240726 · Beschlussvorlage
Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Kerndaten
- Nummer
- 240726
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
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Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 240726 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Empfehlung Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 31.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 04.02.2025 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 07.02.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Empfehlung Rat 20.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Anlage) in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur öffentlichen Auslegung in geeigneter Weise über die Inhalte der Fortschreibung zu informieren. Begründung Ausgangslage Das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) ein informelles Instrument der Stadtentwicklung zur gesamtstädtischen Steuerung der Einzelhandelslandschaft dar. Damit dient es der Vorbereitung der Bauleitplanung und ist nach § 34 Abs. 3 BauGB in Baugenehmigungsverfahren im unbeplanten Innenbereich zu beachten, sodass es als Abwägungsbelang aufzunehmen ist. Bereits seit 1977 wird die Einzelhandelslandschaft in der Bundesstadt Bonn gesamtstädtisch auf Grundlage eines entsprechenden Konzeptes gesteuert. Das geltende Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) ist aus demSeite 1 von 293 Seite 2 Jahr 2008 und wurde in 2012 ergänzt (DS-Nr.: 0811198 und DS-Nr.: 111354). Ziel der Fortschreibung Vor dem Hintergrund des beschleunigten Wandels im Einzelhandel sowie aufgrund von Änderungen des Planungsrechts, sind die geltenden Steuerungsinstrumente aus 2008 und 2012 nur noch eingeschränkt umsetzbar, sodass die Verwaltung mit Ratsbeschluss vom 28.06.2021 mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt wurde (DS-Nr.: 202307). Wesentliches Ziel der Fortschreibung ist eine Anpassung des Steuerungsinstrumentariums an die aktuelle Rechtsprechung sowie die Realität der Handelslandschaft in Bonn. Bestehende Zielsetzungen der Bundesstadt Bonn sollen dabei beibehalten werden. Vorgehen der Fortschreibung Die Fortschreibungsarbeiten gliederten sich in vier Abschnitte: Die Erhebungsphase, die Analysephase sowie die Konzeptphasen I und II. Mit der gutachterlichen Begleitung wurde das Büro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB aus Dortmund beauftragt. Anfang 2023 wurde die umfangreiche Erhebungsphase gestartet, die neben verwaltungsinternen Abstimmungen zu Planungsgrundlagen, Bestandserhebungen, Zentrenrundgänge mit Stakeholder*innen und politischen Vertreter*innen sowie eine öffentliche Auftaktveranstaltung umfasste. Bürger*innen waren zudem in zwei Online-Umfragen eingeladen, sich zur Nahversorgungssituation und der Attraktivität der Bezirkszentren zu äußern. Die Erhebungsphase wurde planmäßig im ersten Halbjahr 2023 abgeschlossen. Zeitgleich wurden erste Auswertungen zu den vorgenommenen räumlichen Erhebungen und den Befragungen in der Analysephase durchgeführt, sodass im zweiten Halbjahr 2023 die Konzeptphase I gestartet werden konnte. In dieser wurde das räumliche Einzelhandelskonzept bestehend aus dem Zentrenkonzept, dem Nahversorgungskonzept und dem Ergänzungsstandortkonzept erarbeitet. In der Konzeptphase II wurden die Steuerungsleitsätze sowie die Sortimentsliste abgestimmt. Die Ergebnisse und konzeptionellen Ideen der Konzeptphasen wurden nach ressortübergreifender Abstimmung mit dem erweiterten Konsultationskreis Einzelhandel[1] (eKE), der Bezirksregierung Köln und den betroffenen Umlandgemeinden im Rahmen des :rak (Regionaler Arbeitskreis Bonn/Rhein- Sieg/Ahrweiler) beraten. Die politischen Gremien wurden entsprechend informiert (DS-Nr.: 230488; DS-Nr.: 240101; DS-Nr.: 240707). Ergänzend haben im September 2024 fünf öffentliche Informationsveranstaltungen in den Stadtbezirken Bonn, Beuel, Hardtberg und Bad Godesberg mit dem Themenschwerpunkt der Nahversorgung stattgefunden. Im Rahmen dieser hatten Interessierte die Gelegenheit, sich über den Stand der Fortschreibung zu informieren und in den Dialog darüber zu treten. Fortschreibungsentwurf Im Ergebnis eines konzentrierten, inhaltlich breit aufgestellten und abgestimmten Erarbeitungsprozesses ist der vorliegende Entwurf zur Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes verfasst (siehe Anlage 1).Seite 2 von 293 Seite 3 Typisierung der Versorgungsbereiche Das bis dahin bekannte vierstufige System der Hierarchisierung zentraler Versorgungsbereiche (ZVB) hat weiterhin Bestand. Um die Hierarchisierung der Zentren inhaltlich intuitiver erfassen zu können, erfolgt mit der Fortschreibung eine begriffliche Anpassung. Die vier Stufen, angefangen beim A-Zentrum bis hin zu den D-Zentren, werden mit der Fortschreibung umbenannt: 1) Innenstadtzentrum (IZ) [vormals A] 2) Bezirkszentren (BZ) [vormals B] 3) Quartierszentren (QZ) [vormals C] 4) Nahversorgungszentren [vormals D] Ergänzt wird diese vierstufige Zentrenhierarchie zum einen um so genannte Nahversorgungsstandorte, die die nachfolgend erläuterten Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche nicht erfüllen, für die Nahversorgung allerdings von Bedeutung sind. Zum anderen gibt es auch weiterhin – wie auch im Konzept aus den Jahren 2008/2012 – so genannte Ergänzungsstandorte als Eignungsstandorte für großflächigen Einzelhandel mit nicht innenstadtrelevantem Hauptsortiment (vgl. Anlage 1, Kapitel 6/ S. 52 ff. sowie Kapitel 11/ S. 186 ff.). Zentrale Versorgungsbereiche Der ZVB genießt durch die Gesetzgebung einen besonderen Schutz gegenüber Entwicklungen, die außerhalb diesem, negative wirtschaftliche Wirkungen haben können. Er ist durch die Rechtsprechung eng definiert: neben Einzelhandelsbetrieben mit mindestens einem Magnetbetrieb in Form eines Lebensmittelmarktes, muss ein ZVB eine gewisse städtebauliche Qualität, zentrenergänzende Funktionen (z.B. Gastronomie, Dienstleistungen und Verwaltung) und eine integrierte Lage aufweisen. Eine integrierte Lage ist gegeben, wenn anwohnende Bevölkerung bzw. direkt angrenzende Wohnbebauung vorhanden sind. Die Zahl der ZVB wurde im Ergebnis der Fortschreibungsarbeiten und mit der Absicht, die stationäre Einzelhandels- und Versorgungsstruktur in der Bundesstadt zu sichern und zu qualifizieren, auf 23 (von vormals 42) reduziert. Die Standorte im Einzelnen wurden enger abgegrenzt. Hintergrund dessen sind u.a. der Strukturwandel im Einzelhandel, insbesondere mit einem hohen Anteil des Onlinehandels, und das Ziel, die stationäre Einzelhandels- und Versorgungsstruktur in der Stadt zukunftsfähig aufzustellen. Einige ZVB im Stadtgebiet Bonn können aufgrund fehlender Versorgungsfunktionen und Entwicklungsperspektive nicht mehr als solche definiert werden. Andere weisen keine integrierte Lage auf, sodass sie rechtlich nicht mehr als ZVB festgelegt werden können (vgl. Anlage 1, Kapitel 6/ S. 52 ff. sowie Anhang 3). Nahversorgungsstandorte Bereits seit 2008 enthält das BEZK eine ergänzende Ausnahmeregelung für größere Lebensmittelbetriebe außerhalb von ZVB zur Stärkung der Nahversorgung, vor allem der fußläufigen. Diese Ausnahmeregelung wird mit dem Fortschreibungsentwurf konkretisiert. Zudem werden 27 sogenannte Nahversorgungsstandorte neu aufgenommen, die für einen Lückenschluss bei der fußläufigen Nahversorgung der Bonnerinnen und Bonner besonders wichtig sind (vgl. Anlage 1, Kapitel 7/ S. 126 ff.). Ergänzungsstandorte Für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem und nichtSeite 3 von 293 Seite 4 nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment (z.B. Baumärkte) sind acht Ergänzungsstandorte im Stadtgebiet vorgesehen, sodass auch für diese Betriebe durch eine örtliche Bündelung ein Mehrwert entstehen kann. Darüber hinaus sehen die Regelungen des Fortschreibungsentwurfes vor, Gewerbegebiete außerhalb der Ergänzungsstandorte von Einzelhandelsbetrieben freizuhalten und somit der Inanspruchnahme durch klassische Gewerbetriebe und das Handwerk Vorrang einzuräumen (vgl. Anlage 1, Kapitel 8/ S. 159 ff. sowie Kapitel 11/ S.186 ff.). Sortimentsliste Neben der räumlichen Definition von Versorgungsbereichen und -standorten definiert das Konzept eine sog. Sortimentsliste. Mit der Sortimentsliste wird jedes Hauptsortiment der Bonner Betriebe in zentren- und/oder nahversorgungsrelevant bzw. in nicht zentren- und nahversorgungsrelevant eingeteilt. Die Sortimentsliste wurde im Zuge der Fortschreibung an heutige Begrifflichkeiten der Sortimente angepasst; Änderungen sind nicht erfolgt (vgl. Anlage 1, Kapitel 9/ S. 169 ff. sowie Anhang 5). Steuerungsleitsätze Zur Steuerung der räumlichen Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet und Umsetzung der Ziele des Konzeptes enthält dieses sechs Steuerungsleitsätze, die sich auf die räumlichen Abgrenzungen von ZVB und die sog. Sortimentsliste beziehen. - Leitsatz I: Einzelhandel mit zentrenrelevantem Hauptsortiment ist vorrangig auf die zentralen Versorgungsbereiche zu konzentrieren. - Leitsatz II: Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment ist zukünftig primär in den ZVB und sekundär an den Nahversorgungsstandorten anzusiedeln. - Leitsatz III: Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment ist primär an den Ergänzungsstandorten und in ZVB vorzusehen. Sekundär ist eine Ansiedlung oder Erweiterung auch an anderen Standorten im gesamten Stadtgebiet möglich, wenn städtebauliche, raumordnerische und stadtentwicklungspolitische Gründe nicht dagegensprechen. Das Ziel Gewerbe- und Industriegebiete für Handwerk und produzierendes Gewerbe zu sichern, ist zu berücksichtigen. - Leitsatz IV: Verkaufsstätten von landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerksbetrieben sowie Betrieben des produzierenden und weiterverarbeitenden Gewerbes („Annexhandel) können ausnahmsweise im gesamten Stadtgebiet zugelassen werden (Handwerkerprivileg). - Leitsatz V: Bei bestehenden Einzelhandelsbetrieben ist eine Modernisierung bei Beibehaltung der Sortimentszusammensetzung möglich. Ausnahmsweise kann im Sinne des Bestandsschutzes hierbei eine geringfügige Verkaufsflächenerweiterung erfolgen. - Leitsatz VI: Eine Entwicklungsfläche für ein Einzelhandelsvorhaben in unmittelbarer räumlicher Nähe zum ZVB kann in die zentralen Versorgungsbereiche aufgenommen werden, wenn es zur Stärkung und Weiterentwicklung des betreffenden ZVB beiträgt.Seite 4 von 293 Seite 5 Die ersten vier Steuerungsleitsätze (I-IV) dienen der Bewertung und räumlichen Zuordnung konkreter Einzelhandelsvorhaben anhand der Zielsetzungen des Konzeptes. So können vorhabenspezifisch Aussagen getroffen werden, ob ein Vorhaben in der Bonner Innenstadt angesiedelt werden sollte oder auch außerhalb eines ZVB verträglich ist. Diese Steuerungsleitsätze wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sowie aufgrund des überarbeiteten räumlichen Konzeptes angepasst. Ergänzend wurde der Steuerungsleitsatz V aufgenommen, in dem der Bestandsschutz von bestehenden Betrieben, die mit ihrer Lage im Stadtgebiet und/oder ihrer Gestalt den Zielsetzungen des Fortschreibungsentwurf entgegenstehen, klargestellt und der zukünftige Umgang zur Modernisierung dieser Betriebe geregelt wird. Steuerungsleitsatz VI beschreibt die regelbasierte Möglichkeit, ZVB in ihrer Abgrenzung zukünftig anzupassen, um dem stetigen wirtschaftlichen Wandel im Einzelhandel Rechnung tragen zu können (vgl. Anlage 1, Kapitel 10/ S. 174 ff.). Rechtswirkung Das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept als räumlich-funktionales Konzept ist als informelles Instrument der Stadtentwicklung in den raumrelevanten Planungen für Lagen im Stadtgebiet zu berücksichtigen. Eine formelle Steuerungswirkung entfaltet es bei der Umsetzung der Konzeptziele in der Bauleitplanung. Ergänzend zu den Konzeptinhalten stellt der Fortschreibungsentwurf im Sinne der Transparenz auch gegenüber Dritten Prozessabläufe zur Berücksichtigung der Konzeptinhalte in entsprechenden Planungen und Vorhaben dar und gibt Empfehlungen für künftige Fortschreibungen (vgl. Anlage 1, Kapitel 10/ S. 174 ff. sowie Kapitel 11/ S. 186 ff.). Weiteres Verfahren zur Fortschreibung Der vorliegende Fortschreibungsentwurf des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll in Analogie zu einem Bauleitplanverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Parallel zur öffentlichen Auslegung soll eine digitale Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Die während der öffentlichen Auslegung eingehenden Anregungen und Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und in eine Abwägungsempfehlung überführt. Der nach der öffentlichen Auslegung finalisierte Fortschreibungsentwurf des „Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2025“ wird dem Rat voraussichtlich Mitte 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt. Abschließend ist das Konzept zur Testierung der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Gemäß Nummer 4.1 Einzelhandelserlass NRW ist den Gemeinden die Abstimmung zentraler Versorgungsbereiche mit der Bezirksregierung empfohlen, zumal sich gemäß Nummer 5.8. Einzelhandelserlass NRW der Abstimmungsbedarf von Einzelhandelsvorhaben mit der Bezirksregierung erhöht, wenn zuvor keine gesamträumliche Abstimmung der zentraler Versorgungsbereiche (bspw. auf Grundlage eines Einzelhandels- und Zentrenkonzepts) mit der Bezirksregierung erfolgt ist. AnlagenSeite 5 von 293 Seite 6 • Anlage 1: Bundesstadt Bonn (Hg.) 2024: Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2025 – Entwurfsfassung zur Offenlage (Stand Dezember 2024). Bonn • Anlage 2: Übersicht zentraler Versorgungsbereiche und Nahversorgungsstandorte gemäß Fortschreibungsentwurf • Anlage 3: Übersicht zentraler Änderungen bzw. neuer Inhalte des Fortschreibungsentwurfs [1] Der eKE ist ein Beratungsgremium, das sich aus Wirtschaftsvertreter*innen wie bspw. den Gewerbegemeinschaften der Stadtbezirke und der IHK zusammensetzt und wie in der Vergangenheit auch den Fortschreibungsprozess beratend unterstützte. Anlage/n 1 Anlage 1_2024_Fortschreibung_BEZK_Entwurfsfassung (öffentlich) 2 Anlage 2_Übersicht zentraler Versorgungsbereiche und Nahversorgungsstandorte (öffentlich) 3 Anlage 3_Übersicht zentraler Änderunge bzw. neuer Inhalte Fortschreibungsentwurf BEZK 2025 (öffentlich)Seite 6 von 293 Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (BEZK) Entwurfsfassung zur Offenlage 12/2024Seite 7 von 293 Impressum AUFTRAGNEHMER Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH info@stadt-handel.de www.stadt-handel.de Amtsgericht Dortmund Handelsregisternummer PR 3496 Hauptsitz Dortmund Standort Dortmund Hörder Hafenstraße 11 44263 Dortmund Fon +49 231 86 26 890 Fax +49 231 86 26 891 Standort Hamburg Tibarg 21 22459 Hamburg Fon +49 40 53 30 96 46 Fax +49 40 53 30 96 47 Standort Karlsruhe Beiertheimer Allee 22 76137 Karlsruhe Fon +49 721 14 51 22 62 Fax +49 721 14 51 22 63 Standort Leipzig Markt 9 04109 Leipzig Fon +49 341 92 72 39 42 Fax +49 341 92 72 39 43 AUFTRAGGEBER Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Stadtentwicklung Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn ENTWURFSFASSUNG VERFASSER Dipl.-Ing. Marc Föhrer Andreas Q. Schuder, Geogr. M. A. Dr. rer. nat. Fabian Schubert Katrin Stellmach, M. A. Dortmund & Karlsruhe 05.12.2024Seite 8 von 293 Inhaltsverzeichnis KAPITEL SEITE 1 Einführung 5 1.1 Zielsetzungen und Fortschreibungsauftrag 5 1.2 Methodik 8 2 Grundlagen 13 2.1 Rechtliche Rahmenvorgaben 13 2.1.1 Rechtliche Einordnung von Einzelhandelskonzepten 13 2.1.2 Europäische Ebene 14 2.1.3 Landes- und Regionalplanung 14 2.2 Trends 18 2.2.1 Nachfrageseitige Aspekte 18 2.2.2 Angebotsseitige Aspekte 22 2.2.3 Fokus: Nahversorgungsrelevanter Einzelhandel 23 3 Markt- und Standortanalyse 27 3.1 Siedlungsräumliche Rahmenbedingungen 27 3.2 Gesamtstädtische Nachfrageanalyse 29 3.3 Gesamtstädtische Angebotsanalyse 34 3.4 Umsatz und Zentralität 37 3.5 Bewertung der Entwicklung seit 2008/2012 40 4 Zwischenfazit 42 5 Perspektiven für die künftige Einzelhandelsentwicklung 44 5.1 Absatzwirtschaftliche Entwicklungsperspektiven 44 5.1.1 Vorbemerkung zu ermittelten Entwicklungsperspektiven 44 5.1.2 Methodik und Berechnung 45 5.2 Übergeordnete Entwicklungszielstellungen für die Stadt Bonn 49 6 Zentrenkonzept 52 6.1 Planungsrechtliche Einordnung und Festlegungskriterien von zentralen Versorgungsbereichen 52 6.2 Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) 56 6.2.1 Zentrenstruktur 2012 57 6.2.2 Zentrale Versorgungsbereiche 58 Stadtbezirk Bonn 60 Stadtbezirk Bad Godesberg 91 Stadtbezirk Beuel 108 Stadtbezirk Hardtberg 114 6.3 Zusammenfassende Bewertung 122 7 Nahversorgungskonzept 126 7.1 Methodik des Nahversorgungskonzeptes 126 7.2 Gesamtstädtische Nahversorgungsstruktur 128 7.3 Bezirksspezifisches Nahversorgungskonzept 131 7.3.1 Stadtbezirk Bonn 133 7.3.2 Stadtbezirk Bad Godesberg 143 7.3.3 Stadtbezirk Beuel 147Seite 9 von 293 7.3.4 Stadtbezirk Hardtberg 152 7.3.5 Nachversorgungsstandorte (Zusammenfassung) 155 7.4 Empfehlungen zur Nahversorgung in Bonn 156 8 Ergänzungsstandortkonzept 159 8.1 Konzeptionelle Einordnung von Ergänzungsstandorten 159 8.2 Analyse und Bewertung der Ergänzungsstandorte in Bonn 160 8.2.1 Stadtbezirk Bonn 162 8.2.2 Stadtbezirk Bad Godesberg 163 8.2.3 Stadtbezirk Beuel 164 8.2.4 Stadtbezirk Hardtberg 165 8.3 Empfehlungen für die Ergänzungsstandorte in Bonn 167 9 Sortimentsliste 169 9.1 Methodische Herleitung 169 9.2 Sortimentsliste für Bonn 170 10 Steuerungsleitsätze 174 10.1 Einordnung der Steuerungsleitsätze 174 10.2 Steuerungsleitsätze für Bonn 174 11 Umsetzung und Fortschreibung 186 11.1 Planungsrechtliche Umsetzung 186 11.1.1 An welchem Standort ist das Vorhaben geplant? 187 11.1.2 Welches Hauptsortiment weist das Vorhaben auf? 188 11.1.3 Einordnung in die Steuerungsleitsätze 189 11.2 Ergänzende Fortentwicklung von Zentralen Versorgungsbereichen 192 11.3 Monitoring und Datenfortschreibung 194 11.4 Fortschreibung 196 11.1 Anforderungen an Verträglichkeitsgutachten 197 12 Verzeichnisse 200 13 Glossar 208 14 Anhang 214Seite 10 von 293 Einführung 5 1 Einführung Bereits seit dem Jahr 1977 wird die Entwicklung des Einzelhandels in der Bundesstadt Bonn durch kommunale Einzelhandelsentwicklungskonzepte aktiv begleitet und gesteu- ert. Das zuletzt beschlossene umfängliche Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept1 stammt aus dem Jahr 2008 (DS-Nr.: 0811198). Zudem wurden im Jahr 2012 Anpassun- gen zu den Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und Ergänzungen zur Nahversorgungsausnahme aufgenommen (DS-Nr.: 111354) vorgenommen. 1.1 ZIELSETZUNGEN UND FORTSCHREIBUNGSAUFTRAG Die dynamischen Entwicklungen des Einzelhandels in Bonn, positive Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklungen sowie nationale und globale einzelhandels- und stadtentwick- lungsrelevante Trends und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, erfordern eine Fortschreibung und Überprüfung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Mit der Fortschreibung wird die aktuelle Bestandssituation erfasst und Entwicklungen der letzten Jahre beurteilt, um den Einzelhandel in Bonn zukunftsgerichtet entwickeln und steuern zu können (DS-Nr.: 202307). Aufgrund weltweiter Krisen (u. a. Nachwirkungen der Corona-Pandemie sowie Effekte des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise) ergeben sich in den letzten Jahren neue ange- bots- und nachfrageseitige Rahmenbedingungen für den Einzelhandel. So ist auf der An- gebotsseite insbesondere ein verringertes Expansionsgeschehen in vielen Branchen des Einzelhandels zu beobachten, das v. a. auf steigende Energiekosten und Bauzinsen so- wie eine allgemeine Konsumzurückhaltung zurückzuführen ist. Hinzu kommen Unsicher- heiten durch gestörte Lieferketten und Lieferengpässe. Auf der Nachfrageseite wirken sich insbesondere steigende Verbraucherpreise und inflationsbedingt sinkende Real- löhne sowie die krisenbedingt allgemeine Konsumzurückhaltung auf den Einzelhandel aus. Die beschriebenen Entwicklungen haben dabei auch Einfluss auf bereits länger andau- ernde Trends, beispielsweise auf den Onlinehandel, welcher weiter an Dynamik gewinnt. Zeitgleich setzen sich größere gesellschaftliche Transformationsprozesse (z. B. demo- grafischer Wandel, Wertewandel, Individualisierung) fort und äußern sich nachfrageseitig in einem veränderten Konsumverhalten (u. a. Nachhaltigkeit, Regionalität) sowie ange- botsseitig in Betriebsaufgaben. Diese sind nicht nur durch fehlende Nachfolgeregelungen zu begründen, sondern auch durch eine mangelnde Ausrichtung eben dieser Betriebe auf die stark polarisierten Ziel- und Kundengruppen und deren unterschiedliche Ansprüche sowohl an hochwertige und erlebnisorientierte Angebote als auch an discountorientierte Produkte. Angebotsseitig ist das Expansionsgeschehen im deutschen Einzelhandel größ- tenteils in eine Konsolidierungsphase mit starken Konzentrationsprozessen und einem insgesamt stagnierenden Flächenwachstum übergegangen. Nur in einzelnen Marktseg- menten (insb. Nahrungs- und Genussmittel, Garten- und Baumarktsortimente, Fahrräder, Möbel) sind noch steigende Flächenbedarfe festzustellen. Aber auch diese Flächenbe- darfe sind derzeit aufgrund der aufgeführten angebots- und nachfrageseitigen Verände- rungen beschränkt. Insgesamt bedingen die dargestellten Rahmenbedingungen deutlich steigende betreiberseitige und kundenseitige Ansprüche an neue Einzelhandelsstandorte 1 Nachfolgend abgekürzt als BEZK 2012.Seite 11 von 293 Einführung 6 und große Anpassungsbedarfe an neue Markterfordernisse bei bestehenden Betriebsty- pen und Standorten (z. B. Umstrukturierungsbedarfe bei SB-Warenhäusern und Ein- kaufszentren). Diesen größtenteils gesellschaftspolitischen und betriebswirtschaftlich bedingten Ent- wicklungen stehen landesplanerische und städtebauliche Zielvorstellungen auf Basis ge- setzlicher Grundlagen verschiedener räumlicher Ebenen und politischer Beschlüsse ge- genüber, die mit den Vorstellungen der Einzelhandelsunternehmen sowie der Investoren von Handelsimmobilien in Einklang zu bringen sind. Bei der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts sind insbesondere auch die oberzentralen Funktionen der Bundesstadt Bonn zur Versorgung ihrer Bürgerschaft sowie für die Bevölkerung des Einzugsgebietes im Bereich des gehobenen und speziali- sierten höheren Bedarfs zu berücksichtigen. Die Stärkung und Weiterentwicklung von le- bendigen, multifunktionalen und attraktiven Zentren (insbesondere Innenstadt und Be- zirkszentren) gehören damit ebenso zu den Zukunftsaufgaben von Bonn, wie die Überar- beitung des Zentren- und Standortgefüges vor dem Hintergrund der demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen – darunter ist ggf. auch die Neupositionierung ausge- wählter zentraler Versorgungsbereiche zu verstehen. Inwiefern der Einzelhandel einen Beitrag zu diesem Ziel zu leisten vermag, wird im folgenden Konzept spezifiziert. Gleich- zeitig gilt es, ein leistungsfähiges und städtebaulich zielführendes Nahversorgungsange- bot durch eine differenzierte und standortspezifische Einzelhandelssteuerung zu ermög- lichen – auch unterhalb der Ebene der zentralen Versorgungsbereiche. Mit dem vorliegenden Konzept beabsichtigt die Bundesstadt Bonn die Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Zentren- und Standortstruktur auf eine tragfähige, städtebaulich- funktional ausgewogene sowie rechtssichere Gesamtkonzeption zu gründen. Hierdurch soll die Leitfunktion des Einzelhandels stabilisiert bzw. ausgebaut und dadurch die Vitali- tät und Attraktivität der Versorgungsstandorte gesichert werden. Nicht zuletzt wird durch die Gesamtkonzeption eine funktionierende, wohnortnahe Grundversorgung gesichert und optimiert. Als inhaltliche Grundlage der Fortschreibung werden die nachfolgend zusammengefass- ten Ziele des BEZK 2008 beibehalten: Erhaltung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion; Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelszentralität, der Einzelhandels-/ Funkti- onsvielfalt und der Identität der Bonner Innenstadt, der Bezirkszentren und der sonstigen zentralen Bereiche; „Stadt der kurzen Wege“; Erhalt und Stärkung der Nahversorgungsstruktur; Schaffung von Investitionssicherheit und zugleich einer Entscheidungssicherheit für städtebaulich erwünschte Investitionen; Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und produzierendes Gewerbe. Neben der Überprüfung der aus den Zielen abgeleiteten Steuerungsleitlinien und Fort- schreibung der inhaltlichen Ziele sind im Rahmen der Fortschreibung für die Bundesstadt Bonn die folgenden Aspekte Gegenstand der Bearbeitung: Markt- und Standortanalyse der aktuellen Einzelhandelssituation; Darstellung der zukünftigen absatzwirtschaftlichen Entwicklungspotenziale vor dem Hintergrund der Bevölkerungs- und Wohnbauentwicklung, den allgemeinenSeite 12 von 293 Einführung 7 angebots- und nachfrageseitigen Trends im Einzelhandel sowie dem oberzentra- len Versorgungsauftrag der Bundesstadt Bonn; Überprüfung des alten und Erarbeitung eines neuen Zentren- und Standortmo- dells der Bonner Einzelhandelsstruktur zur Stärkung der Zentren sowie der Nah- versorgungsstruktur; Erarbeitung eines Nahversorgungsprüfschemas zur nachvollziehbaren Bewer- tung von Neuansiedlungen und Erweiterungen; Überprüfung und Ausweisung der Bonner Ergänzungsstandorte; Überprüfung und ggf. Modifizierung der Bonner Sortimentsliste; Überarbeitung der Steuerungsleitsätze in Form klar formulierter Entwicklungs- empfehlungen, die insbesondere vorhabenspezifische Zulässigkeitsentscheidun- gen und rechtssichere bauleitplanerische Festsetzungsmöglichkeiten vorberei- ten. Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Bonn zu sichern und dauerhaft zu stär- ken, stellt das gesamtstädtische BEZK als städtebauliches Entwicklungskonzept2 Emp- fehlungen und Umsetzungsinstrumente für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung sowie Grundlagen für die Beratung von Projektentwicklern, Investoren und Immobilieneigentümern zur Verfügung. Das Einzelhandelsentwicklungs- konzept schafft somit Planungs- und Investitionssicherheit sowie einen verlässlichen Ent- scheidungsrahmen für einzelhandelsrelevante Planungen. Zudem enthält das Konzept auch Inhalte und Empfehlungen, die für die Stadt Bonn insgesamt von Bedeutung sein können: die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing, die örtliche Händlergemein- schaft sowie die Bonner Bürgerschaft. Aufgrund der Tragweite der Empfehlungen und Konzeptbausteine für die künftige Stadt- entwicklung wurden alle wichtigen Zwischenschritte und erarbeiteten Empfehlungen eng zwischen dem erstellenden Gutachterbüro und der Verwaltung in sieben Arbeitsgruppen- treffen sowie auch ämterübergreifend in fünf Lenkungsgruppen abgestimmt und zusätz- lich in vier Konsultationskreisen Einzelhandel mit der Fachöffentlichkeit (u.a. Vertreter der Einzelhändler, IHK, Bezirksregierung, Politik) erörtert (siehe nachstehende Abbildung). Darüber hinaus wurde über den Prozess der Erstellung des BEZK in einer öffentlichen Auftaktveranstaltung informiert sowie Einzelhändler*innen und Bürger*innen im Rahmen von vier Zentrenspaziergängen zur Mitwirkung und fünf öffentlichen Informationsveran- staltungen eingeladen. Auf diese Weise wurde im Erarbeitungsprozess sichergestellt, dass alle relevanten Aspekte in die Bearbeitung einfließen und auch die besonderen ört- lichen Gegebenheiten in Bonn Berücksichtigung finden. 2 gemäß § 176a BauGB.Seite 13 von 293 Einführung 8 Abbildung 1: Abstimmungen und Beteiligung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Quelle: Darstellung Stadt + Handel. 1.2 METHODIK Die Fortschreibung des BEZK erfolgte in drei wesentlichen Erarbeitungsphasen: Der Ana- lysephase, der Phase der Leitlinien und der Konzeptionsphase. In die einzelnen Erarbei- tungsschritte sind analytische und bewertende Leistungsbausteine eingebunden, die wie- derum auf mehrere primärstatistische, empirische Erhebungen zurückgreifen. Ausgerich- tet sind die Erarbeitungsschritte insbesondere an den in Kapitel 1.1 bereits formulierten Zielstellungen. Zur Erfassung und Bewertung der Angebots- und Nachfragesituation sowie der städte- baulichen Standortmerkmale wurden im Rahmen des vorliegenden BEZK folgende Leis- tungsbausteine zugrunde gelegt und aufeinander abgestimmt: Abbildung 2: Erarbeitungsschritte des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Quelle: Darstellung Stadt + Handel. Bet eiligung, Kommunikat ion, Ergebnispräsent at ion Leit linienKonzept ion Analyse Arbeit sgruppe Lenkungsgruppe Konsult at ionskreis Arbeit sgruppe Lenkungsgruppe Konsult at ionskreis Arbeit sgruppe Lenkungsgruppe Konsult at ionskreis Analyse Bet eiligung, Kommunikat ion, Ergebnispräsent at ion Angebot sanalyse Best andserhebung Sekundärst at ist ik Bef ragungen Zent renrundgänge St ädt ebauliche Analyse Best andsanalyse Sekundärst at ist ik Nachfrageanalyse Sekundärst at ist ik Bef ragungen Bewert ung | St ärken-Schwächen-Darst ellung Leit - linien Ent wicklungsprognose | Ent wicklungszielst ellungen absat zwirt schaft lich räumlich Räumlich-Funkt ionales Einzelhandelskonzept Zent ren Nahversorgung Ergänzungsst andor t e St euerungsleit sät zeSort im ent slist e Konzept ion Handlungs- und Umset zungsempfehlungen Empfehlungen für die Bauleit planung weit ere St rat egien und EmpfehlungenSeite 14 von 293 Einführung 9 Städtebauliche Analyse Für zentrale Versorgungsbereiche und sonstige durch Einzelhandelsagglomerationen ge- prägte Standorte erfolgte eine städtebauliche Analyse. Ein wesentlicher Aspekt ist, ange- sichts der hohen Bedeutung für die bauleitplanerische Steuerung, die räumliche Abgren- zung von zentralen Versorgungsbereichen. Eine entsprechend städtebaulich-funktional abgeleitete Abgrenzung bildet die Basis zukünftiger sortimentsspezifischer und räumli- cher Steuerung von Einzelhandelsvorhaben in der Bauleitplanung. Empirische Untersuchungsmethoden und sekundärstatistische Quellen Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der angebots- und nachfrageseitigen Analysen kommen die nachfolgend benannten empirischen Untersuchungsmethoden und sekun- därstatistischen Quellen zur Anwendung (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Verwendete empirische Untersuchungsmethoden und sekundärstatistischen Quellen Datengrundlage Zeitraum Methode Inhalt Bestands- erhebung Erhebung durch Stadt + Handel 01/- 04/2023 Flächendeckende Vollerhebung Standortdaten, Verkaufsfläche und Sortimente aller Einzelhandelsbe- triebe, städtebauliche Analyse, zentr- energänzende Funktionen (ZEF), Leerstände Zentren- befra- gung Befragung durch Stadt + Handel 04- 06/2023 Standardisierte Online-Befragung zu den Bezirkszentren Beuel, Bad Godesberg, Duisdorf Einkaufsorientierung, Angebotslü- cken, Einschätzung zum Einzelhan- delsstandort, Stärken-Schwächen- Analyse Nahversor- gungsbe- fragung Befragung durch Stadt + Handel 04- 06/2023 Standardisierte Online-Befragung Einkaufsorientierung, Nahversor- gungssituation, Wahl der Einkaufs- orte, Stärken-Schwächen-Analyse Zentren- rundgänge Moderation durch Stadt + Handel 05/2023 Zentrenrundgänge in den vier Zen- tren Innenstadt, Beuel, Bad Godes- berg und Duisdorf Diskussion und Einschätzungen loka- ler Stakeholder zu Stärken/Schwä- chen/Potenzialen der Zentren vor Ort Vor-Ort- Analysen Begehung durch Stadt + Handel 07/2023 Begehung der zentralen Versor- gungsbereiche und weiterer prägen- der Standortbereiche städtebauliche Analyse sekundär- statistische Analysen Kaufkraftzahlen IFH Retail Con- sultants GmbH 2022 Berechnung der Umsatzwerte durch Stadt + Handel auf Basis branchen- und betriebsüblicher Kennwerte der Fachliteratur und aus Unternehmens- veröffentlichungen (u. a. EHI Handel aktuell, Hahn Retail Real Estate Re- port, IFH/BBE Struktur- und Marktdaten) Weitere sekundärstatistische Quellen Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 Fachbeitrag Gewerbe- und Industrieflächen in der Bundesstadt Bonn (Dr. Jansen 2017) Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn mit Stand 2022 Jahreswirtschaftsbericht 2022 der Bundesstadt Bonn Masterplan Innenstadt 2012 Rahmenplanung Bundesviertel 2023 Regionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2002 (:rezk) sowie die Fortschreibung in 2010 des regiona- len Arbeitskreises Bonn, Rhein-Sieg, Ahrweiler (:rak) Statistische Daten Stadt Bonn zu Einwohner*innen, Studierenden, Tourismus, Wohnbaupotenzialen Vitale Innenstädte 2022 (Ergebnisse zur Bonner Innenstadt) Quelle: Darstellung Stadt + Handel.Seite 15 von 293 Einführung 10 Bestandserhebung der Einzelhandelsbetriebe Zwischen Januar und April 2023 wurde eine flächendeckende Bestandserhebung der Ein- zelhandelsbetriebe in der Stadt Bonn durchgeführt. Die Einzelhandelserfassung erfolgte mittels einer Stichtagserhebung, wobei sämtliche zum Erhebungszeitpunkt vorgefunde- nen Einzelhandelsbetriebe erfasst wurden. Bei der vom Planungs- und Gutachterbüro Stadt + Handel durchgeführten Erhebung wur- den neben dem Namen und der Adresse der Betriebe u. a. zwei weitere zentrale Mess- größen erfasst. Zum einen wurden die Gesamtverkaufsflächen der einzelnen Anbieter aufgenommen, zum anderen fand eine differenzierte Aufschlüsselung der Verkaufsflä- chen nach Warensortimenten statt, um die tatsächlichen Angebotsverhältnisse sowohl der Kern- als auch Nebensortimente realitätsnah abbilden zu können. Weiterhin wurden im Rahmen der Bestandserhebung die Verkaufsflächen großflächiger Fachmarktkonzepte nach innen- und außenliegender Verkaufsfläche differenziert. In An- lehnung an die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Definition der Ver- kaufsfläche und der bauplanungsrechtlichen Implikation der Verkaufsflächengröße im Ge- nehmigungsverfahren (z. B. verankert in der Großflächigkeitsschwelle) wurde die Außen- verkaufsfläche vollumfänglich erfasst. Bezogen auf die Erfassungsmethodik ist je nach Situation entweder die eigenständige Vermessung der Verkaufsfläche oder die persönliche Befragung des Personals bzw. der Geschäftsinhabenden erfolgt. Die aktuelle Rechtsprechung zur Verkaufsflächendefinition des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2016 (u. a. BVerwG 4 C 1.16) fand dabei konsequente Anwendung. Persönlich erfragte Verkaufsflächen wurden grundsätzlich auch auf ihre Plausibilität hin überprüft und ggf. modifiziert. Eine Schätzung von Verkaufs- flächen fand nur im Ausnahmefall statt, wenn etwa trotz mehrmaliger Zugangsversuche zu einem Ladengeschäft eine Messung oder Befragung nicht möglich war (z. B. bei La- denleerständen aufgrund von Betriebsaufgaben). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Untersuchungen sind neben dem Ladeneinzelhandel auch Betriebe des Lebensmittel- handwerks (z. B. Fleischer, Bäcker), Tankstellenshops, Kioske und Hofläden erfasst wor- den. Darüber hinaus sind Ladenleerstände3 – soweit eine vorherige Einzelhandels- oder ladenähnliche Dienstleistungsnutzung erkennbar war – als wichtiger Indikator der Einzel- handelsstruktur in zentralen Bereichen erfasst worden. Außerdem wurden die zentrener- gänzenden Funktionen der Zentren erhoben, da Art und Dichte ergänzender öffentlicher wie privater Einrichtungen (wie etwa Dienstleistungen und Verwaltung, Gastronomie, Bil- dung und Kultur etc.) wesentliche Bestandteile von zentralen Versorgungsbereichen sind. Zentrenbefragungen Für die mit BEZK 2012 festgelegten und übergeordneten B-Zentren Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf wurde im Rahmen der Konzeptfortschreibung jeweils gesondert eine Zentrenbefragung durchgeführt. Damit wurden die Ergebnisse der September bis Novem- ber 2022 in der Bonner Innenstadt durchgeführten Befragung Vitale Innenstädte der IFK Köln auch um Aussagen zu den B-Zentren der Stadt Bonn ergänzt. Die Fragebögen für 3 Bezüglich der Leerstände ist zu beachten, dass das vorliegende Konzept nur die Situation der Stichtagserhebung wider- spiegelt und im Einzelhandelsbereich, so auch bei den Leerständen, stetige Veränderungen – zum Teil auch wieder Neubelegungen – erfolgen und der Kennwert daher hier nicht zu hoch zu gewichten ist, da sie Erhebung keine strukturelle Leerstandserhebung ersetzt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass diese Zahl auch längerfristige Leerstände umfasst. Anhand längerfristiger Leerstände ist nicht pauschal auf die Situation im ZVB zu schließen, da die Gründe für die Leer- stände vielfältig sein können – Eigentümer, Miethöhen, Qualität der Ladenflächen.Seite 16 von 293 Einführung 11 die Zentrenbefragung orientierten sich daher an der Befragung Vitale Innenstädte und beinhalteten Fragen zum Einkaufsverhalten der Teilnehmenden. Neben den Besuchs- gründen wurde nach der Besuchshäufigkeit sowie der üblichen Verweildauer im jeweili- gen Zentrum gefragt. Auch die Wahl des Verkehrsmittels für den Zentrenbesuch wurden thematisiert. Über Fragen zur Attraktivität des jeweiligen Zentrums sowie beispielsweise zu derzeit vermissten Angeboten wurden Einschätzungen zum jeweiligen Einzelhandels- standort abgefragt. Darüber hinaus konnten sich die Teilnehmenden über freie Antwort- möglichkeiten zu ihren Wünschen, Ideen und Anregungen zur Weiterentwicklung der Zen- tren äußern. Die Befragungen fanden als Online-Befragungen statt. Die Bewerbung erfolgte dabei so- wohl über Plakate und Werbebanner im öffentlichen Raum, die zufällig gewählte Direkt- anschrift von 1000 Bonner*innen, als auch über verschiedene digitale Kanäle der Stadt Bonn (u. a. Social Media), die Presse sowie die Beteiligungsplattform „Bonn macht mit“. An den Zentrenbefragungen nahmen insgesamt 805 Personen teil (Davon 366 an der Befragung zum B-Zentrum Bad Godesberg, 282 an der Befragung zum B-Zentrum Beuel sowie 157 an der Befragung zum B-Zentrum Duisdorf). Nahversorgungsbefragung Parallel zu den Zentrenbefragungen fand für die Gesamtstadt Bonn eine weitere Online- Befragung statt, welche das Thema Nahversorgung behandelte. Die Bürger*innen wur- den im Rahmen der Befragung nach ihren Einkaufsgewohnheiten in Bezug auf die Nah- versorgung sowie zu ihrer Zufriedenheit mit den Nahversorgungsstrukturen (z.B. im Sinne der räumlichen Nähe, Angebotsqualität oder des Preisniveaus) gefragt. Auch die Wahl der Einkaufsorte wurde im Rahmen der Befragung thematisiert. Die Bewerbung fand ebenfalls über Plakate und Werbebildschirme im öffentlichen Raum, sowie über diverse digitale Kanäle statt. Insgesamt nahmen an der Nahversorgungsbefragung 1.105 Perso- nen teil. Zentrenspaziergänge Ergänzend zur städtebaulichen Analyse der Zentren sowie der durchgeführten Befragun- gen wurden in der Innenstadt und den Bezirkszentren thematische Spaziergänge mit in- teressierten lokalen Akteur*innen sowie interessierten Bürger*innen durchgeführt. Die Er- gebnisse der Spaziergänge fanden Eingang in die Analyse und Bewertung der Zentren im Zuge des Zentrenkonzepts. Folgende Leitfragen standen hierbei im Fokus: Wie gestalten sich die Lage und Struktur des Zentrums? Welche Versorgungsfunktion wird durch das Zentrum übernommen? Wie ist die Angebotsstruktur – insbesondere Branchen- und Nutzungsmixmix zu bewerten? Wie sind die Magnetbetriebe und deren Erscheinungsbild für die Entwicklung des Zentrums zu beurteilen? Welche Leerstände sind besonders relevant für die Funktionsstruktur des Zent- rums? Wie ist die städtebauliche Qualität und Aufenthaltsqualität zu bewerten? Welche städtebaulichen Barrieren/Dominanten gibt es? Wie haben sich Kundenläufe und Frequenzlagen entwickelt? Wie stellt sich die Erreichbarkeit dar? Welche Entwicklungsperspektiven gibt es für das Zentrum?Seite 17 von 293 Einführung 12 Städtebauliche Analysen Um die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche seit der Erstellung des letzten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes nachvollziehen zu können, wurden im Juli 2023 die zentralen Versorgungsbereiche (A-, B-, C- und D-Zentren) begangen und städtebauliche Analysen vor Ort durchgeführt.Seite 18 von 293 Grundlagen 13 2 Grundlagen 2.1 RECHTLICHE RAHMENVORGABEN Die räumlich-funktionale Steuerung der Einzelhandelsstruktur obliegt der Hoheit der Kom- mune. Das Recht sowie der Inhalt dieser Steuerungsmöglichkeiten wird durch Gesetze, Gerichtsurteile sowie ergänzende Planwerke wie dem Landesentwicklungsplan Nord- rhein-Westfalen (LEP NRW) vorgegeben. Nach einführenden Hinweisen zur rechtlichen Einordnung von Einzelhandelsentwick- lungskonzepte werden nachfolgend die relevanten landes- und regionalplanerischen Vor- gaben skizziert. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. zur Abgrenzung und Schutzfunktion von zentralen Versorgungsbereichen, zu Nahversorgungsstandorten und zur Sortimentsliste) finden sich in den einzelnen Teilkapiteln in inhaltlicher Zuordnung zu den jeweiligen Themenbereichen. Darüber hinaus ist wird auch die aktuelle Rechtspre- chung der Europäischen Ebene beachtet. 2.1.1 Rechtliche Einordnung von Einzelhandelskonzepten Wesentlich sind Kommunen durch das Bau- und Planungsrecht mit Befugnissen ausge- stattet, die Standortwahl von Handelsbetrieben im Sinne gesamtstädtisch gewinnbringen- der Grundsätze zu steuern, ohne jedoch Konkurrenzschutz oder Marktprotektionismus zu betreiben. Durch die kommunale Genehmigungspraxis und Bauleitplanung kann die öf- fentliche Hand aktiv Einfluss darauf nehmen, den für die Bürgerschaft sowie Besuchen- den interessanten Nutzungsmix der Innenstadt, in Stadtteil- oder Nahversorgungszentren und an Nahversorgungs- und Ergänzungsstandorten dauerhaft zu stabilisieren und aus- zubauen. Jede Steuerung von Bauvorhaben mittels Genehmigungsverfahren bzw. der Bauleitpla- nung bedarf einer aus dem Bauplanungsrecht abgeleiteten, sorgfältig erarbeiteten Be- gründung. Da die Steuerung im Einzelfall auch eine Untersagung oder eine Einschrän- kung von Vorhaben bedeuten kann, werden an die Begründung dieses hoheitlichen Han- delns bestimmte rechtsstaatliche Anforderungen gestellt. Im Zentrum der kommunalen Steuerungsbemühungen müssen stets raumordnerische oder städtebauliche – also bo- denrechtliche – Aspekte stehen, zu denen insbesondere der Schutz zentraler Versor- gungsbereiche (ZVB) gehört. Rechtliche Grundlagen für das vorliegende BEZK sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die dazu ergangene Rechtsprechung4. Der Bundesgesetzgeber hat mit den Novellen des BauGB den Stellenwert kommunaler Ein- zelhandelsentwicklungskonzepte im Rahmen der Bauleitplanung gestärkt. Nachdem sie bereits als besonderer Abwägungsbelang in § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verankert waren, stellen sie auch in § 9 Abs. 2a BauGB (einfache Innenbereichs-Bebauungspläne zur Er- haltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche) eine wesentliche Abwägungs- grundlage dar. Die Bedeutung von kommunalen Einzelhandelskonzepten für die Recht- fertigung der Planung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) deutlich hervorgeho- ben.5 4 Vgl. zahlreiche Urteile zum Themenkomplex der Einzelhandelssteuerung im Rahmen der Bauleitplanung, u. a. OVG NRW Urteil vom 19.06.2008 – AZ: 7 A 1392/07, bestätigt durch das BVerwG Urteil vom 17.12.2009 – AZ: 4 C 2.08; OVG NRW Urteil vom 15.02.2012 – AZ: 10 D 32/11.NE). 5 Vgl. BVerwG Urteile vom 27.03.2013 – AZ: 4 CN 6/11, 4 CN 7/11, 4 C 13/11.Seite 19 von 293 Grundlagen 14 Darüber hinaus gewährleistet das BEZK eine Konformität zu den Zielen und Grundsätzen der Landes- und Regionalplanung. Das BEZK soll als politisch gestützter Fachbeitrag eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die Bauleitplanung und den Stadtentwicklungsprozess der nächsten Jahre bilden. Wesentliche Voraussetzungen für die gewinnbringende Nutzung des Ein- zelhandels- und Zentrenkonzeptes sind u. a. der politische Beschluss im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch den Rat der Bundesstadt Bonn sowie das anschließende Testat der Bezirksregierung Köln, damit es in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen ist. 2.1.2 Europäische Ebene Auf europäischer Ebene hat ein EuGH-Urteil aus 2018 (EuGH, Urteil vom 30.1.2018 – C-360/15, C-31/16, zur RL 2006/123, sog. Dienstleistungsrichtlinie) in der deutschen Ein- zelhandelsteuerung viel Beachtung gefunden. Hieraus geht hervor, dass eine nicht ver- hältnismäßige (zur Erfüllung des verfolgten Zieles), nicht erforderliche (zwingender Grund des Allgemeininteresses) und diskriminierende (mengenmäßige oder territoriale Be- schränkung) Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten von Einzelhandel durch Bau- leitplanung gegen Unionsrecht verstößt. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die EU-Kommission nach aktuellem Kenntnisstand Untersuchungen im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren gegen Einzelhandelsregelungen in den Landesentwicklungsplänen mehrerer Bundesländer (u.a. Niedersachsen, Baden-Württemberg und NRW) durchführt. Dabei geht es unter an- derem auch um die Frage, ob die Europarechtskonformität der LEP-Regelungen noch dadurch gewährleistet wird, dass Zielabweichungsverfahren die "Schärfe" der LEP -Re- gelungen im Bedarfsfall abmildern können. Die EU-Kommission ist davon nicht überzeugt und bezweifelt insbesondere den praktischen Nutzen der in den landesplanerischen Re- gelungen enthaltenen Zielabweichungsverfahren. Der Ausgang dieser Verfahren und de- ren Auswirkungen auf die LEP-Praxis in Deutschland ist offen. 2.1.3 Landes- und Regionalplanung Eine wichtige Grundlage der kommunalen Einzelhandelssteuerung bilden, trotz der kom- munalen Planungshoheit, die landes- und regionalplanerischen Vorgaben. Die kommu- nale Bauleitplanung hat deren Ziele und Grundsätze entsprechend der lokalen Gegeben- heiten zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Im Folgenden sind, die für die Entwicklung des Einzelhandels in Bonn wesentlichen Vorgaben aus der Landes- und Regionalplanung beschrieben. Landesplanerische Vorgaben (LEP NRW 2019) Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in der Beschlussfassung vom 06.08.2019 finden sich folgende Ziele [Z] und Grundsätze [G] zur Ansiedlung groß- flächiger Einzelhandelsvorhaben, die im Folgenden zusammenfassend dargestellt wer- den und die bei der Fortschreibung des BEZK Beachtung bzw. Berücksichtigung finden: [6.5-1 Z] Standorte des großflächigen Einzelhandels in allgemeinen Sied- lungsbereichen: „Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch festgeleg- ten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden.“Seite 20 von 293 Grundlagen 15 [6.5-2 Z] Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen: „Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunut- zungsverordnung mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie in neu geplanten zentralen Versorgungs- bereichen in städtebaulich integrierten Lagen, die aufgrund ihrer räumlichen Zu- ordnung sowie verkehrsmäßigen Anbindung für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz-, mittel- oder langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, dargestellt und festgesetzt werden. Zentrenrelevant sind die Sortimente gemäß Anlage 1 und weitere von der jeweili- gen Gemeinde als zentrenrelevant festgelegte Sortimente (ortstypische Sorti- mentsliste). Ausnahmsweise dürfen Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden, wenn nachweislich eine Lage in den zentralen Versorgungsbereichen aus städte- baulichen oder siedlungsstrukturellen Gründen, insbesondere der Erhaltung ge- wachsener baulicher Strukturen oder der Rücksichtnahme auf ein historisch wert- volles Ortsbild, nicht möglich ist und die Bauleitplanung der Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient und zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.“ [6.5-3 Z] Beeinträchtigungsverbot: „Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen zentrale Ver- sorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.“ [6.5.4 G] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche: „Bei der Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglich- ten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Ge- meinde für die geplanten Sortimentsgruppen nicht überschreiten.“ [6.5-5 Z] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentrenrelevanter Randsortimente: „Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimen- ten dürfen nur dann auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen darge- stellt und festgesetzt werden, wenn der Umfang der zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt und es sich bei diesen Sortimenten um Randsortimente handelt.“ [6.5-6 G] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenre- levanter Randsortimente: „Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebietes für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsver- ordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll außerhalb von zentra- len Versorgungsbereichen 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten.“Seite 21 von 293 Grundlagen 16 [6.5-7 Z] Überplanung von vorhandenen Standorten mit großflächigem Ein- zelhandel: „Abweichend von den Festlegungen 1 bis 6 dürfen vorhandene Stand- orte von Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung außer- halb von zentralen Versorgungsbereichen als Sondergebiete gemäß § 11 Ab- satz 3 Baunutzungsverordnung dargestellt und festgesetzt werden. Dabei sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen in der Regel auf die Verkaufsflächen, die baurechtlichen Bestandsschutz genießen, zu begrenzen. Wird durch diese Be- grenzung die zulässige Nutzung innerhalb einer Frist von sieben Jahren ab Zu- lässigkeit aufgehoben oder geändert, sind die Sortimente und deren Verkaufsflä- chen auf die zulässigen Verkaufsflächenobergrenzen zu begrenzen. Ein Ersatz zentrenrelevanter durch nicht zentrenrelevante Sortimente ist möglich. Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht, wenn dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden erfolgt.“ [6.5-8 Z] Einzelhandelsagglomerationen: „Die Gemeinden haben dem Entste- hen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandels- agglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken. Darüber hinaus haben sie dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Er- weiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versor- gungsbereiche von Gemeinden durch Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird.“ [6.5-9 G] Regionale Einzelhandelskonzepte: „Regionale Einzelhandelskon- zepte sind bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen in die Abwägung einzustellen.“ [6.5-10 Z] Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung: „Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung sind, soweit von § 12 Absatz 3a Satz 1 Baugesetzbuch kein Gebrauch gemacht wird, nur zu- lässig, wenn sie den Anforderungen der Festlegungen 6.5-1, 6.5-7 und 6.5-8 ent- sprechen; im Falle von zentrenrelevanten Kernsortimenten haben sie zudem den Festlegungen 6.5-2 und 6.5-3, im Falle von nicht zentrenrelevanten Kernsortimen- ten den Festlegungen 6.5-3, 6.5-4, 6.5-5 und 6.5-6 zu entsprechen.“ Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt“ und Einzelhandelserlass NRW 2021 Die Landesregierung in NRW hat jüngst die Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ auf den Weg gebracht, in deren Rahmen sie u.a. die Flexibilisie- rung des Planungsrechts für den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) anstrebt. Dadurch soll den „Kundenanforderungen an einen barrierefreien und modernen Lebensmitteleinzel- handel genüge“ getan werden. Zudem soll „zur Verbesserung der Nahversorgung [die] Ansiedlungen von Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen in städtebaulich integrierten Lagen auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche“ weiter gefördert werden.6 6 Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ der Landesregierung, vertreten durch die Ministerin für Hei- mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, den Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW und den Minister der Finanzen des Landes NRW).Seite 22 von 293 Grundlagen 17 Auch der Einzelhandelserlass NRW 2021 beinhaltet eine Flexibilisierung bei der raum- ordnerischen Prüfung von Einzelhandelsvorhaben außerhalb eines festgelegten ZVB. Nach Ziffer 5.8 des Einzelhandelserlasses (siehe S. 85) muss eine Vorlage des Bauan- trags bzw. der Bauvoranfrage für ein Einzelhandelsvorhaben außerhalb eines festgeleg- ten ZVB bei der zuständigen Raumordnungsbehörde erst ab einer zur Genehmigung ge- stellten Verkaufsfläche von über 1.200 m² erfolgen. Durch diese Handlungsanweisung soll den Kommunen mehr Eigenverantwortung bei der Zulassung von Einzelhandelsbe- trieben bis zu dieser Größenordnung überlassen werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Kontext jedoch insbesondere, ob bei mehreren Einzelhandelsbetrieben um eine Funkti- onseinheit bzw. Agglomeration handelt (vgl. hierzu EH-Erlass NRW 2021). Darüber hinaus enthält der Einzelhandelserlass „Hinweise, Empfehlungen und Weisun- gen [zur] landeseinheitlichen Planung und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von groß- flächigen Einzelhandelsbetrieben. Sie gehen vom geltenden Recht aus und berücksichti- gen die einschlägige Rechtsprechung. Sie sind ausschließlich auf städtebauliche und raumordnerische Ziele, insbesondere auf die Sicherung einer ausreichenden und ausge- wogenen Versorgung mit Gütern aller Bedarfsstufen i. S. d. Daseinsvorsorge, ausgerich- tet. Sie verfolgen nicht das Ziel, auf den Wettbewerb der unterschiedlichen Unternehmen und Betriebsformen des Handels Einfluss zu nehmen. Der Erlass dient somit insbesondere auch einer Stärkung der kommunalen Planungsho- heit, die durch die Hinweise und Empfehlungen unterstützt werden soll. Denn es ist vor allem Aufgabe der Kommunen, die Einzelhandelsentwicklung vor Ort zu steuern, um so- wohl die Zentren zu stärken als auch die Nahversorgung zu sichern“ (EH-Erlass NRW 2021, S. 7). Die Hinweise, Empfehlungen und Weisungen des Einzelhandelserlass Nordrhein-West- falen 2021 wurden bei der Erstellung dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, ins- besondere im Nahversorgungskonzept, berücksichtigt. Regionalplanerische Vorgaben Die Bundesstadt Bonn liegt im Regierungsbezirk Köln. Die für Bonn relevanten regional- planerischen Vorgaben finden sich im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teil- abschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg (GEP Region Bonn/Rhein-Sieg). Der im Mai 2009 be- kanntgemachte Regionalplan beinhaltet folgendes regionalplanerisches Ziel, welches bei der weiteren Erarbeitung dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu berücksichtigen ist: „Definition der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) Ziel 1: Die Einzelhandelsent- wicklung auf die Allgemeinen Siedlungsbereiche konzentrieren! In der Bauleitplanung dürfen Sondergebiete für Einkaufszentren, großflächige Einzelhan- delsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) geplant werden.“7 7 Bezirksregierung Köln (2009): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, S. 13.Seite 23 von 293 Grundlagen 18 Regionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept Im Herbst 2000 beauftragte der "Regionale Arbeitskreis Entwicklung, Planung und Ver- kehr" (:rak) der Region Bonn/Rhein-Sieg-Ahrweiler drei Beratungsbüros damit, ein „prä- ventives Strategiekonzept für die gesamte Region“ im Hinblick auf Einzelhandel und Zen- trenentwicklung zu erarbeiten. Im Regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzept 20028 werden die folgenden Ziele und Prinzipien definiert, welche alle Kommunen unabhängig von ihrer Größe, Lage und Aus- gangssituation verfolgen: die Sicherstellung und Förderung der materiellen Versorgung durch Einzelhandel und Teilhabe an kulturellen und Freizeitaktivitäten, die Erhaltung und Entwicklung der Stadt- und Siedlungszentren als Schwerpunkte wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Aktivitäten und damit als „Identitätspole“, die Sicherstellung und Förderung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in Ein- zelhandels-, Kultur- und Freizeitbetrieben bzw. -einrichtungen, die Einhaltung und Verstärkung der Prinzipien der Nachhaltigkeit vor allem be- züglich Flächenverbrauch und Verkehrsaufkommen. Um diese Ziele zu erreichen, verabredeten die Kommunen und Kreise der Region ein Verfahren der gemeinsamen Einzelhandelsentwicklung, das auf offener Kommunikation und Kooperation beruht und in allen Fällen, in denen gemeindeübergreifende Belange berührt sind, in freiwilliger, aber verbindlicher Verpflichtung nach vereinbarten Prinzipien und Regeln erfolgt. So entwickelte der :rak in 2010 mit der Fortschreibung des :rezk Ar- beitshilfen und Leitfäden für einheitliche Vorgehensweisen und Abstimmungsverfahren hieraus. Die informellen Inhalte des :rezk wurden im Rahmen der Fortschreibung des BEZK 2025 insbesondere bei der Erarbeitung der Entwicklungszielstellungen, des Zentren- und Nah- versorgungskonzeptes und der Ansiedlungsleitsätze berücksichtigt. 2.2 TRENDS Bevor im Rahmen der Markt- und Standortanalyse die Angebots- und Nachfragesituation in Bonn analysiert wird, erfolgt einführend zunächst eine Darstellung der relevanten Trends im Einzelhandel sowie ein Bezug dieser auf die Stadt Bonn. Der Einzelhandel unterliegt als dynamischer Wirtschaftsbereich einem fortwährenden Veränderungsprozess. Maßgeblich sind dabei bundesweite Veränderungen auf der Nachfrage- und Angebotsseite. Diese werden nachfolgend erläutert und auch in deren Wirkungen auf den Bonner Einzelhandel dargestellt. 2.2.1 Nachfrageseitige Aspekte Wertewandel: Mit jeder Generation ändern sich Wertvorstellungen, Gewohnheiten und Ansprüche an die Lebensumwelt. Die Folge sind deutlich stärker ausdifferenzierte und neue Lebensstile u. a. mit Fokus auf körperliches Wohlbefinden und Nachhaltigkeit sowie im Lebensmitteleinzelhandel insbesondere einem zunehmenden Fokus auf Regionalität und Frische der Produkte. Darüber hinaus ist ein Bedeutungsgewinn des bewussten Kon- sums feststellbar. Zudem wird dem Konsum neben der materiellen Bedeutung auch zu- nehmend ein immaterieller Erlebniswert (s. u.) beigemessen. 8 Nachfolgend abgekürzt als :rezk 2002.Seite 24 von 293 Grundlagen 19 Individualisierung: Die Zahl der Privathaushalte steigt in Deutschland weiter an, wobei sich die durchschnittliche Personenzahl je Haushalt stetig reduziert. Neben dieser quan- titativen Entwicklung führen auch qualitative Aspekte der Individualisierung (z. B. Ausdif- ferenzierung von Zielgruppen, Individualisierung von Lebensbiografien) zu neuen Kon- sumverhaltensmustern (s. u.). Die Nachfrage nach der Art der Produkte verändert sich durch den Wertewandel und die Individualisierung. Für den stationären Einzelhandel in Bonn bedeutet dies, dass die veränderten Konsumentenwünsche wahrgenommen werden und Angebote angepasst werden sollten. Demografischer Wandel: Die Bevölkerung in Deutschland wird insgesamt – trotz kurz- fristiger, migrationsbedingter Sondereffekte – weniger und durchschnittlich älter, wobei mit erheblichen regionalen Unterschieden zu rechnen ist. Zudem nimmt innerhalb der Gruppe der Über-65-Jährigen der Anteil der Hochbetagten zu. Relevant ist diese Entwick- lung vor allem für die örtliche Nahversorgungsstruktur, da die Nahraumversorgung für diese Kundengruppe gerade dann an Bedeutung gewinnt, wenn mit dem Alter die moto- risierte Individualmobilität eingeschränkt wird. Bundesweit reagiert der Handel bereits auf diese Entwicklungen mit bestimmten Betriebsformaten, angepasster Ladengestaltung und Serviceleistungen für Senioren (z. B. Bringdienste). Die Bevölkerung wird älter. Somit ändern sich auch die Anforderungen, die an Einzelhandelsangebote und insbesondere an die Erreichbarkeit dieser gestellt werden. Dies betrifft auch die Stadt Bonn. Zukünftig kommt daher der Gewähr- leistung einer Nahversorgung bzw. einer guten, möglichst barrierefreien Erreich- barkeit der Lebensmittelangebote in Bonn eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell aus Bürger*innensicht nicht opti- male Erreichbarkeit/Barrierefreiheit der Bonner Lebensmittelmärkte (s. Befragung Nahversorgung) sowie der vielen in Bonn bestehenden „kleineren“ Lebensmittel- märkte, die keine optimale Marktaufstellung (z.B. breite Gänge) aufweisen. Onlinehandel/Digitalisierung: Die Bedeutung des Online-Handels am gesamten Einzel- handelsumsatz wächst kontinuierlich und lag im Jahr 2021 unter anderem bedingt durch einen verstärkten Online-Absatz hervorgerufen durch die COVID-19 Pandemie bereits bei rd. 14,7 % des Einzelhandelsumsatzes (siehe nachfolgende Abbildung). Die Prognose für 2024 zeigt, dass der Online-Anteil nach einem leichten Rückgang 2022 aktuell stagniert.Seite 25 von 293 Grundlagen 20 Abbildung 3: Entwicklung des Online-Anteils am Einzelhandelsumsatz Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Statistisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE). Sortimentsspezifisch sind große Unterschiede festzustellen. Während der Online-Um- satzanteil v. a. in innenstadtaffinen Warengruppen (unter anderem Fashion & Acces- soires und Unterhaltungselektronik) am höchsten ist, sind im Bereich des Lebensmittel- und Drogeriewarenhandels bislang noch vergleichsweise geringe Online-Umsatzanteile festzustellen. Auch wenn dieses Segment langfristig an Dynamik gewinnen wird, so kon- zentrieren sich erste Entwicklungen auf Metropolen und Ballungsräume, in denen aktuell bereits erfolgsversprechende Modelle zur Online-Bestellung von Lebensmitteln umge- setzt werden. Abbildung 4: Gesellschaftliche Wandlungsprozesse Quelle: Fotos © M-SUR/Fotolia, © Worawut/AdobeStock, © oneinchpunch/Fotolia, © zapp2photo/Fotolia. Darüber hinaus findet auch eine Digitalisierung anderer Lebensbereiche statt und die On- line-Affinität steigt deutlich an. Der damit einhergehende Sharing-Gedanke („Nutzen statt Besitzen“) wird auf Konsumentenseite immer deutlicher – die reine Nutzungsmöglichkeit wird wichtiger als der eigentliche Besitz. Der Onlinehandel gewinnt weiterhin an Bedeutung und verändert Kundenverhal- tensweisen. Für den stationären Einzelhandel auch in Bonn wird es daher zuneh- mend wichtiger sich zielgerichtet zu positionieren, um Kunden weiterhin zu binden 428,3 432,2 423,1 417,2 426,3 430 ,2 432,7 427,6 432,3 418,9 427,2 437,9 445,4450 ,9458,0 478,2 493,2 514,4 527,8 545,7 579,5 588,4 630 ,8 649,1 671,8 4,4 6,4 8,4 10 ,4 12,6 15,6 20 ,2 24,4 28,0 32,0 35,6 39,9 44,2 48,9 53,3 59,2 72,8 86,7 84,5 85,4 88,3 0 ,3 0 ,4 0 ,5 0 ,7 1,0 1,5 1,9 2,4 2,9 3,7 4,7 5,6 6,3 7,1 7,8 8,3 9,0 9,5 10 ,1 10 ,8 12,6 14,7 13,4 13,2 13,1 0 ,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10 ,0 12,0 14,0 16,0 18,0 20 ,0 0 10 0 20 0 30 0 40 0 50 0 60 0 70 0 80 0 Ant eil B2C-E-Commerce am Einzelhandelsumsat z in % Net t oumsat z in Mrd. Euro Net t oum sat z Einzelhandel Net t oum sat z B2C-E-Com m erce Ant eil B2C-E-Com m erce in %Seite 26 von 293 Grundlagen 21 und für die Kunden attraktive Angebote bereit zu halten. Darüber hinaus gewinnt die zukünftige Attraktivierung der Zentren sowie die Nutzungsmischung an Be- deutung. Kopplung und Entkopplung von Konsum: Aufgrund der bereits skizzierten gesell- schaftlichen Wandlungsprozesse, des hohen Motorisierungsgrades und sinkender Zeit- kontingente (insb. durch die individualisierten Lebensformen und die „doppelte“ Erwerbs- tätigkeit in Familien) wird der Einkaufsaufwand weiter durch weniger, aber dafür umfas- sendere Einkäufe reduziert. Das so genannte one-stop-shopping begünstigt die Bildung von flächenintensiven Kopplungsstandorten. Einkaufswege werden dabei zumeist mit be- ruflichen oder freizeitbedingten Wegen gekoppelt. Auf der anderen Seite führt die weiter zunehmende Nutzerfreundlichkeit von Online-Einkäufen (insb. durch die Entwicklung des Mobile Commerce auf dem Smartphone) zu einer zeitlichen und räumlichen Entkopplung von Konsum. Kopplung und Entkopplung von Konsum führt zu Veränderungen der Einkaufsorte sowie zu Kaufkraftabflüssen in den Onlinehandel. Dies wirkt sich auch in Bonn, teilweise steigernd, teilweise reduzierend auf die Umsätze des lokalen Einzelhan- dels aus. Erlebnisorientierung: Der Erlebniseinkauf spielt nicht nur beim klassischen Einzelhan- delseinkauf eine wichtige Rolle. Auch im Bereich der Nahversorgung versuchen die An- bieter durch hochwertigere Warenpräsentation, Erhöhung der Angebotsvielfalt (insb. auch regionale und zielgruppenspezifische Produkte) sowie spezielle Serviceangebote die Auf- merksamkeit der Kunden zu gewinnen. Der Einkauf wird dabei ähnlich emotional aufge- laden wie in anderen Branchen auch. Dies führt u. a. zu einem erhöhten Platzbedarf und damit verbunden höheren Verkaufsflächenansprüchen. Der reine Versorgungseinkauf im Einzelhandel bzw. das klassische „Shopping“ verliert in den letzten Jahren an Bedeutung. Kunden kaufen gezielter Produkte und suchen die Zentren weniger zum Einkauf und vermehrt zum Erleben oder zum Besuch der Gastronomien auf. Dies stellt auch für die Bonner Zentren eine besondere zukünftige Herausforderung dar, da die weiteren Attraktivitätsfaktoren von Zentren (bspw. Aufenthaltsqualität, Erlebnisse) für die Kunden (auch die Bon- ner*innen, wie die Befragungen zeigen) stärker in den Vordergrund treten und somit auch bei der Zentrenentwicklung verstärkt beachtet werden sollten. Preis-/Zielgruppenpolarisierung: Obwohl insgesamt ein Wachstum der Haushaltsein- kommen zu verzeichnen ist, führt die Einkommenssteigerung erst seit den letzten Jahren wieder zu einer Erhöhung der Ausgaben im Einzelhandel. Ein stetig wachsender Teil des Budgets der privaten Haushalte wird weiterhin für Wohnen (steigende Mieten und Mietnebenkosten) sowie freizeitorientierte Dienstleistungen ausgegeben. Darüber hinaus ist eine Polarisierung der Nachfrage feststellbar: Hochwertige und hochpreisige Angebote finden ebenso ihren Absatz wie discountorientierte Produkte. Mittelpreisige Anbieter ohne klaren Zielgruppenfokus geraten hingegen unter Druck. Veränderungen des Einkommens wirken sich auf die Ausgaben im Bereich des Einzelhandels aus. Durch die wachsende Polarisierung verändert sich die Nach- frage nach Produkten. Dies wirkt sich auch auf die Einzelhandelsbetriebe der Bon- ner Zentren in Form von steigenden Umsätzen der nachgefragten Produkte und sinkenden Umsätzen nicht mehr nachgefragter Produkte aus. Für den stationärenSeite 27 von 293 Grundlagen 22 Einzelhandel wird es daher zunehmend wichtiger, sich zielgerichtet zu positionie- ren, um Kunden weiterhin zu binden und für die Kunden attraktive Angebote bereit zu halten. 2.2.2 Angebotsseitige Aspekte Betriebliche Veränderungen: Die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe ist in Deutschland seit Jahrzehnten rückläufig. Verstärkt wurde diese Entwicklung insbesondere durch die coronabedingten Auswirkungen sowie zunehmend durch die Problematik, Nachfolger für Einzelhandelsbetriebe zu finden. Aufgrund hoher Arbeitsbelastung, langen Ladenöff- nungszeiten, hoher Konkurrenz durch Filialisten und den Online-Handel, eigentümersei- tigen Erwartungen an die Miethöhe und den weiteren, oben skizzierten sozioökonomi- schen Rahmenbedingungen wird die Nachfolgersuche zunehmend anspruchsvoller. Abbildung 5: Entwicklung der Anzahl der Betriebe im deutschen Einzelhandel Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: EHI Retail Institute Dies führt dazu, dass in den Zentren vermehrt leerstehende Ladenflächen auftreten, de- ren Weitervermietung aufgrund von immobilienseitigen Defiziten (z. B. geringe Verkaufs- fläche, fehlende Barrierefreiheit, Renovierungs-/Sanierungsstau) sich in Teilen schwierig gestaltet. In vielen Städten ist in den letzten Jahren aber auch zu beobachten, dass Geschäftsflä- chen in den Zentren nach dem Auszug von Einzelhandelsbetrieben durch zentrenergän- zende Funktionen (insbesondere Dienstleistungen und Gastronomie) nachgenutzt wer- den. Zwar ist das Einzelhandelsangebot in den Zentren dementsprechend rückläufig, je- doch bleibt die Frequentierung und Belebung der Zentren erhalten. Der Rückgang der Einzelhandelsbetriebe ist auch in Bonn, insbesondere in den Bonner Zentren zu beobachten. Zielstellung der Neuabgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche ist daher auch eine Konzentration auf bestehende Einzel- handelslagen, um diese zielgerichtet zu stärken. In den Bonner Zentren zeigt sich auch die bundesweit feststellbare Entwicklung, dass die Verkaufsflächen der Zentren abnehmen und Einzelhandelsgeschäftsflä- chen durch zentrenergänzende Funktionen nachgenutzt werden. Filialisierung/Konzentration: Neben dem absoluten Rückgang der Betriebszahlen ist eine Verschiebung innerhalb der verschiedenen Betriebsformen des Einzelhandels mit 418.122 411.950 412.351 412.465 40 9.0 39 40 3.46640 0 .293 381.377 375.577 372.20 9 366.90 5 360 .335 354.434 349.952 345.445 340 .674 338.545 338.982 319.995 329.238 334.591 240 .0 0 0 260 .0 0 0 280 .0 0 0 30 0 .0 0 0 320 .0 0 0 340 .0 0 0 360 .0 0 0 380 .0 0 0 40 0 .0 0 0 420 .0 0 0 440 .0 0 0 20 0 2 20 0 3 20 0 4 20 0 5 20 0 6 20 0 7 20 0 8 20 0 9 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 Anzahl an Unt ernehmen Ent w icklung 20 0 2-20 22 -20 % (rd. -1% p.a.)Seite 28 von 293 Grundlagen 23 einem Trend zur Großflächigkeit und zur Filialisierung zu erkennen. Neben dem Lebens- mitteleinzelhandel lassen sich Konzentrationsprozesse in vielen anderen Einzelhandels- branchen (u.a. Drogeriewaren (insb. DM, Rossmann), Buchhandlungen (z. B. Thalia), Textil-Kaufhäusern (u. a. H&M, P&C, C&A), Unterhaltungselektronik-Märkten (insb. Me- dia Markt, Saturn) und Sporthaus-Betreibern (z. B. Intersport, Decathlon) feststellen. Im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels sind die Konzentrationsprozesse auch in Bonn besonders stark ausgeprägt. In Zusammenwirkung mit dem deutlichen Rückgang des Lebensmittelhandwerks wird die räumliche Nahversorgung somit zunehmend ausgedünnt. Zielstellung des BEZK ist daher eine genaue Analyse der aktuellen Nahversorgungssituation sowie die Sicherung und Stärkung insbe- sondere der räumlichen, fußläufigen Nahversorgung. Wandel der Betriebsformen: Neben dem Entstehen und dem Bedeutungsgewinn meist großflächiger Betriebsformen von städtebaulicher Bedeutung, wie z. B. Factory-Outlet- Center und Fachmarktzentren, verlieren andere Handelsformate (z. B. Warenhäuser) un- ter anderem aufgrund ihrer undifferenzierten Zielgruppenansprache bei den Verbrau- chern an Bedeutung. Eindrucksvoll belegt wird diese Entwicklung durch die zahlreichen Schließungen von Warenhäusern (u. a. Hertie, Karstadt) bzw. die Fusion von Warenhaus- ketten (insb. Kaufhof/Karstadt). Moderne Handelsformate weisen in vielen Fällen ein ho- hes Maß an Spezialisierung (z. B. Bio-Supermärkte, Mode-Geschäfte) und Kundenorien- tierung auf. Auch für die Bonner Zentren bedeutet dies, dass zukünftig daran gearbeitet wer- den sollte, einen für Besuchende attraktiven Mix aus Einkauf, Erlebnis, Gastrono- mie, Kultur und Entertainment zu schaffen, um eine bessere Positionierung als soziale Orte und als „Orte der Überraschung“ zu erreichen. 2.2.3 Fokus: Nahversorgungsrelevanter Einzelhandel Die bereits seit längerem beobachtbaren Entwicklungstrends zu weniger und größeren Einheiten beim Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten, insbesondere beim Lebensmitteleinzelhandel, sowie die zunehmende Standortkonzentration in Form von Fachmarktstandorten (siehe Trend Filialisierung/Konzentration) haben in den vergan- genen Jahren weiter an Bedeutung gewonnen. Wandel der Betriebsformen im Lebensmitteleinzelhandel: In den letzten Jahrzehnten hat auch im Lebensmittel- und Drogeriewareneinzelhandel ein Wandel der Betriebsfor- men mit erheblichen Veränderungen der Betriebs- und Standortstrukturen stattgefunden. Besonders deutlich wird dieser an dem deutschlandweit zu beobachtenden ausgeprägten Rückgang der absoluten Anzahl der Einzelhandelsbetriebe im Lebensmitteleinzelhandel i. H. v. rd. 15 % ersichtlich (siehe Abbildung 6). Wird nach den jeweiligen Betriebstypen differenziert, so sind deutlich unterschiedliche Entwicklungen festzustellen. Signifikante Steigerungen der Marktanteile (hinsichtlich Anzahl der Betriebe und Umsätze) ergeben sich insbesondere für die Supermärkte, welche maßgeblich vom Wertewandel profitieren. Demgegenüber befindet sich die Betriebsform der Lebensmitteldiscounter nach einer dy- namischen Entwicklung in den 1990er und teilweise den 2000er Jahren gegenwärtig im Übergang zu einer Phase der Stagnation.Seite 29 von 293 Grundlagen 24 Abbildung 6: Entwicklung der Anzahl der Betriebe im deutschen Lebensmitteleinzelhandel Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: EHI Retail Institute Diese Entwicklung ist maßgeblich auf die Optimierung des Bestandsnetzes sowie einer Neuausrichtung des Betriebstypus zurückzuführen und vollzieht sich (aufgrund des güns- tigen Marktumfeldes) bei gleichzeitig steigenden Umsatz- und Flächenleistungen. Auch Drogeriefachmärkte stellen zunehmend hybride Betriebskonzepte dar und positio- nieren sich als „Kleinkaufhäuser“ mit einem entsprechend großen Warenspektrum. Die somit gleichermaßen hohe Bedeutung für die Nahversorgung und für die zentralen Ver- sorgungsbereiche gilt es daher verstärkt und sorgfältig abzuwägen. Im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels sind die Konzentrationsprozesse auch in Bonn besonders stark ausgeprägt. In Zusammenwirkung mit dem deutlichen Rückgang des Lebensmittelhandwerks wird die räumliche Nahversorgung somit zunehmend ausgedünnt. Zielstellung des BEZK ist daher eine genaue Analyse der aktuellen Nahversorgungssituation sowie die Sicherung und Stärkung insbe- sondere der räumlichen, fußläufigen Nahversorgung. Verkaufsflächenentwicklung: Parallel zu der sinkenden Anzahl der Verkaufsstätten ist im Lebensmittelhandel eine Zunahme der Gesamtverkaufsfläche zu beobachten, die sich aus Anpassungsstrategien der Marktteilnehmer an den demografischen Wandel (z. B. Verbreiterung der Gänge, Reduktion der Regalhöhen), den wachsenden Konsumansprü- chen sowie einer steigenden Sortimentsbreite und -tiefe (z. B. Frischware, Bio- und Con- venience-Produkte, Singlepackungen) ergibt. Bei den Lebensmitteldiscountern ist zeit- gleich zu den sinkenden Filialzahlen eine moderat steigende Verkaufsfläche zu verzeich- nen (siehe Abbildung 7). 9.560 9.590 9.660 9.70 0 9.980 10 .148 10 .50 5 10 .655 10 .785 10 .870 10 .90 0 10 .895 10 .960 10 .980 11.0 18 10 .850 10 .890 15.150 15.60 0 15.970 16.0 19 16.240 16.462 16.393 16.222 16.195 16.211 16.0 54 16.162 15.990 15.887 15.90 9 15.910 15.972 17.40 0 14.90 0 13.90 0 12.80 7 11.193 10 .650 10 .0 64 9.781 9.60 0 8.90 0 8.750 8.650 8.60 0 8.550 8.450 8.250 8.0 50 0 5.0 0 0 10 .0 0 0 15.0 0 0 20 .0 0 0 25.0 0 0 30 .0 0 0 35.0 0 0 40 .0 0 0 45.0 0 0 20 0 6 20 0 7 20 0 8 20 0 9 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 Anzahl an Bet rieben SB-W arenhäuser große Superm ärkt e Superm ärkt e Lebensm it t eldiscount er übrige Lebensm it t elgeschäf t eSeite 30 von 293 Grundlagen 25 Abbildung 7: Gesamtverkaufsfläche der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland nach Betriebsformen Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: EHI Retail Institute. Dies ist Resultat eines grundlegenden Trading-Up Prozesses des Betriebstypus, welcher im Bereich der Expansion und der Modernisierung von Bestandsstandorten eine deutliche Tendenz zu signifikant größeren Markteinheiten erkennen lässt und mit einer Überprü- fung/Straffung des Standortnetzes durch die Marktteilnehmer einhergeht. Bei Drogeriefachmärkten lässt sich aktuell reges Expansionsgeschehen beobachten, wel- ches sich im besonderen Maße auf rentable, gut erreichbare Standorte fokussiert. Im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels bestehen in Bonn quantitative, quali- tative und räumliche Weiterentwicklungspotenziale. Vor dem Hintergrund des Ziels der fußläufigen Nahversorgung bzw. der Stadt der kurzen Wege werden im Rahmen des BEZK eine genaue Analyse der aktuellen Nahversorgungssituation vorgenommen und Empfehlungen zur Optimierung formuliert (siehe auch Kapitel 7.2). Verkaufsflächen- und Standortansprüche: Auch wenn es für Supermärkte und Le- bensmitteldiscounter auch kleinere City- und Metropolfilialkonzepte gibt, werden diese von den Einzelhandelsunternehmen nur an sehr frequenzstarken Lagen bzw. Standorten mit einem überdurchschnittlich hohen Kaufkraftpotenzial realisiert. Nach den aktuellen ty- pischen Betriebskonzepten (Expansionsformate) werden Neuansiedlungen oder Erweite- rungen von Lebensmittelmärkten bei Lebensmitteldiscountern i.d.R. mit einer Gesamtver- kaufsfläche von deutlich über 800 m² bis 1.800 m² und bei Lebensmittelsupermärkten i.d.R. Gesamtverkaufsflächen von deutlich über 1.400 m² bis 2.500 m² realisiert. 6,0 6,1 6,1 6,1 6,3 6,3 6,3 6,3 6,1 6,1 6,0 5,9 5,8 5,7 5,4 4,8 4,8 3,0 3,0 3,1 3,2 3,4 3,5 3,5 3,6 3,7 3,7 3,9 3,9 4,0 4,0 4,0 4,1 4,2 8,1 8,3 8,5 9,0 9,6 9,7 10 ,0 10 ,2 10 ,4 10 ,6 10 ,7 11,2 11,3 11,3 11,4 12,0 12,2 10 ,7 11,1 11,4 11,5 11,7 11,9 12,1 12,1 12,2 12,5 12,5 12,6 12,6 12,6 12,8 12,9 13,2 5,8 4,6 4,6 3,5 2,9 2,8 2,8 2,8 2,7 2,6 2,6 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,4 0 5 10 15 20 25 30 35 40 20 0 6 20 0 7 20 0 8 20 0 9 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 Verkaufsfläche in Mio. m² SB-W arenhäuser große Superm ärkt e Superm ärkt e Lebensm it t eldiscount er übrige Lebensm it t elgeschäf t eSeite 31 von 293 Grundlagen 26 Abbildung 8: Verkaufsflächenansprüche von Lebensmittelmärkten Quelle: Darstellung Stadt + Handel 2024. Auch die Anforderungen an den Mikro- und Makrostandort steigen zusehends und entwi- ckeln sich aus dem Trend hin zu größerer Mobilität sowie dem Wandel der Ansprüche an Preis, Sortimentsauswahl und Kopplungsmöglichkeiten. Entscheidende Standortkriterien für eine Neuansiedlung im nahversorgungsrelevanten Einzelhandel sind neben flächen- seitigen Aspekten (Flächenangebot) und verkehrsseitigen Aspekten (innerörtliche Ver- kehrsanbindung, Parkplatzangebot) in erster Linie absatzwirtschaftliche Gesichtspunkte (Nähe zum Verbraucher, Kaufkraft, Bevölkerungsentwicklung, Bevölkerungsstruktur, Zentralität des Ortes). Je nach Standortqualität (und damit auch je nach Renditeerwar- tung) sind Betreiber auch zunehmend bereit, von ihren standardisierten Marktkonzepten abzuweichen (z. B. Realisierung im Bestand, geringere Parkplatzzahl, Geschossigkeit, Mix aus Handel und Wohnen). In Bonn weist der durchschnittliche Lebensmitteldiscounter eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 880 m² und der durchschnittliche Lebensmittelvollsortimenter eine Gesamtver- kaufsfläche von rd. 1.020 m² auf. Darüber hinaus weisen rd. 33 % der Lebensmitteldis- counter und rd. 45 % des Lebensmittesupermärkte Gesamtverkaufsflächen unter 800 m² (kleinflächige Märkte) auf. Es wird somit ersichtlich, dass viele der Bonner Lebensmittel- märkte im Vergleich zu den marktüblichen Expansionsformaten der Anbieter erheblich unterdurchschnittlich dimensioniert sind und deutliche Weiterentwicklungspotenziale bzw. Potenziale zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der Nahversorgung bestehen (siehe auch Kapitel 7.2). Vor dem Hintergrund des Ziels der fußläufigen Nahversorgung bzw. der Stadt der kurzen Wege werden im Rahmen des BEZK eine genaue Analyse der aktuellen Nahversorgungssituation vorgenommen und Empfehlungen zur Optimierung formuliert.Seite 32 von 293 Markt- und Standortanalyse 27 3 Markt- und Standortanalyse Im Zuge der Markt- und Standortanalyse werden zunächst verschiedene sozioökonomi- sche Rahmenbedingungen der Stadt Bonn untersucht. Im Anschluss daran werden die im Rahmen dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzepts relevanten Angebots- und Nach- fragedaten dargestellt und bewertet. 3.1 SIEDLUNGSRÄUMLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Im Folgenden werden die relevanten siedlungsräumlichen Faktoren für die Analyse und Bewertung der Einzelhandels- und Standortstruktur vorgestellt. Eine Darstellung weiterer relevanter angebots- und nachfrageseitiger Parameter folgt in den Kapiteln 3.2 bis 3.5. Einordnung in den regionalen Kontext Das Oberzentrum Bonn liegt im Süden des Bundeslandes Nordrhein-Westfahlen und ist als Kreisfreie Stadt nahezu vollständig vom Rhein-Sieg-Kreis umgeben. Das Umland von Bonn ist durch mehrere Mittelzentren sowie durch einige Grundzentren (im Süden und Westen des Stadtgebiets) geprägt. In ihrem direkten Umfeld nimmt die Stadt Bonn als einziges Oberzentrum eine zentrale Lage ein. Nördlich von Bonn befindet sich Köln als nächstgelegenes Oberzentrum. Südlich von Bonn befindet sich mit dem Landkreis Ahr- weiler die Landesgrenze zum Bundesland Rheinland-Pfalz (siehe Abbildung 9). Abbildung 9: Übersichtskarte mit zentralörtlicher Funktion Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL. Die siedlungsräumlichen Rahmenbedingungen bzw. das dargestellte Zentrengefüge zei- gen insgesamt ein recht ausgeprägtes Wettbewerbsumfeld der Stadt Bonn im regionalen Kontext, da die zahlreichen die Stadt umgebenden Mittelzentren durch ihre teilweise ho- hen sortimentsspezifischen Einzelhandelsausstattungen (insbesondere Sankt Augustin, Hennef, Königswinter, Siegburg) einen gewissen Konkurrenzdruck in einzelnen Waren- gruppen auf die Stadt Bonn ausüben. Darüber hinaus ist auch durch das Oberzentrum Köln, welches sich in räumlicher Nähe zu Bonn befindet, von einem gewissen Konkur- renzdruck auszugehen.Seite 33 von 293 Markt- und Standortanalyse 28 Die nächstgelegenen Oberzentren neben Köln sind Düsseldorf und Koblenz in einer Ent- fernung von rd. 70-85 Kilometern. Aufgrund dieser Entfernung ist die Konkurrenzsituation für die Stadt Bonn als eher moderat einzuschätzen. Siedlungsstruktur und Bevölkerung In der Stadt Bonn wohnen insgesamt 333.536 Personen (Stand: 31.12.2021). Die Stadt Bonn gliedert sich in die vier Stadtbezirke Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg, welche wiederum in insgesamt 51 Ortsteile aufgeteilt sind. Dabei bildet der Stadtbezirk Bonn mit rd. 47 % der Gesamtbevölkerung den bevölkerungsstärksten Stadtbezirk, wäh- rend im Stadtbezirk Hardtberg mit rd. 10 % der Gesamtbevölkerung deutlich weniger Per- sonen wohnen. Tabelle 2: Bevölkerung nach Stadtbezirken Stadtbezirk Bevölkerung (Stand: 31.12.2021)9 Anteil der Bevölkerung Bonn 155.014 47 % Bad Godesberg 76.149 23 % Beuel 67.802 20 % Hardtberg 34.571 10 % Gesamt 333.536 100 % Quelle: Darstellung Stadt + Handel nach Stadt Bonn (Stand: 31.12.2021). In den nächsten Jahren ist ein weiteres Bevölkerungswachstum der Bundesstadt Bonn von rd. 3,5 %10 zu erwarten. Dieses ergibt sich insbesondere durch die nachfolgend dar- gestellten Wohnbauentwicklungen. Tabelle 3: Wohnbauentwicklungen nach Stadtbezirken Stadtbezirk Wohneinheiten Bevölkerungszuwachs Bonn 4.076 rd. 7.740 Bad Godesberg 634 rd. 1.200 Beuel 1.245 rd. 2.370 Hardtberg 180 rd. 340 Gesamt 6.135 rd. 11.650 Quelle: Darstellung Stadt + Handel nach Stadt Bonn 2023. Verkehrliche Anbindung Bonn liegt im Süden des Landes Nordrhein-Westfalen und ist durch die Autobahnen A565, A562, A555 und A59 sowie durch die Bundesstraßen B56, B9 und B42 mit den 9 Allen Berechnungen liegt ein kleinräumig verortbarer Einwohner-Datensatz der Stadt Bonn zugrunde. Aufgrund von Da- tenschutzbestimmungen ist dieser teils gerundet, sodass im Vergleich zur offiziellen Statistik 2.439 Einwohner*innen mit alleinigem Wohnsitz Bonn in der Gesamtstadt weniger abgebildet werden. Insgesamt kann dadurch auf eine einheitliche Datengrundlage über alle Berechnungen zurückgegriffen werden, da insbesondere im Nahversorgungskonzept individu- elle räumliche Einheiten abgeleitet werden, in denen die Summen der Einwohnenden dargestellt werden. Die grundle- genden Einschätzungen und Aussagen des BEZK, u.a. abgeleitet aus Kaufkraftwerten und Zentralitäten, sind durch die Verwendung eines in Teilen gerundeten Datensatzes unberührt 10 Basis der angenommenen Bevölkerungsprognose ist die Zahl der durch Bauleitplanverfahren geplanten Wohnbauent- wicklungen zum Stand 1. Quartal 2023 sowie die nach der Bundesstadt Bonn anzunehmenden 1,9 Personen je Wohnein- heit.Seite 34 von 293 Markt- und Standortanalyse 29 Nachbarkommunen verbunden. Damit ist die Stadt Bonn in aus allen Richtungen gut zu erreichen und in die Metropolregion Rheinland integriert. Hinsichtlich der Anbindung an den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr stellt Bonn einen wichtigen Knotenpunkt des Bahnverkehrs dar. Die Erschließung erfolgt dabei durch das Schienennetzwerk der Deutschen Bahn über den ICE, IC, RE und den S-Bahnver- kehr. Die wichtigsten Strecken sind die Linien Köln-Stuttgart sowie Köln-Wien, die Be- standteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes sind. Des Weiteren bestehen lokal, regi- onal und überregional Verbindungen des Bus- und Bahnliniennetzes der Stadtwerke Bonn (SWB). Insgesamt verfügt Bonn über eine gute Erreichbarkeit sowohl innerhalb des Stadtgebiets als auch in das Umland, wodurch sich starke räumliche und funktionale Verflechtungen ergeben. 3.2 GESAMTSTÄDTISCHE NACHFRAGEANALYSE Neben den siedlungsstrukturellen Rahmenbedingungen sind bei einer Markt- und Stand- ortanalyse auch die Merkmale der örtlichen Nachfrageseite von hoher Bedeutung. Zur Abbildung der Nachfragesituation wird auf sekundärstatistische Rahmendaten der statis- tischen Ämter des Bundes und der Länder, der Bundesagentur für Arbeit sowie der IFH Retail Consultants GmbH zurückgegriffen. Sozioökonomische Rahmenbedingungen Die folgende Tabelle stellt die sozioökonomischen Rahmendaten der Bundesstadt Bonn im Verlauf der letzten Jahre dar. Zudem werden anhand der Abbildungen die Pendlerbe- ziehungen zwischen Bonn und weiteren Kommunen ersichtlich. Aus den Daten lassen sich wichtige Rückschlüsse zum Versorgungsgebiet und den daraus resultierenden Kauf- kraftströmen ziehen. Tabelle 4: Sozioökonomische Rahmenbedingungen der Stadt Bonn Bonn 2020 2021 2022 Entwicklung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Arbeitsort 179.903 183.450 188.930 5,0 % Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Wohnort 121.068 124.405 127.621 5,4 % Einpendler Arbeitsort (Einpendlerquote) 104.367 (58 %) 107.167 (58 %) 110.753 (59 %) 6,1 % Auspendler Wohnort (Auspendlerquote) 45.603 (38 %) 48.338 (39 %) 49.616 (39 %) 8,8 % Pendlersaldo 58.764 58.829 61.137 +2.373 Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Agentur für Arbeit – Statistik Beschäftigte (Stichtag: 30.06.). Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort in der Stadt Bonn im betrachteten Untersuchungszeitraum stetig angestiegen. Eine ebenso positive Entwicklung wird auch bezüglich des deutlich positiven Pendlersal- dos ersichtlich. Pendlerbeziehungen bestehen räumlich insbesondere mit der Stadt Köln (sehr stark ausgeprägt) als auch mit den Umlandkommunen, vor allem den nächstgele- genen Mittelzentren. Die Einpendlerquote von 59 % ist als relativ hoch zu bewerten, was für die Bedeutung Bonns als Arbeitsort spricht. Wichtige Arbeitgeber sind dabei die Universität Bonn, dieSeite 35 von 293 Markt- und Standortanalyse 30 Kliniken und Krankenhäuser sowie die zahlreichen Industrie- und Gewerbeunternehmen im Stadtgebiet. Abbildung 10: Pendlerströme - Einpendler Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Statistische Ämter der Länder 2023 – veröffentlicht unter Pendleraltas Deutschland. Abbildung 11: Pendlerströme - Auspendler Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Statistische Ämter der Länder 2023 – veröffentlicht unter Pendleraltas Deutschland. Als Universitätsstadt ist die Bevölkerung Bonns zudem z. T. studentisch geprägt. Zum 01.12.2023 waren 31.444 Student*innen an der Universität Bonn eingeschrieben (vgl. Universität Bonn (Stand 01.12.2023)). Mit der ab 2024 stattfindenden Sanierung des ba- rocken Hauptgebäudes der Universität Bonn muss ein temporärer Umzug in Interimsflä- chen erfolgen, was auch für die Bonner Innenstadt prägende Veränderungen mit sich bringt. Die Universität Bonn setzt sich an dieser Stelle dafür ein, möglichst viele FlächenSeite 36 von 293 Markt- und Standortanalyse 31 in zentraler Lage zu schaffen, sodass die Universität auch weiterhin in der Innenstadt präsent bleibt. Ein weiterer wichtiger Faktor der Stadtentwicklung, welcher in Teilen auch die Entwick- lung des Einzelhandels, insbesondere die Frequentierung der Zentren betrifft, ist der Tou- rismus. Die Stadt Bonn verfügt aktuell über 85 Beherbergungsbetriebe mit 9.303 Betten. Im Jahr 2021 fanden 851.920 Übernachtungen statt (vgl. Stadt Bonn Beherbergungssta- tistik 2021). Einzelhandelsrelevante Kaufkraft Die Stadt Bonn verfügt über eine einzelhandelsrelevante Kaufkraft11 in Höhe von rd. 2.532,5 Mio. Euro. Dies entspricht einer einzelhandelsrelevanten Kaufkraft von rd. 7.593 Euro je Einwohner*in, wobei der größte Anteil der Kaufkraft mit rd. 3.078 Euro je Einwohner*in auf die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Backwa- ren/Fleischwaren und Getränke) entfällt (siehe nachstehende Tabelle). 11 Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft beschreibt die Höhe des verfügbaren Einkommens der Einwohner*innen einer Kommune, welches im Einzelhandel ausgegeben wird.Seite 37 von 293 Markt- und Standortanalyse 32 Tabelle 5: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft nach Warengruppen in Bonn Warengruppe Kaufkraft in Mio. Euro Kaufkraft je Einwohner*in in Euro Nahrungs- und Genussmittel 1.026,6 3.078 Drogerie/Parfümerie/Kosmetik, Apotheken 175,2 525 Blumen, zoologischer Bedarf 45,7 137 PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher 77,7 233 Kurzfristiger Bedarfsbereich 1.325,3 3.973 Bekleidung 191,8 575 Schuhe/Lederwaren 52,0 156 Pflanzen/Gartenbedarf 52,0 156 Baumarktsortiment i. e. S. 178,0 534 GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör 41,0 123 Spielwaren/Basteln/Hobby/Musikinstrumente 54,5 163 Sportartikel/Fahrräder/Camping 79,4 238 Mittelfristiger Bedarfsbereich 648,7 1.945 Medizinische und orthopädische Artikel/Optik 58,9 177 Teppiche/Gardinen/Dekostoffe/Sicht- und Sonnenschutz 25,3 76 Bettwaren, Haus-/Bett-/Tischwäsche 25,0 75 Möbel 140,2 420 Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte 85,3 256 Neue Medien/Unterhaltungselektronik 174,0 522 Uhren/Schmuck 26,7 80 Sonstiges 23,0 69 Langfristiger Bedarfsbereich 558,5 1.674 Gesamt 2.532,5 7.593 Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2021; PBS = Papier, Bürobedarf, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; Sonstiges = u. a. Briefmarken, Münzen; Kaufkraft auf 0,1 Mio. Euro gerundet; Differenzen in den Summen rundungsbedingt möglich. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer12 beträgt in Bonn rd. 104,7 und liegt damit leicht über dem Bundesdurchschnitt von 100 und auch über dem durchschnittlichen Kauf- kraftniveau von Nordrhein-Westfalen von rd. 99. Leichte Abweichungen ergeben sich in dem Kaufkraftniveau der einzelnen Stadtbezirke und Ortsteile. 12 Die Kaufkraftkennziffer / das Kaufkraftniveau beschreibt die Höhe des verfügbaren Einkommens der Einwohner*innen einer Kommune, welches im Einzelhandel ausgegeben wird, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (= 100).Seite 38 von 293 Markt- und Standortanalyse 33 Tabelle 6: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft nach Warengruppen in Bonn nach Bezirken Warengruppe Kaufkraft in Mio. Euro Bonn Bad Godesberg Beuel Hardtberg Nahrungs- und Genussmittel 477,7 232,2 211,4 105,2 Drogerie/Parfümerie/Kosme- tik, Apotheken 81,6 39,5 36,2 17,9 Blumen, zoologischer Bedarf 21,3 10,4 9,4 4,7 PBS, Zeitungen/Zeitschrif- ten, Bücher 36,2 17,5 16,1 7,9 Kurzfristiger Bedarfsbe- reich 616,8 299,6 273,1 135,8 Bekleidung 89,3 43,1 39,8 19,5 Schuhe/Lederwaren 24,2 11,7 10,8 5,3 Pflanzen/Gartenbedarf 24,2 11,8 10,7 5,3 Baumarktsortiment i. e. S. 82,8 40,5 36,4 18,4 GPK/Hausrat/Einrichtungs- zubehör 19,1 9,2 8,5 4,2 Spielwaren/Bas- teln/Hobby/Musikinstrumente 25,4 12,3 11,3 5,6 Sportartikel/Fahrräder/Cam- ping 37,0 17,9 16,5 8,1 Mittelfristiger Bedarfsbe- reich 302,0 146,4 134,0 66,3 Medizinische und orthopädi- sche Artikel/Optik 27,4 13,4 12,1 6,1 Teppiche/Gardinen/Deko- stoffe/Sicht- und Sonnen- schutz 11,8 5,7 5,2 2,6 Bettwaren, Haus-/Bett- /Tischwäsche 11,6 5,6 5,2 2,6 Möbel 65,3 31,5 29,1 14,3 Elektro/Leuchten/Haushalts- geräte 39,7 19,2 17,7 8,7 Neue Medien/Unterhaltungs- elektronik 81,0 39,2 36,1 17,7 Uhren/Schmuck 12,4 6,0 5,6 2,7 Sonstiges 10,8 5,2 4,7 2,4 Langfristiger Bedarfsbe- reich 260,1 125,8 115,6 57,0 Gesamt 1.178,8 571,9 522,7 259,1 Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2021; PBS = Papier, Bürobedarf, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; Sonstiges = u. a. Briefmarken, Münzen; Kaufkraft auf 0,1 Mio. Euro gerundet; Differenzen in den Summen rundungsbedingt möglich. Dabei ist festzustellen, dass das Kaufkraftniveau in den zentralen und südlichen Sied- lungsbereichen des Stadtbezirks Bonn sowie in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg etwas höher als Norden des Bezirks Bonn ausfällt. Weiter wird auf der nachfolgenden Abbildung deutlich, dass die Umlandkommunen Bonns auch über überdurchschnittliche Kaufkraftniveaus verfügen.Seite 39 von 293 Markt- und Standortanalyse 34 Abbildung 12: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in Bonn und Umgebung 2022 Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2021; Kartengrundlage: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Digital Data Services GmbH (DDS) 2014. 3.3 GESAMTSTÄDTISCHE ANGEBOTSANALYSE Im Stadtgebiet von Bonn wurden im Rahmen der Einzelhandelsbestandserhebung (01- 04/2023) insgesamt 1.670 Einzelhandelsbetriebe erfasst, welche über eine Gesamtver- kaufsfläche von rd. 432.400 m² verfügen. Sowohl die Zahl der Einzelhandelsbetriebe als auch die Verkaufsflächen variieren deutlich nach Stadtbezirk (siehe nachstehende Ta- belle). Um eine Bewertung der Einzelhandelsausstattung vornehmen zu können, wird die Ge- samtverkaufsfläche auf die Bevölkerungszahl bezogen. Hierbei zeigt sich, dass Bonn mit einer Verkaufsflächenausstattung von rd. 1,30 m² je Einwohner*in leicht unter dem Bun- desdurchschnitt (rd. 1,50 m² VKF/Einwohner*in 13) liegt. Dies wird auch im Vergleich mit anderen Oberzentren im weiteren Umfeld (bspw. Siegen 2,25, Koblenz 2,61 – siehe Ka- pitel 3.1) ersichtlich. Auch die Verkaufsflächenausstattung variiert deutlich zwischen den Stadtbezirken. Während im Bezirk Bonn (insbesondere bedingt durch die Innenstadt) eine leicht überdurchschnittliche Ausstattung feststellbar ist, bestehen in den weiteren Bonner Bezirken unterdurchschnittliche Ausstattungskennwerte. 13 Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis Statistisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE).Seite 40 von 293 Markt- und Standortanalyse 35 Tabelle 7: Einzelhandelsbestand in Bonn nach Bezirken Strukturdaten Gesamtstadt Bonn Bad Godesberg Beuel Hardtberg Einwohner*innen (Hauptwohnsitz)* 333.536 155.014 76.149 67.802 34.571 Anzahl der Betriebe 1.670 966 362 231 111 Gesamtverkaufsfläche in m² 432.400 257.500 77.500 64.100 33.300 Verkaufsflächenausstat- tung in m² je Einwoh- ner*in 1,30 1,66 1,02 0,95 0,96 Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; Einwohner*innen: Stadt Bonn (Stand: 31.12.2021); Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; Allen Berechnungen liegt ein kleinräumig verortbarer Einwohner-Datensatz der Stadt Bonn zugrunde; *siehe Fußnote 9. Bei einer Differenzierung nach Lagen wird deutlich, dass in Bonn mehr als drei Viertel der Verkaufsflächen in städtebaulich integrierten Lagen14 (rd. 61 % in ZVB, rd. 18 % in sons- tigen städtebaulich integrierten Lagen) verortet sind. Dementsprechend befindet sich ein verhältnismäßig geringer Anteil von rd. 21 % der Verkaufsflächen in städtebaulich nicht integrierten Lagen15. Abbildung 13: Einzelhandelsbestand in Bonn nach Warengruppen und Lagebereichen Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; ZVB-Abgrenzung: BEZK 2012; PBS = Papier, Büro-, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; Sonstiges = u. a. Kfz-Zubehör. 14 Die städtebaulich integrierte Lage wird nach dem Einzelhandelserlass NRW 2021 wie folgt definiert: „Städtebaulich inte- grierte Lagen in diesem Sinne zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Versorgung für die – insbesondere auch nicht motorisierte – Bevölkerung an möglichst gut erreichbaren Standorten sichern. Sie liegen daher innerhalb baulich verdich- teter Siedlungszusammenhänge mit wesentlichen Wohnanteilen oder direkt angrenzend und verfügen in aller Regel über eine ortsübliche Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“. 15 Die städtebaulich nicht integrierte Lage wird nach dem Einzelhandelserlass NRW 2021 wie folgt definiert: „Standorte, die hingegen nicht in einer derart typischen zentralen und für die Wohnbevölkerung allgemein gut erreichbaren Lage liegen, dürften nicht als städtebaulich integriert anzusehen sein. So ist ein Standort städtebaulich eindeutig nicht integriert, der ausschließlich oder weit- bzw. überwiegend durch gewerbliche, wohnfremde Nutzungen umgeben ist“. 0 20 .0 0 0 40 .0 0 0 60 .0 0 0 80 .0 0 0 10 0 .0 0 0 120 .0 0 0 Nahrungs- und Genussm it t el Drogerie/ Parf üm erie/ Kosm et ik, Apot heken Blum en, zoologischer Bedarf PBS, Zeit ungen/ Zeit schrif t en, Bücher Bekleidung Schuhe/ Lederw aren Pf lanzen/ Gart enbedarf Baum arkt sort im ent i.e.S. GPK/ Hausrat / Einricht ungszubehör Spielw aren/ Bast eln/ Hobby/ Musikinst rum ent e Sport art ikel/ Fahrräder/ Cam ping Medizinische und ort hopädische Art ikel/ Opt ik Teppiche/ Gardinen/ Dekost of f e/ Sicht - und Sonnenschut z Bet t w aren, Haus-/ Bet t -/ Tischw äsche Möbel Elekt ro/ Leucht en/ Haushalt sgerät e Neue M edien/ Unt erhalt ungselekt ronik Uhren/ Schm uck Sonst iges A-Zent rum B-Zent rum C-Zent rum D-Zent rum st ädt ebaulich int egriert e Lage st ädt ebaulich nicht int egriert e LageSeite 41 von 293 Markt- und Standortanalyse 36 In den zentralen Versorgungsbereichen sind 1.175 Betriebe mit rd. 265.700 m² Verkaufs- fläche (61 %) verortet. Angeboten werden an diesen Standorten überwiegend zentrenre- levante sowie zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente16 (insbesondere Beklei- dung und Nahrungs- und Genussmittel). An städtebaulich integrierten Standorten sind 392 Betriebe mit rd. 78.100 m² Verkaufsflä- che (18 %) verortet. Angeboten wird an diesen Standorten insb. das Sortiment Nahrungs- und Genussmittel. 104 Betriebe mit rd. 21 % der Gesamtverkaufsfläche sind in städtebaulich nicht integrier- ten Lagen verortet. Hier vorzufinden sind insb. Einzelhandelsbetriebe mit intensivem Flä- chenbedarf und in der Hauptsache mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment wie Bau- und Gartenmärkte. Darüber hinaus sind auch einige großflächige Anbieter des Sortiments Nahrungs- und Genussmittel in nicht integrierten Lagen verortet. Hinsichtlich der zentralen Versorgungsbereiche (Grundlage BEZK 2012) werden deutli- che Unterschiede in den Verkaufsflächendimensionierungen ersichtlich (siehe nachste- hende Abbildungen). Detaillierte Informationen zu den Zentren (auch den Verkaufsflä- chen der einzelnen Zentren) sind den Steckbriefen in Kapitel 6.2 zu entnehmen. Abbildung 14: Verkaufsflächen nach Bedarfsstufen A
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de