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240664-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Förderung von in Bonn ansässigen Kleingastronomiebetrieben, die ausschließlich Mehrweggeschirr einsetzen Antrag zur Vorlage 240664

Nummer
240664-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 06.06.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240664 Förderung von in Bonn ansässigen Kleingastronomiebetrieben, die ausschließlich Mehrweggeschirr einsetzen

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Änderungsantrag
öffentlich
240664-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Christian Gold
Julia Polley
CDU-Änderungsantrag: Förderung von in Bonn
ansässigen Kleingastronomiebetrieben, die
ausschließlich Mehrweggeschirr einsetzen
Antrag zur Vorlage 240664
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
06.06.2024 Empfehlung
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Fördersumme wird auf 500 EUR reduziert.
2. Als neue Ziff. 4.2 wird folgender Passus eingefügt: „Gefördert werden
die Gebühren für die Beteiligung an einem Mehrwegsystem, das im
Stadtgebiet Bonn in ausreichendem Umfang die Abgabe und
Entgegennahme von Mehrweggeschirr anbietet. Gefördert werden auch
die Anschaffungskosten von Mehrweggeschirr. Neuverträge mit einem
Anbieterunternehmen von Mehrweggeschirr müssen eine
Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweisen. Verträge, die bereits
geschlossenen wurden, müssen das Angebot von Mehrweggeschirr für
12 Monate ab Datum des Förderantrags aufrecht erhalten und dieses
nachweisen.“ Die übrigen Ziffern verschieben sich entsprechend
3. Ziff. 5.1 wird nach (Förderantrag) „sowie die unterschriebene Erklärung
zu De-minimis-Beihilfen“ ergänzt. Ein entsprechendes Formular wird
den abrufbaren Antragsunterlagen beigefügt.
4. Ziff. 5.4 wird auf 40 erhöht.
Begründung
Es fehlt bislang eine Konkretisierung, was genau gefördert wird. Um zu
vermeiden, dass die Förderung unsachgemäß verwendet wird, hilft die
Konkretisierung auch bei der Kontrolle. Zudem ermöglicht die Absenkung, dass
deutlich mehr Unternehmen gefördert werden können. Schließlich ist auch eine
Erklärung zur De-Minimis-Beihilfen im Sinne der EU-Verordnungen für De-
minimis-Beihilfen zwangsläufig erforderlich, da es sich um die Förderung von
Unternehmen handelt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de