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240704-02 AA · Änderungsantrag

Grüne Änderungsantrag zu DS-Nr. 240704 Antrag der CDU: Hinweisschilder für das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz

Nummer
240704-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Anregung
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Übergeordnet

  1. 240704 Antrag CDU: Hinweisschilder für das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz

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Änderungsantrag
öffentlich
240704-02 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Christian Möller
Petra Martischewski
18.09.2024, gez. BBM Wenzel
Grüne Änderungsantrag zu DS-Nr. 240704
Antrag der CDU: Hinweisschilder für das
Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
Zur Unterstützung des Antrages der CDU wird die Verwaltung beauftragt, die
Möglichkeiten eines örtlichen Alkohol-Konsumverbots auf den in § 5 des
Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) bezeichneten
Plätzen mit entsprechender Ausschilderung zu prüfen.
Begründung
In der logischen Konsequenz des Antrages der CDU ist es unerlässlich,
entsprechende Verbote für den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum zu
prüfen. Das gilt jedenfalls dann, wenn tatsächlich das Ziel einer
Gesundheitsvorsorge insbesondere für Personen, die das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, verfolgt wird. Andernfalls würde sich das Bild einer
ideologie-getriebenen Politik aufdrängen, die das im ursprünglichen Antrag der
CDU dargestellte Anliegen unglaubwürdig macht.
Bei Alkohol führen der Kontrollverlust und die mit dem Suchtcharakter des
Konsums sowie der Schädigung des Gehirns verbundenen
Verhaltensänderungen vor allem bei höherem Konsum oft zu schweren
Beeinträchtigungen des sozialen Umfelds; damit sind nicht nur Ruhestörungen
und Aggressionen gegenüber Passanten im Innenstadtbereich
gemeint, sondern vor allem auch Gewalttaten im familiären Bereich und ganz
besonders gegen Frauen. Bei Cannabiskonsument*innen stehen ebenfalls
Verhaltensänderungen im Vordergrund, die aber eher sie selbst
beeinträchtigen.
Nach wissenschaftlichen Studien ist das Risiko für eine akute Überdosierung
mit direkter oder indirekter Todesfolge bei Alkohol sehr viel höher als bei
Cannabis. Im Jahr 2016 waren, nach Schätzungen des Suchtforschers Jakob
Manthey, etwa 5 Prozent aller registrierten Todesfälle – also rund 44.000 – auf
den Konsum von Alkohol zurückzuführen.Seite 1 von 2
Seite 2
Untersuchungen in Großbritannien zeigen dagegen vernachlässigbare Werte
im untersten dreistelligen Bereich für Cannabis als Todesursache. Bei
Abwägung aller Faktoren gilt Alkohol nach wiss. Erkenntnis als deutlich
gefährlicher als Cannabis.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de