240726-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - Stellungnahme der Verwaltung zum CDU Änderungsantrag 240726-01 AA, Beschlusspunkt Ziff. 3
Kerndaten
- Nummer
- 240726-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240726-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - Stellungnahme der Verwaltung zum CDU Änderungsantrag 240726-01 AA, Beschlusspunkt Ziff. 3 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 09.04.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 15.05.2025 Kenntnisnahme Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlusspunkten Ziff. 3 gem. 204726-01 AA, Ziff 2.1-2.4 gem. 204726-03 AA und Ziff. 1.-4. gem. 240726- 04 AA Im Falle der Annahme der Änderungsanträge wird die Verwaltung die Punkte 3.1 bis 3.3 (DS-Nr. 204726-01 AA), die Punkte 2.1 bis 2.4 (DS-Nr. 204726-03 AA) und die Punkte 1. bis 4. (DS-Nr. 240726-04 AA) als Stellungnahmen im Rahmen der Veröffentlichung des Entwurfes der Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in Anlehnung an § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) behandeln. Die gemäß ursprünglichem Beschlussvorschlag erbetene Prüfung und Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der Ziff. 3.1 bis 3.3 des Änderungsantrages DS-Nr. 240726-01 parallel zur Offenlage bedeutete, dass die Änderungsanregungen nicht im Kontext aller im Rahmen der Veröffentlichung des Entwurfs eingehenden Stellungnahmen bewertet und in die gesamthafte Abwägung und Konzeptfinalisierung eingestellt werden könnten. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 BauGB kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf der Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes schriftlich einbringen. Alle eingehenden Stellungnahmen sollen entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 bis 6 BauGB geprüft werden. Es ist vorgesehen, die während der öffentlichen Auslegung eingehendenSeite 1 von 2 Seite 2 Anregungen und Stellungnahmen auszuwerten und in eine Abwägungsempfehlung zu überführen. Der daraus hervorgehende Überarbeitungsbedarf wird im Fortschreibungsentwurf eingearbeitet. Der nach der öffentlichen Auslegung finalisierte Fortschreibungsentwurf des „Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2025“ wird dem Rat voraussichtlich Mitte 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de