240664-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Förderung von in Bonn ansässigen Kleingastronomiebetrieben, die ausschließlich Mehrweggeschirr einsetzen Antrag zur Vorlage 240664
Kerndaten
- Nummer
- 240664-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.835 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 240664-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Christian Gold Julia Polley CDU-Änderungsantrag: Förderung von in Bonn ansässigen Kleingastronomiebetrieben, die ausschließlich Mehrweggeschirr einsetzen Antrag zur Vorlage 240664 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 06.06.2024 Empfehlung Rat 20.06.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Fördersumme wird auf 500 EUR reduziert. 2. Als neue Ziff. 4.2 wird folgender Passus eingefügt: „Gefördert werden die Gebühren für die Beteiligung an einem Mehrwegsystem, das im Stadtgebiet Bonn in ausreichendem Umfang die Abgabe und Entgegennahme von Mehrweggeschirr anbietet. Gefördert werden auch die Anschaffungskosten von Mehrweggeschirr. Neuverträge mit einem Anbieterunternehmen von Mehrweggeschirr müssen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweisen. Verträge, die bereits geschlossenen wurden, müssen das Angebot von Mehrweggeschirr für 12 Monate ab Datum des Förderantrags aufrecht erhalten und dieses nachweisen.“ Die übrigen Ziffern verschieben sich entsprechend 3. Ziff. 5.1 wird nach (Förderantrag) „sowie die unterschriebene Erklärung zu De-minimis-Beihilfen“ ergänzt. Ein entsprechendes Formular wird den abrufbaren Antragsunterlagen beigefügt. 4. Ziff. 5.4 wird auf 40 erhöht. Begründung Es fehlt bislang eine Konkretisierung, was genau gefördert wird. Um zu vermeiden, dass die Förderung unsachgemäß verwendet wird, hilft die Konkretisierung auch bei der Kontrolle. Zudem ermöglicht die Absenkung, dass deutlich mehr Unternehmen gefördert werden können. Schließlich ist auch eine Erklärung zur De-Minimis-Beihilfen im Sinne der EU-Verordnungen für De- minimis-Beihilfen zwangsläufig erforderlich, da es sich um die Förderung von Unternehmen handelt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de