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240755 · Mitteilungsvorlage

Sachstandsbericht Parken im Quartier (DS 222019)

Nummer
240755
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
28.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240755-01 Sachstandsbericht Parken im Quartier (DS 222019)

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240755
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstandsbericht Parken im Quartier (DS 222019)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Aufgrund der weiterhin steigenden Zulassungszahlen für private Kfz und der
immer größer werdenden Fahrzeuge nimmt die Verkehrsbelastung in
innerstädtischen Bereichen stetig zu. Der ruhende Kfz-Verkehr nimmt dabei
einen immer größeren Raum ein, sodass mittlerweile weite Teile des
öffentlichen Straßenraums als Parkflächen genutzt werden (vgl. DS 212060).
Dabei ist oftmals gar nicht fehlender Parkraum das Problem, sondern die Art,
wie bzw. wann vorhandene Stellplätze genutzt werden. Dies gilt z.B. für
Parkplätze von Supermärkten und Unternehmen ab Laden- bzw.
Betriebsschluss.
Daher hat Rat der Stadt Bonn die Entwicklung eines Konzeptes beschlossen,
um bisher un- bzw. untergenutzte Parkflächen privater, gewerblicher oder
städtischer Nutzung für Anwohner:innen und ggf. auch Kurzzeitparkende mit
Parkschein entgeltlich zur Verfügung zu stellen (sh. DS 222019). Ziel ist die
Minderung des Parkdrucks in den Quartieren. Dies gilt insbesondere, wenn im
öffentlichen Straßenraum Parkplätze infolge der Wiederherstellung von
ausreichenden Gehwegbreiten oder Rettungswegen reduziert werden müssen.
Da seitens der Stadtverwaltung in der Regel kein direkter Zugriff auf die
Flächen besteht, sieht sie sich bei nicht-städtischen Flächen in einer Vermittler-
und Moderationsrolle. Die Bewirtschaftung soll durch die ursprünglichen
Eigentümer erfolgen. Die Konzeptentwicklung umfasst daher auch die Prüfung
entsprechender Anreize als Gegenleistung für private Anbieter. Bei städtischen
Flächen ist eine Bewirtschaftung durch die zuständigen Fachämter oder
beauftragte Dritte denkbar. Nach Auswahl konkreter Standorte werden
diesbezüglich noch Abstimmungen stattfinden.
Zur Umsetzung dieser Leitziele müssen verschiedene Punkte geprüft werden,
welche diversen Restriktionen und zum jetzigen Zeitpunkt auch teilweise nur
eingeschränkt kalkulierbaren Aspekten unterliegen. Neben den nur schwer zu
steuernden Rückmeldungen (von z.B. Grundstückseigentümern) ist vor allem
der Umfang der erforderlichen Untersuchungen und ggf. zu klärender Auflagen
organisatorischer und baurechtlicher Natur (u.a. Lärmschutz und
Zugangsregelungen) nur bedingt abschätzbar. Daher sollen mit Hilfe mehrerer
Pilotbeispiele Erkenntnisse gewonnen werden, um so für die übrigen
potentiellen Standorte zu einem systematisierten und damit schnelleren und
rechtssicheren Verfahren zu gelangen.
Bereits absehbar ist die Kritikalität der Lärmschutz-Thematik, insbesondere beiSeite 1 von 3
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Stellplatzanlagen in Wohngebieten. Das ergaben u.a. Abstimmungen innerhalb
der Verwaltung und Rücksprachen mit anderen Kommunen (z.B. der
Landeshauptstadt Düsseldorf). Voraussichtlich müssen entsprechende
Gutachten für alle kritischen Standorte erstellt werden, da ansonsten eine
Genehmigung nicht ohne Weiteres erteilt werden könnte.
Auf der Suche nach diesen potentiellen Pilotflächen werden systematisch alle
größeren Stellplatzanlagen in den zentralen Bereichen von Bonn erfasst.
Diesbezüglich ist zu unterscheiden zwischen städtischen und privaten
Liegenschaften.
Städtische Liegenschaften
Zur Akquise städtischer Liegenschaften ist im 4. Quartal des vergangenen
Jahres eine verwaltungsinterne Abfrage zu vorhandenen Potentialflächen
erfolgt. Auf Grundlage der ausgewerteten Rückläufer wurde in weiterer
Abstimmung mit den verschiedenen Fachämtern die Ermittlung insbesondere
geeigneter Schul- und Schwimmbad-Standorte vorangetrieben. In Planung ist
unter anderem die Bereitstellung von rund 70 Stellplätzen des Rüngsdorfer
Panoramabad-Parkplatzes für Anwohner:innen. Nach Festlegung der
Rahmenbedingungen, insbesondere der Zufahrtsregulierung bzw. -kontrolle, ist
eine beginnende Pilotierung mit dem Ende der Freibadsaison avisiert.
Supermärkte und Discounter
Daneben wird die Bereitstellung von Supermarkt- und Discounter-Parkplätzen
sondiert. Neben der Analyse und internen Priorisierung der vorhandenen
Standorte konnten bereits Gespräche mit einigen der in Frage kommenden
Unternehmen geführt werden. Bei entsprechend fristgerechten Rückmeldungen
zur Festlegung von Vorzugsstandorten sollten die erforderlichen Prüfungen im
3. Quartal 2024 abgeschlossen sein, so dass 2-3 Standorte zu Beginn 2025 in
Piloten überführt werden könnten. Einschränkungen ergeben sich hier teilweise
durch die Eigentums- und Mietverhältnisse, durch die für viele potentielle
Standorte zusätzliche Gespräche mit den Eigentümern geführt werden
müssten. Im Sinne einer zeitnahen Pilotierung werden diese Standorte daher
vorerst zurückgestellt.
Sonstige privatwirtschaftliche Parkplätze
Im Rahmen der Prüfung sonstiger privatwirtschaftlicher Parkplätze finden
derzeit auf Initiative der IHK Bonn/Rhein-Sieg Gespräche über die Öffnung
ihres Parkplatzes am Bonner Talweg statt. Darüber hinaus werden derzeit
weitere geeignete private Liegenschaften ermittelt und auf die Eignung als
Pilotstandort geprüft.
Quartiersgaragen / Quartiersparkplätze
Hinsichtlich der Realisierung des Neubaus von Quartiersgaragen ist die
Beauftragung einer Machbarkeitsstudie mit Standortanalyse, z.B. hinsichtlich
der baulichen Umsetzbarkeit, geplant. Nach Abschluss und Auswertung der
Studie könnte die konkrete Planung an identifizierten Standorten 2025
beginnen. Darüber hinaus erfolgt die systematische Prüfung bestehender
Quartiersparkplätzen auf mögliche Erweiterungen.
Dabei liegt der Fokus zugunsten möglichst zeitnaher Realisierbarkeit auf
vorhandenen oberirdischen Parkplatzanlagen, bei denen z.B. die
planungsrechtlichen Voraussetzungen (u.a. Ausweisung als Parkplatz in den
vorhandenen Bebauungsplänen) bereits gegeben wären. Zudem sollenSeite 2 von 3
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Quartiersgaragen im Rahmen von laufenden oder anstehenden
Bebauungsplanverfahren realisiert werden, bspw. an der Grootestraße (B-Plan
6122-1, DS 201805-04), im Innovationsdreieck (DS-Nr. 211198) oder Im
Rosenfeld (B-Plan 6224-3, DS 231760, Anlage 2).
Ergänzende Maßnahmen
Parallel und ergänzend zur Forcierung der diversen Piloten ist eine Datenbank
möglicher Potentialflächen, bestehend aus vorhandenen Parkplatzflächen im
Stadtgebiet und relevanten städtischen Liegenschaften, im Aufbau, um
fortlaufend weitere Realisierungsstandorte ermitteln zu können.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de