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240679-10 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag Fortschreibung des Nahverkehrsplanes – hier Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Juni 2025 Drucksachenfolge 240679

Nummer
240679-10 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240679 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240679-10 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes – hier Maßnahmen zum
Fahrplanwechsel im Juni 2025
Drucksachenfolge 240679
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bezüglich der im Antrag geforderten Abbindung der Linie 16 am Bonner
Hauptbahnhof im Juni 2025 hat die SWBV folgende Stellungnahme
bereitgestellt:
„In der Beschlussvorlage des Stadtrats zum letzten Fahrplanwechsel wurden
Verwaltung und Stadtwerke Bonn beauftragt ein Konzept zur vorzeitigen
Abbindung der Linie 16 am Bonner Hauptbahnhof zu prüfen. Hintergrund ist der
lange Linienweg der Linie 16 aus Köln, welcher zu Folgeverspätungen im
Bonner Netz und insbesondere auf den alleinig bedienten Abschnitten nach
Tannenbusch und Bad Godesberg zu längeren, ungeplanten Warte- und
Ausfallzeiten führt. Daher besteht der Wunsch die Linie 16 möglichst vorzeitig
am Bonner Hauptbahnhof enden zu lassen und die entfallenen Abschnitte
durch andere Linien zu ersetzen.
Parallel zu diesem Prüfauftrag laufen die Planungen für ein zukünftiges
Stadtbahnkonzept mit Taktverdichtungen, welches mit der Auslieferung von
neuen Stadtbahnfahrzeugen umgesetzt werden kann. Die Taktverdichtungen
wurden 2019 beschlossen (DS 1912476) und im Dezember 2024 vom Stadtrat
mit geänderten Linienführungen modifiziert (DS 241684). In der modifizierten
Variante ist langfristig bereits die Abbindung der Linie 16 am Hauptbahnhof
berücksichtigt. Die Abbindung der Linie 16 am Bonner Hauptbahnhof macht
eine Änderung der übrigen Linien nötig, da die Fahrten der Linie 16 auf dem
Streckenast nach Bad Godesberg anderweitig ersetzt werden müssen. SWBV
und Verwaltung streben daher an die Linienverläufe im zukünftigen
Stadtbahnnetz bereits umzusetzen.
Die mögliche kurzfristige Umsetzung der Linienumstellung mit Abbindung der
Linie 16 am Hauptbahnhof wird derzeit durch die entsprechenden
Fachabteilungen im Detail geprüft. Mit Abschluss der Prüfungen können
voraussichtlich im März Aussagen zur Fahrbarkeit des Konzepts und dessen
Kosten getroffen werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Sollte eine Abbindung der Linie 16 betrieblich möglich und finanzierbar sein,
kann diese frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 umgesetzt
werden. Eine Umsetzung bereits im Sommer ist seitens SWBV nicht möglich.
Ein sogenannter kleiner Fahrplanwechsel im Sommer wurde vor einigen Jahren
durch den VRS aus Kostengründen abgeschafft. Ein zusätzlicher, unterjähriger
Fahrplanwechsel müsste seitens Stadt Bonn und SWBV selbst finanziert
werden, wobei auch die Kosten für Änderungen der Aushang- und
Fahrplanmedien, die bei anderen Verkehrsunternehmen (beispielsweise der
KVB) entstehen, durch die Stadt Bonn übernommen werden müssten. Des
Weiteren ist das Personal für die Durchführung eines zusätzlichen
Fahrplanwechsels bei den beteiligten Verkehrsunternehmen nicht vorhanden.“
Ergänzend zur Stellungnahme der SWBV weist die Verwaltung darauf hin, dass
für eine Abbindung der Linie 16 ebenfalls ein gleichlautender Beschluss des
Rhein-Sieg-Kreises notwendig ist. Dieser liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor
und soll in der gemeinsamen Ausschusssitzung mit dem Rhein-Sieg-Kreis am
14. Mai 2025 eingeholt werden.
Die Verwaltung weist ebenfalls darauf hin, dass die Finanzlage der Stadt Bonn
und der Haushaltsentwurf einen geringeren Aufwuchs der Kosten für den
ÖPNV mit sich bringt.
Zwar stünden für eine Wiedereinführung der Linie 63 laut SWBV genügend
Bahnen zur Verfügung, doch aufgrund der in der Stellungnahme genannten
Argumente, wie dem fehlenden Fahrpersonal und den zusätzlichen Kosten, die
durch einen zusätzlichen Fahrplanwechsel auf die Stadt Bonn zukommen, ist
eine vorzeitige Abbindung der Linie 16 im Juni 2025, wie im Antrag gefordert,
aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.
Verwaltung und SWBV arbeiten aktuell intensiv mit dem Rhein-Sieg-Kreis,
daran die Prüfungen für eine vorzeitige Einführung des neuen
Stadtbahnkonzeptes abzuschließen. Sollte diese Prüfung positiv ausfallen, wird
die Verwaltung gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis darauf hinarbeiten, dass
dort auch ein gleichlautender Beschluss zum Stadtbahnkonzept erfolgt. Nach
entsprechendem Beschluss wird die Verwaltung dem Rat die Änderungen im
Stadtbahnnetz mit den entsprechenden Kosten im Vergleich zum Status quo,
mit der regulären Vorlage zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 zum
Beschluss vorlegen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de