240667 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Errichtung von Parkplätzen unter der Reuterbrücke
Kerndaten
- Nummer
- 240667
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 14.11.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.284 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden öffentlich 240667 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 11.04.2024 Bürgerantrag: Errichtung von Parkplätzen unter der Reuterbrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist auf die Errichtung von Firmen- und Kundenparkplätzen unter dem Westteil der Reuterbrücke (im Bereich der Container für Glas, Papier und Altkleidern) gerichtet. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Anlage 1 (öffentlich) 4 Anlage 2 (öffentlich) 5 Foto1 (öffentlich) 6 Foto 2 (öffentlich) 7 Foto 3 (öffentlich)Seite 1 von 8 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bereits im September 2022 haben wir nach dem Wegfall von weiteren öffentlichen Parkplätzen an der Os- kar-Walzel-Straße einen Antrag gestellt, auf eigene Kosten Firmen- und Kundenparkplätze unter der Reu- terbücke zu erstellen. Seinerzeit wurde in der Sitzung der Bezirksverwaltung die Verwaltung ermuntert, mit uns zu verhandeln und uns zu unterstützen. Dies erfolgte leider nicht, bzw. mehr als zurückhaltend. Später, im März 2023, erhielten wir ein Schreiben des Tiefbauamtsleiters dass unser Vorhaben nicht gestattet werden kann. Die Begründung entnehmen Sie dem bereits eingereichten Schreiben. Nachdem nun die Bauträger des „Neuen Kanzlerplatzes“ eine völlig neue Straße auf der Ostseite der Reu- terbrücke dicht zwischen beide Brückenbauteile errichten, erschließt sich uns die Begründung nicht mehr und wir stellen erneut einen Antrag auf Errichtung von Firmen- und Kundenparkplätzen unter dem West- teil der Reuterbrücke (im Bereich der Container für Glas, Papier und Altkleidern). Die Fläche im Bereich der oben beschriebenen Container ist nicht bepflanzt und oder auf irgendeine Weise begrünt, es ist eher eine „Schmuddel-Ecke“. Es würde keinerlei Grünfläche entfallen, die Fläche selbst würde durch uns in einen ordentlichen Zustand versetzt und langfristig in Ordnung gehalten. Als Unternehmen in der Bundesstadt Bonn möchten wir unseren Antrag auf die Bereitstellung von Mitar- beiter und Kundenparkplätzen auf diesem öffentlichem Grund erneut stellen. Wir glauben, dass dies sowohl für unser Unternehmen als auch für die Gemeinde von Vorteil sein könnte. Hier sind einige Gründe, warum wir diese Anfrage stellen: Die Bereitstellung von Mitarbeiterparkplätzen – gerade in Gegenden, wo Parkplätze knapp sind – ist ein wichtiges Arbeitsplatzmerkmal, welches es uns ermöglicht, hochqualifizierte Mitarbeiter anzuziehen und zu halten. Indem wir unseren Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Kunden Parkplätze zur Verfügung stellen, können wir auch dazu beitragen, den Parkdruck im Viertel zu entlasten. Einige Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter sind natürlich mit Fahrrad und ÖPNV unterwegs, benötigen aber durch unsere 24/7 Bereitschaft- zeit auch einen PKW für nächtliche Einsätze im Bestattungshaus. Wir sind bestrebt, eine positive Beziehung zur Politik und Stadtverwaltung aufrechtzuerhalten und gemein- sam Lösungen für die Herausforderungen unserer Stadt zu finden. Die Bereitstellung von Mitarbeiterpark- plätzen auf öffentlichem Grund kann eine Möglichkeit sein, diese Partnerschaft zu stärken und gemeinsa- me Ziele zu erreichen. Als Unternehmen fühlen wir uns verpflichtet, unseren Mitarbeitern eine erschwingliche Möglichkeit zu bieten, zur Arbeit zu gelangen. Durch die Bereitstellung von Mitarbeiterparkplätzen können wir dazu bei- tragen, die Lebensqualität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verbessern und gleichzeitig unsere soziale Verantwortung zu erfüllen. Wir sind uns bewusst, dass die Bereitstellung von Mitarbeiterparkplätzen auf öffentlichem Grund be- stimmten Richtlinien und Einschränkungen unterliegt. Wir sind jedoch bereit, mit der Stadtverwaltung zu- sammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass diese Parkplätze fair und effizient genutzt werden und dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit und für Ihr mögliches positives Votum zu diesem Antrag. Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bonn, 11.4.2024Seite 2 von 8 Seite 3 von 8 Dieses Schreiben wurde auf 100 % Recyclingpapier gedruckt Bürgertelefon: 0228 - 770 Internet: www.bonn.de Öffnungszeiten Mo, Do: 8.00 - 18.00 Uhr Di, Mi, Fr: 8.00 - 13.00 Uhr Zusätzliche telefonische Servicezeit Di, Mi: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel Bahnen: 61, 62, 66, 67 Busse: 602, 604, 605 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE79 3705 0198 0000 0113 12 BIC: COLSDE33 Volksbank Köln Bonn eG IBAN: DE95 3806 0186 2003 7530 10 BIC: GENODED1BRS — Bundesstadt Bonn - Amt 66 - 53103 Bonn Die Oberbürgermeisterin Tiefbauamt Stadthaus Berliner Platz 2, 53111 Bonn Ansprechpartner/in (auch für barrierefreie Dokumente) Telefon Telefax E-Mail Aufzugsgruppe, Etage, Zimmer 6 E Mein Zeichen Datum 29.03.2023 Ersatzparkplätze unter der Reuterbrücke, Vorschlag zur Verpachtung Sehr geehrter , bezugnehmend auf Ihren bisherigen Schriftverkehr zur Einrichtung von Parkplätzen für Ihre Mitarbeiter*innen und Kund*innen unter der Reuterbrücke, die auf Kosten Ihres Unternehmens geschaffen werden sollen, entschuldige ich mich zunächst für die verzögerte Beantwortung Ihrer Korrespondenz. Ursache hierfür waren langwierige, verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse. Wir haben Ihren Wunsch und die Anregung aus der Bezirksvertretung geprüft. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass insbesondere von Seiten des Straßenbaulastträgers keine Gestattung dieses Vorhabens erfolgen kann. Die Hintergründe hierfür möchte ich Ihnen gerne erläutern: Die Stadt Bonn als Straßenbaulastträger ist gesetzlich verpflichtet, an der Brücke regelmäßig intensive Bauwerksprüfungen vorzunehmen. Dies erfolgt überwiegend aus Gründen der Verkehrssicherheit. Dabei erfolgt neben einer Sichtprüfung aus unmittelbarer Nähe –so genannte handnahe Prüfung- auch die Entnahme von Proben der Bausubstanz. Um diese regelmäßigen Arbeiten durchführen zu können, dient die in Rede stehende Fläche immer wieder als Aufstellfläche für schweres Arbeitsgerät. Ein Ausweichen auf andere Flächen ist dabei nicht möglich. Darüber hinaus befindet sich die Bausubstanz der Reuterbrücke in einem schlechten Zustand. Mittelfristig ist daher die Sanierung der Reuterbrücke vorgesehen; die hierfür erforderliche Planung wird bereits erarbeitet. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wird die Fläche als Baustellenfläche in Anspruch genommen werden müssen. Zum einen stünde die Fläche für die Dauer der Sanierung nicht zur Verfügung, zum anderen wäre im Zuge der Bauarbeiten eine Beschädigung der hergerichteten Flächen nicht auszuschließen. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass einem in Frage kommenden Gestattungsvertrag aufgrund der voranstehenden Gründe nicht entsprochen werden kann.Seite 4 von 8 Seite 2 — — — Ich bedauere, Ihnen keine anderweitige Antwort übermitteln zu können. Frau Oberbürgermeisterin Dörner sowie Herr Bezirksbürgermeister Reeh- Schall sind über die Beantwortung Ihres Schreibens informiert. Mit freundlichen Grüßen Im AuftragSeite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de