan unter den Steckbriefen 1.3.1.1. „Beteiligungs- und Mitwirkungsformate zur Begleitung des gesamtstädtischen Transformationsprozesses“ sowie 2.1.1.1. Klimabüros im Quartier – Räume für Innovation, für den Doppelhaushalt 23/24 insgesamt konsumtive Mittel in Höhe von 1.450.000 € vorgesehen. Die Umsetzung steht noch aus. Die BürgerSolarberatung wurde bislang aus dem Budget der Klimaviertel bezahlt, da sie im Rahmen der Konzeptentwicklung als Modellprojekt auf mögliche Skalierung im Rahmen der Klimaviertel geprüft werden soll. Für die Ausbildung der ehrenamtlichen Solarberater*innen wurden insgesamt ca. 8.000 EUR ausgegeben. 28 Personen haben die viertägige Ausbildung inzwischen erfolgreich abgeschlossen. b. hierfür tatsächlich vorgenommenen Auszahlungen aus veranschlagten Haushaltsmitteln des Jahres 2023 im Soll-Ist Vergleich? Die Verausgabung der für 2023 vorgesehenen Mittel konnte aufgrund des politischen Beschlusses im März und der Genehmigung des Haushalts zur Mitte des Jahres und der notwendigen personell-organisatorischen Vorbereitungen erst verzögert begonnen werden. Der Mittelabruf aus dem Klimaplanbudget durch die Fachämter beläuft sich auf 50.000 € (31.12.2023). Da sich ein wesentlicher Anteil der Aktivitäten-Steckbriefe mittlerweile in der Konzeption bzw. Umsetzung befindet, wurden in Abstimmung mit der Kämmerei konsumtive Mittel in Höhe von 5,87 Mio. € sowie investive Mittel in einer Gesamthöhe von 5,56 Mio. € auf das Jahr 2024 übertragen. (Vgl. Jahresbericht Klimaplan; Punkt 5. Finanzen; DS 240487) c. entstandenen Aufwendungen im selben Zeitraum für welche konkreten Maßnahmen, die unmittelbar der CO2- Einsparung (z.B. Photovoltaikanlagen und Wärmedämmung auf städtischen Liegenschaften) dienen, sowie die hierfür tatsächlich vorgenommenen Auszahlungen aus veranschlagten Haushaltsmitteln im Soll-Ist Vergleich? Wärmedämmung: Es ist bisher nicht möglich, die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen zu beziffern, da sie in der Regel im Zuge der Gesamtsanierung erfolgen und nicht separat ausgewiesen werden. Photovoltaikanlagen: Im Rahmen der Installation von Photovoltaikanlagen auf sich im bilanziellen Eigentum des SGB befindlichen Liegenschaften entstehen für die Installation der Anlagen der Stadt Bonn/dem SGB keine finanziellen Aufwendungen, da die Finanzierung der Anlagen sowie deren Installation, Betrieb, Prüfung und Wartung durch die Stadtwerke Bonn (SWB Energie und Wasser) erfolgen, wobei die Anlagen auch im Besitz von SWB Energie und Wasser verbleiben. Bezüglich der Machbarkeitsuntersuchung (Prüfung Dachstatik, Dachflächenzu-Seite 2 von 6 Seite 3 stand etc.) zur Belegung der sich im bilanziellen Eigentum des SGB befind- lichen Liegenschaften mit Photovoltaikanlagen sind im Wirtschaftsplan des SGB zur Umsetzung dieser Maßnahme insgesamt 1.680.000 Euro (2024: 1.000.000 Euro; 2025: 680.000 Euro) angemeldet. Zur Auftragsvergabe wurde eine europaweite Ausschreibung auf den Weg gebracht, wobei die Vergabe für Juli 2024 avisiert ist. d. tatsächlich und nachweislich eingesparten CO2-Emissionen durch die Maßnahmen zu Ziffer 1c.? Nach Rückmeldung der Stadtwerke Bonn sind für die Jahre 2021, 2022 und 2023 insgesamt 1190,82 MWh Strom durch auf sich im bilanziellen Eigentum des SGB befindlichen Liegenschaften installierte PV-Anlagen produziert worden. Unter Berücksichtigung des Strommixes der SWB (377g/kwh CO2- Emissionen) entspricht dies einer Menge von 448,94 t eingesparter CO2- Emissionen. Da seit 2021 durch die SWB die Dächer strukturiert mit PV- Anlagen ausgestattet werden, kann seitdem auf Daten zugegriffen werden. 2. Aufwendungen in welcher Höhe sind der Stadt bislang für die zusätzlichen 23 Personalstellen „Arbeit am Klimaschutz“ (Zitat Presseerklärung) im Soll-Ist Vergleich aller zu diesem Zweck beschlossenen und im Haushaltsplan etatisierten Stellen entstanden? Für die zusätzlich eingestellten Personen sind in der Zeit vom 1. Juli 2023 bis zum 30. April 2024 die in der Tabelle aufgeführten Personalkosten angefallen. Dem gegenübergestellt sind die für diesen Zeitraum anteilig berechneten Plankosten für alle Stellen des Klimaplans. Jahr Personalkosten Ist Soll neue Stellen 2023 213.803 Euro 900.000 Euro 2024 425.213 Euro 1.510.600 Euro Summe 639.016 Euro 2.410.600 Euro Wesentlicher Grund für den Unterschied im Soll-Ist Vergleich in 2023 ist, dass der Beginn der Stellenbesetzungsverfahren erst zum Ende des ersten Halbjahres 2023 unmittelbar nach Genehmigung des Haushaltsplans 2023/2024 durch die Bezirksregierung lag und nur wenige Stellen schon in 2023 besetzt werden konnten. Frage Nr. 3: Eines der größeren Projektziele der Stadtwerke im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ist der Bau einer Großwärmepumpe am Rhein. Daher fragen wir: a. Wie lautet der aktuelle Sachstand dieses Projektes hinsichtlich Konzepterstellung, Umsetzung und Zeitplan? b. Kosten in welcher Höhe werden schätzungsweise für eine entsprechende Wärmepumpe und die hierfür erforderliche Erweiterung des FernwärmenetzesSeite 3 von 6 Seite 4 eingeschätzt? Antwort der Stadtwerke Bonn: Am Standort des alten Wasserwerkes Godesberg in Bonn Plittersdorf soll eine Großwärmepumpe als Flusswasserwärmepumpenanlage entstehen. Die am Standort noch vorhandenen Brunnen, aus denen in der Vergangenheit das Uferfiltrat für die Stadtwasserversorgung gewonnen wurde, sollen genutzt und mit in das Konzept einbezogen werden. Ziel ist es, mittels der Großwärmepumpe dem Brunnen- und Flusswasser Wärme zu entziehen, auf ein höheres Temperaturniveau anzuheben und dem Fernwärmesystem zuzuführen. Geplant wird eine Anlage mit einem thermischen Output von ca. 20.000 kW. Die Heißwassertemperatur soll 95°C erreichen. Das abgekühlte Brunnen-/Flusswasser wird über ein Ablaufbauwerk in den Rhein zurückgeleitet. Die Planung orientiert sich nach den Leistungsphasen (LP) der HOAI, wobei der LP 1 noch die Zielermittlungsphase als LP 0 vorangestellt worden ist. Leistungsphasen: LP1: Grundlagenermittlung LP2: Vorplanung LP3: Entwurfsplanung LP4: Genehmigungsplanung LP5: Ausführungsplanung LP6: Vorbereitung der Vergabe LP7: Mitwirkung bei der Vergabe LP8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation Planungsstand: Die Planungsleistungen wurden ausgeschrieben und im Mai 2023 an den Generalplaner PLANT Engineering GmbH vergeben. Die Leistungsphase 0 ist abgeschlossen. Folgende Zielpunkte wurden festgelegt: · die thermische Leistung der Großwärmepumpe · die zu erreichende max. Heißwassertemperatur · der StandortSeite 4 von 6 Seite 5 · Aufstellung in einem neuen Gebäude und nicht in einem Bestandsgebäude · Wärmespeicher als 2-Zonenspeicher am Standort HKW-Süd · neue Fernwärmeverbindung von der Wärmepumpe zum Wärmespeicher am HKW-Süd als Netzausbau in den Bonner Süden Zurzeit werden entsprechend der LP 1 die Grundlagen für die Wärmepumpenanlage sowie für den Wärmespeicher ermittelt. Hiermit verbunden ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung der geplanten Anlagen. Erste Ergebnisse hierzu werden voraussichtlich Ende Mai 2024 vorliegen. Weiterhin wurde parallel mit den zu beteiligenden Ämtern/Dezernaten der Stadt Bonn sowie der Bezirksregierung Köln Kontakt aufgenommen und das Projekt in gemeinsamen Meetings vorgestellt. Die zu beteiligenden Ämter sind u. a. die Untere und Obere Wasserbehörde, das Umweltdezernat, das Stadtplanungsamt, das Bauordnungsamt, die Untere Denkmalbehörde sowie das Wasser- und Schifffahrtsamt. Ziel ist es, bis Ende 2024 den Sachstand einer Genehmigungsfähigkeit für die Flusswasserwärmepumpe zu erreichen. Aufgrund der sehr komplexen Planungs- und Genehmigungslage sowie sehr langer Lieferzeiten einiger Komponenten muss davon ausgegangen werden, dass die Anlage nicht vor 2028 in Betrieb gehen wird. Z. B. werden von Lieferanten zurzeit für große Transformatoren Lieferzeiten von 3 bis 4 Jahren genannt. Kosten: In der LP 0 wurden für die favorisierte Flusswasserwärmepumpe für eine installierte Leistung von 18 MW Schätzkosten in Höhe von ca. 35 Mio. € vom Planer ermittelt. Das Projekt wird durch die Stadtwerke Bonn realisiert und dort finanziert. Die grobe Kostenschätzung wurde unter folgenden Randbedingungen und Annahmen erstellt: · zweistufige Ammoniak Wärmepumpe · Flusswasser ist Wärmequelle. Einlauf- und Auslaufbauwerk berücksichtigt. · Neubau wurde vorläufig so dimensioniert, um die Kosten abzuschätzen. · Kosten für den Wärmespeicher und die Netzerweiterung sind nicht enthalten. Anlage/n KeineSeite 5 von 6 Seite 6Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de