240667-02 · Beschlussvorlage
Errichtung von Parkplätzen unter der Reuterbrücke
Kerndaten
- Nummer
- 240667-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240667-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Errichtung von Parkplätzen unter der Reuterbrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Fläche unter der Reuterbrücke (s. Bild 1) 13 Parkplätze gem. beigefügter Skizze anzulegen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei bonnorange die Versetzung der vorhandenen Container auf eine zu befestigenden Fläche auf der gegenüberliegenden Seite (s. Bild 2) zu veranlassen. 3. Die vier Möglichkeiten gekippten Parkens bahnseitig entfallen 4. Der Einleitung der Vergabe wird vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung zugestimmt. Begründung Mit Beschluss vom 27.08.2024 (DS-Nr. 240667) wurde die Verwaltung beauftragt die Fläche unter der Reuterbrücke zu widmen, um dort öffentliche Parkplätze einrichten zu können und zu prüfen, wie viele Parkplätze und wo eine Wirtschaftsparkzone eingerichtet werden können. Die weitergehende Prüfung der Verwaltung ergab, dass es sich bei der Fläche um sogenanntes Straßenbegleitgrün und damit um öffentliche Verkehrsfläche handelt. Eine Widmung ist daher nicht erforderlich. Mittels der Erstellung einer Skizze konnten 13 mögliche, öffentliche Parkplätze unterhalb der Brücke ermittelt werden. Für die Erstellung der Parkplätze ist die Verlegung der aktuell vorhandenen Altpapier-, Altkleider- und Glascontainer auf eine noch zu befestigende Fläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite erforderlich. In Verbindung mit einem korrespondierenden Bürger*innentrag (vgl. DS 242194), der die Einrichtung einer sicheren Querungsmöglichkeit in diesem Bereich fordert, sollten zur besseren Einsehbarkeit der vorhandenen Querungsstelle am Ende des östlichen Gehweges (bahnseitig), die vier gekippten Parkmöglichkeiten entfallen. Dies wäre überdies dadurch zu begründen, dass der vorhandene Gehweg zurzeit unter das erforderliche Mindestmaß von 1,50m eingeschränkt wird und eine Andienung desSeite 1 von 6 Seite 2 vorgeschlagenen Ersatzstandortes für die Wertstoffcontainer zu ermöglichen wäre. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird die Umsetzbarkeit eines FGÜ an den beiden vorgeschlagenen Standorten zudem grundsätzlich in Frage gestellt, da die erforderliche Einsehbarkeit ungünstig ist, die Verkehrsstärken grundsätzlich überschaubar sind und FGÜ innerhalb von Tempo 30-Zonen (hier durch die Fahrradstraße) in der Regel entbehrlich sind. Die Einrichtung von Wirtschaftsparkplätzen an diesem Standort ist aufgrund der Entfernung zur Wohnbebauung nicht sinnvoll und wurde daher nicht mitberücksichtigt. Für die Dauer der in regelmäßigen Abständen erforderlichen Bauwerksprüfungen an der Reuterbrücke würden die Parkplätze nach vorheriger Ankündigung gesperrt und wären damit nicht zugänglich. Die Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von 100.000€. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts und ist für die zweite Jahreshälfte 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 100.000€ 5660612011276 / 78.5200 100.000€ 5660612011643 / 785200 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 100.000€ Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Vergabeart öffentlich offen (EU) X 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordertSeite 2 von 6 Seite 3 X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitrau m Schätzkosten brutto BN-2025-01849 X VOB UVgO bzw. VgV 3-4 Q. 2025 100.000 € Brutto Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnun g Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestraße 785200 566061201127 6 Verpflichtungsermächtigung en Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n 1 Beispiel Parkplätze (öffentlich) 2 Bild 1, Parklächen unter der Reuterbrücke (öffentlich) 3 Bild 2, Fläche für Container (öffentlich)Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de