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240726-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 240726

Nummer
240726-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
22.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Poststraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Münsterplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Martinsplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Maarstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Gerhardstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Weidenbach Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Basketsring Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Drachenburgstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Am Dinaswerk Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Endenicher Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 240726 Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

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Änderungsantrag
öffentlich
240726-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bert Moll
Ulrich Gödeke
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
CDU Bezirksfraktion Beuel
CDU Bezirksfraktion Bonn
CDU Bezirksfraktion Hardtberg
22.01.2025
CDU-Änderungsantrag: Fortschreibung des Bonner
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss
der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Antrag zur Vorlage 240726
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Nr. 1 und 2 unverändert.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Offenlage des Entwurfes des
Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (12/24) folgende Änderungen zu
prüfen und mit einer Stellungnahme zum abschließenden Beschluss
vorzulegen:
3.1 Zu Kapitel 6 Zentrenkonzept
Stadtbezirk Bonn, Innenstadtzentrum, S. 61 und 62
· Poststraße und Münsterplatz werden von der Nebenlage zur Hauptlage
hochgestuft, nur der Bereich Martinsplatz verbleibt als Nebenlage.
· Die verkehrliche Erreichbarkeit der Innenstadt wird von der Idealbewertung
„sehr gut/positiv“ auf die zweitbeste Bewertung „gut/positiv“ reduziert.
3.2 Zu Kapitel 8 Ergänzungsstandortkonzept
Es werden folgende Ergänzungsstandorte in ihrer Abgrenzung so abgerundet,
dass unmittelbar angrenzend vorhandene untergeordnete
Nahversorgungsbetriebe einbezogen werden:Seite 1 von 4
Seite 2
· Stadtbezirk Beuel, S. 164, Erweiterung ES Königswinterer Straße um den
nördlich angrenzenden Betrieb ALDI Süd, Maarstr. 3
· Stadtbezirk Beuel, S. 165, Erweiterung ES Gerhardstraße um die nordwestlich
angrenzenden Betriebe ALDI-Süd und DM-Markt, Gerhardstr. 1
Es wird folgender neuer Ergänzungsstandort aufgenommen:
· Stadtbezirk Hardtberg, S. 166, BIKE-DISCOUNT MEGASTORE, Auf dem
Kirchbüchel 6
3.3 Neues Kapitel Besondere Standorte in nicht integrierten Einzellagen
Nach Kapitel 8 wird ein Kapitel „Besondere Standorte in nicht integrierten
Einzellagen“ eingefügt, in dem von der Größe besonders bedeutsame nicht
integrierte Standorte von Einzelbetriebe oder Agglomerationen mit innenstadt-
oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten aufgeführt werden. Die Standorte
sind in ihren Auswirkungen zu bewerten und es sind Planungsempfehlungen zu
geben. Folgende Standorte sind aufzunehmen:
· Stadtbezirk Beuel, REWE-Center, Am Weidenbach 31
· Stadtbezirk Hardtberg, Agglomeration EDEKA-Center am Basketsring mit DM-
Markt und LIDL
Folgender Ergänzungsstandort mit nahezu rein nahversorgungsrelevantem
Sortiment ist dieser Standortkategorie neu zuzuordnen:
· Stadtbezirk Bad Godesberg, Agglomeration ALDI Süd, HIT Drachenburgstr. 3
und 14, TRINKGUT / FRESSNAPF, Am Dinaswerk 4 sowie ergänzend LIDL,
Drachenburgstr. 7
Begründung
3.1 Zentrenkonzept Innenstadtzentrum
Die Einstufung der Poststraße als Nebenlage entspricht nicht der
städtebaulichen Zielsetzung für die Innenstadtplanung. Mit der Überplanung
des „Bonner Lochs“ sollte die Innenstadt näher an den Bahnhof heranrücken
und der Auftakt der Poststraße funktional und städtebaulich aufgewertet
werden. Mit einer Qualifizierung als Nebenlage gibt sich die CDU-Fraktion nicht
zufrieden. Diese Einstufung wird weder dem planungspolitischen Anspruch und
noch dem erreichten Planungsstand gerecht. Auch der Münsterplatz mit den
regelmäßig dort durchgeführten Veranstaltungen zählt als zentraler historischer
Mittelpunkt Bonns zur Hauptlage der Innenstadt.
Die Vergabe der Bestbewertung der Innenstadt hinsichtlich der verkehrlichen
Erreichbarkeit überrascht, auch wenn zu konstatieren ist, dass es in der
Bewertung unterschiedliche politische Sichtweisen gibt. Doch die
Zerschneidung des Stadtgebietes durch den Rhein und die srheinische
Eisenbahnstrecke mit der Folge einer Kanalisierung des Verkehrs auf wenige
Querungsstellen schafft bereits per se keine idealen verkehrlichenSeite 2 von 4
Seite 3
Voraussetzungen. Die Überlastung des Straßennetzes auch in der Innenstadt
ist daher verknüpft mit anderen Gründen leider kein seltenes Ereignis und führt
aus Sicht der CDU-Fraktion zur Relativierung der Spitzenbewertung.
3.2 Ergänzungsstandortkonzept
Bis auf die Ergänzungsstandorte ES Königswinterer Straße und ES
Gerhardstraße sind an allen Standorten angrenzende nahversorgungsrelevante
Betriebe richtiger Weise in den Standort mit einbezogen worden, da diese den
Standort als Agglomeration prägen unter Beibehaltung des Schwerpunkts auf
nicht zentren- und nicht nahversorgungsrelevanten Nutzungen. Dieser
Nutzungsmix mit den (Neben)sorti-menten von Bau- und Möbelmärkten steigert
die Attraktivität auch aus Kundensicht und sollte insbesondere in den
Bestandssituationen berücksichtigt werden.
In diesem Sinne soll die Standortabgrenzung durch die vorgeschlagene
Anpassung vereinheitlicht werden, sodass in der Gerhardstraße der ALDI- und
DM-Markt und in der Königswinterer Straße der ALDI-Markt Maarstraße 3 in die
Standorte einbezogen werden. Im Gegensatz zum LIDL-Standort Maarstraße
48 ist der ALDI-Standort dort seit Jahrzehnten etabliert und war 2019
Gegenstand eines positiven Zielbeschlusses des Ausschusses für Planung,
Verkehr und Denkmalschutz mit der Absicht, direkt neben ALDI die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für eine ergänzende
Bebauung mit gemischter Nutzung aus Einzelhandel und Dienstleistungen im
EG sowie Büronutzung in den Obergeschossen (DS 1910645). Das BEHZ
sollte auch vor dem Hintergrund dieser Nutzungsperspektive klare Aussagen
machen.
Der BIKE-DISCONT MEGASTORE in Lengsdorf hat mit der Erweiterung von
FAHRRAD XXL FELD in St. Augustin gesteigerte regionale Konkurrenz
bekommen. Die städtebaulichen Bedenken der Bundesstadt Bonn blieben in
den Regionalplanänderungs- und Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund
unberücksichtigt, dass die Betriebsform flächenintensiver Megastores in
integrierten Lagen nicht umsetzbar ist. Somit steht auch die Absicht, Fahrräder
und Zubehör in der Bonner Sortimentsliste weiterhin als zentrenrelevant
einzustufen, einer Ausweisung als Ergänzungsstandort nicht entgegen.
Vielmehr bedarf es einer Absicherung des Standorts auch im Hinblick auf die
zukünftige Konkurrenzfähigkeit des Betriebes.
3.3 Besondere Standorte in nicht integrierten Einzellagen
Der vorliegende Entwurf für das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept
erwähnt in Kapitel 11 „Umsetzung und Fortschreibung“ im Zusammenhang mit
der Zulassung von Vorhaben kurz, dass neben den im räumlichen Konzept
dargestellten Standortlagen noch weitere Betriebe in Einzellage bestehen. Eine
planerische Steuerung dieser Betriebe ist i. d. R. nicht erforderlich, da von
ihnen keine schädlichen städtebaulichen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs.
3 BauNVO ausgehen. Unverständlich ist jedoch, wenn darunter
Einzelhandelsbetriebe und -agglomerationen unter den Tisch fallen, die zu den
größten im Stadtgebiet zählen. Aufgrund ihrer Bedeutung für die
Kaufkraftverteilung und die Entwicklungsmöglichkeiten in den ausgewiesenen
Versorgungsbereichen sollten diese Standorte mit betrachtet werden. Und es
sollten Planungsempfehlungen gegeben werden, da diese Standorte im Sinne
der übergeordneten Planung und des Einzelhandelserlasses nicht dem ZielSeite 3 von 4
Seite 4
einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung entsprechen. Gleichwohl
sind die Betriebe aber zulässiger Weise planungsrechtlich errichtet und
genießen demzufolge Bestandsschutz. Sie entsprechen auch dem heutigen
Einkaufsverhalten eines großen Teils der Bevölkerung, die einen
Wocheneinkauf bevorzugt oder auf diesen angewiesen ist. Daher haben auch
großflächige Betriebsformen aus Sicht der CDU-Fraktion in gewissem Umfang
ihre Existenzberechtigung. Das BEZK lässt aber eine Auseinandersetzung mit
der räumlich-funktionalen Arbeitsteilung der unterschiedlichen Betriebsformen
in der Konzeptdarstellung vermissen.
Es wird daher angeregt, das 2.400 qm große EDEKA-Center im Basketsring in
Duisdorf einschließlich LIDL- und DM-Markt sowie das REWE-Center in Bonn-
Beuel Am Weidenbach mit 8.200 qm Verkaufsfläche positiv bestandserhaltend
einzuordnen. Dass im Steckbrief zu dem Standort im Anhang keine markanten
Entwicklungen seit 2012 verzeichnet sind, ist offenkundig falsch, da der Markt
in den Jahren 2018-2020 zu einem quantitativ und qualitativ höchste Ansprüche
erfüllenden Einkaufs-Center umgebaut worden ist. Das REWE-Center Beuel,
das größte in ganz NRW, erfüllt die Betriebstypik eines SB-Warenhauses und
ist im Konzept ebenso darzustellen wie das EDEKA-Center in Duisdorf.
Die größten großflächigen Einkaufs-Center finden sich auch in den räumlich
dargestellten Ergänzungsstandorten, sind dort quasi versteckt in Kombination
mit flächenintensiven Baumärkten wie z. B. das EDEKA-Center mit dem OBI-
Baumarkt in der Bornheimer Straße. Eine unterordnende Rolle ist allerdings bei
3.500 qm Verkaufsfläche nicht gegeben. Auch bei den Ergänzungsstandorten
wäre eine offenere Auseinandersetzung in dem Konzept wünschenswert, um
die wahre Realität der Einzelhandelslandschaft abzubilden, anstatt diese
Betriebe zu verstecken oder krampfhaft Nah- oder Ergänzungsstandorten
zuzuordnen, wie bei der Agglomeration von EDEKA, ALDI, LIDL und
BAUHAUS an der Endenicher Straße.
Eine Sonderstellung unter den nicht integrierten Ergänzungsstandorten nimmt
der Standort Drachenburgstraße mit dem Leitbetrieb HIT in Lannesdorf ein. Es
wäre systematisch sinnvoll, den Standort in die neu vorgeschlagene Kategorie
der besonderen Standorte in Einzellage aufzunehmen, obwohl der Standort im
Vergleich zu den beiden anderen Standorten weniger hochwertig und verfestigt
in Erscheinung tritt. Auch hier sollten individuelle Planungsempfehlungen nicht
fehlen.
Redaktionelle Anmerkung:
Der Lesbarkeit würde es sehr helfen, wenn die Anhänge auch Seitenzahlen
erhielten, am besten zusammen mit einer bezeichnenden Unterzeile. Im
Glossar sollten auch die verwendeten Abkürzungen genannt werden. Unter Nr.
7.5.3 muss es „Nahversorgungskonzept“ statt „Nachversorgungskonzept“
heißen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de