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240704 · Antrag

Antrag CDU: Hinweisschilder für das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz

Nummer
240704
Art
Antrag
Veröffentlicht
22.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 22.04.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.06.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Anregung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 04.06.2024 Anregung
  4. Sitzung des Hauptausschusses 11.06.2024 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Empfehlung
  6. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Anregung
  8. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240704-01 ST Antrag CDU: Hinweisschilder für das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz
  2. 240704-02 AA Grüne Änderungsantrag zu DS-Nr. 240704 Antrag der CDU: Hinweisschilder für das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz

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Antrag
öffentlich
240704
Antragsteller/in:
MdL Guido Déus
Georg Goetz
Bert Moll
Julia Polley
Feyza Yildiz
Nicole Bonnie
Jens Röskens
Marco Rudolph
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
CDU Bezirksfraktion Beuel
CDU Bezirksfraktion Bonn
CDU Bezirksfraktion Hardtberg
18.04.2024, gez. Reeh-Schall, Dr. Leonhardt, Wenzel, Pfeiffer
Antrag CDU: Hinweisschilder für das
Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Anregung
Bezirksvertretung Hardtberg 04.06.2024 Anregung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Anregung
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Anregung
Hauptausschuss 11.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Empfehlung
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Parks und Grünanlagen, die entweder
über einen Spiel- oder Sportplatz verfügen oder diesen in Sichtweise haben,
mittels Schildern auf das Konsumverbot von Cannabis gem. § 5 Abs. 2
Cannabis-Gesetz in diesen Bereichen hinzuweisen. Hierzu werden
entsprechende Hinweisschilder in den Parks und an Spielplätzen bzw.
Sportstätten angebracht bzw. ergänzt.
Begründung
Durch das nunmehr geltende Cannabis-Gesetz ist der Konsum von Cannabis
weitestgehend legalisiert. Dennoch enthält das Gesetz auch ausdrückliche
Verbote zum öffentlichen Konsum. Demnach ist der Konsum in der Gegenwart
von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten.
Weiter ist der Konsum auch in Sichtweite von Schulen, Kinderspielplätzen,
Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten
verboten. Die Sichtweite ist entsprechend § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz mit 100
Metern vom Eingangsbereich definiert.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de