240704-02 AA · Änderungsantrag
Grüne Änderungsantrag zu DS-Nr. 240704 Antrag der CDU: Hinweisschilder für das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz
Kerndaten
- Nummer
- 240704-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 18.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.320 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 240704-02 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Christian Möller Petra Martischewski 18.09.2024, gez. BBM Wenzel Grüne Änderungsantrag zu DS-Nr. 240704 Antrag der CDU: Hinweisschilder für das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Anregung Inhalt des Änderungsantrags Zur Unterstützung des Antrages der CDU wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten eines örtlichen Alkohol-Konsumverbots auf den in § 5 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) bezeichneten Plätzen mit entsprechender Ausschilderung zu prüfen. Begründung In der logischen Konsequenz des Antrages der CDU ist es unerlässlich, entsprechende Verbote für den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum zu prüfen. Das gilt jedenfalls dann, wenn tatsächlich das Ziel einer Gesundheitsvorsorge insbesondere für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verfolgt wird. Andernfalls würde sich das Bild einer ideologie-getriebenen Politik aufdrängen, die das im ursprünglichen Antrag der CDU dargestellte Anliegen unglaubwürdig macht. Bei Alkohol führen der Kontrollverlust und die mit dem Suchtcharakter des Konsums sowie der Schädigung des Gehirns verbundenen Verhaltensänderungen vor allem bei höherem Konsum oft zu schweren Beeinträchtigungen des sozialen Umfelds; damit sind nicht nur Ruhestörungen und Aggressionen gegenüber Passanten im Innenstadtbereich gemeint, sondern vor allem auch Gewalttaten im familiären Bereich und ganz besonders gegen Frauen. Bei Cannabiskonsument*innen stehen ebenfalls Verhaltensänderungen im Vordergrund, die aber eher sie selbst beeinträchtigen. Nach wissenschaftlichen Studien ist das Risiko für eine akute Überdosierung mit direkter oder indirekter Todesfolge bei Alkohol sehr viel höher als bei Cannabis. Im Jahr 2016 waren, nach Schätzungen des Suchtforschers Jakob Manthey, etwa 5 Prozent aller registrierten Todesfälle – also rund 44.000 – auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen.Seite 1 von 2 Seite 2 Untersuchungen in Großbritannien zeigen dagegen vernachlässigbare Werte im untersten dreistelligen Bereich für Cannabis als Todesursache. Bei Abwägung aller Faktoren gilt Alkohol nach wiss. Erkenntnis als deutlich gefährlicher als Cannabis. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de