240755-01 · Mitteilungsvorlage
Sachstandsbericht Parken im Quartier (DS 222019)
Kerndaten
- Nummer
- 240755-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Rüngsdorf Hauptort
- Bonner Talweg
- Grootestraße
- Lenaustraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Übergeordnet
Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240755-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Sachstandsbericht Parken im Quartier (DS 222019) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Auf Grundlage des Beschlusses zu DS 222019 arbeitet die Verwaltung im Projekt „Parken im Quartier“ zur Entlastung der öffentlichen Straßenräume sowie als teilweise Kompensation für entfallene Stellplätze an einer Freigabe bereits vorhandener privater, gewerblicher und städtischer Parkflächen im Sinne einer Mehrfachnutzung. Als Vorbild für ein ähnliches Projekt kann u.a. das „Düsseldorfer Feierabendparken“ dienen. Hierbei werden in den Abend- bzw. Nachtstunden Stellplatzanlagen von z. B. Supermärkten der Allgemeinheit kostenpflichtig zum Parken zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung in Bonn strebt jedoch von Beginn an ein Angebot mit erweiterten Nutzungszeiten an. Als vorbereitenden Schritt hat die Verwaltung bereits im vergangenen Jahr stadtweit geeignete Parkplätze ersterfasst und dabei nach städtischen Liegenschaften und privaten Flächen unterschieden. Der Fokus lag aufgrund der Größe und oftmals günstigen Lage auf städtischen Schul- und Sportflächen sowie auf privater Seite auf Einzelhandelsunternehmen. Dies bietet den Vorteil, über wenige Ansprechpartner und Unternehmen eine Vielzahl an Parkflächen betrachten zu können. Zudem wäre nach erfolgreicher Pilotierung eine einfache Ausweitung des Projektes im Stadtgebiet möglich. Wie in der vorangegangenen Mitteilungsvorlage (DS 240755) ausgeführt, sieht sich die Stadtverwaltung bei nicht-städtischen Flächen in einer Vermittler- und Moderationsrolle, um die Kooperation der Eigentümer und gegebenenfalls beteiligter Parkraumbewirtschafter zu initiieren. Daneben stellt sie ihre Kompetenzen bei der Klärung bauordnungs- und planungsrechtlicher Fragestellungen zur Verfügung, um die Eignung und eventuelle Auflagen infrage kommender Standorte zu prüfen. Im Wesentlichen steht dabei die Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange im Fokus, allen voran der Lärmschutz, um eine ebenso akzeptable wie attraktive Nutzung in den vorhandenen Wohnquartieren zu gewährleisten. Aktuell arbeitet die Verwaltung an der Umsetzung erster Pilotprojekte im Stadtgebiet. Dieser Prozess nimmt Zeit in Anspruch, da mögliche Flächen leider nicht ohne Weiteres als Quartiersparkflächen ausgewiesen werden können. Insbesondere eine lärmschutzrechtliche Bewertung ist für die bauordnungsrechtliche Genehmigung (Antrag auf Nutzungsänderung) von Belang. Dies ist erforderlich, weil die Ausweitung der Nutzungszeiten und des Nutzerkreises auf Anwohnende durch die ursprüngliche Genehmigung meistSeite 1 von 4 Seite 2 nicht mehr abgedeckt ist. Bei der Schallprognose scheiden jedoch häufig attraktive Standorte schon in der Vorprüfung aufgrund restriktiver Lärmgrenzwerte durch umliegende Wohngebiete (Allgemeine (WA) und Reine Wohngebiete (WR)) für eine weitere Genehmigungsprüfung aus. Im Gegensatz dazu ist bei Standorten, die lärmschutztechnisch unkritisch gelegen sind, das Potential an Nutzenden im Einzugsbereich aufgrund des in der Regel größeren Abstandes zu Wohngebieten voraussichtlich stark reduziert. Dies ist insoweit relevant, als dass die Wirtschaftlichkeit entsprechender Standorte noch evaluiert werden muss. Die Verwaltung plant daher im Dialog den Kommunen im Städtetag auf eine Optimierung der bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu dringen. Denn diese stellen ein großes Hindernis für das Projekt dar und engen die Möglichkeiten der Kommunen über Gebühr ein. Ein weiterer Grund für die Ablehnung potentieller Standorte sind die zum Teil ungünstigen Eigentumsverhältnisse und private Nutzungsrechte. In vielen Fällen sind die Einzelhandelsunternehmen nicht Eigentümer oder Alleinnutzer der Gewerbeimmobilien. Einige aus Sicht der Verwaltung besonders geeignete Standorte, die die Vorprüfkriterien erfüllen, mussten daher bereits aufgrund von Bedenken der Immobilieneigentümer, Marktleitungen und ggf. Mitmieter zurückgestellt werden. Die umfangreichen unternehmensinternen Abstimmungsbedarfe zwischen den beteiligten Akteuren (Berücksichtigung der Filialleitungen, Regionalmanager, Immobilieneigentümer und weiterer Dienstleister) erwiesen sich ebenfalls als wesentlicher Faktor, der die Zeitachse für die Standortprüfung erheblich verlängert. Ungeachtet dessen sollen mit der Realisierung der ersten Pilotstandorte wichtige Erkenntnisse und Referenzen gesammelt werden. Mit diesen sollen anschließend weitere Kooperationspartner gewonnen und die Umsetzung zusätzlicher Standorte angestoßen werden, sodass das Projekt anschließend ausgeweitet werden könnte. Für die schnelle Skalierung nach Abschluss der Pilotprojekte ist die Datenbank zur Bewertung und Auswahl weiterer geeigneter Standorte in Aufbau. Im Folgenden wird kurz auf die am weitesten fortgeschrittenen Pilotprojekte eingegangen. Städtische Liegenschaften Nach der verwaltungsinternen Abfrage vorhandener Potentialflächen befindet sich der Parkplatz am Rüngsdorfer Panoramabad mit zwei Nutzungsszenarien in der detaillierten Prüfung. Während der Freibadsaison wird eine Stellplatzfreigabe in den Tagesrand- und Nachtzeiten untersucht. Außerhalb der Saison ist eine weitgehend zeitlich unbeschränkte Öffnung für Anwohnende oder deren Besucher*innen geplant. Eine von der Verwaltung beauftragte Schallprognose bestätigt die lärmschutzrechtliche Verträglichkeit für eine partielle Doppelnutzung der vorhandenen Stellplätze. Derzeit laufen Gespräche mit der Bonner City Parkraum GmbH (BCP) über eine betriebliche Umsetzung. Hierzu zählen neben der Infrastruktur für die Bewirtschaftung auch geringfügige bauliche Maßnahmen.Seite 2 von 4 Seite 3 Einzelhandelsunternehmen Nach Sondierungen mit 6 Unternehmen aus dem Einzelhandelsbereich laufen derzeit noch vertiefende Gespräche mit 2 Unternehmen. Neben der grundsätzlichen Berücksichtigung lärmschutz- und sonstiger bauordnungsrechtlicher Aspekte in der Vorprüfung sind hierbei u.a. die Eigentumsverhältnisse entscheidend für die Zurückstellung vieler Standorte. Das Ziel ist, Mitte des Jahres 2 Standorte in Pilotverfahren umzusetzen. Zu diesen laufen zurzeit konkrete Gespräche zwischen Stadt Bonn, Dienstleistern und Unternehmen über die betriebliche Umsetzung. Für einen lärmschutztechnisch günstig gelegenen Standort (u.a. Abstand zur Wohnbebauung, Lage in Mischgebiet, vorhandene Lärmschutzwand) konnte verwaltungsintern ein Verfahren abgestimmt werden, bei dem testweise das erforderliche Lärmschutzgutachten parallel zum laufenden Betrieb der zeitlich begrenzten Pilotprojekte durchgeführt werden soll. Dies ermöglicht begleitende Erhebungen zur Ermittlung der tatsächlichen zusätzlichen Schallbelastung. Dabei soll geprüft werden, ob die gewonnenen empirischen Daten künftig für vergleichbare Standorte verwendet werden könnten. Dies wäre insbesondere vor dem Hintergrund, dass die geltenden Richtlinien teils veraltet sind und sehr strikte Grenzwerte setzen, ggf. förderlich bei der Realisierung weiterer Projekte. Sonstige privatwirtschaftliche Parkplätze Die auf Initiative der IHK Bonn/Rhein-Sieg erfolgte Prüfung der Öffnung ihres Parkplatzes am Bonner Talweg befindet sich kurz vor dem Abschluss. Die Bearbeitung ist hier aufgrund der Lage und der zu berücksichtigenden nachbarschaftlichen Belange, insbesondere des Lärmschutzes, besonders aufwendig und muss vor dem Hintergrund der strikten Vorgaben der TA-Lärm detailliert geprüft werden. Eine uneingeschränkte Nachtnutzung ist aufgrund der direkt angrenzenden Wohnbebauung (WA/WR) absehbar nicht genehmigungsfähig. Daher ist eine Freigabe mit beschränkten Zufahrtszeiten, ähnlich dem Düsseldorfer Feierabendparken, noch Gegenstand der abschließenden Prüfung. Quartiersgaragen / Quartiersparkplätze Die Verwaltung arbeitet daran, das Angebot an Quartiersgaragen auszuweiten. Dies wird bereits in laufenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigt, beispielsweise beim Projekt „Im Rosenfeld.“ und bei der Entwicklung der Fläche an der Grootestraße / Lenaustraße. Um geeignete Standorte von Quartiersgaragen zu identifizieren, hat die Verwaltung einen Kriterienkatalog erstellt und wird zeitnah eine Machbarkeitsstudie beauftragen. Die Ausschreibung der entsprechenden Machbarkeitsstudie ist nach Verabschiedung des Haushaltes möglich. Für die Errichtung und den Betrieb von Quartiersgaragen ist bereits nachgewiesen, dass ein kostendeckender Betrieb nur bei entsprechender Größe und Auslastung der Garage gewährleistet werden kann. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass selbsttragende Lösungen nur bei einem starken Parkdruck im direkten Umfeld sowie gleichzeitiger Bewirtschaftung des öffentlichen Straßenraums realistisch sind. Es bestehen also Synergieeffekte zu den in Planung befindlichen Parkraumkonzepten. Die geplante Machbarkeitsstudie soll Aspekte der baulichen Umsetzbarkeit, der Wirtschaftlichkeit und verkehrliche Auswirkungen für vorausgewählte Standorte detailliert untersuchen.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de