240679-01 AA · Änderungsantrag
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 Antrag zur Vorlage 240679
Kerndaten
- Nummer
- 240679-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 240679-01 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Rolf Beu 23.05.2024 gez. Ratsbüro / gez. Reeh-Schall Fortschreibung des Nahverkehrsplanes – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 Antrag zur Vorlage 240679 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags Der Aufnahme der folgenden Maßnahmen in den Nahverkehrsplan der Stadt Bonn zum Fahrplanwechsel 2024 wird entsprechend der Verwaltungsvorlage mit folgenden Ergänzungen zugestimmt: 1. Die sonntäglichen Kurzfahrten der Linie 631 enden nicht bereits an der Haltestelle „Agnetendorfer Straße“ sondern werden bis „Endenich Nord Bahnhof (S)“ geführt, um die Ortsteile Tannenbusch und Dransdorf mit zwei Fahrten pro Stunde und Richtung zu verbinden, genauso wie den S-Bahnhof Endenich-Nord. 2. Die Bus-Haltestelle „Oscar-Romero-Allee“ wird nicht nur in Richtung Gronau sondern in beiden Fahrtrichtungen im Bereich der Fernbushaltestelle an der vorgesehenen Stelle eingerichtet, um bsplsw. den Schüler*innen des Friedrich- Ebert-Gymnasiums, aber auch den vielen dort Beschäftigten sowohl das Ein- wie das Aussteigen an ihrer nächstgelegenen Haltestelle zu ermöglichen. 3. Die neue, alte Bushaltestelle im Straßburger Weg erhält die Bezeichnung „Coburger Straße“. Die jetzige Haltestelle „Straßburger Weg“ behält ihren Namen. Begründung Zu 1.: Auch Sonn- und Feiertags soll es das Mindestangebot von durchgehend zwei Fahrten pro Stunde und Richtung zwischen Tannenbusch und Dransdorf und der beiden Ortsteile mit dem S-Bahnhof Endenich Nord und den großen Wohngebieten WestSide und Vogelsang geben.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 2.: Eine Haltestelle in beiden Fahrtrichtungen ist an der von der Verwaltung vorgesehenen Lage möglich und erfüllt nur die notwendige Funktion. Zu 3.: Konkretisierung unter Vermeidung von verwirrenden Umbenennungen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de