240755 · Mitteilungsvorlage
Sachstandsbericht Parken im Quartier (DS 222019)
Kerndaten
- Nummer
- 240755
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240755 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Sachstandsbericht Parken im Quartier (DS 222019) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Aufgrund der weiterhin steigenden Zulassungszahlen für private Kfz und der immer größer werdenden Fahrzeuge nimmt die Verkehrsbelastung in innerstädtischen Bereichen stetig zu. Der ruhende Kfz-Verkehr nimmt dabei einen immer größeren Raum ein, sodass mittlerweile weite Teile des öffentlichen Straßenraums als Parkflächen genutzt werden (vgl. DS 212060). Dabei ist oftmals gar nicht fehlender Parkraum das Problem, sondern die Art, wie bzw. wann vorhandene Stellplätze genutzt werden. Dies gilt z.B. für Parkplätze von Supermärkten und Unternehmen ab Laden- bzw. Betriebsschluss. Daher hat Rat der Stadt Bonn die Entwicklung eines Konzeptes beschlossen, um bisher un- bzw. untergenutzte Parkflächen privater, gewerblicher oder städtischer Nutzung für Anwohner:innen und ggf. auch Kurzzeitparkende mit Parkschein entgeltlich zur Verfügung zu stellen (sh. DS 222019). Ziel ist die Minderung des Parkdrucks in den Quartieren. Dies gilt insbesondere, wenn im öffentlichen Straßenraum Parkplätze infolge der Wiederherstellung von ausreichenden Gehwegbreiten oder Rettungswegen reduziert werden müssen. Da seitens der Stadtverwaltung in der Regel kein direkter Zugriff auf die Flächen besteht, sieht sie sich bei nicht-städtischen Flächen in einer Vermittler- und Moderationsrolle. Die Bewirtschaftung soll durch die ursprünglichen Eigentümer erfolgen. Die Konzeptentwicklung umfasst daher auch die Prüfung entsprechender Anreize als Gegenleistung für private Anbieter. Bei städtischen Flächen ist eine Bewirtschaftung durch die zuständigen Fachämter oder beauftragte Dritte denkbar. Nach Auswahl konkreter Standorte werden diesbezüglich noch Abstimmungen stattfinden. Zur Umsetzung dieser Leitziele müssen verschiedene Punkte geprüft werden, welche diversen Restriktionen und zum jetzigen Zeitpunkt auch teilweise nur eingeschränkt kalkulierbaren Aspekten unterliegen. Neben den nur schwer zu steuernden Rückmeldungen (von z.B. Grundstückseigentümern) ist vor allem der Umfang der erforderlichen Untersuchungen und ggf. zu klärender Auflagen organisatorischer und baurechtlicher Natur (u.a. Lärmschutz und Zugangsregelungen) nur bedingt abschätzbar. Daher sollen mit Hilfe mehrerer Pilotbeispiele Erkenntnisse gewonnen werden, um so für die übrigen potentiellen Standorte zu einem systematisierten und damit schnelleren und rechtssicheren Verfahren zu gelangen. Bereits absehbar ist die Kritikalität der Lärmschutz-Thematik, insbesondere beiSeite 1 von 3 Seite 2 Stellplatzanlagen in Wohngebieten. Das ergaben u.a. Abstimmungen innerhalb der Verwaltung und Rücksprachen mit anderen Kommunen (z.B. der Landeshauptstadt Düsseldorf). Voraussichtlich müssen entsprechende Gutachten für alle kritischen Standorte erstellt werden, da ansonsten eine Genehmigung nicht ohne Weiteres erteilt werden könnte. Auf der Suche nach diesen potentiellen Pilotflächen werden systematisch alle größeren Stellplatzanlagen in den zentralen Bereichen von Bonn erfasst. Diesbezüglich ist zu unterscheiden zwischen städtischen und privaten Liegenschaften. Städtische Liegenschaften Zur Akquise städtischer Liegenschaften ist im 4. Quartal des vergangenen Jahres eine verwaltungsinterne Abfrage zu vorhandenen Potentialflächen erfolgt. Auf Grundlage der ausgewerteten Rückläufer wurde in weiterer Abstimmung mit den verschiedenen Fachämtern die Ermittlung insbesondere geeigneter Schul- und Schwimmbad-Standorte vorangetrieben. In Planung ist unter anderem die Bereitstellung von rund 70 Stellplätzen des Rüngsdorfer Panoramabad-Parkplatzes für Anwohner:innen. Nach Festlegung der Rahmenbedingungen, insbesondere der Zufahrtsregulierung bzw. -kontrolle, ist eine beginnende Pilotierung mit dem Ende der Freibadsaison avisiert. Supermärkte und Discounter Daneben wird die Bereitstellung von Supermarkt- und Discounter-Parkplätzen sondiert. Neben der Analyse und internen Priorisierung der vorhandenen Standorte konnten bereits Gespräche mit einigen der in Frage kommenden Unternehmen geführt werden. Bei entsprechend fristgerechten Rückmeldungen zur Festlegung von Vorzugsstandorten sollten die erforderlichen Prüfungen im 3. Quartal 2024 abgeschlossen sein, so dass 2-3 Standorte zu Beginn 2025 in Piloten überführt werden könnten. Einschränkungen ergeben sich hier teilweise durch die Eigentums- und Mietverhältnisse, durch die für viele potentielle Standorte zusätzliche Gespräche mit den Eigentümern geführt werden müssten. Im Sinne einer zeitnahen Pilotierung werden diese Standorte daher vorerst zurückgestellt. Sonstige privatwirtschaftliche Parkplätze Im Rahmen der Prüfung sonstiger privatwirtschaftlicher Parkplätze finden derzeit auf Initiative der IHK Bonn/Rhein-Sieg Gespräche über die Öffnung ihres Parkplatzes am Bonner Talweg statt. Darüber hinaus werden derzeit weitere geeignete private Liegenschaften ermittelt und auf die Eignung als Pilotstandort geprüft. Quartiersgaragen / Quartiersparkplätze Hinsichtlich der Realisierung des Neubaus von Quartiersgaragen ist die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie mit Standortanalyse, z.B. hinsichtlich der baulichen Umsetzbarkeit, geplant. Nach Abschluss und Auswertung der Studie könnte die konkrete Planung an identifizierten Standorten 2025 beginnen. Darüber hinaus erfolgt die systematische Prüfung bestehender Quartiersparkplätzen auf mögliche Erweiterungen. Dabei liegt der Fokus zugunsten möglichst zeitnaher Realisierbarkeit auf vorhandenen oberirdischen Parkplatzanlagen, bei denen z.B. die planungsrechtlichen Voraussetzungen (u.a. Ausweisung als Parkplatz in den vorhandenen Bebauungsplänen) bereits gegeben wären. Zudem sollenSeite 2 von 3 Seite 3 Quartiersgaragen im Rahmen von laufenden oder anstehenden Bebauungsplanverfahren realisiert werden, bspw. an der Grootestraße (B-Plan 6122-1, DS 201805-04), im Innovationsdreieck (DS-Nr. 211198) oder Im Rosenfeld (B-Plan 6224-3, DS 231760, Anlage 2). Ergänzende Maßnahmen Parallel und ergänzend zur Forcierung der diversen Piloten ist eine Datenbank möglicher Potentialflächen, bestehend aus vorhandenen Parkplatzflächen im Stadtgebiet und relevanten städtischen Liegenschaften, im Aufbau, um fortlaufend weitere Realisierungsstandorte ermitteln zu können. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de