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240662-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage CDU: Bebauungsplan für das Areal Ermekeilkaserne

Nummer
240662-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 18.06.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240662 Große Anfrage CDU: Bebauungsplan für das Areal Ermekeilkaserne

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240662-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Große Anfrage CDU: Bebauungsplan für das Areal
Ermekeilkaserne
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Kenntnisnahme
Unterausschuss Denkmalschutz 18.06.2024 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Ist der Oberbürgermeisterin bekannt, wie lange das Land NRW
beabsichtigt, das Areal der Ermekeilkaserne als Erstaufnahmestelle für
Flüchtlinge zu nutzen?
Die Nutzungsgenehmigung als Erstaufnahmestelle wurde laut BImA als
Interimsstandort bis zu einer geplanten Verlagerung zum 31.12.2025
verlängert.
2. Ist der Oberbürgermeisterin bekannt, ob die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, den Mietvertrag mit dem Land
zu kündigen? Wenn ja, wann?
siehe Antwort zu 1. Weitere Informationen liegen der Verwaltung nicht vor.
3. Was würde mit dem Anerkennungszentrum des BAMF geschehen,
sollte der Mietvertrag beendet werden?
Der Verwaltung liegen dazu keine Informationen vor.
4. Ist weiter davon auszugehen, dass die BImA die Ermekeilkaserne weiter
in ihrem Bestand halten will? Wenn ja, wie lange und für welchen Zweck?
Die BImA möchte das Grundstück perspektivisch selbst für Wohnungsbau
entwickeln. Derzeit wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung ein Nutzungs-
und städtebauliches Konzept entwickelt, das dann auch Grundlage eines
erforderlichen Bebauungsplanverfahrens wird.
5. Was unternimmt die Oberbürgermeisterin, um das Grundstück wie vom
Rat seinerzeit beschlossen, zu erwerben, um dort Wohnungen zu bauen?
Die Verwaltung ist mit der BImA in regelmäßigem Kontakt und Austausch. Wie
zuvor ausgeführt, beabsichtigt die BImA das Grundstück perspektivisch selbst
für Wohnungsbau zu entwickeln. Möglicherweise kann die Stadt nachSeite 1 von 2
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Erstellung eines Gesamtkonzeptes Teilflächen erwerben.
6. Was unternimmt die Oberbürgermeisterin, um die unter Denkmalschutz
stehenden Gebäude wie das ehemalige Mannschaftsgebäude und das
Stabsgebäude vor dem Verfall zu schützen?
Die denkmalrechtlichen Zuständigkeiten bei Bundesliegenschaften liegen bei
der Bezirksregierung Köln.
7. Hat die Verwaltung die seinerzeit begonnenen Planungen zur Bebauung
des Areals mit Wohnungen fortgesetzt, um für den Fall des Erwerbs das
Grundstück möglichst schnell einer Bebauung zuzuführen?
siehe Ausführungen zuvor
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de