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240755-01 · Mitteilungsvorlage

Sachstandsbericht Parken im Quartier (DS 222019)

Nummer
240755-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Bonner Talweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Grootestraße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Lenaustraße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme
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  1. 240755 Sachstandsbericht Parken im Quartier (DS 222019)

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240755-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstandsbericht Parken im Quartier (DS 222019)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Auf Grundlage des Beschlusses zu DS 222019 arbeitet die Verwaltung im
Projekt „Parken im Quartier“ zur Entlastung der öffentlichen Straßenräume
sowie als teilweise Kompensation für entfallene Stellplätze an einer Freigabe
bereits vorhandener privater, gewerblicher und städtischer Parkflächen im
Sinne einer Mehrfachnutzung. Als Vorbild für ein ähnliches Projekt kann u.a.
das „Düsseldorfer Feierabendparken“ dienen. Hierbei werden in den Abend-
bzw. Nachtstunden Stellplatzanlagen von z. B. Supermärkten der Allgemeinheit
kostenpflichtig zum Parken zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung in Bonn
strebt jedoch von Beginn an ein Angebot mit erweiterten Nutzungszeiten an.
Als vorbereitenden Schritt hat die Verwaltung bereits im vergangenen Jahr
stadtweit geeignete Parkplätze ersterfasst und dabei nach städtischen
Liegenschaften und privaten Flächen unterschieden. Der Fokus lag aufgrund
der Größe und oftmals günstigen Lage auf städtischen Schul- und Sportflächen
sowie auf privater Seite auf Einzelhandelsunternehmen. Dies bietet den Vorteil,
über wenige Ansprechpartner und Unternehmen eine Vielzahl an Parkflächen
betrachten zu können. Zudem wäre nach erfolgreicher Pilotierung eine einfache
Ausweitung des Projektes im Stadtgebiet möglich.
Wie in der vorangegangenen Mitteilungsvorlage (DS 240755) ausgeführt, sieht
sich die Stadtverwaltung bei nicht-städtischen Flächen in einer Vermittler- und
Moderationsrolle, um die Kooperation der Eigentümer und gegebenenfalls
beteiligter Parkraumbewirtschafter zu initiieren. Daneben stellt sie ihre
Kompetenzen bei der Klärung bauordnungs- und planungsrechtlicher
Fragestellungen zur Verfügung, um die Eignung und eventuelle Auflagen
infrage kommender Standorte zu prüfen. Im Wesentlichen steht dabei die
Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange im Fokus, allen voran der
Lärmschutz, um eine ebenso akzeptable wie attraktive Nutzung in den
vorhandenen Wohnquartieren zu gewährleisten.
Aktuell arbeitet die Verwaltung an der Umsetzung erster Pilotprojekte im
Stadtgebiet. Dieser Prozess nimmt Zeit in Anspruch, da mögliche Flächen
leider nicht ohne Weiteres als Quartiersparkflächen ausgewiesen werden
können.
Insbesondere eine lärmschutzrechtliche Bewertung ist für die
bauordnungsrechtliche Genehmigung (Antrag auf Nutzungsänderung) von
Belang. Dies ist erforderlich, weil die Ausweitung der Nutzungszeiten und des
Nutzerkreises auf Anwohnende durch die ursprüngliche Genehmigung meistSeite 1 von 4
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nicht mehr abgedeckt ist.
Bei der Schallprognose scheiden jedoch häufig attraktive Standorte schon in
der Vorprüfung aufgrund restriktiver Lärmgrenzwerte durch umliegende
Wohngebiete (Allgemeine (WA) und Reine Wohngebiete (WR)) für eine weitere
Genehmigungsprüfung aus. Im Gegensatz dazu ist bei Standorten, die
lärmschutztechnisch unkritisch gelegen sind, das Potential an Nutzenden im
Einzugsbereich aufgrund des in der Regel größeren Abstandes zu
Wohngebieten voraussichtlich stark reduziert. Dies ist insoweit relevant, als
dass die Wirtschaftlichkeit entsprechender Standorte noch evaluiert werden
muss.
Die Verwaltung plant daher im Dialog den Kommunen im Städtetag auf eine
Optimierung der bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu dringen.
Denn diese stellen ein großes Hindernis für das Projekt dar und engen die
Möglichkeiten der Kommunen über Gebühr ein.
Ein weiterer Grund für die Ablehnung potentieller Standorte sind die zum Teil
ungünstigen Eigentumsverhältnisse und private Nutzungsrechte. In vielen
Fällen sind die Einzelhandelsunternehmen nicht Eigentümer oder Alleinnutzer
der Gewerbeimmobilien. Einige aus Sicht der Verwaltung besonders geeignete
Standorte, die die Vorprüfkriterien erfüllen, mussten daher bereits aufgrund von
Bedenken der Immobilieneigentümer, Marktleitungen und ggf. Mitmieter
zurückgestellt werden.
Die umfangreichen unternehmensinternen Abstimmungsbedarfe zwischen den
beteiligten Akteuren (Berücksichtigung der Filialleitungen, Regionalmanager,
Immobilieneigentümer und weiterer Dienstleister) erwiesen sich ebenfalls als
wesentlicher Faktor, der die Zeitachse für die Standortprüfung erheblich
verlängert.
Ungeachtet dessen sollen mit der Realisierung der ersten Pilotstandorte
wichtige Erkenntnisse und Referenzen gesammelt werden. Mit diesen
sollen anschließend weitere Kooperationspartner gewonnen und die
Umsetzung zusätzlicher Standorte angestoßen werden, sodass das Projekt
anschließend ausgeweitet werden könnte. Für die schnelle Skalierung nach
Abschluss der Pilotprojekte ist die Datenbank zur Bewertung und Auswahl
weiterer geeigneter Standorte in Aufbau.
Im Folgenden wird kurz auf die am weitesten fortgeschrittenen Pilotprojekte
eingegangen.
Städtische Liegenschaften
Nach der verwaltungsinternen Abfrage vorhandener Potentialflächen befindet
sich der Parkplatz am Rüngsdorfer Panoramabad mit zwei Nutzungsszenarien
in der detaillierten Prüfung. Während der Freibadsaison wird eine
Stellplatzfreigabe in den Tagesrand- und Nachtzeiten untersucht. Außerhalb
der Saison ist eine weitgehend zeitlich unbeschränkte Öffnung für Anwohnende
oder deren Besucher*innen geplant.
Eine von der Verwaltung beauftragte Schallprognose bestätigt die
lärmschutzrechtliche Verträglichkeit für eine partielle Doppelnutzung der
vorhandenen Stellplätze. Derzeit laufen Gespräche mit der Bonner City
Parkraum GmbH (BCP) über eine betriebliche Umsetzung. Hierzu zählen
neben der Infrastruktur für die Bewirtschaftung auch geringfügige bauliche
Maßnahmen.Seite 2 von 4
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Einzelhandelsunternehmen
Nach Sondierungen mit 6 Unternehmen aus dem Einzelhandelsbereich laufen
derzeit noch vertiefende Gespräche mit 2 Unternehmen.
Neben der grundsätzlichen Berücksichtigung lärmschutz- und sonstiger
bauordnungsrechtlicher Aspekte in der Vorprüfung sind hierbei u.a. die
Eigentumsverhältnisse entscheidend für die Zurückstellung vieler Standorte.
Das Ziel ist, Mitte des Jahres 2 Standorte in Pilotverfahren umzusetzen. Zu
diesen laufen zurzeit konkrete Gespräche zwischen Stadt Bonn, Dienstleistern
und Unternehmen über die betriebliche Umsetzung.
Für einen lärmschutztechnisch günstig gelegenen Standort (u.a. Abstand zur
Wohnbebauung, Lage in Mischgebiet, vorhandene Lärmschutzwand) konnte
verwaltungsintern ein Verfahren abgestimmt werden, bei dem testweise das
erforderliche Lärmschutzgutachten parallel zum laufenden Betrieb der zeitlich
begrenzten Pilotprojekte durchgeführt werden soll. Dies ermöglicht begleitende
Erhebungen zur Ermittlung der tatsächlichen zusätzlichen Schallbelastung.
Dabei soll geprüft werden, ob die gewonnenen empirischen Daten künftig für
vergleichbare Standorte verwendet werden könnten. Dies wäre insbesondere
vor dem Hintergrund, dass die geltenden Richtlinien teils veraltet sind und sehr
strikte Grenzwerte setzen, ggf. förderlich bei der Realisierung weiterer Projekte.
Sonstige privatwirtschaftliche Parkplätze
Die auf Initiative der IHK Bonn/Rhein-Sieg erfolgte Prüfung der Öffnung ihres
Parkplatzes am Bonner Talweg befindet sich kurz vor dem Abschluss. Die
Bearbeitung ist hier aufgrund der Lage und der zu berücksichtigenden
nachbarschaftlichen Belange, insbesondere des Lärmschutzes, besonders
aufwendig und muss vor dem Hintergrund der strikten Vorgaben der TA-Lärm
detailliert geprüft werden. Eine uneingeschränkte Nachtnutzung ist aufgrund
der direkt angrenzenden Wohnbebauung (WA/WR) absehbar nicht
genehmigungsfähig. Daher ist eine Freigabe mit beschränkten Zufahrtszeiten,
ähnlich dem Düsseldorfer Feierabendparken, noch Gegenstand der
abschließenden Prüfung.
Quartiersgaragen / Quartiersparkplätze
Die Verwaltung arbeitet daran, das Angebot an Quartiersgaragen auszuweiten.
Dies wird bereits in laufenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigt,
beispielsweise beim Projekt „Im Rosenfeld.“ und bei der Entwicklung der Fläche
an der Grootestraße / Lenaustraße.
Um geeignete Standorte von Quartiersgaragen zu identifizieren, hat die
Verwaltung einen Kriterienkatalog erstellt und wird zeitnah eine
Machbarkeitsstudie beauftragen. Die Ausschreibung der entsprechenden
Machbarkeitsstudie ist nach Verabschiedung des Haushaltes möglich. Für die
Errichtung und den Betrieb von Quartiersgaragen ist bereits nachgewiesen,
dass ein kostendeckender Betrieb nur bei entsprechender Größe und
Auslastung der Garage gewährleistet werden kann. Erfahrungen aus anderen
Kommunen zeigen, dass selbsttragende Lösungen nur bei einem starken
Parkdruck im direkten Umfeld sowie gleichzeitiger Bewirtschaftung des
öffentlichen Straßenraums realistisch sind. Es bestehen also Synergieeffekte
zu den in Planung befindlichen Parkraumkonzepten. Die geplante
Machbarkeitsstudie soll Aspekte der baulichen Umsetzbarkeit, der
Wirtschaftlichkeit und verkehrliche Auswirkungen für vorausgewählte Standorte
detailliert untersuchen.Seite 3 von 4
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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de