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240726-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - Stellungnahme der Verwaltung zum CDU Änderungsantrag 240726-01 AA, Beschlusspunkt Ziff. 3

Nummer
240726-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 09.04.2025 Kenntnisnahme
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  1. 240726 Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240726-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen
Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.
2 Baugesetzbuch - Stellungnahme der Verwaltung
zum CDU Änderungsantrag 240726-01 AA,
Beschlusspunkt Ziff. 3
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
09.04.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
15.05.2025 Kenntnisnahme
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlusspunkten Ziff. 3 gem.
204726-01 AA, Ziff 2.1-2.4 gem. 204726-03 AA und Ziff. 1.-4. gem. 240726-
04 AA
Im Falle der Annahme der Änderungsanträge wird die Verwaltung die Punkte
3.1 bis 3.3 (DS-Nr. 204726-01 AA), die Punkte 2.1 bis 2.4 (DS-Nr. 204726-03
AA) und die Punkte 1. bis 4. (DS-Nr. 240726-04 AA) als Stellungnahmen im
Rahmen der Veröffentlichung des Entwurfes der Fortschreibung des Bonner
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in Anlehnung an § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) behandeln.
Die gemäß ursprünglichem Beschlussvorschlag erbetene Prüfung und
Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der Ziff. 3.1 bis 3.3 des
Änderungsantrages DS-Nr. 240726-01 parallel zur Offenlage bedeutete, dass
die Änderungsanregungen nicht im Kontext aller im Rahmen der
Veröffentlichung des Entwurfs eingehenden Stellungnahmen bewertet und in
die gesamthafte Abwägung und Konzeptfinalisierung eingestellt werden
könnten.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 BauGB
kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf der Fortschreibung des
Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes schriftlich einbringen. Alle
eingehenden Stellungnahmen sollen entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 bis 6
BauGB geprüft werden.
Es ist vorgesehen, die während der öffentlichen Auslegung eingehendenSeite 1 von 2
Seite 2
Anregungen und Stellungnahmen auszuwerten und in eine
Abwägungsempfehlung zu überführen. Der daraus hervorgehende
Überarbeitungsbedarf wird im Fortschreibungsentwurf eingearbeitet. Der nach
der öffentlichen Auslegung finalisierte Fortschreibungsentwurf des „Bonner
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2025“ wird dem Rat voraussichtlich Mitte
2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de